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motorhaube aufgesprungen wer zahlt

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 8:05

hallo

habe mal ne frage an euch

wie ist das mit einer motoraube bei einem bj von 2002

muss die motorhaube durch ihr eigengewicht in den ersten sicherungshacken einrasten selbst wenn man sie aus zu geringer höhe fallen lässt oder ist das nicht vorrausetzung

und wenn nur der erste hacken eingerastet ist welche geschwindikeiten hält der aus

vielen dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

motorhaube aufgesprungen wer zahlt

Der Fahrer, weil dieser für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich ist.

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Aus zu geringer höhe geht das physikalisch natürlich nie und lässt sich natürlich leicht nachstellen.

Solche Regelung gibt es nicht.

Welche Km/h die Haube aushält kommt stark auf das Fahrzeug an.

Verantwortlich für eine geschlossene Haube ist der Fahrer.

Sollte die Haube nicht schließen, so darf das Fahrzeug nicht in Betrieb genommen werden.

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 8:16

wofür ist dan der 1 hacken

und wenn das auto vorher bei der prüfstelle war und dar müsst eig sowas festgestellt werden oder

Solange die nicht mit Paketband verschnürt ist wird das wohl kaum einer merken.

Zitat:

motorhaube aufgesprungen wer zahlt

Der Fahrer, weil dieser für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich ist.

am 22. Februar 2010 um 9:02

Was ist denn überhaupt passiert?

Hast du einen Unfall gebaut weil deine Motorhaube aufgesprungen ist, und suchst nun einen der zahlt??

Dann mal ganz kurz: Dein Auto => Deine Verantwortung => Deine Schuld => du bezahlst.

Mit 8 Jahren Alter ist das Auto auch schon ein bisschen raus aus der Garantie, würde ich sagen.

Auch wenn, wärst du dafür verantwortlich vor Fahrtantritt sicherzustellen, dass alles verkehrsicher ist, d.h. die Motorhaube zu ist, und auch zu bleibt.

Und nur weil der Hersteller eine Sicherheit einbaut ( der Haken ) für den Fall, dass der eigentliche Schließmechanismus versagt, heisst das noch lange nicht, dass dass diese Notlösung dann generell oder gar ewig halten und muss, und dir jemand die Verantwortung abnimmst.

Und der TüV zahlt schon mal gar nix, egal wieviele Fehler oder Mängel die vielleicht übersehen haben.

Wie kommt man nur auf die Idee, der TüV würde einen Schaden ersetzten??

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

Und der TüV zahlt schon mal gar nix, egal wieviele Fehler oder Mängel die vielleicht übersehen haben.

Wie kommt man nur auf die Idee, der TüV würde einen Schaden ersetzten??

Warum sollte Schlampigkeit des Gutachters nicht zu Schadensersatz führen? Klar, bei der HU etc. wird nicht alles überprüft, aber wenn halt rauskommt, dass bei einem der Prüfpunkte geschlampt wurde und dadurch ein Schaden entsteht, warum sollte dann der Gutachter nicht in der Haftung sein?

notting

Grundsätzlich haftet erstmal der Fahrer, da er vor Antritt der Fahrt überprüfen muss, ob sich das Auto überhaupt in einem verkehrssicheren Zustand befindet (auch wenn das keiner macht).

Schlampigkeit kann nur dann zu Regressforderungen führen, wenn es dem Fahrer nicht möglich war, das zu überprüfen. Eine nicht korrekt arretierte Haube gehört hier m.E. nicht dazu, weil das leicht überprüft werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von notting

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

Und der TüV zahlt schon mal gar nix, egal wieviele Fehler oder Mängel die vielleicht übersehen haben.

Wie kommt man nur auf die Idee, der TüV würde einen Schaden ersetzten??

Warum sollte Schlampigkeit des Gutachters nicht zu Schadensersatz führen? Klar, bei der HU etc. wird nicht alles überprüft, aber wenn halt rauskommt, dass bei einem der Prüfpunkte geschlampt wurde und dadurch ein Schaden entsteht, warum sollte dann der Gutachter nicht in der Haftung sein?

notting

Dann muss der Schaden zum Zeitpunkt der Überprüfung schon da gewesen sein.

Die HU ist nur eine Augenblicksaufnahme.

Oder glaubst du, dass du nach der HU 2 Jahre Mängelfreiheit bescheinigt bekommst ?

Wenn bei der HU die Haube zu geht, ist für den Prüfer alles i.O.

Er kann nicht prüfen, ob die bei 250 km/h aufspringen könnte.

Zitat:

Original geschrieben von kerberos

Grundsätzlich haftet erstmal der Fahrer, da er vor Antritt der Fahrt überprüfen muss, ob sich das Auto überhaupt in einem verkehrssicheren Zustand befindet (auch wenn das keiner macht).

Schlampigkeit kann nur dann zu Regressforderungen führen, wenn es dem Fahrer nicht möglich war, das zu überprüfen. Eine nicht korrekt arretierte Haube gehört hier m.E. nicht dazu, weil das leicht überprüft werden kann.

Mir ging's nur um den Grundsatz. IMHO beauftragt man ja Gutachter i.d.R. für Dinge, die man nicht selbst beurteilen kann, oder? (von solchen Teil-Ausnahmen natürlich abgesehen)

Klar, vor allem kann man ja den Zustand der Motorhauben-Verriegelung jederzeit ganz leicht ändern und für pure Dummheit des Fahrer haften Gutachter natürlich nicht (man kann ja auch mit einem 1A Auto gegen eine Wand fahren) oder wenn z. B. die Werkstatt danach an der jeweiligen Stelle des Fahrzeugs was verändert hat, weil ja der Gutachter immer nur den Zustand bescheinigen kann, in dem er das zu begutachtende Objekt vor sich hatte.

Z. B. bei der Motorhauben-Verriegelung sollte es deswegen aber auch sehr schwer nachzuweisen sein, dass das Gutachter geschlampt hat.

notting

Falsch !

Man beauftragt den Sachverständigen, weil man es muss !

Der muss seine Arbeit natürlich gewissenhaft machen, gemäß den Vorgaben.

Das hat allerdings nichts mit z.B. einem Gebrauchtwagencheck zu tun, wo ich sichergehen möchte, dass alles i.O. ist.

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Zitat:

Original geschrieben von notting

 

Warum sollte Schlampigkeit des Gutachters nicht zu Schadensersatz führen? Klar, bei der HU etc. wird nicht alles überprüft, aber wenn halt rauskommt, dass bei einem der Prüfpunkte geschlampt wurde und dadurch ein Schaden entsteht, warum sollte dann der Gutachter nicht in der Haftung sein?

notting

Dann muss der Schaden zum Zeitpunkt der Überprüfung schon da gewesen sein.

Die HU ist nur eine Augenblicksaufnahme.

Oder glaubst du, dass du nach der HU 2 Jahre Mängelfreiheit bescheinigt bekommst ?

Wenn bei der HU die Haube zu geht, ist für den Prüfer alles i.O.

Er kann nicht prüfen, ob die bei 250 km/h aufspringen könnte.

Schau mal, was ich geschrieben habe, als ich dein Posting noch nicht gesehen habe (also direkt nach dem hier zitieren Posting).

notting

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Falsch !

Man beauftragt den Sachverständigen, weil man es muss !

Ich bin mir trotzdem sicher, dass wenn erlaubt werden würde, dass man die HU selber machen darf (selbst wenn die Schulung usw. nichts kostet), trotzdem viele weiterhin einen Gutachter beauftragen.

notting

PS: Außerhalb der HU gibt's im übrigen genügend Fälle, wo man keinen Gutachter beauftragen muss aber es i.d.R. trotzdem tut.

am 22. Februar 2010 um 9:45

Bei der HU beauftragst du doch gar keinen Gutachter.

Der Prüfer arbeitet gar nicht für dich, sondern für den Staat. Er ist das ausführende Organ des Staates, welches dir erlaubt, mit deinem Auto im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren.

Die 70€ oder was das kostet sind lediglich die Gebühr für die Ausstellung der Betriebserlaubnis.

Die vorgenommen Untersuchung des Fahrzeugs dient ausschliesslich der Unterstützung der Entscheidungsfindung des Prüfers ( Staates ) dir die Betriebserlaubnis zu geben oder zu verweigern.

Du bekommst nur eine Erlaubnis, mehr nicht. Kein Gutachten, keine Wertbestimmung, keinen Freibrief, nix.

Und genau darum haftet der TüV auch nicht.

die HU ist nur eine untersuchung, eine art kontrolle, kein gutachten.

wenn der prüfer nen gutachten machen sollte darfst du das auto ne woche dort stehen lassen und es wird in eizelteile zerlegt.

das kostet dann aber auch schnell nen 4 stelligen betrag.

dann findet er sicherlich auch das problem mit dem motorhauben schloss.

bei der HU werden die wichtigsten sicherheitsrelevanten bauteile geprüft, aber i.d.R. kein motorhauben schloss, davon ist im normalfall keine gefahr zu vermuten, da es 1. nahezu verschleissfrei ist und 2. unfälle aufgrund eines solchen defekts sehr sehr selten sind.

der hat genug andere sachen auf die er achten muss.

der fahrer hingegen sollte sich vor inbetriebnahne des fahrzeugs um solche sachen kümmern.

da ein motorhauben schloss relativ leicht als offen erkannt werden kann (weil die motorhaube nicht mehr ganz zu ist) seh ich da auch keinen weg da raus zu kommen.

die 2. verriegelung ist eigentlich nur dazu gedacht falls der fahrer wirklich die haube nicht richtig geschlossen hat oder versehentlich den öffner betätigt die motorhaube bei geringeren geschwindigkeiten noch verschlossen zu halten.

das das keine 200km/h aushält sollte klar sein.

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