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Motorrad "Totalschaden" - Vollkasko - Was erhalte ich?

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 16:53

Guten Abend :)

Ich hatte einen Unfall mit meiner neuen erst 2300km gelaufenen YAMAHA YZF-R3.

Meine Versicherung ist die Sportect, eine Tochtergesellschaft der Nürnbergischen.

Ich bin wohl Schuld, Kontrolle verloren übers Motorrad, erinnere mich aber gar nicht.

Seltsam ist, bin auch rund 30 gefahren in einer 30er Zone. Es war unbegreiflich.

Nun gut. Jedenfalls steht das Motorrad nun in meiner Garage.

Laut dem Gutachter/n Totalschaden.

Ich weiß echt nicht wie der Gutachter auf 8500€ Teilekosten kommt...

Ich habe mit den Dingen die ich nun als zu ersetzen festgestellt habe eine Rechnung in Höhe von knapp 1200€ erstellt. Die Einzelteile gibt es auf procaliber.com oder auf partzilla.com

Die Versicherung ist auf 1000€ Selbstbeteiligung, ich bin auch Fahranfänger.

Und 5200€ Wert ohne mwst. = 4400€ davon den Restwert und die Selbstbeteiligung abziehen, bleiben also 1800-1900€. Das kann es doch nicht sein bei einer Vollkasko Versicherung?

Im Anhang habe ich euch das Gutachten, samt aller Bilder hochgeladen die ich vom Motorrad erstellt habe. Ich dachte, es wäre gut, alle Teile abzumontieren die beschädigt sind, bzw. eh weg müssen.

Was könnte ich denn nun machen?

Ich danke rechtherzlich!

Beste Antwort im Thema

Motorrad Fahren ist ein teures Hobby. Sehe es so. Um auf Arbeit zu fahren, genügt ein kleines Auto. Alles andere ist Luxus was man sich gönnen kann wenn man es kann.

Ich bin in jungen Jahren 1990 eine MZ aus Zschopau gefahren, später dann viele Kisten, die spielend 200 km/h durchbrechen. Entsprechenden Wert lege ich auf ein Bike, was nicht flattert oder Probleme bereitet. Deine Maschine ist etwas kleiner. Dennoch sollte der Gedanke für Spaß und Sport gleiche fundamentierte Grundwerte haben.

Verticke die Schrottkarre an den Bestzahlenden. Ein Neuaufbau kann unvorhersehbare Kosten verursachen, die hast Du nie und nimmer eingerechnet. Du kannst 10mal denken, der Rahmen und die Spur hat nichts ab bekommen. Dann steckst Du Geld und Arbeit rein und am Ende steht trotzdem eine Flöte, die schief läuft.

Überlass das Experiment einem Typ, der nicht rechnet, der einfach kauft und ran schraubt. So wie Du hier die Ersatzteile addierst, bringt das keine Punkte. Alle Geschädigten freuen sich, wenn der Gutachter die Zahlen richtig ansetzt und nicht den Schaden gering rechnet, damit die Versicherung spart. Du beschwerst Dich fast. Das ist echt Selten hier im Forum. Ein Bike hat nur zwei Räder, es sollte ordentlich laufen, wenn man so einer Maschine sein Leben anvertraut. Wer da bastelt, ist Lebensmüde. Bei mir hört da der Spaß auf. Weg das Ding und eine Ersatzbeschaffung.

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16 Antworten

Die Rechnung passt sicher nicht. Ich würde sagen: Neupreis abzgl. SB und das wars.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 17:23

Zitat:

@GerGue schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:13:28 Uhr:

Die Rechnung passt sicher nicht. Ich würde sagen: Neupreis abzgl. SB und das wars.

Ich hatte vor das Motorrad selbst zu reparieren, ich habe ein paar ordentliche Mechaniker in der Familie.

Außerdem würde mich interessieren, ob ich noch einen Gutachter einschalten sollte?

Denn der Gutachter kam von meiner Versicherung. Ich bin auch erst im Krankenhaus wach geworden, hatte somit nichts mit Polizisten zu tun, die Versicherung wartet noch auf etwas von der Polizei, ich habe nun eine Anhörung oder wie sich das auch nennt am Mittwoch. Die geben das dann weiter an die Versicherung.

 

EDIT: Mich würde noch interessieren, wie die Versicherung damit werben kann: Kaufpreisersatz für neue Motorräder bei Totalschaden nach einem Unfall bis 12 Monate nach Erstzulassung

Vergiss das mit dem selber Schrauben! Es bleibt ein Unfall-Motorrad und die Ersparnis ist bestimmt nicht so groß, wie Du jetzt errechnet hast. Es sei denn, Dich stören Kratzer und Lackschäden nicht so sehr. Weißt Du, ob der Rahmen nix abbekkommen hat?

Du hast eine VK-Schaden und damit kommt der Gutachter im Auftrag der Versicherung!

Du bekommst von der Versicherung doch den Neupreis...

... lt Liste ca. 5.300,--; bei mobile.de ca. 5.000,-- brutto.

Von der Versicherung bekommst Du zunächst den Netto-Wiederbeschaffungswert 4.400 - SB 1.000 - Restwert 1.500.

=> 1.900,--; 1.500,-- bekommst vom Aufkäufer Deines Schrotthaufens. Dann hast Du schon 3.400,--

Kaufst Du ein neues Mopped beim Händler, dann bekommst Du auch noch die Mehrwertsteuer (~800,--) nachreguliert. Dann hast Du 4.200,-- und damit den Neupreis -SB wieder.

Die SB musst Du doch in jedem Fall tragen.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 17:52

Zitat:

@Devil8x4 schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:37:53 Uhr:

Vergiss das mit dem selber Schrauben! Es bleibt ein Unfall-Motorrad und die Ersparnis ist bestimmt nicht so groß, wie Du jetzt errechnet hast. Es sei denn, Dich stören Kratzer und Lackschäden nicht so sehr. Weißt Du, ob der Rahmen nix abbekkommen hat?

Du hast eine VK-Schaden und damit kommt der Gutachter im Auftrag der Versicherung!

Du bekommst von der Versicherung doch den Neupreis...

... lt Liste ca. 5.300,--; bei mobile.de ca. 5.000,-- brutto.

Von der Versicherung bekommst Du zunächst den Netto-Wiederbeschaffungswert 4.400 - SB 1.000 - Restwert 1.500.

=> 1.900,--; 1.500,-- bekommst vom Aufkäufer Deines Schrotthaufens. Dann hast Du schon 3.400,--

Kaufst Du ein neues Mopped beim Händler, dann bekommst Du auch noch die Mehrwertsteuer (~800,--) nachreguliert. Dann hast Du 4.200,-- und damit den Neupreis -SB wieder.

Die SB musst Du doch in jedem Fall tragen.

Was ist gemeint mit Mehrwertsteuer nachreguliert?

Ich gehe stark davon aus, dass der Rahmen nichts abbekommen hat.

Habe schon nachgesehen. Es war ja kein brutaler Unfall.

Ich bin scheinbar nach rechts gekippt und dann in ein, seitlich parkendes Fahrzeug, hinten rein gerutscht.

Das reparieren würde ich ja dann jemandem aus meiner Familie mit einer eigenen (privaten?) Werkstatt machen lassen.

Selbst wenn die Teile dann 2000€ kosten, besser ist es ja dann immernoch.

Wie sieht es mit der 130% Regelung aus?

Ja, die Selbstbeteiligung werde ich so oder so zahlen müssen.

Ich würde das Motorrad schon gerne bis zur nächsten Saison reparieren, allmählich.

Und mit dem Geld welches ich von der Versicherung bekomme eventuell ein kleines Auto kaufen für 2000-3000€.

Zitat:

@Dimensionday schrieb am 11. Oktober 2015 um 19:52:02 Uhr:

 

Was ist gemeint mit Mehrwertsteuer nachreguliert?

Ich gehe stark davon aus, dass der Rahmen nichts abbekommen hat.

Habe schon nachgesehen. Es war ja kein brutaler Unfall.

Ich bin scheinbar nach rechts gekippt und dann in ein, seitlich parkendes Fahrzeug, hinten rein gerutscht.

Das reparieren würde ich ja dann jemandem aus meiner Familie mit einer eigenen (privaten?) Werkstatt machen lassen.

Selbst wenn die Teile dann 2000€ kosten, besser ist es ja dann immernoch.

Wie sieht es mit der 130% Regelung aus?

Ja, die Selbstbeteiligung werde ich so oder so zahlen müssen.

Ich würde das Motorrad schon gerne bis zur nächsten Saison reparieren, allmählich.

Und mit dem Geld welches ich von der Versicherung bekomme eventuell ein kleines Auto kaufen für 2000-3000€.

Die MwSt wird nur bezahlt, wenn sie tatsächlich angefallen ist. Kaufst Du Dir ein neues von privat gibt es auch keine Nachzahlung der MwSt, da sie nicht anfällt.

130% Regelung gibt es in der Kasko nicht.

Mein Tipp: Wenn Neuwertentschädigung hast, nehme sie in Anspruch. Ansonsten kann ich bis jetzt kein Fehler von der Versicherung erkennen:

Du bekommst:

  • 4369€ WBWnet - 1530€ RW abzgl. vereinbarter Selbstbehalt von der Versicherung
  • 1530€ RW vom Restwertaufkäufer. (wenn du es behalten willst, ist das Privatvergnügen)
  • Die Differenz 5200-4369€ Mehrwertsteuer, wenn sie anfällt.

Somit den kompletten WBW abzgl. dem vereinbarten Selbstbehalt.

Wenn die Bedingungen für die NW Entschädigung gegeben sind, würde ich diese in Anspruch nehmen.

Zitat:

@Dimensionday schrieb am 11. Oktober 2015 um 18:53:21 Uhr:

Ich weiß echt nicht wie der Gutachter auf 8500€ Teilekosten kommt...

Das ist ziemlich einfach:

Er hat die Reparaturkosten nur grob geschätzt (das ist bei offensichtlichen Totalschäden häufig von der Versicherung so vorgegeben, damit das Gutachten einfacher und damit billiger wird).

Er hat also pauschal 10.000 Euro Reparaturkosten (netto) geschätzt, und diese dann in 8.500 Euro Teile und 1.500 Euro Arbeit (Lackierung fällt in dem Fall nicht an) aufgeteilt.

Praktisch spielen die genauen Zahlen ja eh keine Rolle, wenn nur auf Totalschadenbasis abgerechnet werden kann.

Zitat:

die ich nun als zu ersetzen festgestellt habe eine Rechnung in Höhe von knapp 1200€ erstellt. Die Einzelteile gibt es auf procaliber.com oder auf partzilla.com

soso...

Zitat:

Die Versicherung ist auf 1000€ Selbstbeteiligung, ich bin auch Fahranfänger.

Und 5200€ Wert ohne mwst. = 4400€ davon den Restwert und die Selbstbeteiligung abziehen, bleiben also 1800-1900€.

prima, dann bleiben ja noch 600-700 Euro für die Arbeit übrig!

Da für deinen Reparaturweg so erheblich weniger Teile benötigt werden als für den des Gutachtest wird ja auch die Arbeit entsprechend günstiger werden. Demnach müsste das Geld für die komplette Reparatur reichen.

Zitat:

Das kann es doch nicht sein bei einer Vollkasko Versicherung?

Nein, eigentlich sollte das nicht sein.

Dass du bei einer vereinbarten Selbstbeteiligung von 1.000 Euro den Schaden mit der Leistung der Versicherung ohne eigene Zuzahlung reparieren kannst.

Vermutlich bedeutet dein Reparaturweg keine vollständig sach- und fachgerechte Reparatur.

Ob du mit deinem Reparaturweg wieder einen gebrauchs- und verkehrssicheren Zustand (verbleibende optische Mängel werden wohl unvermeidbar sein) erreichst hängt vor allem davon ab, wie günstig du die (gebrauchten?) Teile bekommst und ob du nicht doch noch erhebliche Teile des Schadens übersehen hast.

Motorrad Fahren ist ein teures Hobby. Sehe es so. Um auf Arbeit zu fahren, genügt ein kleines Auto. Alles andere ist Luxus was man sich gönnen kann wenn man es kann.

Ich bin in jungen Jahren 1990 eine MZ aus Zschopau gefahren, später dann viele Kisten, die spielend 200 km/h durchbrechen. Entsprechenden Wert lege ich auf ein Bike, was nicht flattert oder Probleme bereitet. Deine Maschine ist etwas kleiner. Dennoch sollte der Gedanke für Spaß und Sport gleiche fundamentierte Grundwerte haben.

Verticke die Schrottkarre an den Bestzahlenden. Ein Neuaufbau kann unvorhersehbare Kosten verursachen, die hast Du nie und nimmer eingerechnet. Du kannst 10mal denken, der Rahmen und die Spur hat nichts ab bekommen. Dann steckst Du Geld und Arbeit rein und am Ende steht trotzdem eine Flöte, die schief läuft.

Überlass das Experiment einem Typ, der nicht rechnet, der einfach kauft und ran schraubt. So wie Du hier die Ersatzteile addierst, bringt das keine Punkte. Alle Geschädigten freuen sich, wenn der Gutachter die Zahlen richtig ansetzt und nicht den Schaden gering rechnet, damit die Versicherung spart. Du beschwerst Dich fast. Das ist echt Selten hier im Forum. Ein Bike hat nur zwei Räder, es sollte ordentlich laufen, wenn man so einer Maschine sein Leben anvertraut. Wer da bastelt, ist Lebensmüde. Bei mir hört da der Spaß auf. Weg das Ding und eine Ersatzbeschaffung.

Themenstarteram 11. Oktober 2015 um 22:17

Zitat:

@romanusko schrieb am 12. Oktober 2015 um 00:10:53 Uhr:

Motorrad Fahren ist ein teures Hobby. Sehe es so. Um auf Arbeit zu fahren, genügt ein kleines Auto. Alles andere ist Luxus was man sich gönnen kann wenn man es kann.

Ich bin in jungen Jahren 1990 eine MZ aus Zschopau gefahren, später dann viele Kisten, die spielend 200 km/h durchbrechen. Entsprechenden Wert lege ich auf ein Bike, was nicht flattert oder Probleme bereitet. Deine Maschine ist etwas kleiner. Dennoch sollte der Gedanke für Spaß und Sport gleiche fundamentierte Grundwerte haben.

Verticke die Schrottkarre an den Bestzahlenden. Ein Neuaufbau kann unvorhersehbare Kosten verursachen, die hast Du nie und nimmer eingerechnet. Du kannst 10mal denken, der Rahmen und die Spur hat nichts ab bekommen. Dann steckst Du Geld und Arbeit rein und am Ende steht trotzdem eine Flöte, die schief läuft.

Überlass das Experiment einem Typ, der nicht rechnet, der einfach kauft und ran schraubt. So wie Du hier die Ersatzteile addierst, bringt das keine Punkte. Alle Geschädigten freuen sich, wenn der Gutachter die Zahlen richtig ansetzt und nicht den Schaden gering rechnet, damit die Versicherung spart. Du beschwerst Dich fast. Das ist echt Selten hier im Forum. Ein Bike hat nur zwei Räder, es sollte ordentlich laufen, wenn man so einer Maschine sein Leben anvertraut. Wer da bastelt, ist Lebensmüde. Bei mir hört da der Spaß auf. Weg das Ding und eine Ersatzbeschaffung.

Stimmt schon, aber ich vertraue den Mechanikern in meiner Familie vollstens. Mir wurden ja von einem Händler 1530€ geboten, dieses Angebot kam direkt mit dem Gutachten mit.

Ich habe nun auch mitbekommen, dass es wohl einen großen Unterschied macht, dass ich das Motorrad finanzieren tue. 260€ mtl. auf 2 Jahre. Ohne Anzahlung. Nun bekommt wohl die Bank eh das Geld. Mist.

am 12. Oktober 2015 um 6:23

Zitat:

Ich habe nun auch mitbekommen, dass es wohl einen großen Unterschied macht, dass ich das Motorrad finanzieren tue. 260€ mtl. auf 2 Jahre. Ohne Anzahlung. Nun bekommt wohl die Bank eh das Geld. Mist.

Das ist ja auch völlig OK. Schließlich hat sie dir das Geld geliehen und nicht geschenkt.

Gruß Frank,

der die Maschine nicht reparieren würde. ;-)

Wenn dir das Motorrad nicht gehört, dann ist es doch normal, dass der Besitzer, sprich hier die Bank das Geld bekommt. Der Besitzer wird sich kaum darauf einlassen, dass sein Eigentum und damit auch das Pfand der Finanzierung weniger als die noch laufenden Raten sein wird.

Von daher wird das mit einem neuen Auto erst mal nichts, da du gar keine Wahlmöglichkeit hast. Weiß die Bank überhaupt schon Bescheid? Denn die wird dann direkt mit der Versicherung abrechnen und du siehst das Geld gar nicht.

Kasko

 

Klausel „vollständig ausgeführte Reparatur“ bei Kasko

 

Eine Klausel in einem Kaskovertrag, die die Leistung von einer vollständig ausgeführten Reparatur abhängig macht, ist nicht dahingehend auszulegen, dass die Reparatur sklavisch nach Gutachten ausgeführt sein muss. Es genügt - so das OLG Karlsruhe -, dass das Fahrzeug fahrtüchtig und verkehrssicher ist und die beschädigten Zonen instand gesetzt sind (Urteil vom 21.10.2010, Az: 9 U 41/10;.

Beachten Sie: Im Versicherungsvertrag war die übliche Klausel enthalten, wonach der Versicherer bei einer vollständigen Reparatur die dafür erforderlichen Kosten bis zum WBW erstattet. Im Falle der nicht oder nicht vollständig ausgeführten Reparatur hingegen war der Anspruch auf den um den Restwert reduzierten WBW begrenzt. Konkret drehte sich der Streit um die Frage, ob eine Instandsetzung der Radhäuser genügt, wo das Gutachten der Versicherung eine Erneuerung vorgesehen hatte. Zwischen der Abrechnung der entstandenen Reparaturkosten und dem Wiederbeschaffungsaufwand (WBW minus Restwert) lagen knapp 10.000 Euro. Der Sachverständige hatte so kalkuliert, dass die prognostizierten Reparaturkosten den WBW knapp überstiegen. Hingegen haben die tatsächlichen Kosten den WBW knapp unterschritten.

Das OLG hat die Reparatur als ausreichend erachtet und den Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten zugesprochen, weil die nachträgliche Erneuerung der Radhäuser nach der durchgeführten Reparatur wirtschaftlich völlig unsinnig sei.

 

Praxishinweis: Das ist ein typischer Fall: Bei einem den WBW erreichenden Reparaturumfang fällt auf, dass die Gutachten der Versicherer dann gerne Punkte enthalten, die sonst als Gift gelten. Der Grund: Wenn vollständig repariert wird, ist die Obergrenze der Reparatur eben nicht „WBW minus RW“, sondern der WBW. Und da wollen Versicherer oft bluffen, denn wegen der kaskotypisch hohen Restwerte wäre der Totalschaden um Längen billiger. Das Urteil zeigt die Grenzen dieser Taktik.

Im Prinzip mag das ja stimmen, aber da der TE nicht Eigentümer ist, sondern die Bank, wird diese vorgeben, ob und wenn ja, wie repariert werden soll. Der Eigentümer wird sich sicher nicht mit einer Teilreparatur zufrieden geben, da das Motorrad sonst evtl. nicht mehr den entsprechenden Wert als Pfand der Finanzierung hat.

Ok, wenn das Motorrad finanziert ist und man einen Vertrag mit der Bank/Leasingunternehmen hat, ist bestimmt ein Sicherungsschein vorhanden. Dann muss die Versicherung das machen, wie der Eigentümer es will.

Normal wollen die Ihr Geld und werden auf Neupreisentschädigung (je nach Versicherungsbedingungen Neuzulassung innerhalb der ersten 12-48 Monate) bestehen.

Das Geld geht dann an den Sicherungsgläubiger. Was die Schulden übersteigt, bekommt der VN.

Ist doch ok, wenn man ein neues Fahrzeug kauft, kann man es wieder finanzieren. Man hat ein "neues" Fahrzeug. Was will man mehr?

Oder man behält das Fahrzeug (Restwert) und läst es auf eigene Rechnung reparieren, evt. muss man dann aber die Finanzierung welche noch nach Zahlung der Versicherung offen ist, zurück bezahlen.

Der TE wollte aber hier billigst reparieren und mit dem "Gewinn" ein Auto dazu kaufen...

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