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Motorrad Führerschein ohne ihn je gemacht zu haben

Themenstarteram 4. April 2020 um 23:51

Hallhabs schon danke! Trikes juhuu

Beste Antwort im Thema

Eventuell die Schlüsselnummer hinter der Führerscheinklasse jetzt erst gesehen und gegoogelt.

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am 5. April 2020 um 15:50

Zitat:

@Drahkke schrieb am 5. April 2020 um 16:44:43 Uhr:

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. April 2020 um 13:56:58 Uhr:

Ein Krad mit Beiwagen ist einspurig...

Aber doch nur dann, wenn man es schafft, das Seitenwagenrad zu lupfen...

Nö, wenn dann muß du das 3. Rad schon abbauen und nicht nur lupfen... mit abgebautem Beiwagenrad wird der quasi zu nem überdimensionalen Seitenkoffer. :D

Ein LKW mit gelifteter Achse hat auch nicht plötzlich eine Achse weniger - auch Achsen, die in der Luft schweben zählen.

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2020 um 16:02:22 Uhr:

 

Diese Frage ist wohl so wenig praxisrelevant, dass sich niemand um sie kümmert.

Danke. Für mich insofern relevant, als ich Menschen verbunden bin, die (aus Gründen die ich hier nicht weiter auswalzen werde) nur eine FE „A“ innehaben und entsprechend den Mobilitätsbdarf mit Anhänger regeln.

Zitat:

@gast356 schrieb am 05. Apr. 2020 um 17:50:14 Uhr:

Nö, wenn dann muß du das 3. Rad schon abbauen und nicht nur lupfen... mit abgebautem Beiwagenrad wird der quasi zu nem überdimensionalen Seitenkoffer. ??

 

Ein LKW mit gelifteter Achse hat auch nicht plötzlich eine Achse weniger - auch Achsen, die in der Luft schweben zählen.

Kraftrad mit Beiwagen ist einspurig.

Siehe auch StVZO.

Kirschbaum.

 

Sollte man sich mal einlesen.

 

Wenn man es nicht weiß, sollte man nicht immer einfach drauf losschreiben.

am 5. April 2020 um 16:42

...wenn man nicht sinnerfassend / Zusammenhänge erkennend Lesen kann und Scherze trotz entsprechender Smileys nicht versteht sollte man das mit dem Schreiben auch einfach lassen - der Beitrag bezieht sich auf @Drahkke´s Hinweis das Rad anzulupfen.

Keine Ahnung, was das dann mit der Liftachse zu tun hat.

Und nein das habe ich trotzdem nicht verstanden!

Du hast es ja verneint.

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. April 2020 um 18:46:19 Uhr:

Keine Ahnung, was das dann mit der Liftachse zu tun hat.

Und nein das habe ich trotzdem nicht verstanden!

Keine Ahnung was die Liftachse mit dem Motoradführerschen zu tun hat.

Auch bei Smileys fällt mir da nicht wirklich was ein.

Moorteufelchen

Zitat:

@Moewenmann schrieb am 5. April 2020 um 18:24:08 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 5. April 2020 um 16:02:22 Uhr:

 

Diese Frage ist wohl so wenig praxisrelevant, dass sich niemand um sie kümmert.

Danke. Für mich insofern relevant, als ich Menschen verbunden bin, die (aus Gründen die ich hier nicht weiter auswalzen werde) nur eine FE „A“ innehaben und entsprechend den Mobilitätsbdarf mit Anhänger regeln.

Die FeV ist nun schon so lange so unbestimmt hinsichtlich Fahren mit Anhänger mit A-Führerschein, dass es wohl nicht nur in Bayern als zulässig erachtet wird. Denn wenn es als unzulässig verfolgt würde, wäre es ein Leichtes, die Verstöße zu erkennen und dann gäbe es wohl mehr Berichte zu dem Thema.

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@MZ-ES-Freak schrieb am 5. April 2020 um 18:33:14 Uhr:

Zitat:

@gast356 schrieb am 05. Apr. 2020 um 17:50:14 Uhr:

Nö, wenn dann muß du das 3. Rad schon abbauen und nicht nur lupfen... mit abgebautem Beiwagenrad wird der quasi zu nem überdimensionalen Seitenkoffer. ??

Ein LKW mit gelifteter Achse hat auch nicht plötzlich eine Achse weniger - auch Achsen, die in der Luft schweben zählen.

Kraftrad mit Beiwagen ist einspurig.

Siehe auch StVZO.

Kirschbaum.

Sollte man sich mal einlesen.

Wenn man es nicht weiß, sollte man nicht immer einfach drauf losschreiben.

Überholverbot heißt es explizit "mehrspurige Kraftfahrzeuge und Krafträder mit Beiwagen" - wird also unterschieden. Grund ist wohl, dass der Beiwagen nur ein abschraubbares Anhängsel ist. Frag mich nur, was das Side-Bike Zeus dann ist - da ist nichts abzuschrauben, ist ein Motorrad mit Beiwagen und als solches durchgehend konstruiert worden.

am 5. April 2020 um 22:01

Was ist jetzt eigentlich mit dem Führerschein für 125ccm mit Klasse B? Das ging doch im Dezember durch den Bundesrat.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 6. April 2020 um 00:01:30 Uhr:

Was ist jetzt eigentlich mit dem Führerschein für 125ccm mit Klasse B? Das ging doch im Dezember durch den Bundesrat.

Ist umgesetzt und jetzt in §6b FeV geregelt:

 

Zitat:

§ 6b Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196

 

(1) Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden für Krafträder(auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 196 darf nur zugeteilt werden, wenn der Teilnehmer bereits seit mindestens fünf Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt. Die Regelungen der Anlage 3 bleiben unberührt. Die Berechtigung nach Satz 1 gilt nur im Inland.

 

(2) Das Mindestalter für die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 beträgt 25 Jahre.

 

(3) Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Fahrerlaubnis der Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus der Anlage 7b.

 

(4) Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7b beizubringen.

 

(5) Der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Fahrerschulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten.

 

(6) Die Auswirkungen der Absätze 1 bis 5 werden von der Bundesanstalt für Straßenwesen evaluiert. Mit der Evaluierung wird insbesondere die Wirkung im Hinblick auf die Verkehrssicherheit untersucht. Die Bundesanstalt für Straßenwesen legt das Ergebnis der Evaluierung bis zum 1. Juli 2022 dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vor. Für Zwecke der Evaluation dürfen personenbezogene Daten der Teilnehmer nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes erhoben und verwendet werden. Die Daten sind spätestens am 31. Dezember 2023 zu löschen oder so zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, dass ein Personenbezug nicht mehr hergestellt werden kann.

Grüße vom Ostelch

am 6. April 2020 um 6:05

Danke, das heißt also, dass ich jetzt die Fahrstunden nehmen könnte.

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 6. April 2020 um 08:05:21 Uhr:

Danke, das heißt also, dass ich jetzt die Fahrstunden nehmen könnte.

Ja. Berichte doch mal, wie es gelaufen ist nd was es gekostet hat, wenn es wieder möglich ist.

 

Grüße vom Ostelch

am 6. April 2020 um 9:32

Juhuu huhu...

am 6. April 2020 um 10:34

Zitat:

@Ostelch schrieb am 6. April 2020 um 09:13:23 Uhr:

Zitat:

@UnshavedRelease schrieb am 6. April 2020 um 08:05:21 Uhr:

Danke, das heißt also, dass ich jetzt die Fahrstunden nehmen könnte.

Ja. Berichte doch mal, wie es gelaufen ist nd was es gekostet hat, wenn es wieder möglich ist.

Grüße vom Ostelch

Ich melde mich dann hier im Thread.

Oder im Nachbarthread : " B 196 zu teuer "

Hier : https://www.motor-talk.de/forum/b196-zu-teuer-t6776110.html

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