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bei probefahrt innenspiegel kaputt gemacht

Themenstarteram 27. November 2006 um 12:28

hallo,

ich brauche einen rat....

letztens habe ich eine probefahren gemacht und hab den innenspiegel eingestellt dabei ist der mir abgebrochen...

jetzt verlangt das autohaus 50€......

muss ich bezahlen?

man ist doch irgendwie versichert oder nicht?

 

mfg

Beste Antwort im Thema
am 10. Juni 2018 um 9:07

Mal fix meine Meinung zum Leichen fleddern allgemein. Hier im Forum bekommt man sehr haeufig den Hinweis wenn man eine Frage hat das man die Suchfunktion benutzen soll. Hier hatte einer was zum Thema und schrieb in den alten Thread. Was zum Teufel ist daran schlimm einen alten Thread weiter zu fuehren? Wenn ich nach irgendwas suche kotzt mich das an wenn in einem Thread zig Seiten ohne Loesung sind. Wie Klasse waere das wenn dann doch eine brauchbare Antwort, wenn auch zig Jahre zu spaet und fuer den TE nicht mehr hilfreich, da gestanden haette um anderen zu helfen.

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Bei Probefahrten bist du zwar versichert, haftest aber mit einer Selbstbeteiligung, die im (Probefahrts-)Vertrag festgehalten wird... kann von 300 bis 3000 Euro alles sein.

Ist der Spiegel denn komplett abgebrochen oder hast du ihn nur "ausgestöpselt"... wenn er wirklich kaputt ist wirst du wohl um die 50€ nicht herumkommen.

Gruß

Ralle

rein RECHTLICH gesehen müsste der Nutzer des Wagens für diesen Schaden aufkommen. Die AGB´s der meisten Autohäuser sehen das so vor.

Fände es allerdings ziemlich blamabel, wenn das Autohaus gegenüber einem potentiellen Kunden auf 50€ besteht...

Ist ja schon schlimm genug, dass überhaupt ein Spiegel beim Verstellen abbricht....

Rein rechtlich bedarf es zunächst für eine Haftung eines Verschulden.

Der Sachverhlt ergibt nicht ob ein solches vorliegt oder nicht.

Hast Du den Spiegel durch unsachgemäße Handhabung zerstört, dann haftest Du aus deliktische Handlung.

Ob ein Vertrag oder gar AGBs zu Stande gekommen sind ist im Einzelfall ebenfalls zu prüfen.

Warum zusätzlich noch ein Versicherungsvertrag abgeschlossen sein soll entzieht sich nun gänzlich meiner Kenntnis.

Insbesondere wie viel der Kunde dafür bezahlt haben will.

Wenn das und auch kein weiteres Auto in Frage kommt, dann legt man eben die 50 EUR auf den Tisch.

Finde ich normal, müsste ich bei meinem Wagen auch. ;)

am 27. November 2006 um 14:47

Die Diskussion ist eigentlich überflüssig...

Du hast etwas, nicht vorsetzlich, oder fahrlässig beschädigt...

...ein klarer Fall für die Privathaftpflich.

 

Allzeit gute Fahrt

Zitat:

Original geschrieben von Opel-Motorsport

...ein klarer Fall für die Privathaftpflich.

Sicher nicht.

Stichwort:

Große und kleine Benzinklausel.

Themenstarteram 27. November 2006 um 19:11

es ist beim einstellen passiert....

es wurden keine vertragsunterlagen gemacht...

er hat nur mein personalausweis und führerschein kopiert...

also ich finds echt unnormal aber meistens muss man halt in deutschland dafür haften was man in irgendeiner art und weise beschädigt...

 

vielen dank für die beiträge...

 

mfg energie3018

Zitat:

Original geschrieben von energie3018

...

also ich finds echt unnormal aber meistens muss man halt in deutschland dafür haften was man in irgendeiner art und weise beschädigt...

...

ich würde mal glatt behaupten, dass das in jedem anderen land auch so ist.

wenn man etwas kaputt macht (absichtlich oder nicht) muss man fpr den schaden, der einem anderen dadurch entstanden ist, aufkommen.

mal ehrlich: wie kann man sich so anstellen.... *ntc*

Für einen bereits kaputten Spiegel muss man nicht zahlen.

Es gibt auch Firmen, die so nach 20 Probefahrten auf 1.000 EUR kommen.

Macht man den Spiegel wegen einer Fehlbedienung kaputt, sollten die 50 EUR kein thema sein.

am 27. November 2006 um 22:28

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Sicher nicht.

Stichwort:

Große und kleine Benzinklausel.

Nein, wie meinst Du das ?

AgF

Heute schon gegoogelt? ;)

Hier ein Ergbbnis von vielen zum Thema Benzinklausel:

Zitat:

Da Kraftfahrzeuge - mit wenigen Ausnahmen - einer eigenen Pflichtversicherung (Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung) unterliegen, schließen die Versicherer generell in der Haftpflichtversicherung Schäden, die durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen entstehen, in der Benzinklausel aus.

Die Benzinklausel dient grundsätzlich der Abgrenzung zur Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und soll einerseits Doppelversicherung vermeiden und andererseits einen nahtlosen Versicherungsschutz zwischen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung und der Allgemeine Haftpflichtversicherung gewährleisten.

Unterschieden wird zwischen der so genannten Großen Benzinklausel, die in der Betriebshaftpflichtversicherung Anwendung findet und der so genannten Kleinen Benzinklausel, die in der Privathaftpflichtversicherung Anwendung findet.

 

Große Benzinklausel

In der Großen Benzinklausel ist der Besitz, das Halten und der Gebrauch sämtlicher Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge und Wasserfahrzeuge vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Gegen besondere Vereinbarung und Prämie werden allerdings Kraftfahrzeuge, die ausschließlich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen fahren, sowie Kraftfahrzeuge bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (z. B. Gabelstapler) und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert.

Einige Konzepte (Policen) sehen die Mitversicherung dieser Kraftfahrzeuge und Arbeitsmaschinen generell vor.

 

Kleine Benzinklausel

Die Kleine Benzinklausel ist nicht so weit gehend: In der Privathaftpflichtversicherung besteht daher Versicherungsschutz für nur auf nicht öffentlichen Flächen verkehrende Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuge bis 6 km/h Höchstgeschwindigkeit, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h Höchstgeschwindigkeit, außerdem für Flugmodelle, unbemannte Ballone und Drachen, die keinen Antrieb besitzen, maximal 5 kg Fluggewicht haben und nicht versicherungspflichtig sind.

Außerdem sind hier auch Modellautos und -boote, sowie der Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge ohne Motor mitversichert. Eigene Segelboote, Motorboote und - je nach Versicherer - auch eigene Windsurfbretter müssen gesondert über eine Wassersportfahrzeug-Haftpflichtversicherung versichert werden.

am 27. November 2006 um 22:45

Ich habe ein Paket, in dem Wasserfahrzeugen bis Größe Xy (das was ich gebarucht habe) ausdrücklich eingeschlossen sind.

Ich habe meine Vers. Vertrag gelesen, da finde ich diese Klausel erstmal nicht...

Ich sehe den Scahden aber nicht als Ferkehrsunfall, sonder als hätte ich z.B. z.B. mit meinem Fahrrad einen Kratzer verursacht.

Das ist nämich auf jeden Fall mit in der Privathaftpflich eigeschlossen, mein Bekannter war schon mal in der Verlegenkeit.

 

Allzeit gute Fahrt

Sei mir nicht böse,

aber von Versicherungen und Versicherungsrecht hast Du leider keine Ahnung.

Das Stichwort Benzinklausel sagt jedem aus der Branche etwas und es gibt auch schon einige BGH-Urteile dazu.

Also wirklich ein alter Hut.

 

Vorsorglich:

Der Versicherer mit der Motorbootklausel (falls wir darüber reden) hat eine absolute Ausnahmestellung (ist zu mehr als 99,99 % ein überflüssiger Werbegag).

Was bei Deinem Kumpel zur Erstattung geführt hat ist unklar.

Fahrrad und Benzin passt offensichtlich nicht zusammen.

Es geht wie der Name schon sagt bei der Benzinklausel um um Kraftfahrzeuge und nicht um Fußgänger und Fahrräder. ;)

am 9. Juni 2018 um 10:32

Wurde hier eigentlich was bezahlt? Das hört sich nämlich nach einem Betrug durch das Autohaus bzw. Schrotthändler an.

Man könnte sich auf 10 € einigen oder man legt einen 100er drauf und schaltet einen Anwalt ein. Will man auf Nummer sicher gehen, schickt man einen Freund dorthin, damit er die Karre auch probefahren kann. Falls sie das gleiche wieder abziehen, einfach anzeigen (und nicht nur mit Anzeige drohen, am besten erst gar nicht drohen). Da können auch gerne 2 Zivilpolizisten probefahren und würden den Händler auf frischer Tat erwischen :)

Und bitte nicht einfach damit abtun, dass der Thread nun schon nur aus Knochen besteht. Allwissend zu sein schadet im Notfall nie ;)

am 9. Juni 2018 um 10:58

und du denkst ernsthaft, du kriegst hier vom TE noch Antwort... ?

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