Motorhaube modifizieren eintragungspflichtig?
Hallo,
wollte einmal wissen, ob das modifizieren der Motorhaube (zum beispiel durch einsetzen eines Belüftungsschachts (nach unten versetzt; Steht nicht über Serienmaße)) vom TÜV neu abgenommen werden muss oder ob dadurch die Betriebserlaubnis erlischt.
Vielen Dank schon im Voraus.
mfg
17 Antworten
hi,
wenn die ein hutze einlassen willst kannst du es ruhig tun,
VORRAUSGESETZT : du beschädigst nicht die streben in der haube, so war es bei mir.
( alten Astra ) nicht der auf dem bild ^^.
da reicht es wenn du dann eine ABE hast, wenn du natürlich eine grosse hutze ( wie ich ) in die mitte setzten willst musste das eintragen lassen ( einzeilabnahme )
gruss Tom
PS: war meine erfahrung beim TÜV
Zu einer ähnlichen Konstruktion sagte mein Tüffer "das kannst de gleich vergessen"
mir wurde ausserdem gesagt man müsste extra karroserieblech benutzen?
aber verrat uns dann doch ma wies ausgegangen ist
Gruß Seppel
Naja, zum Glück ne Geschmackssache sowas...
Die einzige Schweinerei die ich mitmachen würde, wär so eine GFK-Haube. Das Blech müsste ja nur auf die Streben geklebt sein. Mühevoll abtrennen und das ganze wieder ankleben. Das hatte wenigstens den Sinn, dass so nen Auto an Speck verliert....
-->Man müsste mal klar abklären, was als Auflagen gefordert ist. Anders kann man da nicht rangehen. Wenn es dann heist, machen wir generell nicht, ist die Sache klar. Keine Lust sich mit sowas zu beschäftigen...