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Motor -> Gutachter?!

Themenstarteram 8. Februar 2014 um 10:12

Hey

hab vor einem halben Jahr einen Motorschaden. Ich war dann in einer Werkstatt und die haben mir einen Motor gekauft und eingebaut. ( Die haben sich einen Motor ausgesucht ).

Nach dem Bau lief er nur noch unrund und bereitet mir nur noch Probleme.. hab das Auto oft denen zurückgebracht,( 4-5 mal ) damit die das beheben doch keiner von den kennt das Problem.

Ich war vorgestern mal zufällig in einer Werkstatt und der :) dort hat mir gesagt das der Motor fast am Ende ist, sprich wenn ich so weiter fahre geht der kaputt. Daraufhin bin ich sofort in die alte Werkstatt gefahren und hab es ihn dort berichtet. Die meinten das es nicht sein kann das der Motor am A**** ist.

Kann ich eigentlich zum Gutachter oder so ähnlich hinfahren, damit die schauen können ob der Motor wirklich kaputt ist?!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von vw tsi

am 9.2.14 hattest noch Fragen zur A Klasse, da kennst dich auch nicht mit aus ?

Richtig erkannt, genau dafür ist das Forum da.

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Hallo, hast Du keine Garantie bekommen , wenn nicht , warum ?

Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers oder einer Werkstatt.

Du verwechselst das wahrscheinlich grad mit der Gewährleistung:

Gesetzlicher, bedingungsloser Anspruch des Kunden gegen die Werkstatt. Frist: zwei Jahre, kann auf ein Jahr verkürzt werden. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt die sogenannte Beweislastumkehr, die Werkstatt muss beweisen, dass der aufgetretene Mangel bei Übergabe noch nicht vorhanden war. Kann sie das nicht, muss sie den Schaden zahlen oder gratis beheben. Vom siebten Monat an ist der Kunde beweispflichtig.

@TE: Da du von einem halben Jahr schreibst, würde ich schleunigst prüfen, wann die Beweislastumkehr genau zu Ende ist, und entsprechende Maßnahmen in Gang setzen (schriftliche Mängelanzeige und so weiter). Lass dich am besten von einem Automobilclub oder einem Anwalt (hast du eine Rechtschutzversicherung?) dazu beraten, damit du nicht falsches unternimmst oder irgendwelche Fristen versäumst. Der grad so gehasste ADAC bietet eine kostenlos Erstberatung durch einen Rechtsanwalt am Telefon an.

Garantie oder Gewährleistung ist doch eh egal hier, ,, die Werkstatt hat einen Motor gekauft ,, vom Schrotti ? mit Rechnung ? oder alles Schwarz ?

Naja, egal ist es nicht. Schließlich hängt der Geldbeutel des TE direkt dran.

Also wenn ein Motor vom Schrotti kam, wer soll da was, gewaehrleisten???

 

Pete

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker

Also wenn ein Motor vom Schrotti kam, wer soll da was, gewaehrleisten???

Die Werkstatt, die ihn eingebaut hat, muss für ihre Arbeit und für die verbauten Teile gewährleisten. Egal, woher die kommen. Voraussetzung: Die Werkstatt hat den Motor besorgt und nicht der Kunde.

am 8. Februar 2014 um 13:24

auch voraussetzung: der kunde hat eine rechnung bekommen

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker

Also wenn ein Motor vom Schrotti kam, wer soll da was, gewaehrleisten???

Derjenige, der ihn an privat (hier also wohl den TE) verkauft hat. Wo der gewerbliche Verkäufer sich seinerseits seine Ware besorgt hat, ist dabei zunächst mal völlig gleichgültig: Gesetz ist Gesetz.

Wenn die Werkstatt sich Sorgen macht, dass sie das finanzielle Risiko dieser Gewährleistungspflicht nicht stemmen kann, kann man sich a) dagegen versichern, oder b) nochmal überlegen, ob dieser spezielle Austausch-Motor wirklich ein Geschäft ist, dass es wert ist, eingegangen zu werden. Es liegt voll und ganz im wirtschaftlichen Verantwortungsbereich der Werkstatt, wie sie solche Risiken handhabt.

Zwischen vollwertigen Wirtschafts-Unternehmen ist es nahezu ungehemmt möglich, solche Pflichten weitgehend per Vertrag abzustimmen, inklusive sie komplett abzulehnen. Privatleuten mutet das Gesetz aber die Einschätzung solcher Risiken nicht zu, also wird den Unternehmern ein gesetzlicher Dämpfer auf das "Caveat Emptor" gesetzt: die Gewährleistungspflicht.

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Die Werkstatt, die ihn eingebaut hat, muss für ihre Arbeit und für die verbauten Teile gewährleisten. Egal, woher die kommen. Voraussetzung: Die Werkstatt hat den Motor besorgt und nicht der Kunde.

Wenn der Kunde den Motor selbst vom Schrotti besorgt hat, ist der Schrotti gewährleistungspflichtig. Es sei denn natürlich, auf der Rechnung steht nur so was wie "100 kg Metallschrott".

am 8. Februar 2014 um 13:41

Zitat:

Original geschrieben von Dexo44

...Kann ich eigentlich zum Gutachter oder so ähnlich hinfahren, damit die schauen können ob der Motor wirklich kaputt ist?!

Klar kann das jemand. Es dauert nur bis er alles gesehen hat. Und wer bezahlt?

wäre nett mal was vom TE zu lesen

Zitat:

Original geschrieben von Timmerings Jan

Zitat:

Original geschrieben von birscherl

Die Werkstatt, die ihn eingebaut hat, muss für ihre Arbeit und für die verbauten Teile gewährleisten. Egal, woher die kommen. Voraussetzung: Die Werkstatt hat den Motor besorgt und nicht der Kunde.

Wenn der Kunde den Motor selbst vom Schrotti besorgt hat, ist der Schrotti gewährleistungspflichtig. Es sei denn natürlich, auf der Rechnung steht nur so was wie "100 kg Metallschrott".

Lest ihr die Beiträge auch manchmal? Der TE hat geschrieben: "Ich war dann in einer Werkstatt und die haben mir einen Motor gekauft und eingebaut. ( Die haben sich einen Motor ausgesucht )." Damit ist gaz klar die Werkstatt gewährleistungspfichtig.

nicht jede Werkstatt arbeitet mit Rechnung , und nun ?

Zitat:

Original geschrieben von John-Doe1111

auch voraussetzung: der kunde hat eine rechnung bekommen

Das stimmt so nicht. Auch wenn der Kunde keine Rechnung bekommen hat, ist der Auftragnehmer (AN) gewährleistungspflichtig, es kann ja beispielsweise sein, dass der AN sich weigert, eine auszustellen. Erst wenn von beiden die "Ohne-Rechnung-Abrede" stattgefunden hat, ist er aus der Gewährleistung raus und auch das erst seit August 2013. Vorher war die Rechtsprechung ganz eindeutig zugunsten des Auftraggebers und der AN war immer in der Gewährlesitungspflicht.

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