Monsterhupe i30
Servus,
also i such für mein i30 ne "ECHTE" HUPE
da ich seit 1 jahr in berlin wohne brauch ich die hupe täglich ;-)
aber da is kein saft dahinter.....jetzt meine frage...
weiß wer wo ich so eine richtige Tröte bekomme?! hab auf Youtube scho eineiges mit LKW oder zug signalhorn gesehn....echt total arg die Zug Hupe -200 Db!!!! und genau sowas will ich....ob zugelassen oder nicht is mir eigentlich egal....wird nur peinlich wenn ich ne Zivielstreife von der straße hupe :-)
Greez
Beste Antwort im Thema
Sorry, nö, bei so einer Einstellung enthalte ich mich...!!!
20 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Leitinger
thx ....ne wenn das wirklich son aufwand ist werd ich mal den mechaniker meines vertrauens damit beauftragen :-)
DAS Nenn ich ne inhaltlich wertvolle ANTWORT !!!
greez
Sorry aber warum gehst du nicht gleich zum Mechaniker deines Vetrauens???!!
🙄
Die einzig richtige Antwort ist hier ja schon mehrmals gefallen -> GOOGLE
Der "Mechaniker deines Vetrauens" sollte dir dann sicherlich auch sagen können, was erlaubt ist und was nicht 😉
Grüße von einem der auch seit über 5 Jahren in Berlin unterwegs ist OHNE Hupe.... easy and just relaxe 😎
Tag in die Runde,
diese Anfrage und auch die Reaktion bestätigt wiedermal meine Vorurteile gegenüber Österreicher.
Wissen noch nichtmal wo oben und unten bei ihrerer Flagge ist. Darum Rot Weiss Rot.
M
Grüße
Bluesbrother
PS. Zur Sache. Wer braucht schon eine Monsterhupe? Egomanen, Gartenzwerge oder sonst zu Kurz gekommene.
Zitat:
Original geschrieben von Bluesbrother24
PS. Zur Sache. Wer braucht schon eine Monsterhupe? Egomanen, Gartenzwerge oder sonst zu Kurz gekommene.
also dann sag mal ...wie bau ich sowas ein?! denn so wie du daherquasselst hast sicher 2 Monsterhupen eingebaut
einfach nur putzig LOL
Bussi
ps.: und es geht hier um Hupen...nicht um pfeifen wie dich ;-)
hab meine von hier: Nautilus Horn
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Zitat:
Original geschrieben von dreipunkt
hab meine von hier: Nautilus Horn
Tag Leute,
nun lasst mal die Kirche im Dorf.
Schaut euch diesen Text an:
§ 55 Einrichtungen für Schallzeichen
(1) Kraftfahrzeuge müssen mindestens eine Einrichtung für Schallzeichen haben, deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht, ohne sie zu erschrecken und andere mehr als unvermeidbar zu belästigen. Ist mehr als eine Einrichtung für Schallzeichen angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eine Einrichtung betätigt werden kann. Die Umschaltung auf die eine oder andere Einrichtung darf die Abgabe einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenzen nicht ermöglichen.
(2) Als Einrichtungen für Schallzeichen dürfen Hupen und Hörner angebracht sein, die einen Klang mit gleichbleibenden Grundfrequenzen (auch harmonischen Akkord) erzeugen, der frei von Nebengeräuschen ist. Die Lautstärke darf in 7 m Entfernung von dem Anbringungsort der Schallquelle am Fahrzeug und in einem Höhenbereich von 500 mm bis 1.500 mm über der Fahrbahn an keiner Stelle 105 dB(A) übersteigen. Die Messungen sind auf einem freien Platz mit möglichst glatter Oberfläche bei Windstille durchzuführen; Hindernisse (Bäume, Sträucher u.a.), die durch Widerhall oder Dämpfung stören können, müssen von der Schallquelle mindestens doppelt so weit entfernt sein wie der Schallempfänger.
(2a) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 müssen Kraftfahrzeuge nach § 30a Abs. 3 Einrichtungen für Schallzeichen haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(3) Kraftfahrzeuge, die auf Grund des § 52 Abs. 3 Kennleuchten für blaues Blinklicht führen, müssen mit mindestens einer Warneinrichtung mit einer Folge von Klängen verschiedener Grundfrequenz (Einsatzhorn) ausgerüstet sein. Ist mehr als ein Einsatzhorn angebracht, so muß sichergestellt sein, daß jeweils nur eines betätigt werden kann. Andere als die in Satz 1 genannten Kraftfahrzeuge dürfen mit dem Einsatzhorn nicht ausgerüstet sein.
(4) Andere als die in den Absätzen 1 bis 3 beschriebenen Einrichtungen für Schallzeichen sowie Sirenen dürfen an Kraftfahrzeugen nicht angebracht sein.
(5) Absatz 1 gilt nicht für eisenbereifte Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h und für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen, die von Fußgängern an Holmen geführt werden.
(6) Mofas müssen mit mindestens einer helltönenden Glocke ausgerüstet sein. Radlaufglocken und andere Einrichtungen für Schallzeichen sind nicht zulässig.
Im Zweifel erlischt die Betriebserlaubnis und damit der Versicherungsschutz.
Stellt euch vor eine Oma erschrickt durch die überlaute Hupe und verursacht dadurch einen Unfall. Schon habt ihr Schadenersatzforderungen an der Backe welche ihr nie erfüllen könnt.
Ein I30 ist nun mal kein 40tonner zu dem eine laute hupe passt und wird auch bei betätigung derselben nicht als Quelle zugeordnet. - auch dies ist zu bedenken.
Gruß
Bluesbrother
Pfffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffffff...
beim lkw is der lärm ok? wer erst von nem 40tonner angehupt werden muss um ihn warzunehmen sollte nicht mehr am straßenverkehr teilnehmen ;-)
naja, man(n) kanns auch übertreiben mit der gesetzeskonformität. bissel spass muss auch mal sein und die wahrscheinlichkeit dass einer der mithutfahrer durch meine hupe nen herzinfarkt bekommt und in den graben rauscht erscheint mir weniger real als ´n 5 er im lotto. ich hab das teil extra geklemmt (also org. hupe für den legalen bereich ist noch da) und hin und wieder grüß ich damit bekannte oder benutze es als fußgängerbeschleuniger. hab an meinem h1 auch nen so genannten "bullenfänger" dran. sollten ja mal verboten werden weil sie angeblich zu schwereren verletzungen angefahrener führen als der aufprall auf die nackte motorhaube. hyundai nennt das teil "personenschutzbügel" und schon ist er nach szvo zugelassen. sollte man vielleicht für laute hupen auch einfach ne andere bezeichnung finden ;-)