Motorrad drosseln aus selbstschutz

hallo .
ich habe eine eine frage bezüglich Motorrad drosseln
also meine Freundin wird sich demnächst eine Maschine kaufen. nun ist sie in der Situation das sie offene Maschinen fahren darf . außerdem will sie unbedingt eine Supersportler deren Leistung ja meist über 100 ps liegen. sooo nun hat sie bedenken dich direkt auf eine leistungsstarke Maschine zu setzen.
also sie will ein supersportler mit relativ wenig ps . ( zumindest am Anfang)
jetzt meine frage : darf man ein Motorrad drosseln ohne diese einzutragen ?
hört sich unlogisch an aber wir würden gerne die Leistung reduzieren und mit der zeit immer weiter steigern ohne jedes mal zum tüv rennen zu müssen und natürlich soll die Betriebserlaubnis nicht flöten gehen.

Beste Antwort im Thema

Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die Freundin bevormundet werden soll, weil das Männchen dem Weibchen die Beherrschung nicht zutraut.

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Zitat:

@Lewellyn schrieb am 8. April 2017 um 09:54:47 Uhr:


Warum? Ich kenn auch jemanden, der seine Kilogixxer auf 98PS gedrosselt hat, weil das einfach den Unterhalt preiswerter macht und ihm das völlig reicht, leistungsmässig.

Hat mit "Gasgriffkontrolle" erstmal nix zu tun.

Das Scheinargument "man kann sich auch mit einer 125er totfahren" zieht nur, wenn totfahren das Fahrziel ist.

Mit der 125er wird man sich kaun zu riskanten Überholmanövern im dreistelligen Bereich verleiten lassen bzw. man ist auch nicht 50km/h zu schnell für die nächste Kurve.

Grad die 125er Fahrer sind oft die Wahnsinnigsten. LKW mit 10 km/h mehr überholen, innerorts mit 70 überholen und dann im Weg rumstehen, etc.

Zitat:

@steff330 schrieb am 7. April 2017 um 19:08:38 Uhr:


jetzt meine frage : darf man ein Motorrad drosseln ohne diese einzutragen ?

Zu der sehr interessanten Diskussion über individuelle Fahrstile kann und will ich mangels Fachkompetenz nichts beitragen. Scheint sich auch leicht vom Thema zu entfernen, wegen dem der thread erstellt wurde.

Was Deine eigentliche Frage betrifft, @steff330, habe ich mir die hingegen verschafft.
Mein erster Beitrag war richtig. Die Antwort lautet: Nein, Du darfst das nicht.

Es handelt sich dabei um eine technische Veränderung, bei der gleichzeitig gemäß § 19 Abs. 2 Ziff 1 StVZO die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt. Die Veränderung muss gemäß § 19 Abs. 3 StVZO abgenommen und danach eingetragen werden.

Die Rechtsfolgen wie der Verlust des Versicherungsschutzes, die bei einer nicht eingetragenen Leistungssteigerung eintreten, fallen indes weg.

Die Ordnungswidrigkeit nach 19 (2) 1. bleibt und ist nicht billig.

Der Vergleich mit z.B. dem "rain-modus" eines modernen Motorrades ist nicht schlüssig.
Dadurch wird keine Änderung an der in den Fahrzeugpapieren vermerkten "maximal erreichbaren Höchstleistung" wie sie bei einer bestimmten Drehzahl unter optimalen Bedingungen messbar ist, vorgenommen.

Ich empfehle bei der Wahl des Motorrades darauf zu achten, dass die Leistungsreduzierung durch einen "Gaswegbegrenzer" genannten Drosselklappenanschlag erreicht wird. Der ist sehr leicht einzubauen und kann bei der Abnahme durch den TÜV (31,70 Euro, weiß ich deshalb, weil ich gestern an einer VX 800 eine 19 III wegen Leistungssteigerung gemacht habe) durch einfaches Hinschauen ohne irgendwelche Demontage erkannt werden.

Die Kosten für die Abnahme und Eintragung in die Fahrzeugpapiere werden evtl. durch die niedrigere Versicherungsprämie ausgeglichen.

Für nähere Details stehe ich auch gerne per PN zur Verfügung,

Bieg dir halt einen selbstgebauten Gasanschlag und bau das an die Drosselklappenwelle. Wird zu 99,9% nicht legal sein, aber zu 99,9% auch niemanden interessieren. Kostet etwa nichts bis 2€ Material und n bissl Zeit zum Einbau. Kann man mit Langloch sogar variabel gestalten, wenn man mag. Je nachdem, wieviel Drosselklappenwinkel man der Holden zugestehen möchte.

Der wichtige Satz stand aber oben: tendenziell ist man als Anfänger unfähiger (richtig) zu bremsen und legt sich deswegen aufs Mett oder scheppert irgendwo rein. Das ist erstmal vollkommen unabhängig von der verbliebenen abrufbaren Leistung. Daher würde ich dir / ihr eher ein oder besser mehrere Fahrtrainings empfehlen. Das bringt Sicherheit und Vertrauen zu Technik und Können und ist auf jeden Fall legal.

Zitat:

@fate_md schrieb am 8. April 2017 um 13:51:44 Uhr:


Bieg dir halt einen selbstgebauten Gasanschlag und bau das an die Drosselklappenwelle. Wird zu 99,9% nicht legal sein, aber zu 99,9% auch niemanden interessieren.

Das ist die Praxis.

Was ich geschrieben habe ist die (Rechts-) Theorie.
Ich würde das
a) genau so machen, wie Du das beschreibst, fate und
b) in der (polizeilichen) Praxis auch nicht beanstanden

Ich hatte mal eine GPX 600 R. Da war eine Schelle an den Ansaugstutzen verrutscht und hat als Gaswegbegrenzer fungiert. Lief nur noch 150. In dem Fall vollkommen legal.

Ich erwähnte es eingangs: Es ist nicht alles logisch, was aus der StVZO resultiert.

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Ich habe selbst erst vor 6 Jahren nach über 10 jähriger Pause wieder mit dem Motorrad fahren angefangen...

Aus "Selbstschutz" bzw. freiwilliger Selbstbeschränkung "nur" mit einer ranzigen aber technisch einwandfreien 96er Suzuki GSX600F.

Das Bike war optimal, nicht zu viel Leistung (86PS) die in homöopathischer Dosis abrufbar war (eine 600er braucht Drehzahl), und dazu so einfach zu fahren wie ein Kinderfahrrad.

Mit wachsender Erfahrung lies sich der Hobel dann trotzdem noch recht zügig bewegen, als klar war das unterhalb 7000 im Vergleich kein Schub entwickelt wurde 🙂

Wirklich untermotorisiert war ich auf der Landstraße nie, denn mehr braucht eigentlich kein Mensch.

So gehts auch 😉

Heute sind es zwei 1000er... die haben mehr "Punch" beim Durchbeschleunigen, dafür bremst man die Fuhre vor jeder Kurve wie ein halbirrer zusammen...

Wir hatten zeitgleich geschrieben, deinen Text hatte ich erst gesehen, nachdem ich meinen schon gesendet hatte.

Gibts eigentlich extra "Langhubgasgriffe"? Kurzhuber kenn ich ja, den wollen oft welche damit man schneller auf Anschlag ist. Die andere Richtung würd aber das Drosselproblem umgehen und zugleich feiner dosierbar.

An machen Vergasern/Vergaserbatterien kannst Du den Drosselklappen/Schieberhub einstellen.
Aber von einem Langhubgasgriff mit zweimal umfassen habe ich bis jetzt noch nichts gehört.
Müsste man sich selber basteln -> ist dann aber wieder verboten, wenn nicht abgenommen.
Mal abgesehen davon, dass so ein Teil vermutlich gefährlicher ist als jeder Kurzhubgasgriff

Heute zufällig mit einem Biker auf dieses Thema gekommen, hat einen Kumpel der sich nach 30 Jahren Abstinenz eine SSP im Breich 150-200PS zulegen will und sich überlegt diese dann erst mal aus Sicherheitsgründen zu drosseln.
Seine Meinung nach 40 Jahren ununterbrochenem Bikerdasein ist das wenn man auf die, an sich löbliche Idee, kommt sich eine Maschine zu kaufen vor deren Leistung man Angst hat ist es die Falsche. Seit einigen Jahren ist es Ihm eher wichtig das die Kisten Dampf aus dem Keller haben, SSP hatte er lange genug und bis vor zwei Jahren noch eine in der Garage. Aber da er ständig 3-4 Motorräder unterschiedlicher Zielrichtung hat und sich die letzten eineinhalb Jahrzehnte der Focus vom Heizen zum Touren gewandelt hat steht der Kauf einer K1600GT an und seine letzte annähernd Sportliche muss weichen. Da jetzt wegen gleitendem Firmenübergang an den Junior immer mehr Zeit vorhanden ist will er seinen langjährigen Traum verwirklcihen und mehrwöchige Touren durch Europa machen.

Ein sicheres Zeichen, dass man alt wird. 😁

Ich kann das aber zu 90% nachvollziehen. Ich habe noch einen SSP im Fuhrpark (Kawasaki ZX9R, 208 kg, 143 PS) , den ich aber nicht mehr fahren will. Stattdessen zwei Reiseenduros, die auch nicht gleich abkacken, wenn der Asphalt aufhört und eine K 1300 GT, solange man denselben unter den Rädern hat.

Für die K 1600 GT (stand auch in der engeren Wahl) fühlte ich mich 2015, als ich die 13er, die noch einen guten Schuß Sportlichkeit besitzt, erwarb, noch nicht alt genug.

Wenn's mal soweit ist, wird's bedenklich.

Aber mit der Frage des Themenerstellers, der sich wohl auch längst entnervt zurückgezogen hat, hat das alles nichts mehr zu tun.

Stimmt. Die Frage war ja von dir oben schon eindeutig beantwortet worden.
Hatte schon jemand erwähnt, dass es auch in der Regel ohnehin wenig Sinn macht, einen SSP auf 20 oder 30 % der offenen Leistung zu reduzieren? Auch das sollte man dem TE noch mal wärmstens zu bedenken geben. Dazu gibt's aber woanders schon genügend Einträge.

edit:

Ausgeschnitten und für neuen thread gespeichert.

Wollen wir das nicht in einem eigenen Thread diskutieren? Es ist ja ein wirklich sehr spannendes Thema, hilft dem TE mit seiner klar umrissenen Fragestellung nicht wirklich weiter 😉.
Er liest schon durchaus mit, aber was soll er zu den Selbstdarstellungen und -heiligsprechungen alter Männer auch noch sagen 😁.

@TE - aus meiner Sicht die kurze Zusammenfassung zu Deiner Frage:

  • Die uneingetragene Leistungsveränderung ist nicht StVZO-konform, wie Moppedsammler so schön herausgearbeitet hat.
  • Als Alternative könnte ein von vornherein etwas leistungsschwächeres Bike entsprechend der Vorlieben Deiner Holden und Eurem Geldbeutel in Erwägung gezogen werden.
  • Die beste Leistungsbeschränkung ist das eigene Gehirn

Wenn ich Dir geringfügig in die Parade fahren darf: Es geht um Anfänger, und die machen halt mal Fehler. Deshalb sind es Anfänger. Mit anderen Worten: Das eigene Gehirn als Leistungsbremse ist zwar richtig, aber in dem Fall sollte man das Unerwartete erwarten.
Ich würde für einen Anfänger IMMER ein leistungsschwächeres Bike empfehlen, mit dem man nicht viel falsch machen kann. Und wenn man da eine gebrauchte alte Möhre kauft ist auch nicht so viel kaputt, wenn die Dame mal auf dem Spiegel parkt....

Ich würde Anfängern mit offensichtlichen Defiziten einfach noch ein paar Fahrstunden empfehlen.

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