Motorradführerschein A beschränkt, wie lang?

Hi Leute,

ich habe folgende Frage:
Ich habe neulich mit dem Führerschein B + A angefangen. Nur wird auf dem Motorrad über den Winter ja nicht ausgebildet, praxis, und deswegen werde ich den B führerschein wohl erst im Sommer fertig bekommen. B werde ich wohl Ende Januar haben. Man darf ja die ersten 2 jahre nur mit 25 kw, 34 ps fahren, gilt das in meinem Fall dann ab Abshcluss B Führerschein oder, was ich denke, ab Abschluss A Führerschein.
Oder gibt es sozusagen eine Obergrenze, also wenn man seinen Führerschein erst mit 25 kriegt, dass man dann nicht erst noch A beschränkt hat?

Danke für eure Antworten,

Schwatte

Beste Antwort im Thema

Hallo Allerseits,

ich habe hierzu auch nochmal eine Frage.
Den Führerschein habe ich vor bald 10 Jahren gemacht, diesen aber bisher noch nicht umschreiben lassen.

Bei mir fehlt das zweite Datum einfach...

Damals haben die das also wohl noch nicht so pfiffig gemacht und ich muss mir einen neuen FS ausstellen lassen, JA?

Danke im Voraus.

Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von bela-p


Moin Leude,

bin gerade erstmals mit der Problematik des Führerscheins A bzw. A1 konfrontiert worden.
Unter dem Link:
[url=http://www1.adac.de/.../default.asp?TL=2#atcm:8-211032]
ist unter dem Thema Stufenführerschein eine sehr schöne Zusammenfassung zu finden.

Zitat:

Original geschrieben von bela-p



Zitat:

"Stufenführerschein
Das bisherige Konzept des Stufenführerscheins bleibt erhalten. Die Klasse A (beschränkt) berechtigt – wie bisher die Klasse 1a – bis zum Ablauf von zwei Jahren nach Erteilung der Fahrerlaubnis lediglich zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Nach diesen zwei Jahren ist der Inhaber der Klasse A automatisch berechtigt, Motorräder ohne Leistungsbeschränkung zu lenken. Nur der Inhaber eines alten 1a-Führerscheines muss zur Erweiterung der Motorradberechtigung umschreiben lassen." (Zitat: oben genannter Link, ADAC-Recht&Rat)

Gruß

"ein fundiertes Halbwissen übertrifft oft das Lückenhafte Fachwissen😉"

ok, lass mich raten...Dir ist langweilig, richtig?

Ich wüsste sonst keinen Grund, weshalb man sich in einem Forum anmeldet, um einen knapp 2 Jahre alten Thread aus der Versenkung zu holen...😕 😁

Ne, falsch geraten!)

Nach mehreren Eingaben in Suchmaschinen ist allerdings immer dieser Thread erschienen und für Leute die eventuell die gleichen Fragen haben, ist es nur sinnvoll, ihnen eine/n Quelle/Beleg für die Themen an die Hand zu geben, welche/r die Äußerungen stützt.

Allerdings muss ich dir Recht geben, die Anrede "Moin Leude" könnte darauf schließen lassen, richtet sich aber doch eher an diejenigen, welche so wie ich, auch erst später auf diesen Thread gestoßen sind😁
Hab mich natürlich nicht nur für diesen Kommentar angemeldet!
Werde wohl noch Vieles aus den diversen Threads für mich mitnehmen können

Allet klar?!?

Und welche klar formierte Frage wurde gestellt?

Falls der Thread auch weiterhin von den Suchmaschinen artig aufgerufen wird könnte man ja gleich die Novellierung 2013 hier mit einfließen lassen? 😉

Grüße, Martin

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Zitat:

Original geschrieben von X_FISH


Falls der Thread auch weiterhin von den Suchmaschinen artig aufgerufen wird könnte man ja gleich die Novellierung 2013 hier mit einfließen lassen? 😉

Grüße, Martin

gute idee martin 🙂

hier die neuen reglungen für 2013... zb bei erreichen der A unbeschränkt zeit, wird nochmal eine prüfung fällig....

hier zum adac portal

gruß
murat 🙂

Dafür, dass Du schon soooo lange dabei bist, gräbst Du olle Kamelle aus. Willste Dich profilieren?

Hey Leute,

Ich bin jetzt ein Bissel verwirrt da hier auch stand das bei manchen im Führerschein steht ab wann sie befugt sind a unbeschränkt zu fahren.

Ich habe meinen Schein am 21.07.05 gemacht und seit dem nicht gefahren aber bei mir steht das auch nur in der 1. Zeile von A in der zweiten steht nichts. Stelle auch das Bild hier mit on. Darf ich jetzt offen fahren oder muss ich den erst umschreiben?

Wenn dahinter nicht noch irgendwelche Schlüsselzahlen stehen, darfst Du Motorräder ohne Leistungsbeschränkung fahren.

Du darfst (m.M nach) seit dem 21. (oder 22.).07.2007 unbeschränkt fahren.

Damals wurde aus dem beschränkten Schein nach zwei Jahren automatisch(!) ein unbeschränkter.
Ob Du in der Zeit gefahren bist oder nicht, ist dabei (zumindest nach dem Gesetz) unerheblich.

Bei der früheren Regelung mit Klasse 1a und 1 mußte man eine entsprechende Fahrpraxis nachweisen.
Und nach der neuen Regelung müßtest Du eine Prüfung auf einem Motorrad einer Mindestleistung (60 PS?) ablegen.
Aber für Dich gilt das noch nicht.

Natürlich wäre es vernünftig, wenn Du vorsichtig an die Sache herangehen würdest, wenn Du seit Deiner Führerscheinprüfung nicht gefahren bist.

Zitat:

Original geschrieben von Ramses297


Du darfst (m.M nach) seit dem 21. (oder 22.).07.2007 unbeschränkt fahren.

Damals wurde aus dem beschränkten Schein nach zwei Jahren automatisch(!) ein unbeschränkter.
Ob Du in der Zeit gefahren bist oder nicht, ist dabei (zumindest nach dem Gesetz) unerheblich.

Bei der früheren Regelung mit Klasse 1a und 1 mußte man eine entsprechende Fahrpraxis nachweisen.
Und nach der neuen Regelung müßtest Du eine Prüfung auf einem Motorrad einer Mindestleistung (60 PS?) ablegen.
Aber für Dich gilt das noch nicht.

Natürlich wäre es vernünftig, wenn Du vorsichtig an die Sache herangehen würdest, wenn Du seit Deiner Führerscheinprüfung nicht gefahren bist.

Ja

Nein

Nein

Ja

:-D hatte gerade bei der Polizei angerufen, die könnten mir keine Auskunft geben da sie nicht genug im Thema stecken.

Also dürfte ich nach eurer Meinung fahren, habe jetzt vieles gelesen, das dazu in der zweiten Zeile ein Datum stehen muss, dann das ein Stern sein muss.

Daher bin ich mittlerweile sehr durcheinander. Und der Schein ist ja schon ein Bissel her, daher stecke ich nicht mehr genau im Thema.

Zitat:

Original geschrieben von Basti18187


Ich habe meinen Schein am 21.07.05 gemacht und seit dem nicht gefahren aber bei mir steht das auch nur in der 1. Zeile von A in der zweiten steht nichts. Stelle auch das Bild hier mit on. Darf ich jetzt offen fahren oder muss ich den erst umschreiben?

Leider hast du nur einen Ausschnitt online gestellt.

Das Feld beim A ist leer, weil du den A beschränkt nachträglich ausgehändigt bekommen hast? Datum im Schein == Geburtstag?

edit: Ne, wohl nicht - sonst hättest du ja die Klasse B auch am gleichen Tag...

Innerhalb von .de hast du kein Problem, die Beamten kennen das so. Im Ausland kann es zu Problemen kommen. Die lassen sich zwar dann lösen, aber ein unangenehm verlängerter Aufenthalt bei einer Kontrolle ist möglich.

Du bist im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis (A ohne Beschränkung), kannst es aber eben erst einmal nicht ausweisen.

Abschließend ein Beispiel mit Sternchen bei A beschränkt und A (weil A direkt erworben):

-> http://www.600ccm.info/pages/x_fish/images/130604_02.jpg

Grüße, Martin

Geburtstag hat er am 18.1.1987. Den B hat er am Geburtstag ausgehändigt bekommen 18.1.2005. Später hat er im Sommer den A1 gemacht. Weitere zwei Jahre später 2007 darf er offen fahren.

Also ich habe zuerst Auto gemacht und dann die Praxis von dem Motorrad ein halbes Jahr später da ich im Januar Geburtstag habe. Hier auch die Vorderseite:

Also heißt das ich muss den umschreiben lassen?

Aber warum haben die dann nicht gleich nen Stern rein gemacht?

Bzw warum ist bei manchen auf den Schein ein Datum und bei manchen ein Stern und warum Nachname bir wie bei mir in der ersten Zeile etwas und bei manchen etwas in der zweiten Zeile!

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