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motorhaube aufgesprungen wer zahlt

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 8:05

hallo

habe mal ne frage an euch

wie ist das mit einer motoraube bei einem bj von 2002

muss die motorhaube durch ihr eigengewicht in den ersten sicherungshacken einrasten selbst wenn man sie aus zu geringer höhe fallen lässt oder ist das nicht vorrausetzung

und wenn nur der erste hacken eingerastet ist welche geschwindikeiten hält der aus

vielen dank schonmal

Beste Antwort im Thema

Zitat:

motorhaube aufgesprungen wer zahlt

Der Fahrer, weil dieser für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich ist.

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Zitat:

Original geschrieben von nukefree

Bei der HU beauftragst du doch gar keinen Gutachter.

Der Prüfer arbeitet gar nicht für dich, sondern für den Staat. Er ist das ausführende Organ des Staates, welches dir erlaubt, mit deinem Auto im öffentlichen Verkehrsraum zu fahren.

Wikipedia sagt: "Die HU wird in Deutschland nicht von Behörden, sondern von amtlich anerkannten Prüforganisationen wie zum Beispiel [...] vorgenommen, die einer staatlichen Kontrolle und Akkreditierung unterliegen."

In der StZVO steht: "Hauptuntersuchungen sind von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach Anlage VIIIb durch einen von ihr betrauten Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) durchführen zu lassen."

IMHO ist deine Formulierung Ansichtssache. Im übrigen dürfte ja auch ausländische Fahrzeuge in D herumfahren, ohne jemals eine deutsche HU gesehen zu haben.

notting

Zitat:

Original geschrieben von Destructor

die HU ist nur eine untersuchung, eine art kontrolle, kein gutachten.

wenn der prüfer nen gutachten machen sollte darfst du das auto ne woche dort stehen lassen und es wird in eizelteile zerlegt.

das kostet dann aber auch schnell nen 4 stelligen betrag.

dann findet er sicherlich auch das problem mit dem motorhauben schloss.

Also so wie das auf http://www.tuev-sued.de/.../bewertungen_gutachten_zertifikate verstanden habe, ist das bei keiner der Varianten der Fall.

notting

am 22. Februar 2010 um 10:10

Ja und?

Dass der TüV keine Behörde ist, weiss ich selber.

Das ist völlig unerheblich.

Der TüV erstellt dir trotzdem kein Gutachten, er sagt dir streng genommen noch nicht mal, ob dein Auto in Ordnung ist.

Er gibt dir nur die Erlaubnis damit zu fahren. Mehr nicht.

Wie er zu dieser Entscheidung gelangt ist, geht dich überhaupt nicht an und er hat das auch nicht vor dir zu verantworten.

Auch deshalb nicht, weil du nicht sein Auftraggeber bist.

 

Dafür ist es auch völlig unerheblich, oder die HU von einen Gutachter, einem Feuerwehrmann oder Ferdinand Porsche persönlich vorgenommen wird.

Du bekommt eine Erlaubnis, mehr nicht.

Zitat:

Der TüV erstellt dir trotzdem kein Gutachten, er sagt dir streng genommen noch nicht mal, ob dein Auto in Ordnung ist.

Er gibt dir nur die Erlaubnis damit zu fahren. Mehr nicht.

Naja, ein wenig mehr macht der TÜV schon. Er bescheinigt Dir, dass sich das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Prüfung in einem verkehrssicheren Zustand befindet.

Zitat:

Original geschrieben von nukefree

er sagt dir streng genommen noch nicht mal, ob dein Auto in Ordnung ist.

Richtig, da die Prüfung nur " den Zustand während der Prüfung darstellt " . Wenn dir beim Verlassen des Hofes die Bremse um die Ohren fliegt hast du Pech gehabt .

Eieiei, hier geht aber einiges durcheinander.

TÜV und Co. sind durchaus Behörden da sie hoheitliche (staatliche) Aufgaben erfüllen. Das nennt sich dann "mittelbare Staatsverwaltung", d.h. Betriebe wie der Tüv werden mit Aufgaben einer Behörde beauftragt.

Sie haften selbstverständlich im Rahmen der Amtshaftung für Schäden die sie verursachen. Ein Schaden der übersehen wird war ja vorher schon da, ist also nicht vom Prüfer verursacht worden. Erst wenn der fahrlässig übersehene Schaden einen weiteren verursacht kann man die Organisationen haftbar machen.

Die HU bescheinigt zudem nicht den generell verkehrssicheren Zustand. Es heißt "keine erkennbaren Mängel" im Rahmen der Anl. VIIIa, dort sind die Pflichtprüfpunkte aufgeführt. Alles weitere kann der Prüfer angucken und ggf. bemängeln, muss er aber nicht automatisch.

Das Haubenschloss muss wie auch alle Türen 2 Verriegelungsstufen haben. Durch Eigengewicht muss die Haube in einen arretierten Zustand gehen die ein öffnen während der Fahrt verhindert. Entweder durch einen Haken oder durch die Öffnungsrichtung gegen die Fahrtrichtung.

Gruß Meik

Näheres siehe § 29 StVZO. Dürfte aber schwer werden, dem Prüfer ein Fehlverhalten nachzuweisen.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Näheres siehe § 29 StVZO. Dürfte aber schwer werden, dem Prüfer ein Fehlverhalten nachzuweisen.

In Verbindung mit Anlage VIII, VIIIa, HU-Richtlinie, ... Da steckt schon ein bisschen mehr hinter als die paar Sätze des §29. ;)

Gruß Meik

Ja, die Anlage ist an und für sich das wichtigste. Dann kann ich mir die Verlinkung ja sparen! ;)

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 11:46

woow na ihr habt ja ganz schön was zusammengeschrieben

also um das mal genauer zu erklären

.......

ein auto kam zur hu

1. eine mägleiste ...z.b. uneingetragene teile , spiel im lager

wird alles behoben

2. nachprüfung alle mängel bis auf eine nicht ausreichend befestigte stoßstange

also 2. mängelgutachten mit 4 wochen zeit zum aufheben des problems

(prüfung war vormittags )

am nachmittag wurde das auto von der werkstat abgeholt und das mängelgutachten vom meister übergeben und ein termin in 2 wochen vereinbart

dann für die person los und kam auf die bundestraße

beschleunigte und bei 90 100 kmh sprung die haube auf ...folge draus ein wirtschaftlicher totalschaden

die werkstat sagte der hu prüfer hat das auto auf den hof gefahren und abgeschlossen und bist zu abholung der besitzerin nicht berührt

 

so ist der fall

wer ist schuld

ist eine motorhaubenverriegelung überhaupt im prüfumfang einer HU enthalten?

Themenstarteram 22. Februar 2010 um 11:51

ja ich denke mal schon is ja doch recht gefährlich wenn da was nicht funktioniert

Dann sollte man sich die Verriegellung mal ansehen, ob das überhaupt offensichtlich erkannt werden konnte.

Trotz des Herganges ist der Fahrer vor Fahrtantritt verpflicht das Auto zu überprüfen !

Ganz besonders, wenn vorher eine andere Person daran herumgewerkelt hat !

Zitat:

Original geschrieben von popeye174

Dann sollte man sich die Verriegellung mal ansehen, ob das überhaupt offensichtlich erkannt werden konnte.

Trotz des Herganges ist der Fahrer vor Fahrtantritt verpflicht das Auto zu überprüfen !

Ganz besonders, wenn vorher eine andere Person daran herumgewerkelt hat !

Theoretisch müsstest Du auch vor Fahrtantritt alle Schläuche prüfen, ob da nicht ein Marder oder ähnliches Getier dran rumgeknabbert hat. Aber macht das wirklich ernsthaft jemand? Da wird eingestiegen, losgefahren und gehofft, dass die Bremse beim nächsten Tritt aufs Pedal so funktioniert wie vorgesehen.

Soviel zu Theorie und Praxis.

am 22. Februar 2010 um 12:40

Zitat:

Original geschrieben von v6 stuff

 

wer ist schuld

Wer ist gefahren, als die Haube aufsprang?

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