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Versicherungsschaden Vollkasko

Themenstarteram 30. Oktober 2014 um 23:23

Hallo! Im Parkhaus ist mir ein Fremder wohl beim Ausparken gegen die Fahrertür gefahren. Es sieht nicht wild aus, jedoch hat diese jetzt mehrere Dellen.

Ich war nicht bei der Polizei, weil ich das erst Tage später gemerkt habe. Ich habe eine Vollkasko mit 300 EUR SB bei der ich jährlich einen "Bums" frei habe.

Wenn ich mich jetzt an die wende, den Schaden zu regulieren, könnte es sein, dass sie es nicht tun, weil ich die Polizei nicht gerufen habe? Worauf muss ich dabei achten? Wenn ich online den Schadensbericht schreibe - und der geht nicht durch, bekomme ich durch DIESE Versicherung den Schaden nicht mehr reguliert.

Beste Antwort im Thema
am 31. Oktober 2014 um 9:38

Sehr schlechte Idee, mit dem später erst bemerkt!

Wenn da ein Gutachter kommt und es offensichtlich ist, dass man den Schaden sofort sieht, gibt das Mecker vom Ecker.

Ich verstehe hier mal wieder nicht, warum man bei einer Direktversicherung ist, wenn man beim kleinsten Schaden völlig in der Luft hängt und nicht mehr weiß, was man machen soll.

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am 30. Oktober 2014 um 23:41

Am besten zum Berater gehen. Der hilft dir weiter, wenn du es selber nicht weißt.

E.1.1

Anzeigepflicht

Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leistung durch uns führen kann,

innerhalb einer Woche anzuzeigen.

E.1.2

Anzeigepflicht bei Ermittlungen

Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem

Schadenereignis,

sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen, auch wenn Sie uns

das Schadenereignis bereits gemeldet haben

So oder ähnlich wird es in deinen Versicherungsbedingungen (AKB) stehen.

Wenn die Woche noch nicht rum ist, kannst du ja unter dem Hinweis, das du den Schaden erst später gemerkt hast diesen melden.

Nachteile entstehen dir da durch erst einmal nicht. Nur wenn du flunkerst kann es Stress mit dem Versicherer geben.

 

am 31. Oktober 2014 um 9:38

Sehr schlechte Idee, mit dem später erst bemerkt!

Wenn da ein Gutachter kommt und es offensichtlich ist, dass man den Schaden sofort sieht, gibt das Mecker vom Ecker.

Ich verstehe hier mal wieder nicht, warum man bei einer Direktversicherung ist, wenn man beim kleinsten Schaden völlig in der Luft hängt und nicht mehr weiß, was man machen soll.

Wenn mich einer bei dem Sachverhalt angerufen hat, habe ich bei dieser Art von Bagatellschäden auf eine polizeiliche Aufnahme verzichtet.

Wenn man unbedingt eine sinnlose Anzeige machen will, kann man das auch schriftlich tun.

Ein Entwendungs- Brandschaden oder Verkehrsunfall ist der Polizei gemäß AKB ab einer Schadenhöhe von € 1.000,-- zu melden.

@Lillylyn Dein Beitrag kann man wohl als Mutmaßung sehen.

KLaus

am 31. Oktober 2014 um 10:16

Zitat:

@germania47 [url=http://www.motor-talk.de/.../...ngsschaden-vollkasko-t5101897.html?...]Ein Entwendungs- Brandschaden oder Verkehrsunfall ist der Polizei gemäß AKB ab einer Schadenhöhe von € 1.000,-- zu melden.

Unterschiedlich.

Ich habe hier gerade AKBs vor mir liegen, da wird ab 500,- € Schadenhöhe die Meldung bei der Polizei verlangt.

"Ein paar Dellen" bekommt man evtl. mit Smartrepair noch unter der SB Grenze gelöst.

Zitat:

@Skatehouse schrieb am 31. Oktober 2014 um 00:23:36 Uhr:

...

Es sieht nicht wild aus, jedoch hat diese jetzt mehrere Dellen.

...

Ich habe eine Vollkasko mit 300 EUR SB bei der ich jährlich einen "Bums" frei habe.

...

Wie hoch ist denn der Schaden?

Wenn du glaubst, dass du jedes Jahr einen Schaden frei hast, dann schau mal in die AKB unter "Wann und aus welchem Anlass können wir den Versicherungsvertrag kündigen?" - "Kündigung nach einem Schadenereignis"

Hallo,

eine evtl. Kündigung durch den Versicherer ist die eine Sache, das größere Problem ist bei vielen Versicherern, dass sie die unter Rabattschutz fallenden Schäden bei einem Versichererwechsel trotzdem dem Nachversicherer melden, d. h. man bindet sich nach der ersten Inanspruchnahme des Rabattschutzes an diesen Versicherer.

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 31. Oktober 2014 um 22:12:41 Uhr:

Hallo,

eine evtl. Kündigung durch den Versicherer ist die eine Sache, das größere Problem ist bei vielen Versicherern, dass sie die unter Rabattschutz fallenden Schäden bei einem Versichererwechsel trotzdem dem Nachversicherer melden, d. h. man bindet sich nach der ersten Inanspruchnahme des Rabattschutzes an diesen Versicherer.

Gruß Rainer

Das würde ich als das geringste Problem sehen

Klaus

Hallo Klaus,

wie soll ich das denn anders sehen. Nach z. B. 2 HP-Schäden hätte ich bei einem anderen Versicherer z. B. SF 6 statt SF 22, das ist schon ein erheblicher Unterschied. Kommt dann evtl. noch eine Kündigung durch den Versicherer hinzu, wird es richtig teuer. Dann müsste ich mir einen neuen Versicherer suchen und bekäme vom Vorversicherer nur SF 6 bestätigt, obwohl ich Rabattschutz vereinbart hatte, oder sehe ich das falsch?

Gruß Rainer

Zitat:

@Rainer560sk schrieb am 31. Oktober 2014 um 22:12:41 Uhr:

... man bindet sich nach der ersten Inanspruchnahme des Rabattschutzes an diesen Versicherer.

Genau dies ist die Absicht des Versicherers.

am 31. Oktober 2014 um 22:13

Nö. Da steckt keine Absicht dahinter.

Das liegt einfach nur in der Natur der Sache.

Doch,

die Absicht der Kundenbindung, da ja sonst die angesammelten SFR´s verloren gehen.

am 1. November 2014 um 0:24

Warum gibt es dann Versicherer, die nach einem Schaden gleich kündigen?

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