HU übersehen

Hallo Freunde, meine Frau hat die HU übersehen (für 6 Monate) und hat nun eine Strafe von 25 Euro bekommen. Aber sie muss morgen und die kommende Woche damit noch zur Arbeit fahren! Was passiert, wenn sie nun dafür nochmal ein Ticket bekommt? Darf sie jetzt gar nicht mehr fahren? Mann, die ist völlig aufgelöst. Bitte schnelle Antwort mit den möglichen Konsequenzen, wenn sie nun ein zweites Mal erwischt wird. Vielen Dank und bitte kein Juristendeutsch.

Beste Antwort im Thema

Ist mir auch schon passiert - war auch ca 6 Monate. Frau fährt das Auto quasi alleine. Hatte dann auch so nen Zettel an der Scheibe. Ich hatte dann da angerufen, mit der zuständigen Beamtin gesprochen - die war sehr nett - und denen gleich nach der am nächsten Tag natürlich bestandenen HU ne Kopie des Berichts geschickt und alles war OK. Kein Bußgeld, kein Verwarnungsgeld - einfach perfekter Bürgerservice. Jeder kann mal was vergessen. NIcht jeder will bescheißen, was rauszögern, weil kaputt - oder ähnliches. Wir sind alle nur Menschen.

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Zitat:

@HTC schrieb am 21. Juli 2017 um 11:57:51 Uhr:


Na da bin ich anderer Meinung, die STVO gilt nur dort, wo die STVO gilt, und das ist eben im nicht öffentlichem Verkehrsraum keineswegs der Fall.

Hier sind wir aber im Bereich der StVZO...

Zitat:

Ich habe auch nirgends eine Einschränkung oder einen Hinweis gefunden, der das eindeutig klärt.

Hast Du doch:

Zitat:

http://www.autokiste.de/psg/archiv/a.htm?id=9113

Aus Deinem Link:
Ein zugelassenes Kraftfahrzeug muss grundsätzlich über eine gültige Plakette für die Hauptuntersuchung verfügen, auch wenn es gar nicht oder nur selten im Straßenverkehr bewegt wird. Es spielt folglich keine Rolle, ob eine Plaketten-Kontrolle im ruhenden oder fließenden Verkehr erfolgt. Wer sein Auto nicht mehr nutzen will, muss es abmelden, gegebenenfalls nur vorübergehend.

Die Polizei darf lediglich ein abgesperrtes Grundstück nicht betreten. Dafür bräuchte sie Deine Zustimmung oder einen Durchsuchungsbeschluss. Den wird sie aber wegen des Verdachts auf überzogene HU kaum bekommen. Bei einem nicht abgesperrten Grundstück oder wenn man die Plakette vom Zaun aus erkennen kann, ist es so wie ich es weiter oben geschrieben habe: die Staatsmacht darf zulangen...

Also laut Wiki ist die STVZO nur für öffentliche Straßen Wege und Plätze zuständig:

https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Steht direkt unter Regelungsgehalt. Nun könnte man daraus ableiten, daß Privatgrundstücke rechtsfreier Raum (jedenfalls was die STVO/STVZO betrifft) sind, oder irre ich mich da?

Eine kleine Ergänzung würde die Sache doch so schön eindeutig machen, manche Regelungen in D sind irgendwie nicht ganz durchdacht...

Nicht falsch verstehen, ich kann deine Argumente voll und ganz nachvollziehen, nur sehe ich da eben keine 100% sichere Regelung, was dann heißt, daß die Behörden sich unnötig das Leben schwer machen und Anwälten mal wieder Hebelpunkte bieten...

HTC

Zitat:

@HTC schrieb am 21. Juli 2017 um 13:15:07 Uhr:


Also laut Wiki ist die STVZO nur für öffentliche Straßen Wege und Plätze zuständig:

https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Steht direkt unter Regelungsgehalt. Nun könnte man daraus ableiten, daß Privatgrundstücke rechtsfreier Raum (jedenfalls was die STVO/STVZO betrifft) sind, oder irre ich mich da?

Das bezieht sich aber darauf, dass ich ein Fahrzeug, das ich ausschließlich auf einem Privatgrundstück nutze, nicht zulassen muss. Genauso, wie ich dieses dann auch ohne Führerschein fahren darf.

Wenn ich es aber zulasse, dann muss ich auch die Voraussetzungen (Versicherung, HU etc.) erfüllen.

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