Motorrad stand ohne TÜV auf der Straße! Jetzt Schreiben von der Behörde!

Hallo,
ich bin vor einem Monat umgezogen und da Musste ich das Motorrad ein paar Tage auf die Straße stellen da es nicht angesprungen ist. TÜV war schon letztes Jahr abgelaufen (also über acht Monate). Nun scheint mich irgend ein Nachbar der Polizei gemeldet zu haben. Da das Motorrad auf meine Mutter zugelassen ist bekam die jetzt einen Brief von der Behörde. Die wollen wissen wer gefahren ist. Da wir sowas mit Geschwindigkeitsüberschreitung schon mal hatten und das mit einer Fahrtenbuchauflage geendet hat wollte ich wissen wie ich mich am besten verhalte. Im Moment steht das Motorrad wieder in der Garage an der neuen Adresse. Ich muss da noch was reparieren und dann will ich aber dieses Jahr noch TÜV machen.
Im Normalfall würde ich ja die ganze Sache einfach aussitzen und hoffen dass die Behörden nichts weiter machen. Nur hier im Kreis Esslingen scheint man so knapp bei Kasse zu sein das man jedem Scheiß nachgeht und dann einem direkt die maximalen Gebühren aufdrückt. Ich habe echt keine Lust auf eine weitere Fahrtenbuchauflage. 😠

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Haasinger schrieb am 27. Juli 2019 um 21:19:02 Uhr:


Sicherheitsmängel beim Auto sind Tolerierbar .....

Was für ein hohler Satz.

140 weitere Antworten
140 Antworten

Muss ja nicht die Polizei sein. Reicht, wenn Dich der Nachbar ankackt.

Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte die Karre mit Ablauf der HU abmelden.

Wie soll der mich den ankacken, nach welcher rechtlichen Grundlage denn bitte?????

Weil er dich nicht leiden kann 😁

@köptnLueck: da war doch neulich erst ein Fred darüber, und im Netz findest Du zahlreiche Berichte dazu.
Das ist schon so, glaub mir....

Hier ein Beispiel von Hunderten;

http://www.verkehrsportal.de/.../index.php?...

Ähnliche Themen

Angemeldete Kraftfahrzeuge brauchen eine gültige HU Punkt

Wenn nicht, dann Owi. Egal, wo es steht.

Dann stell ich den Hänger oder das Bike auf mein Privatgrunstück und schraube die Schilder ab.
Dann sieht niemand, das es angemeldet ist

Wer hat, dem wird gegeben...bzw. nichts genommen 😉

Zitat:

@huedefueh schrieb am 26. August 2019 um 21:25:52 Uhr:


Dann stell ich den Hänger oder das Bike auf mein Privatgrunstück und schraube die Schilder ab.
Dann sieht niemand, das es angemeldet ist

Genau, diese Lösung wird ja immer empfohlen und ist völlig i.O. so.
Alternativ auch einfach abmelden das Gerz.

Wo ist die betreffende STVO oder BGB oder sonst was woraus sich das ergibt?

Das war dort öffentlicher Grund.

Aber egal.

329610
https://www.bussgeldkatalog.org/tatbestandskatalog-tuev/

https://www.google.de/url?...

Seite 230/1

Danke. Das steht ganz klar wenn FZGE am STV teilnehmen. Das tun sie bei mir auf dem Grundstück aber nicht.

https://www.motor-talk.de/forum/hu-uebersehen-t6071047.html?page=3

Hier kannst Du dich einlesen. Vielleicht bringt Dich das zur Einsicht.
Aber wenn Du konkrete Urteile oder noch exaktere Quellenangaben brauchst, als die STVZO, (in der steht daß zum Verkehr zugelassene KFZ zwingend eine HP Vers. und eine gültige HU nachweisen müssen, unabhängig von Ihrem Verweilort), musst Du halt einen Anwalt fragen, gegen Bezahlung natürlich...oder im Internet suchen.
Gruß

Wie gesagt, auch da keine eindeutige Geschichte am Ende.

Mir ist auch wurscht, ich mach vom meinem Grundbesitzrecht usw. gebrauch.🙂

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 27. August 2019 um 10:17:04 Uhr:


Danke. Das steht ganz klar wenn FZGE am STV teilnehmen. Das tun sie bei mir auf dem Grundstück aber nicht.

In dem Moment,cwo Du das Fahrzeug zum Straßenverkehr zulässt, hast Du dafür zu sorgen, dass es verkehrssicher ist. Das ist ja der Sinn der Vorschrift, dass mangelhafte Fahrzeuge nicht zugelassen werden. Deshalb auch HU Bescheinigung zur Anmeldung mitbringen.

Ob da zur Erlangung der Erkenntnis, dass der HU Termin ùberzogen wurde, ein Hausfriedensbruch stattgefunden hat, ist wieder eine andere Geschichte, die ich mir auch nicht gefallen lassen würde.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 27. August 2019 um 16:30:36 Uhr:


Wie gesagt, auch da keine eindeutige Geschichte am Ende.

Mir ist auch wurscht, ich mach vom meinem Grundbesitzrecht usw. gebrauch.🙂

Oh? Wenn Du das so überzeugt hier ankündigst, dann schließe ich daraus, daß Du so ein Fahrzeug bei Dir daheim stehen hast. 🙂
Tip: Wie wäre es, dieses einfach zur HU zu bringen und Erfolgreich zu bestehen?
Oder fällt das bei Berührung bereits in sich zusammen?

Deine Antwort
Ähnliche Themen