Moped Anhänger braucht Zulassung?
Hallo Leute,
ich habe ienen Moped Anhänger aus DDR Zeiten angeboten bekommen.
Das ist zwar kein PKW Anhänger aber vielleicht weiss ja auch da jemand was drüber.
Jetzt treibt mich um, ob das Ding im Strassenverkehr eine Art Zulassung oder ähnliches braucht oder ob ich mir den einfach hinters Moped schnallen kann.
(Mopped ist auch nen DDR Modell SR50)
Es sind keinerlei Typenschilder ect. drauf.
Typischer DDR Blechhänger wie er seienerzeit hinter Fahrrädern und Mopeds hing.
Licht zu installieren wäre ne Kleinigkeit. Aber reicht das?
Viele Grüße
Beste Antwort im Thema
Da gibt's schon die ersten Probleme. Ohne Typenschild darfst du den Anhänger lediglich an dein Fahrrad hängen. Es gibt Unterschiede zwischen einem Fahrrad-und einem Mopedanhänger. Zu erkennen an den Schutzblechen und Rädern und das Typenschild ist anders. Du benötigst außerdem ein Versicherungskennzeichen für den Anhänger, wenn er hinter ein Moped gehangen wird. Viele denken noch, dass er über die Mopedversicherung gedeckt wird. Dies ist ein Trugschluss, denn genau wie bei einem PKW-Gespann benötigt der Anhänger einen eigenen Versicherungsschutz. Die veraltete Klausel wurde vor Jahren schon gekippt. Bei uns im "Wilden Osten" drückt die Rennleitung trotzdem gerne noch ein Auge zu. Jedoch wäre ich mir da anderswo nicht mehr so sicher. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich meine Mopedanhänger vor ein paar Jahren wieder verkauft habe.
37 Antworten
Wow, prima!
Jetzt weiss ich schon weit mehr.
Wird also ein MKH in der Moppedversion werden der noch ein Typenschild hat.
Schaumermal. 🙂
Dann helfen dir die netten Damen und Herren hier weiter:
https://www.kba.de/.../auskuenfte_node.html
Und hier ist das Formular dazu:
https://www.kba.de/.../fomular_abe_mopeds_pdf.pdf?...
Zitat:
@jmlif schrieb am 12. März 2020 um 14:00:58 Uhr:
Zitat:
@stero111 schrieb am 12. März 2020 um 10:48:55 Uhr:
Aber nur bis 25 Km/h... darüber ist eine Zulassung erforderlich
Lese mal richtig da steht nichts von 25 km/h ,was aber fakt ist in Deutschland gilt Motorrad mit Anhänger 60 km/h ausserhalb Deutschlands geht es sogar schneller ,in Frankreich bis 130 km/h
Lies Du mal richtig!!!!! Da steht: 2Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
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Hier handelt es sich doch (vermutlich) um einen Anhänger im Sinne des §3 Absatz 2 Nr. 2 Buchst. f der FZV:
"einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,"
Diese brauchen in keinem Fall eine Zulassung, die Begrenzung auf 25 km/h greift ja nur für die Anhänger nach Buchst. a bis c.
Aber:
Nach §4 Absatz 1 benötigt der Anhänger eine Betriebserlaubnis. Die Ablichtung dieser BE muss gem. §4(5) bei der Fahrt mitgeführt werden. Wie oben schon beschrieben kann man beim KBA ein Ersatzexemplar der BE für zulassungsfreie DDR-Fahrzeuge bekommen.
Ein eigenes Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen braucht der Anhänger nicht; es muss ein Folgekennzeichen geführt werden (siehe §10(8) FZV wenn das Zugfahrzeug ein amtliches Kennzeichen hat bzw. §27(4) FZV wenn das Zugfahrzeug ein Versicherungskennzeichen führt)
Der Vollständigkeit halber:
Sollte es sich um einen DDR-Fahrradanhänger handeln darf er wie ebenfalls schon zitiert nicht hinter Krafträdern mitgeführt werden; hier die Papiere zu "frisieren" mag als Kavaliersdelikt erscheinen, erfüllt aber einen oder mehrere Straftatbestände...
Da gehen die Preise für die gebrauchten aber hoch, wenn man denn welche bekommt. Oder werden die noch gebaut? eine Zulassung haben die ja
Zitat:
@stero111 schrieb am 12. März 2020 um 22:42:03 Uhr:
Zitat:
@jmlif schrieb am 12. März 2020 um 14:00:58 Uhr:
Lese mal richtig da steht nichts von 25 km/h ,was aber fakt ist in Deutschland gilt Motorrad mit Anhänger 60 km/h ausserhalb Deutschlands geht es sogar schneller ,in Frankreich bis 130 km/h
Lies Du mal richtig!!!!! Da steht: 2Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
Das ist richtig was du sagts kein zweifel wenn du aber Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f nimmst
**(2) 1Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
folgende Arten von Anhängern
einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
***
Und genau hier steht nichts von 25 km/h.
Oder siehst du das anders ,und bitte behalte deinen guten Ton.
Ich hab mir das jetzt auch durchgelesen und dieses Zeug wirkt auf mich wie ein riesen Puzzle - alle Teile in Beige..
Für mich liest sich das in Teilen auch so als ob Anhnger hinterm Mopped gesetzlich keine grosse Beachtung findet.
Bei dem Durcheinander besteht aber die Gefahr, dass ich raus lese was mir gefällt.
Wenn sich jedoch beim Richtigen Anhängertyp (Ich gehe also davon aus, dass das Typenschild auf jeden Fall noch dran sein muss?) eine Betriebserlaubnis einfach nachbestellen lässt wäre das auch in Ordnung.
Das Folgekennzeichen muss aus der Schilderbude sein oder geht auch die CNC Fräse?
Also Typenschild ist ja Pflicht ,die FIN wird vom TÜV vergeben am Anhänger an der Verbindungseinrichtung und an der Verbindung am Motorrad.
Auf dem Typenschild muss das Leergewicht die FIN und das Gesammtgewicht ein geprägt sein die FIn muss Zusätzlich am Rahmen eingeschlagen sein.
Ich hätte am Anhänger nur ein Rücklicht gebraucht mit Kennzeichenbeleuchtung und Bremslicht ,Blinker hätten nicht sein müssen, da der Anhänger unter 1 Meter Breite ist, mehr wird am Motorrad auch nicht zugelassen.
Das Kennzeichen muss nicht gestempelt sein,aber wenn man eines hat kostet ja nicht mehr Geld und man braucht es als Ersatz tut das keinen Abbruch.
Wie das mit ex DDR Anhängern ist das entzieht sich meiner Kenntnis, ich kann nur von meinem Selbst gebaut Anhänger sprechen.
Zitat:
@jmlif schrieb am 12. März 2020 um 14:00:58 Uhr:
ausserhalb Deutschlands geht es sogar schneller ,in Frankreich bis 130 km/h
Wage ich aber zu bezweifeln dass dein Eigenbauanhänger eine eingetragene bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 130 oder mehr hat … 😉
Hat er ja auch nicht ,den er hat keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen.Der Reifen packt bis 160,und glaub mir außerhalb Deutschlands Interessiert es niemanden, ob du eine Reifen Bindung zb hast, oder ob der Anhänger die passende Geschwindigkeit eingetragen hat.
Denen ist nur wichtig das du nicht zu Schnell unterwegs bist.
Und was Frankreich angeht ,ist für Motorradfahrer mit Anhänger ein genuss.
Zitat:
@jmlif schrieb am 17. März 2020 um 15:23:39 Uhr:
Hat er ja auch nicht ,den er hat keine Höchstgeschwindigkeit eingetragen.Der Reifen packt bis 160,und glaub mir außerhalb Deutschlands Interessiert es niemanden, ob du eine Reifen Bindung zb hast, oder ob der Anhänger die passende Geschwindigkeit eingetragen hat
Für den Irrglauben haben viele schon happige Bußgelder zahlen müssen. Vor allem kann man eine solche falsche Pauschalaussage IMHO nicht unwidersprochen im Netz stehen lassen.
Anhänger ohne eingetragene Höchstgeschwindigkeit haben eu-weit 100km/h - auch wenn ich mich immer noch frage wer den Blödsinn beschlossen hat die 100 dann nicht in die Papiere zu drucken.
30 drüber in Frankreich kostet noch gleich wie viel? 😛
Zitat:
@jmlif schrieb am 12. März 2020 um 23:21:30 Uhr:
Zitat:
@stero111 schrieb am 12. März 2020 um 22:42:03 Uhr:
Lies Du mal richtig!!!!! Da steht: 2Anhänger im Sinne des Satzes 1 Nummer 2 Buchstabe a bis c sind nur dann von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommen, wenn sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind.
Das ist richtig was du sagts kein zweifel wenn du aber Satz 1 Nummer 2 Buchstabe f nimmst
**(2) 1Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind
folgende Arten von Anhängern
einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
***
Und genau hier steht nichts von 25 km/h.
Oder siehst du das anders ,und bitte behalte deinen guten Ton.
Der Unterschied ist doch relativ leicht zu sehen. Du hast nur 1 Rad, der DDR Anhänger hat 2!
Somit ist dein Passus für dich zutreffend, für den Rest nicht.
einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
einachsige mit einem Rad??