Motorrad gekauft, wie gehts weiter?

Hallöchen,

Folgendes "Problem": Ich habe mir vor ca. 1-2 Wochen ein Motorrad angeschaut, welches ich nach hin und her überlegen und anderen Besichtigungen beschlossen hab zu kaufen. Da der Verkäufer aber über 150km weg von mir wohnt weiß ich nicht genau wie ich das Motorrad am schlausten zu mir bringen kann. Momentan hat es 82PS und muss noch gedrosselt werden. Die Drosselung wird in der Stadt des Verkäufers noch stattfinden und der hat mir auch angeboten das Motorrad fürs drosseln in die Werkstatt zu bringen und auch wieder zu holen. Ich weiß jetzt nur noch nicht genau wie ich das mit dem anmelden und allem machen soll. Papiere sind ja noch beim Verkäufer.

Vielen Dank schon mal für hilfreiche Vorschläge wie man das am schlausten händelt.

Ulti

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Zitat:

@Subari66 schrieb am 27. März 2018 um 21:02:17 Uhr:



Zitat:

@Ultimativ schrieb am 27. März 2018 um 17:53:28 Uhr:


Ich weiß jetzt nur noch nicht genau wie ich das mit dem anmelden und allem machen soll

Demnächst wird hier einer fragen, wie er seine neue Gummi-Ente aufpusten soll, und es werden sich User finden, die diese Frage beantworten ... habt Ihr keine Ehefrauen, Kinder oder Freundinnen ? Ist der Fernseher oder das Smartphone kaputt ?

Besonders ausgefüllt scheint das eigene Leben aber auch nicht zu sein, wenn man sich derartige Belanglosigkeiten antut und sie auch noch derart suffizient kommentieren muss - wobei die tiefgründige Betrachtung dem TE leider nicht im Geringsten in seiner Fragestellung hilft. Heute in masochistischer Gemütslage 🙄

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Zitat:

@Montana187 schrieb am 28. März 2018 um 11:49:15 Uhr:


Ich hole mein Motorrad am Freitag ab, wo ich dann auch die Restzahlung vornehme und die Papiere entgegen nehme. Allerdings besteht bei mir schon ein Kaufvertrag mit Anzahlung.

Mir wurde angeboten, dass ich die Abmeldung vornehme und mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers nach Hause fahren kann (ca. 110km)

Wäre das keine Option?

Doch. Das ist der Grund, warum in manchen Kaufverträgen die Uhrzeit der Übergabe und die Personalausweis-Nummer aufgeführt wird. Ab dieser Uhrzeit bist dann nämlich DU für die Strafzettel zuständig. Hab ich aber schon oben geschrieben.
Du solltest dann aber so schnell wie möglich die Kiste ummelden. Nicht erst nach 2 Monaten oder so.

Zitat:

@X_FISH schrieb am 28. März 2018 um 11:50:17 Uhr:


Wenn du das mit deinem A für den TE machst der nur den A2 hat -> klar ist das eine Option.

Grüße, Martin

OK, hast Recht.
Da muß man ja nach dem Drosseln nochmal zum TÜV.
Habe ich nicht dran gedacht.

Das ganze hin und her wär mir zu blöd.

Hänger oder Transporter mieten und ab dafür.

Also nen Transporter mieten oder so kommt für mich eigentlich gar nicht in Frage.
Ich hab noch mal mit der Verkäufer gesprochen und werden es folgendermaßen handhaben.
Kaufvertrag wird per Post geschickt und von beiden Parteien unterschrieben. Da der Verkäufer sich bereit erklärt hat das Motorrad für die Drosselung in die Werkstatt zu fahren und es dort wieder abzuholen werde ich dann eine Anzahlung machen. Dann wenn das Motorrad gedrosselt wieder bei dem Verkäufer ist, werde ich hin fahren und das Motorrad dann selber nach Hause fahren, das mach ich mit dem Kennzeichen mit dem es momentan noch angemeldet ist, da die Versicherung beim Kauf automatisch auf den Käufer übergeht. In der Heimat werde ich das Motorrad zeitnah ummelden und ihm das Kennzeichen zurück schicken.
Für mich ist das so die einfachste Lösung.

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Zitat:

@Ultimativ [url=https://www.motor-talk.de/.../...ft-wie-gehts-weiter-t6308161.html?da die Versicherung beim Kauf automatisch auf den Käufer übergeht. In der Heimat werde ich das Motorrad zeitnah ummelden und ihm das Kennzeichen zurück schicken.
Für mich ist das so die einfachste Lösung.

Da bin ich mir nicht so sicher, aber generell die einfachste Lösung das stimmt

Zitat:

@Softail-88 schrieb am 28. März 2018 um 12:00:05 Uhr:



Zitat:

@Montana187 schrieb am 28. März 2018 um 11:49:15 Uhr:


Ich hole mein Motorrad am Freitag ab, wo ich dann auch die Restzahlung vornehme und die Papiere entgegen nehme. Allerdings besteht bei mir schon ein Kaufvertrag mit Anzahlung.

Mir wurde angeboten, dass ich die Abmeldung vornehme und mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers nach Hause fahren kann (ca. 110km)

Wäre das keine Option?

Doch. Das ist der Grund, warum in manchen Kaufverträgen die Uhrzeit der Übergabe und die Personalausweis-Nummer aufgeführt wird. Ab dieser Uhrzeit bist dann nämlich DU für die Strafzettel zuständig. Hab ich aber schon oben geschrieben.
Du solltest dann aber so schnell wie möglich die Kiste ummelden. Nicht erst nach 2 Monaten oder so.

ist bereits vereinbart das ich das Motorrad am 05.04. abmelde und auf mich zulassen. Früher geht leider nicht, da die Zulassungsstelle Traumarbeitszeiten hat ^^ so lange steht das Motorrad in der Garage und wird nicht bewegt

Zitat:

@Ultimativ schrieb am 28. März 2018 um 12:38:52 Uhr:


[...] da die Versicherung beim Kauf automatisch auf den Käufer übergeht. [...]

Die Formulierung ist falsch. Nicht die Versicherung geht auf den Käufer über (die zahlt weiterhin der bisherige Versicherungsnehmer), sondern die Konsequenzen wenn etwas passieren sollte.

Gefahrenübergang -> https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr%C3%BCbergang

Und: Automatisch geht da gar nichts. Wenn der Gefahrenzeitpunkt nicht dokumentiert wird -> dann hast du ein Fahrzeug eben jemandem verliehen und es nicht verkauft.

Fiktives Beispiel: Du verkaufst jemandem deinen PKW, er meldet ihn nicht auf sich um und macht damit einigen Unsinn und fährt ihn zum Schluss auch noch in die Elbphilharmonie (oder wahlweise auch in einen Bugatti). Den Schaden reguliert DEINE Versicherung da das Fahrzeug weiter auf dich zugelassen und versichert ist.

Wie du dann alles richtigstellst und den Verursacher zur Rechenschaft ziehst -> dein Problem. Zumindest hast du den Papierkram an der Backe kleben.

Ganz lustig wird's wenn der Typ aus dem Ausland ist und die Anschrift welche du notiert hast nicht passen sollte...

Grüße, Martin

Zitat:

@Montana187 schrieb am 28. März 2018 um 12:44:43 Uhr:


ist bereits vereinbart das ich das Motorrad am 05.04. abmelde und auf mich zulassen. Früher geht leider nicht, da die Zulassungsstelle Traumarbeitszeiten hat ^^ so lange steht das Motorrad in der Garage und wird nicht bewegt

Abmelden geht auch online (wenn die letzte Zulassung noch nicht ewig her ist):

http://www.bmvi.de/.../internetbasierte-fahrzeugzulassung.html

Ummelden mit Halterwechsel leider nicht da schließilch auch der Zoll deine Bankverbindung haben will.

Grüße, Martin

Angemeldete Fahrzeuge verkaufen, machen ja auch nur noch die wenigsten. Ich würde es auch nicht mehr machen.
Hatte das mal mit einen Auto das ich Angemeldet Verkauft hatte. Der Käufer hat sich 2 Monate Zeitgelassen zum abmelden. Es ist zwar nichts passiert, aber die 2 Monate wollte dann meine Versicherung von mir bezahlt haben.

https://www.adac.de/.../kaufvertrag-motorrad.pdf?la=de-de

Ich weiß nicht da steht es so drin und auch der Verkäufer der schon mehr Erfahrung bei Kauf und Verkauf hat, hat mir bestätigt dass es so.
Klar ist das nicht die sichereste Variante vllt aber die unkomplizierteste, wie gesagt

Solange der Käufer ein vertrauenswürdiger und zuverlässiger Mensch ist spricht ja auch nichts dagegen.

Mir wurden auch schon Motorräder und PKW zugelassen mitgegeben. Aber die Bereitschaft dafür lässt bei vielen inzwischen nach. Vermutlich auch wegen der Aufklärungskampagnen via Facebook mit ganz viel »Drama Baby, Drama«. 😉

Grüße, Martin

Warum willst du ihm das Kennzeichen schicken? Da besteht keine Notwendigkeit.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 28. März 2018 um 15:30:56 Uhr:


Warum willst du ihm das Kennzeichen schicken? Da besteht keine Notwendigkeit.

Mein Verkäufer hat mich auch darum gebeten, er sammelt die anscheinend.

Zitat:

@Montana187 schrieb am 28. März 2018 um 15:51:20 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 28. März 2018 um 15:30:56 Uhr:


Warum willst du ihm das Kennzeichen schicken? Da besteht keine Notwendigkeit.

Mein Verkäufer hat mich auch darum gebeten, er sammelt die anscheinend.

Ja das hat reinen sentimentalen Wert.

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