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Motorradabstellplatz plötzlich verboten?! Bitte um Tipps!

Suzuki GSF 600 Bandit
Themenstarteram 26. März 2015 um 16:42

Heyho an alle Mitbiker,

mit entsetzen musste ich heute festellen, dass an meinen Unterbringungsort von meiner Suzi (einem Torbogen) ein Zettel hängt, der es mir ab sofort untersagt mein Bike dort abzustellen und bei nicht beachten mit einer kostenpflichtigen Abschleppung droht!

Aber noch mal genau von vorne. Ich wohne in Berlin. Hier hat leider fast niemand bei sich in unmittelbarer Nähe eine Garage oder ein anderes privates Grundstück, wo man sein Motorrad sicher und trocken abstellen kann. Schon die Organsation einer Garage, wo sie überwintern konnte, hat ein wenig Aufwand erfordert. ;)

Seit nunmehr 12 Jahren wohne ich in meiner jetzigen Wohnung (einem Reihenhaus) und in ca. 20 Meter Entfernung von meiner Haustür, gibt es einen Torbogen unter dem seit minimum 12 Jahren (schon länger, aber ich zähle erst den Zeitpunkt, seitdem ich mein Bike dort abstelle) mehrere Roller und Motoräder der dortigen Anwohner stehen. Die Situation ist gut, weil jeder genügend Platz hat und die Maschinen geschützt vor Wind, Wetter und Vandalismus stehen. Niemand wird behindert. Jeder der etwas zu transportieren hat kommt dort ganz einfach durch. Auch über Lärmprobleme ist nicht zu klagen, da ohnehin in 5 Meter Entfernung eine Hauptverkehrsstraße liegt, die gut befahren ist.

Wie gesagt, hängen seit heute an besagtem Platz diese schändlichen Zettel, die einem ohne Begründung auffordern den Platz zu räumen.

Jetzt nochmal zu den genauen Fakten:

-Die Motorräder/Roller stehen auf einer ÖFFENTLICHEN Straße, die jeder befahren darf wie er lustig ist, aber in dem Torbogen als Sackgasse endet. Die Straße ist als verkehrsberuhigter Bereich angegeben und für Fahrzeuge über 3,5T gesperrt.

-Direkt vor dem Torbogen, gibt es einen Schwerbehindertenparkplatz der so gut wie immer von einem Fahrzeug besetzt ist und die Straße größtenteils in Anspruch nimmt. Ergo ist das Argument zwecks der notwendigen Feuerwehrzufahrt, die ohnehin viel zu klein für eine solche wäre und auch durch 2 dicke, fest in den Boden verankerte Metallpfeiler verbaut ist, aus meiner Sicht nichtig.

-Alle Fahrzeuge sind so abgestellt, das niemand behindert wird und auch sind alle Fahrzeuge odnungsgemäß versichert.

 

Um euch ein besseres Bild von der Situation zu machen poste ich hier auch nochmal ein paar Bilder.

Was meint ihr nun. Wie schätzt ihr das ein? Ich zu meinem Teil möchte das einfach nicht akzeptieren, dass ich ohne einen Grund mein Motorrad nun woanders hinstellen soll und es damit seinen trockenen und sicheren Platz einfach verlassen soll.

Habt ihr ähnliches mal erlebt und habt vllt. Tipps wie ich das Problem angehen sollte? Mit meiner Hausverwaltung/Genossenschaft habe ich bis jetzt noch nicht gesprochen, da ich mir erstmal Tipps und Ratschläge einholen möchte, die mir dann bei der Argrumentation und der Begründung meines Standpunktes, in einem späteren Telefonat helfen sollen. :D

Los ich bitte um ein paar Ratschläge. :)

 

 

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22 Antworten

Prinzipiel hat der Eigentümer des Grundstücks schon das Sagen, wie und wo Fahrzeuge dort abgestellt werden können oder dürfen. Die GeWo ist bestimmt der Eigentümer des Grundsücks mit dem Bogen. Als erstes mal klären ob dieser Zettel tatsächlich von der dort aufgedruckten Gewo kommt oder ob sich ein Mitbewohner/Anwohner nur einen Scherz erlaubt hat, weil im die dort abgestellten Motorrisierten Zweiräder nciht gefallen. Wenn tatsächlich dann von der GeWo wirst da wohl kaum etwas machen können, ist sicher kein öffentlicher Verkehrsraum.

also ich bin kein anwalt, kann dir also nicht soviel helfen.

 

nach meiner meinung ist das nicht schlimm, wie es auf den bildern zu sehen ist, wird wie ich finde keiner behindert, so lange es nicht zu viele werden. aber wen interessiert schon meine Meinung ;-)

 

entscheident ist da eher das rechtliche.

kontaktiere am besten den Besitzer des grundstücks, der kann ja entscheiden was damit passiert und warum.

vielleicht versteht er es ja auch wenn du es ihm gut erklärst. geh am persönlichen hin, am telefon wimmelt man einen immer schnell ab.

Zudem gibt es zum Beispiel in Mannheim - was ich gerade lernen musste - für bestimmte Straßenzüge Sonderverordnungen. So muss man zum Beispiel von einem Gebäude 2 Meter und sonstigen Gegenständen (was immer damit gemeint ist) 50 cm Abstand halten. Sonst gibt es Haue von der Stadt :-/

Leider gilt hier auch die Regel, das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt :-/

Etwas durcheinander, was ihr an anführt.

Punkt 1

Es ist "öffentlicher Verkehrsraum". Das wäre auch eine Tankstelle. Privates Gelände, aber nicht durch ein Zaun versperrt. Damit ist der Eigentümer im Recht! Somit darf er sein "Hausrecht" auch durchsetzen.

Punkt 2 Feuerwehrzufahrt. Egal, da muss kein Auto durchpassen. Parken vor und in einer Feuerwehrzufahrt kann und wird durch versetzen (kostenpflichtig) durch die Polizei oder die Ordungsbehörden (Ordnungsamt) angewiesen. Ohne Vorwarnung!

Punkt 3 "verkehrsberuhigter Verkehrsraum". Dort steht zum Parken??? "nur aus ausgewiesenen Parkflächen".

3 Punkte die gegen dich sprechen. Wenn ich mit dir bockig sein würde, sollte ein Anruf beim Ordnungsamt reichen und du hast min. einen Zettel im Kasten. 1 Anwohner reicht dazu. Deine Hausverwaltung darf euch nichtmal erlauben dort zu stehen, siehe Punkt 2.

Es wird also Zeit, dass du dir einen ordentliche Plane zulegst. Direkt vor der Haustür, sofern öffentlicher Grund darfst du in Berlin geduldet ohne Behinderung parken.

nö, es ist kein "öffentlicher Verkehrsraum", angedeutet durch das Schild Sackgasse und die dort aufgestellten Pfosten. Auch eine Tankstelle ist im eigetnlichem Sinne öffentlicher Verkehrsraum kein öffentlicher Verkehrsraum.

Zitat:

(Quelle)

Öffentlicher und nichtöffentlicher Verkehr

Die öffentlich-rechtlichen Regelungen über den Straßenverkehr gelten nur für den öffentlichen Verkehr, nicht auf reinem Privatgelände, wobei die Abgrenzung zwischen nichtöffentlichem und öffentlichem Verkehr nicht immer ganz einfach ist. Häufig entzündet sich der Streit an Parkstreitigkeiten.

Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.

Auf Privatgelände kann aber eine entsprechende Anwendung der StVO-Verkehrsregeln, insbesondere des § 1 StVO, in Betracht kommen.

Der Tankstelle ist es durchaus möglich, sollte sie Schließzeiten haben, das Gelände für die Zeit komplett zu verschließen und jeder Mann die Zufahrt zu Tankstelle zu untersagen. Wenn sie so will kann sie auch der Meinug sein, Motorradfahrer haben hier nicht zu tanken und dir die Zufahrt zur Tankstelle zu verbieten.

Ausnahmen bestätigen die Regeln während der Öffnungszeiten

Zitat:

BGH v. 25.04.1985:

"Öffentlich" im Sinne des Verkehrsrechts sind, ungeachtet der daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts, alle Flächen, auf denen mit Billigung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist. Öffentlichen Verkehrsraum in diesem Sinne stellen - mindestens während der Öffnungszeiten - die Zu- und Abfahrten eines Tankstellengeländes dar.

Wenn du deine punkte mal genauer liest, merkst du, dass du falsch liegst. Hast du bei der tankstelle zu öffnungszeiten bestätigt.

Da ich nicht am pc sitze, kann ich dir due punkte jetzt nicht markieren. Aber verkehr kann auch Fahrrad oder Fußgänger darstellen...

Um es dir noch einmal genau anzustreichen, "öffentlich" heist im Sinne des Verkehrsrechtes für alle Verkehrsteilnehmer mehr oder weniger Benutzbar, privat Gelände hingegen ist nicht öffentlich da dort einzig und allein der Eigentümer das Sagen hat.

Zitat:

Als Faustformel kann gelten: Verkehrsflächen, die für jedermann, also für die Allgemeinheit, offenstehen bzw. wo allgemeiner Verkehr vom Berechtigten geduldet wird, sind öffentlich. Privatgelände hingegen liegt vor, wenn der Berechtigte erkennbar nicht jedermann die Benutzung gestatten will, sondern durch Zugangsbeschränkungen und Hinweise oder durch die Art der Gestaltung offensichtlich zum Ausdruck bringen will, dass er den Gebrauch des Geländes nur einem abgegrenzten, von ihm bestimmten Benutzerkreis gestatten will.

In dem Fall hier zwar für Fussgänger oder Fahrradfahrer nutzbar aber nicht für die Allgemeinheit.

In diesem Sinne gilt dies auch für Tankstellen, sollte der Eigentümer nicht allen die Benutzung seiner Tankstellen gestatten. Das BGH bestätigt diesen Grundsatz

Zitat:

ungeachtet der daran bestehenden Eigentumsverhältnisse und ohne Rücksicht auf eine Widmung im Sinne des öffentlichen Wegerechts, alle Flächen, auf denen mit Billigung oder unter Duldung des Verfügungsberechtigten die Benutzung durch jedermann tatsächlich zugelassen ist.

und dies dann auch nur "Öffentlich" während der Öffnungszeiten.

Sehe ich anders. Eben aus den von dir angestrichenen Punkten. Ein Zaun, ggf. ein geschlossenes Tor ist der klare Ausdruck. In dem Beispiel will der Eigentümer aber nicht alle ausschliessen.

Trotzdem gilt für den TS das Hausrecht und den Faktor der Feuerwehrzufahrt. Beide Punkte allein reichen aus, um sogar ein Abschleppen zu rechtfertigen.

Klarer wird es dann auch an Parkplätzen z.B. an Einkaufzentren, da steht mit unter bei Auffahrt auf dem Parkplatz

"kein öffentlicher Parkplatz". Ist zwar durchaus für alle benutzbar während der Öffnungszeiten, deshalb aber noch lange nicht ein in dem Sinn öffentlicher Parkplatz, weil der Eigetnümer das Recht hat, den Parkplatz, so lange er halt zu seinem Einkaufsmarkt/Grundstück gehört, nach den Öffnungszeiten durchaus zu schließen und jeden das Parken oder jede andere Nutzung(Durchfahrt) verbieten kann.

Zusatz: selbst während der Öffnungszeiten, kann er deshalb Fahrzeuge entfernen lassen, insofern sie nicht zum Zweck des Einkaufens auf dem Parkplatz parken.

 

Nicht dur "trotzdem" gilt für den TS das Hausrecht, sonderen gerade deswegen gilt für den TS das Hausrecht und deine anderen angefügten Punkte.

am 27. März 2015 um 11:58

Moin,

über dem Torbogen hängen Gardinen. Da ist also Wohnraum. Mal überlegt wenn die 5 Mopeds Feuer fangen?

Versicherungstechnich, Baurechtlich ist das ein Torbogen und kein Abstellplatz für Fahrzeuge.

Ich würde bei der Hausverwaltung vorsprechen und mit Geld winken.

Ersteinmal anhören wie die das begründen, wenn die eine Begründung für nötig halten.

Mit Geld winken, wenn das baurechtlich möglich ist dort offizielle vermietbare Unterstände zu errichten.

Zu der Feuerwehrzufahrt sage ich jetzt mal nichts.

Themenstarteram 27. März 2015 um 17:38

Werde am Montag in nem Gespräch mit meiner Verwaltung versuchen eine Lösung zu erörtern. Zum VP, ja oberhalb des Torbogens ist eine Wohnung, aber wie gesagt diese Wohnung ist dort auch schon seit über 12 Jahren und ununterbrochen bewohnt. ^^

Habe auch heute morgen schonmal 5.Min mit jmd. der Wohnungsgenossenschaft gesprochen, der meinte, dass mit den Rollern die da stehen die größten Probleme verbunden sind, da die sich seit über einem halben Jahr keinen Zentimeter bewegt haben und auch nicht mehr die ordnungsgemäßen Versicherungskennzeichen haben.

Sie befürchten wohl eine Sammelstelle für Gammelgefährte.

Da sie auf privatem Grund stehen -> Polizei hat keine Handhabe. Durch die angebrachten Zettel wird nun eine mögliche Entfernung legalisiert. Reagieren die Eigentümer nicht, können die Fahrzeuge entfernt werden.

Kenne ich so von Fahrrädern, dort war es in jedem Fall legal. Entfernung nach Ankündigung.

Freundlich nachfragen was Sache ist. Wenn es eine kurzfristige Aktion mit dem Ziel die Gammelteile zu entfernen ist -> vielleicht daher auch keine fest montierten Schilder oder gar an die Wand gemalerten Anweisungen.

Grüße, Martin

Feuerwehrzufahren werden auch bei solchen Lokalitäten freigeräumt.

Die Feuerwehrzufaht endet eigentlich auch da wo das Privatgelände anfängt. Es geht da einzig und allein um diesen Torbogen und der ist Privatgelände und gehört der GeWo. Wenn da Roller stehen ohne Kennzeichen gehts darum, das die keine Zulassung haben, in öffentlichen Verkehrsraum dürfen die nicht stehen ohne Zulassung. Da es sich dort aber um Privatgrundstück handelt schon. Dies passt aber dem Eigentümer,GeWo auch nicht, der möchte sie dort auch weg haben. Da das Sagen der Behörden da aufhört, bleibt der GeWo, Eigentümer, nichts anderes übrig als selbst Schilder oder wie auch immer man diese Zettel bezeichnet , dort anzubringen.

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