motorhaube aufgesprungen wer zahlt

hallo

habe mal ne frage an euch
wie ist das mit einer motoraube bei einem bj von 2002
muss die motorhaube durch ihr eigengewicht in den ersten sicherungshacken einrasten selbst wenn man sie aus zu geringer höhe fallen lässt oder ist das nicht vorrausetzung
und wenn nur der erste hacken eingerastet ist welche geschwindikeiten hält der aus

vielen dank schonmal

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Zitat:

motorhaube aufgesprungen wer zahlt

Der Fahrer, weil dieser für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich ist.

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Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Dann sollte man sich die Verriegellung mal ansehen, ob das überhaupt offensichtlich erkannt werden konnte.
Trotz des Herganges ist der Fahrer vor Fahrtantritt verpflicht das Auto zu überprüfen !
Ganz besonders, wenn vorher eine andere Person daran herumgewerkelt hat !
Theoretisch müsstest Du auch vor Fahrtantritt alle Schläuche prüfen, ob da nicht ein Marder oder ähnliches Getier dran rumgeknabbert hat. Aber macht das wirklich ernsthaft jemand? Da wird eingestiegen, losgefahren und gehofft, dass die Bremse beim nächsten Tritt aufs Pedal so funktioniert wie vorgesehen.

Soviel zu Theorie und Praxis.

Eine Bremsprobe im Stand ist allerdings jedem vor Fahrtantritt zuzumuten und macht auch fast jeder unbewusst.

Bevor ich losfahre trete ich immer die Bremse.

Und wenn der Tritt ins Leere geht, dann werd ich bestimmt nicht losfahren 😉

Zitat:

Original geschrieben von popeye174



Zitat:

Original geschrieben von kerberos


Theoretisch müsstest Du auch vor Fahrtantritt alle Schläuche prüfen, ob da nicht ein Marder oder ähnliches Getier dran rumgeknabbert hat. Aber macht das wirklich ernsthaft jemand? Da wird eingestiegen, losgefahren und gehofft, dass die Bremse beim nächsten Tritt aufs Pedal so funktioniert wie vorgesehen.

Soviel zu Theorie und Praxis.

Eine Bremsprobe im Stand ist allerdings jedem vor Fahrtantritt zuzumuten und macht auch fast jeder unbewusst.
Bevor ich losfahre trete ich immer die Bremse.
Und wenn der Tritt ins Leere geht, dann werd ich bestimmt nicht losfahren 😉

Und Du bist einer von wieviel Millionen Autofahrern in Deutschland?

Wenn man eine Umfrage starten würde, würden ganz viele sagen, dass sie selbstverständlich ihr Auto kontrollieren. Im wahren Leben sieht das garantiert anders aus.

Hast ja schon recht, aber denk mal nach ob du es nicht auch unbewusst machst.

Die Automatikfahrer müssen es sogar machen, da sich sonst ja keine Fahrstufe einlegen lässt.

Beim Schalter tritt man ja auch die Kupplung und Bremse vor dem losfahren, außer man fährt mit Feststellbremse an ( kenne da leider keinen der das so macht )

Zitat:

Original geschrieben von kerberos



Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Dann sollte man sich die Verriegellung mal ansehen, ob das überhaupt offensichtlich erkannt werden konnte.
Trotz des Herganges ist der Fahrer vor Fahrtantritt verpflicht das Auto zu überprüfen !
Ganz besonders, wenn vorher eine andere Person daran herumgewerkelt hat !
Theoretisch müsstest Du auch vor Fahrtantritt alle Schläuche prüfen, ob da nicht ein Marder oder ähnliches Getier dran rumgeknabbert hat. Aber macht das wirklich ernsthaft jemand? Da wird eingestiegen, losgefahren und gehofft, dass die Bremse beim nächsten Tritt aufs Pedal so funktioniert wie vorgesehen.

Soviel zu Theorie und Praxis.

Ich muss bremsen, bevor ich überhaupt auf die Straße komme, weil ich noch das Garagentor schließen muss. Wenn das mit dem Bremsen dann nicht klappt, wird mein Auto wohl von der Gartenmauer aufgehalten. Ich bin also zum Bremsentest gezwungen.

Und bevor du mit dem "Millionen von Autofahrern"-Argument kommst: Da sind noch ein paar Garagen daneben, wo es genauso ist bzw. wo man arg lenken müsste, um direkt auf die Straße zu kommen.

notting

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Ich wollte damit nur verdeutlichen dass man es machen 'sollte'.

Es geht ja auch weiter: Was, wenn noch genügend Bremsdruck für die Testbremsung da war, aber dann die gesamte Bremsflüssigkeit aus dem System gedrückt wurde? Dann geht die nächste Bremsung garantiert in die Hose.

Gleiches gilt für die Reifen. Gehst du jedesmal ums Auto rum und siehst nach, ob sich diese in einem verkehrstauglichen Zustand befinden? Überprüfst Du auch die Innenseiten der Reifen auf eventuelle Beschädigungen?

Die Reifen sind der einzige Kontakt zwischen Auto und Straße und somit ist deren Zustand eine gewisse Lebensversicherung. Aber komischerweise gehen grade mit den Reifen die wenigsten sorgsam um.

Ja, ich weiss, ist alles hypothetisch. Autofahren ist nunmal ein Risiko. Das kann man nur ausschließen, indem man zuhause bleibt.

PS: Wenn ich auf grader Fläche losfahre, trete ich nie Bremse und Kupplung.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174


Eine Bremsprobe im Stand ist allerdings jedem vor Fahrtantritt zuzumuten und macht auch fast jeder unbewusst.
Bevor ich losfahre trete ich immer die Bremse.
Und wenn der Tritt ins Leere geht, dann werd ich bestimmt nicht losfahren 😉

Mach ich auch so, ist das erste, wenn ich ins Auto einsteige.

Ich zünde auch den Motor nur bei getretener Fußbremse. Wenn da kein Gegendruck ist, starte ich erst gar nicht.

Zitat:

Original geschrieben von v6 stuff



die werkstat sagte der hu prüfer hat das auto auf den hof gefahren und abgeschlossen und bist zu abholung der besitzerin nicht berührt

so ist der fall

wer ist schuld

Derjenige der zuletzt die Motorhaube in den Pfoten hatte,stellt sich halt die Frage wer das war.

Mußte der Prüfer überhaupt die Motorhaube öffnen um die Mängelliste abzuarbeiten?

kerberos hat schon recht, wirklich kontrollieren tut das auto vor fahrtantritt wohl kaum einer. da hilft auch der (unbewusste) bremsentest nichts, den ndas "antippen" der bremse im stand ist ein ganz anderes als das, welches ich in einer gefahrensituation machen muss. ein schleichender fehler wird da also nicht festgestellt.
und wer kontrolliert alle seine lichter vor jeder fahrt? (ich machs zwar immer während der fahrt, wenn ich an ampeln hinter anderen stehe, aber eben niemals vor der fahrt).

und um ganz ehrlich sein, ein haubenschloß habe ich noch nie im leben kontrolliert....und wohl 99,9% der anderen autofahrer eben auch nicht.
klar ist hinterher das geschreih groß und "hätte, wäre, wenn"...aber so ist das nunmal, man kontrolliert nicht, kann auch gar nicht alles selbst kontrollieren, und man rechnet halt auch nicht damit. thats life.

dumm zugehen wie in diesem fall kanns ja immer.

genau das muste er die motorhaube hat der prüfer zu 100% offen gehabt

Jetzt mußt du nur noch beweisen das er tatsächlich der Letzte an der Haube war und diese nicht sorgfältig einrasten lies.Immerhin könnte später noch jemand von der Werkstatt dran gewesen sein,wird nach dem Schaden kaum einer zugeben,oder jemand hat die Entriegelung betätigt.Absichtlich oder unabsichtlich sei mal dahingestellt.
Aber egal wie,man muß es einem eventuell Schuldigen auch erst mal beweisen können.
Aber normalerweise sollte es einem auffallen wenn die Haube nicht richtig im Schloß ist da sie dann etwas höher als die Kotflügel steht.

Hallo,

wenn dem Fahrer keine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist, bleibt der Halter auf dem Schaden sitzen.

Für grob fahrlässig würde ich es beispielweise halten, wenn der Fahrer losfuhr, obwohl das Fahrzeug so geparkt war, dass der Fahrer nur von vorne auf das Fahrzeug zugehen konnte, und obwohl die Moterhaube erkennbar aufstand und nur im Fanghaken hing.

Grüße von N.N.

Zitat:

Original geschrieben von v6 stuff


hallo

habe mal ne frage an euch
wie ist das mit einer motoraube bei einem bj von 2002
muss die motorhaube durch ihr eigengewicht in den ersten sicherungshacken einrasten selbst wenn man sie aus zu geringer höhe fallen lässt oder ist das nicht vorrausetzung
und wenn nur der erste hacken eingerastet ist welche geschwindikeiten hält der aus

vielen dank schonmal

Berichten kann ich von einem Audi A6 (altes Modell) der das ganze bis knapp 90 mitgemacht hat, sowie von einem Peugeot 307 bei dem schon bei etwas über 60 Feierabend war. Die A-Säulen hatten sich sehr gefreut.

Ohne Nachweis wer da wo und was an der Haube gemacht hat, hast du schlechte Karten.

Moin Moin !

Zitat:

ein auto kam zur hu

1. eine mägleiste ...z.b. uneingetragene teile , spiel im lager

wird alles behoben

2. nachprüfung alle mängel bis auf eine nicht ausreichend befestigte stoßstange

also 2. mängelgutachten mit 4 wochen zeit zum aufheben des problems

Wenn ich das richtig verstehe,ist die Haube nach der nichtbestandenen Nachprüfung aufgegangen. Da frage ich mich natürlich erstmal,ob zur Nachprüfung die Haube überhaupt geöffnet werden musste.....

Im übrigen ist die Haube wohl bei 90-100 km / h aufgegangen.Bis zu dieser Geschwindigkeit war sie anscheinend verschlossen.Also liegt offensichtlich ein Verschleiss oder viel wahrscheinlicher ein Wartungsmangel vor,durch mangelhafte Schmierung sind wohl Teile der Schlossmechanik schwergängig,so dass die Verriegelung nur unzureichend einrastet.

Für die Wartung sowie den ordnungsgemässen Zustand des Fzgs ist natürlich der Haltter/Fahrer verantwortlich.Wenn er das verschlampt,muss er auch mit den Folgen leben !

Im übrigen ist es ein Irrtum,anzunehmen,die Frist für die nochmalige Nachprüfung betrage 4 Wochen.Die Frist läuft ab dem Datum der HU und kann nicht durch eine Nachprüfung verlängert werden.

MfG Volker

Ich vermute auch, dass du da eher schlechte Chancen hast. Ich würd mich da wegen weiterer Schritte oder Chancenbeurteilung aber auf jeden Fall erstmal an einen geeigneten Anwalt wenden, ein Beratungsgespräch im Voraus kostet meist nicht viel oder sogar nix.

Beim Mondeo hält der Sicherungshaken übrigens auch bei 130 noch, musste ich schon selbst testen.
Hab die Haube zugemacht (nicht wirklich zu schwach, wie immer aus halber Höhe fallen lassen), sah auch definitiv zu aus. Irgendwie hat das Schloß aber wohl wegen Kälte, hätte gute -10°C da, nicht komplett geschlossen, am nächsten Morgen auf der Autobahn fing die Haube dann irgendwann an so komisch zu wackeln.....
Nochmal gut gegangen, als ich daheim war gabs erstmal ne fette WD40-Dusche und seitdem wird bei jedem Auto nach dem Haube zumachen immer nochmal dran gezogen ob sie auch wirklich zu ist.

Zitat:

Original geschrieben von v6 stuff


hallo

habe mal ne frage an euch
wie ist das mit einer motoraube bei einem bj von 2002
muss die motorhaube durch ihr eigengewicht in den ersten sicherungshacken einrasten selbst wenn man sie aus zu geringer höhe fallen lässt oder ist das nicht vorrausetzung
und wenn nur der erste hacken eingerastet ist welche geschwindikeiten hält der aus

vielen dank schonmal

Hallole

Wartung und Pflege, wenn man sein Fahrzeug pflegt gehört

auch mal etwas Öl oder Schmierstoff auf alle beweglichen

Teile um deren Funktionaltät zu gewährleisten.

Auch der Fanghacken der Motorhaube gehört dazu.

Sich auf den Hu Bericht zu verlassen finde ich schon ganz

schön dreist. Bekräftigt aber meine Denkweise über die

heutige Jugend.

Glücklicherweise sind das Ausnahmen aber woher sollen

wenn schon Grundlagen der Erziehung fehlen die kinder

sowas wissen?

Da schaue ich auf die Elternhäuser die in meinen Augen mitverantwortlich sind.

Alle die ältere Fahrzeuge fahren wissen was zu tun ist.
Leider ist in der heutigen Zeit die Eigenverantwortung mit
den Worten wozu habe ich eine Werkstatt ? nicht abgetan.

Ich habe schon Fälle erlebt wo die motorhaube bei 120 Km/h aufgegangen ist und das Fahrzeugdach mal eben um 30 cm Tiefergelegt hat. Grinsend hab ich den unverletzten Fahrer aus
dem Fahrzeug gezogen und ihn gefragt Geiz ist Geil oder???

Solange kein Dritter geschädigt wird finde ich das als
Lernerfolg sogar wirklich gut , dem passiert das nicht
mehr.
An sonsten ist es wirklich frech die Verantwortung
andern in die Schuhe schieben zu wollen. Ihr wollt
doch immer alles besser wissen und die alten Hasen
sind sowieso out oder krufties.

Lernt und hofft darauf zu überleben.Ich wünsche es
Euch von ganzem Herzen. Jol.

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