Motorradabstellplatz plötzlich verboten?! Bitte um Tipps!

Suzuki Motorrad GSF 600 Bandit

Heyho an alle Mitbiker,
mit entsetzen musste ich heute festellen, dass an meinen Unterbringungsort von meiner Suzi (einem Torbogen) ein Zettel hängt, der es mir ab sofort untersagt mein Bike dort abzustellen und bei nicht beachten mit einer kostenpflichtigen Abschleppung droht!

Aber noch mal genau von vorne. Ich wohne in Berlin. Hier hat leider fast niemand bei sich in unmittelbarer Nähe eine Garage oder ein anderes privates Grundstück, wo man sein Motorrad sicher und trocken abstellen kann. Schon die Organsation einer Garage, wo sie überwintern konnte, hat ein wenig Aufwand erfordert. 😉

Seit nunmehr 12 Jahren wohne ich in meiner jetzigen Wohnung (einem Reihenhaus) und in ca. 20 Meter Entfernung von meiner Haustür, gibt es einen Torbogen unter dem seit minimum 12 Jahren (schon länger, aber ich zähle erst den Zeitpunkt, seitdem ich mein Bike dort abstelle) mehrere Roller und Motoräder der dortigen Anwohner stehen. Die Situation ist gut, weil jeder genügend Platz hat und die Maschinen geschützt vor Wind, Wetter und Vandalismus stehen. Niemand wird behindert. Jeder der etwas zu transportieren hat kommt dort ganz einfach durch. Auch über Lärmprobleme ist nicht zu klagen, da ohnehin in 5 Meter Entfernung eine Hauptverkehrsstraße liegt, die gut befahren ist.

Wie gesagt, hängen seit heute an besagtem Platz diese schändlichen Zettel, die einem ohne Begründung auffordern den Platz zu räumen.

Jetzt nochmal zu den genauen Fakten:

-Die Motorräder/Roller stehen auf einer ÖFFENTLICHEN Straße, die jeder befahren darf wie er lustig ist, aber in dem Torbogen als Sackgasse endet. Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich angegeben und für Fahrzeuge über 3,5T gesperrt.

-Direkt vor dem Torbogen, gibt es einen Schwerbehindertenparkplatz der so gut wie immer von einem Fahrzeug besetzt ist und die Straße größtenteils in Anspruch nimmt. Ergo ist das Argument zwecks der notwendigen Feuerwehrzufahrt, die ohnehin viel zu klein für eine solche wäre und auch durch 2 dicke, fest in den Boden verankerte Metallpfeiler verbaut ist, aus meiner Sicht nichtig.

-Alle Fahrzeuge sind so abgestellt, das niemand behindert wird und auch sind alle Fahrzeuge odnungsgemäß versichert.

Um euch ein besseres Bild von der Situation zu machen poste ich hier auch nochmal ein paar Bilder.

Was meint ihr nun. Wie schätzt ihr das ein? Ich zu meinem Teil möchte das einfach nicht akzeptieren, dass ich ohne einen Grund mein Motorrad nun woanders hinstellen soll und es damit seinen trockenen und sicheren Platz einfach verlassen soll.

Habt ihr ähnliches mal erlebt und habt vllt. Tipps wie ich das Problem angehen sollte? Mit meiner Hausverwaltung/Genossenschaft habe ich bis jetzt noch nicht gesprochen, da ich mir erstmal Tipps und Ratschläge einholen möchte, die mir dann bei der Argrumentation und der Begründung meines Standpunktes, in einem späteren Telefonat helfen sollen. 😁

Los ich bitte um ein paar Ratschläge. 🙂

22 Antworten

Moin,

das Wort eigendlich müsste man eigendlich klären. Eine Feuerwehrzufahrt hört ja nicht auf Privatgrund auf.

Die ist ja dafür da, das man z.B. an Häuser in zweiter Reihe kommt.

Aber ich denke nicht das die Feuerwehr (kontrolliert das u.U. in Übungen) da 12 Jahre drüber hinweg guckt.

Lassen wir das mal außen vor.

In der Regel ist Vermieter sein ein hartes Brot. Sollten die Mieter/Besitzer von den Roller nicht reagieren, muss der Grundstückseigentümer die Fristen einhalten, die Fahrzeuge einlagern usw.

Sind denn alle Roller ohne Kennzeichen? Kann man die Leute nciht ansprechen?

Ich stelle mir gerade ein Schild vor: »Wir müssen draußen bleiben!« - aber nicht mit einem Dackel, sondern mit einem stilisierten Feuerwehrmann darauf. 🙂

Die Zufahrt ist natürlich vollständig freizuhalten. Oder soll die Hütte abbrennen weil die Feuerwehr nicht drauf darf?

Grüße, Martin

irgend wie scheint es schwer verständlich zu sein, es geht hier um keine Feuerwehrzufahrt, die ist einmal frei und die wird auch, wenn nötig von der Stadt, Polizei oder sonst wem geräumt und frei gehalten und die Feuerwehr darf auch auf Privatgrundstück um dortige Brände zu löschen oder sonstige Hilfe zu leisten wenn gerufen, das ist ihre Aufgabe. Das in der Feuerwehrzufahrt auch noch ein Parkplatz für Scdhwerbehinderte ist, ist einmal krotesk.
Also interresiert sich für die Feuerwehrzufahrt als Feuerwehrzufahrt nicht einmal die Stadt oder zuständige Kreis, Bezirk oder sonst wer.

Es geht um den Torbogen (da passt einmal kein ausgewachenes Feuerwehrauto durch) und die darin geparkten,abgestellten oder entsorgten Motorräder oder Roller. Die stehen da auf Privatgrundstück und haben nach Aussage des TS teilweise keine Kennzeichen usw. und sind somit nicht zugelassen. Wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist, darf es nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Das ist wie mit Saisonkennzeichen, keine Saison, ist das betreffende Fahrzeug nicht zugelassen und darf weder im öffentlichen Verkehrsraum bewegt noch abgestellt werden, ansonsten pappt da ganz schnell ein Papierchen vom Ordnungsamt drauf, das das Fahrzeug da zu entfernen ist. Macht es nicht der Halter kommt ein Abschleppbetrieb und wech ist das Ding.

Der Torbogen ist aber rein weg wie es scheint privat und die dort abgestellten Fahrzeuge, stehen auch wenn nicht zugelassen dort vollkommen berechtigt und die öffentliche Hand hat da keinen Zugriff drauf. Dies passt aber dem Eigentümer des Torbogens auch nicht, hat aber scheinbar bisher dagegen nichts unternommen (12 Jahre lang), also muss er tätig werden. Hängt ein Schild hin das die Dinger da weg zu räumen sind und wenn dies nicht geschiet, kann er darauf hin die Dinger von seinem Grundstück entfernen lassen.

Wem erzählst du das jetzt? 😕

Auch wenn ich die Feuerwehrzufahrt außen vor lasse, so muss eine Feuerwehrzufahrt nciht für einen kompletten Löschzug groß genug sein.

Die dient auch zum evakuieren der Menschen. 😉

Ähnliche Themen

kann sie doch, interessiert mich aber nicht. Für die FWZ interessiert sich dort keiner, auch nicht der Besitzer/Eigentümer, wie auch immer, des Torbogens. Sonst hätte er diesen Zettel auch anders formulieren können. Den interessiert nur der dort abgestellte Schrott von Rollern die keine Zulassung haben und sein Grundstück verschandeln, die will er dort weg haben. Würde mir als Eigentümer des Grundstückes genau so gehen.

Zitat:

@Fruchtriegel schrieb am 26. März 2015 um 17:42:29 Uhr:


Ich zu meinem Teil möchte das einfach nicht akzeptieren, dass ich ohne einen Grund mein Motorrad nun woanders hinstellen soll und es damit seinen trockenen und sicheren Platz einfach verlassen soll.

die tatsache, dass der grundstückbesitzer dies offensichtlich nicht möchte - sollte eigentlich grund genug sein...

die feuerwehr wird hier höchstens insofern relevant, als dass die dort geparkten fahrzeuge eine vermeidbare gefährdung für das haus darstellen, wenn diese (...) in brand geraten...

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 2. April 2015 um 00:17:30 Uhr:



Zitat:

die tatsache, dass der grundstückbesitzer dies offensichtlich nicht möchte - sollte eigentlich grund genug sein...

Nicht unbedingt. Im Privatmietrecht gibt es Duldungsklauseln. Erlaubt der Vermieter was über einen längeren Zeitraum ist das autom. ein dauerhaftes OK.
(Feuerwehrzufahrt bestimmt ausgenommen)

Bei abgemeldeten Fahrzeugen, Tüv abgelaufen dauerhaft abgestellt und nciht genutzten Fahrzeugen, sieht die Gesetzeslage wieder anders aus.

Weil das sind in der Regel Fahrzeuge die keinen Wert darstellen, und vom Mieter ähnl. Müllberg zurück bleiben.

vielleicht sollte man erst einmal auf den öffentlichen Verkehrsraum eingehen.

Hierzu einmal die Definition für nicht öffentlichen Verkehrsraum

Dabei handelt es sich um Verkehrsflächen, die für jeden Verkehr gesperrt sind oder schon nach ihrer Beschaffenheit offensichtlich nicht zur Verkehrsbenutzung bestimmt
sind.
Bei „Privatstraßen“ müssen zum Beschränkungswillen auch Vorkehrungen und Kontrollen hinzukomme

Daraus ergibt sich das der Bereich in den Bildern öffentlicher Verkehrsraum ist. Füßgänger und Zweiradfahrer können das Grundstück ohne Einschränkung befahren bzw. begehen. Inwiefern das Sinn macht ist rechtlich unwichtig. Geeignete Maßnahmen (Tor oder Zaun) um das zu verhindern fehlen.

Für die Überwachung der Fahrzeuge die dort abgestellt sind ist dadurch die Ordnungsbehörde zuständig und diese würde ich um nicht angemeldete Fahrzeuge zu entfernen informieren. Gibt dann einen wunderbahren roten Aufkleber und kurz darauf sind die weg.

Das ganze ändert aber nichts am Hausrecht des Vermieters. Wenn dieser nicht möchte das da Fahrzeuge stehen kann er das durchsetzen.

Auf die Feuerwehrzufahrt muss ich auch eingehen. Dieses Schild ist nicht gesiegelt. Insofern ist es fragwürdig, ob das eine offizielle Feuerwehrzufahrt ist. Das würdeauch den Parkplatz erklären.

Deine Antwort
Ähnliche Themen