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Moped Anhänger braucht Zulassung?

Themenstarteram 11. März 2020 um 20:50

Hallo Leute,

ich habe ienen Moped Anhänger aus DDR Zeiten angeboten bekommen.

Das ist zwar kein PKW Anhänger aber vielleicht weiss ja auch da jemand was drüber.

Jetzt treibt mich um, ob das Ding im Strassenverkehr eine Art Zulassung oder ähnliches braucht oder ob ich mir den einfach hinters Moped schnallen kann.

(Mopped ist auch nen DDR Modell SR50)

Es sind keinerlei Typenschilder ect. drauf.

Typischer DDR Blechhänger wie er seienerzeit hinter Fahrrädern und Mopeds hing.

Licht zu installieren wäre ne Kleinigkeit. Aber reicht das?

Viele Grüße

Beste Antwort im Thema

Da gibt's schon die ersten Probleme. Ohne Typenschild darfst du den Anhänger lediglich an dein Fahrrad hängen. Es gibt Unterschiede zwischen einem Fahrrad-und einem Mopedanhänger. Zu erkennen an den Schutzblechen und Rädern und das Typenschild ist anders. Du benötigst außerdem ein Versicherungskennzeichen für den Anhänger, wenn er hinter ein Moped gehangen wird. Viele denken noch, dass er über die Mopedversicherung gedeckt wird. Dies ist ein Trugschluss, denn genau wie bei einem PKW-Gespann benötigt der Anhänger einen eigenen Versicherungsschutz. Die veraltete Klausel wurde vor Jahren schon gekippt. Bei uns im "Wilden Osten" drückt die Rennleitung trotzdem gerne noch ein Auge zu. Jedoch wäre ich mir da anderswo nicht mehr so sicher. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich meine Mopedanhänger vor ein paar Jahren wieder verkauft habe.

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Mal in der Stvo gegooglet?

Da gibt's schon die ersten Probleme. Ohne Typenschild darfst du den Anhänger lediglich an dein Fahrrad hängen. Es gibt Unterschiede zwischen einem Fahrrad-und einem Mopedanhänger. Zu erkennen an den Schutzblechen und Rädern und das Typenschild ist anders. Du benötigst außerdem ein Versicherungskennzeichen für den Anhänger, wenn er hinter ein Moped gehangen wird. Viele denken noch, dass er über die Mopedversicherung gedeckt wird. Dies ist ein Trugschluss, denn genau wie bei einem PKW-Gespann benötigt der Anhänger einen eigenen Versicherungsschutz. Die veraltete Klausel wurde vor Jahren schon gekippt. Bei uns im "Wilden Osten" drückt die Rennleitung trotzdem gerne noch ein Auge zu. Jedoch wäre ich mir da anderswo nicht mehr so sicher. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich meine Mopedanhänger vor ein paar Jahren wieder verkauft habe.

Moin,

dem gibt es nichts mehr hinzuzufügen @street Racer No. 1

:-)

Zitat:

@Street Racer No.1 schrieb am 11. März 2020 um 22:07:53 Uhr:

Da gibt's schon die ersten Probleme. Ohne Typenschild darfst du den Anhänger lediglich an dein Fahrrad hängen. Es gibt Unterschiede zwischen einem Fahrrad-und einem Mopedanhänger. Zu erkennen an den Schutzblechen und Rädern und das Typenschild ist anders. Du benötigst außerdem ein Versicherungskennzeichen für den Anhänger, wenn er hinter ein Moped gehangen wird. Viele denken noch, dass er über die Mopedversicherung gedeckt wird. Dies ist ein Trugschluss, denn genau wie bei einem PKW-Gespann benötigt der Anhänger einen eigenen Versicherungsschutz. Die veraltete Klausel wurde vor Jahren schon gekippt. Bei uns im "Wilden Osten" drückt die Rennleitung trotzdem gerne noch ein Auge zu. Jedoch wäre ich mir da anderswo nicht mehr so sicher. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich meine Mopedanhänger vor ein paar Jahren wieder verkauft habe.

Dann zeig mir mal bitte wo das genau steht ??

Denn ich besitze einen Moped Anhänger und eben an einem Motorrad der nur ein Folge Kennzeichen hat und fahre damit völlig Legal durch die Welt.

Das beste daran den habe ich sogar selbst gebaut und vom TÜV abnehmen lassen,somit bin ich sogar Hersteller.

Man sollte sich schon mal auch genau mit dem Thema befassen bevor man halb wissen verbreitet.

steht alles hier: § 3 Abs. 2 Nr. 2f FZV

https://www.buzer.de/gesetz/9619/a169997.htm

Wenn man unter §3 Nr.2 Nr.2 /f schaut, da steht klar das diese Anhänger keine Zulassung brauchen.

Das sieht dann so aus

Zitat:

@jmlif schrieb am 12. März 2020 um 10:19:20 Uhr:

Wenn man unter §3 Nr.2 Nr.2 /f schaut, da steht klar das diese Anhänger keine Zulassung brauchen.

Aber nur bis 25 Km/h... darüber ist eine Zulassung erforderlich

Zitat:

@Street Racer No.1 schrieb am 11. März 2020 um 22:07:53 Uhr:

Da gibt's schon die ersten Probleme. Ohne Typenschild darfst du den Anhänger lediglich an dein Fahrrad hängen. Es gibt Unterschiede zwischen einem Fahrrad-und einem Mopedanhänger. Zu erkennen an den Schutzblechen und Rädern und das Typenschild ist anders. Du benötigst außerdem ein Versicherungskennzeichen für den Anhänger, wenn er hinter ein Moped gehangen wird. Viele denken noch, dass er über die Mopedversicherung gedeckt wird. Dies ist ein Trugschluss, denn genau wie bei einem PKW-Gespann benötigt der Anhänger einen eigenen Versicherungsschutz. Die veraltete Klausel wurde vor Jahren schon gekippt. Bei uns im "Wilden Osten" drückt die Rennleitung trotzdem gerne noch ein Auge zu. Jedoch wäre ich mir da anderswo nicht mehr so sicher. Das ist übrigens auch der Grund, warum ich meine Mopedanhänger vor ein paar Jahren wieder verkauft habe.

Auf das kleine Detail eines Typenschildes kommt es an, vom Aussehen her, optisch sind beide fast identisch.

Themenstarteram 12. März 2020 um 10:06

Das Internet weiss da leider auch keinen definitiven Rat.

Ein interviewter TÜVer würde das Maximalprogramm fahren, um sich selbst abzusichern.

Ist also auch keine definitive Aussage.

Auch, ob es nur nen Folgekennzeichen sein muss und wie dieses beschaffen zu sein hat.

Bein Mofas scheint das eindeutiger geregelt zu sein.

Hilft das hier: http://www.schwalbepilot.de/anhaenger.html

Fahrradanhänger vom VEB Metallwarenkombinat Heldrungen: http://ddr-fahrradwiki.de/Fahrradanh%C3%A4nger

"Die Versionen des MKH:

MKH/F - für Fahrräder

MKH/M - für Mopeds (vorzugsweise SR 1, SR 2 und KR 50)

MKH/M1 - für Mopeds (Typenserie SR 4 und KR 51)

MKH/M2 - für Mopeds (S 50/S 51 einfache Ausführung)

MKH/M3 - für Mopeds Moped ( mit Vierleuchten-Blinkanlage)"

Der MKH/F scheidet für dein Vorhaben schonmal aus. Ansonsten kannst du auch in Flensburg eine Betriebserlaubnis für den Anhänger beantragen, kostet auch rund 21€, zahlbar per Nachnahme.

https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__67a.html

Dann sind die Dinger schon älter, Solange die Leuchte vom ziehenden nicht abgedeckt ist

Zitat:

@stero111 schrieb am 12. März 2020 um 10:48:55 Uhr:

Zitat:

@jmlif schrieb am 12. März 2020 um 10:19:20 Uhr:

Wenn man unter §3 Nr.2 Nr.2 /f schaut, da steht klar das diese Anhänger keine Zulassung brauchen.

Aber nur bis 25 Km/h... darüber ist eine Zulassung erforderlich

Lese mal richtig da steht nichts von 25 km/h ,was aber fakt ist in Deutschland gilt Motorrad mit Anhänger 60 km/h ausserhalb Deutschlands geht es sogar schneller ,in Frankreich bis 130 km/h

Zitat:

@ttru74 schrieb am 12. März 2020 um 11:42:44 Uhr:

 

Der MKH/F scheidet für dein Vorhaben schonmal aus. Ansonsten kannst du auch in Flensburg eine Betriebserlaubnis für den Anhänger beantragen, kostet auch rund 21€, zahlbar per Nachnahme.

Nein man geht zum TÜV / Dekra sucht sich einen willigen und zur Abnahme bereiten Prüfer und der Stellt dir eine betriebserlaubnis samt gutachten aus,damit geht man zur Zulassungsstelle /Bezirksamt und lässt sich einen Brief samt Schein erstellen.

Fabrikschild kann man selbst Stempeln ,genauso wie die vor gegebene FIN vom TÜV Mann, der der vergibt das ganze.

und sagt dir was du zu ändern hast oder was erlaubt ist.

Es wird eine leer Fahrt gemacht und eine Fahrt mit voller Zuladung.

Wenn alles in Ordnung ist ist man einen guten 3 Stelligen Betrag los und um ein Gutachten reicher.

Ich habe das ganze ja erst vor 3 Jahren durch gearbeitet.

Zum schluss wird das ganze im Fahrzeugschein des ziehenden Fahrzeuges eingetragen und hat dauerhaften bestand.

Zitat:

@jmlif schrieb am 12. März 2020 um 14:06:35 Uhr:

Zitat:

@ttru74 schrieb am 12. März 2020 um 11:42:44 Uhr:

 

Der MKH/F scheidet für dein Vorhaben schonmal aus. Ansonsten kannst du auch in Flensburg eine Betriebserlaubnis für den Anhänger beantragen, kostet auch rund 21€, zahlbar per Nachnahme.

Nein man geht zum TÜV / Dekra sucht sich einen willigen und zur Abnahme bereiten Prüfer und der Stellt dir eine betriebserlaubnis samt gutachten aus,damit geht man zur Zulassungsstelle /Bezirksamt und lässt sich einen Brief samt Schein erstellen.

Fabrikschild kann man selbst Stempeln ,genauso wie die vor gegebene FIN vom TÜV Mann, der der vergibt das ganze.

und sagt dir was du zu ändern hast oder was erlaubt ist.

Es wird eine leer Fahrt gemacht und eine Fahrt mit voller Zuladung.

Wenn alles in Ordnung ist ist man einen guten 3 Stelligen Betrag los und um ein Gutachten reicher.

Ich habe das ganze ja erst vor 3 Jahren durch gearbeitet.

Zum schluss wird das ganze im Fahrzeugschein des ziehenden Fahrzeuges eingetragen und hat dauerhaften bestand.

Oder bequem von der heimischen Couch aus, so wie es hier beschrieben wurde:

Zitat:

Papiere für Anhänger der MKH-Baureihe / Betriebserlaubnis

(ausschließlich für Mopedvarianten)

Oftmals besteht das Problem, dass über die Jahre die Papiere (Betriebserlaubnis) für den MKH-Anhänger verloren gegangen sind. Das Problem dabei ist jedoch, dass für den Betrieb im Straßenverkehr eine Betriebserlaubnis vorhanden sein muss und diese auf Verlangen (z.B. Allgemeine Verkehrskontrolle durch Polizei) vorgezeigt werden muss. Meist wird zwar bei Verkehrskontrollen ein Auge zugedrückt, jedoch sollten Sie sich darauf nicht verlassen.

Um kein unnötiges Risiko eingehen zu müssen, können Sie Ersatzpapiere unter Angabe der originalen DDR-Typenschein-Nummer, des genauen MKH-Modells und der eingestanzten Fahrgestellnummer (FIN) beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) per Mail beantragen. Die Kosten betragen ca. 21 Euro (Stand Jan. 2010) und Sie erhalten bereits nach wenigen Tagen eine ganz normale Betriebserlaubnis für die MKH-Anhänger aus. Diese ist vergleichbar mit der ABE, die für Simson Fahrzeuge ausgestellt werden. Damit sind Sie bei einer Verkehrskontrolle auf der sicheren Seite! Die Kosten für die BE betragen ca. 21 Euro. :-)

(» E-Mail-Adresse vom KBA in Flensburg: mopedabe_beitrittsgebiet@kba.de)

Die DDR-Typenschein-Nummer lautet: 1034 (ABE-Ost)

[=später die DDR-Bauartgenehmigung BAG 1034-1]

 

Voraussetzungen zur Verwendung des Mopedanhängers im Straßenverkehr

folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, damit der Hänger im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden kann:

vorgeschriebene Beleuchtungseinrichtungen müssen vorhanden sein und funktionieren;

Wiederholungskennzeichen an der Rückseite des Anhängers (= aktuelles Kennzeichen vom Zugfahrzeug + aktuelles Kennzeichen vom Zugfahrzeug als Kopie am Anhänger);

40 Km/h Schild / Aufkleber auf der Rückseite der Anhängers - Vmax von 40 Km/h darf im Anhängerfahrbetrieb nicht überschritten werden!

Anhänger muss fahrtauglich und in einem ordnungsgemäßen Zustand sein (z.B. ausreichend Profiltiefe, Beachtung der zulässigen Gesamtmasse und Zuladung usw.);

Betriebserlaubnis muss vorliegen;

Kupplung muss korrekt einrasten und darf kein Spiel aufweisen;

Es muss sich bei dem Anhänger um eine Mopedvariante handeln - Der MKH/F (Fahrradvariante) ist nicht für den Straßenverkehr zugelassen!

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