Monopol für Einzelabnahme TÜV/Dekra §21 gekippt

Demnächst dürfen alle technischen Prüfstellen Einzelabnahmen nach §21 (Umbauten, Sondereintragungen, etc.) durchführen. Der Gesetzgeber hat die Monpolstellung des TÜV (alte Bundesländer) bzw. der Dekra (neue Bundesländer) gekippt.

Wirksam werden die Änderungen aber erst mit der Veröffentlichung des Beschlusses im Bundesgesetzblatt.

https://www.auto-motor-und-sport.de/.../

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Zitat:

@Cabrioracer-Tr schrieb am 17. Februar 2019 um 08:26:55 Uhr:


Demnächst dürfen alle technischen Prüfstellen Einzelabnahmen nach §21 (Umbauten, Sondereintragungen, etc.) durchführen.

Nicht ganz 😉

Das mit den Begriffen ist etwas komplizierter:

Die technischen Prüfstellen sind ja gerade die bisherigen Monopolisten.

Neu ist, dass zukünftig auch die Unterschriftsberechtigten der Technischen Dienste (im Rahmen ihrer Scopes) solche Gutachten erstellen dürfen.

Diese Befugnis bekommen also nicht automatisch alle Prüfingenieure der amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen!

Allerdings hat wohl jede aaÜO auch einen TD, so dass viele PIs auch gleichzeitig USB wurden/werden.

Für die Praxis bedeutet das, dass auch weiterhin nicht jeder der eine HU durchführt auch eine Einzelabnahme machen darf, aber vermutlich kennt er dann jetzt jemanden ;-)

(so wie ja auch bisher nicht jeder Prüfer der Monopolisten auch aaS war...)

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Zitat:

@Donnerknall schrieb am 21. März 2019 um 18:13:52 Uhr:


@Natzcape: Nach 19 Jahren Abmeldung reicht HU/AU nicht immer aus. Ist Ermessen der Zulassungsbehörde. Nur bis 7 Jahre Abmeldung reicht HU/AU sicher aus.

Das hat aber nichts mit Ermessen zu tun sondern damit, ob die Daten noch belegbar sind.

Wenn das der Fall ist, darf eine Begutachtung nach §21 weder gefordert noch durchgeführt werden...

Zitat:

@hk_do schrieb am 21. März 2019 um 22:38:40 Uhr:



Das hat aber nichts mit Ermessen zu tun sondern damit, ob die Daten noch belegbar sind.

Wenn das der Fall ist, darf eine Begutachtung nach §21 weder gefordert noch durchgeführt werden...

Siehe §14 (2) FZV Satz 4. Da steht es. Wenn die Zulassungsstelle in irgendeiner Form nicht klar kommt bzw. der PC der "netten" Damen was nicht kann, dann will die Zulassungsbehörde einen 21er. Egal ob der Sinn macht oder nicht.
Will nur damit sagen, dass es kein 100% HU/AU gibt, wenn noch Papiere für ein abgemeldetes Fzg vorhanden sind.

Das Problem ist ja auch:

Selbst wenn die Forderung nach einer §21-Begutachtung unzulässig ist wird wohl kaum jemand erst einen jahrelangen Rechtsstreit führen, um das Fahrzeug zulassen zu können...

Bei nem ovali Käfer musste ich mal ne Datenbestätigung machen weil nicht Ansatzweise die Felder ausgefüllt waren....eine 21er bei einem nachgewiesenen ABE Fahrzeug ist einfach falsch. und ich hab mich da immer geweigert eine zu machen und hab auch letzt bei nagelneuen EU Fahrzeugen bei denen im Ursprungsland aus Bequemlichkeit ne nationale BE erteilt wurde das Problem immer anders gelöst...

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Ja schon klar, dass es immer Mittel und Wege gibt was richtig bzw. weniger falsch zu machen.
Aber es hängt erstens von der Kompetenz der Zulassungsstelle ab und von Deiner eigenen Initiative.
Und da sage ich mir langsam ich bin net der Don Quijote, der die Welt retten muss/kann.
Da ergibt mer sich (leider) seinem Schicksal. Dann ist halt die BE doppelt erteilt. Ist zwar falsch - aber wen juckt es dann? Dann steht halt bei Bemerkungen "Auf Anweisung der Zulassungsbehörde"
Wenn Du wie eine Arbeitsameise behandelt wirst, musst Du Dich auch wie eine verhalten. :-)

Zitat:

@Donnerknall schrieb am 21. März 2019 um 18:13:52 Uhr:


Endlich. Jetzt merken die von der anderen Fraktion mal, mit welchem Mist wir uns die ganze Zeit beschäftigen mussten.

Danke da fühlt man sich als potentieller Kunde auch gleich gut aufgehoben... Erklärt aber warum man teilweise so lange suchen muß bis man einen Prüfer gefunden hat der Interesse daran hat ein Projekt zu begleiten, oft wird geblockt bevor man ausgeredet hat. 🙂
Vielleicht ändert sich das jetzt, die Hoffnung habe ich ja schon weiter vorne geäußert.

Zitat:

Danke da fühlt man sich als potentieller Kunde auch gleich gut aufgehoben... Erklärt aber warum man teilweise so lange suchen muß bis man einen Prüfer gefunden hat der Interesse daran hat ein Projekt zu begleiten, oft wird geblockt bevor man ausgeredet hat. 🙂
Vielleicht ändert sich das jetzt, die Hoffnung habe ich ja schon weiter vorne geäußert.

Kann ich ganz einfach erklären. Den Hirnschmalz und die Energie, die man als Sachverständiger/Ingenieur in eine saubere, nicht alltägliche Abnahme stecken muss wird nicht honoriert. Weder vom Kunden (=Fzgbesitzer) oder vom Vorgesetzten/Firma.
Und dazu hat mer kaum Zeit sich eingehend mit der Materie zu beschäftigen und hat ein jahrelanges Risiko, da durch Fotodokumentation auf Jahre alles nachvollziehbar ist.
Hab früher viele Motorumbauten gemacht. Stundenlang daheim ABEs gewälzt. Dann für 8 Std. Zeitaufwand 400 EUR verlangt und musste mich dann noch rechtfertigen warum ich so teuer bin....

Reicht das oder muss ich noch mehr schreiben.....

Juhu bin ich froh, dass mer jetzt jmd wegschicken kann.

Zitat:

Mit Verlaub: ist ein KÜS-Prüfingenieur etwa zu doof, um Einzelabnahmen durchzuführen? Das ist doch Unsinn.

Alle Prüfingenieure haben Maschinenbau Fachrichtung Kfz-Technik studiert und sollten grundsätzlich mit der Materie vertraut sein. Möglicherweise gibt es jetzt für alternative Prüfstellen eine Auffrischung des Themas und gut ist.

Mittlerweile weiß doch jeder Hobby-Tuner, was legal ist und was nicht. Für die Prüfer selbst gibt es noch minimale Toleranzen beim Eintragen, also nach eigenem Ermessen. Da gab es bis heute schon genügend Schwankungen unter den Prüfern des TÜVs. Es wird weiterhin tolerante und strenge Prüfer bei einer §21 Abnahme geben. Für uns Kunden ist dann halt die Auswahl größer und Konkurrenz belebt bekanntlich das Geschäft.

Einige KÜS-Ing,, die sich PI nennen, sind sogar zu blöd, 19/3 Abnahmen zu machen, obwohl das vorliegende Prüfzeugnis alles beschreibt, aber man wohl nicht lesen kann und die Realität am Fahrzeug eine andere war und die 19/3-Abnahme in einigen Fällen wieder zurückgezogen werden mussten...das betrifft aber alle Prüforganisationen...

Die Veröffentlichung im Bundesverkehrsblatt ist erfolgt.
Jedoch darf nicht jeder PI/aaSmT USB-TD (Unterschriftsberechtigter Technischer Dienst) werden.
Die Prüpforganisationen sind angehalten, nur zuverlässige Leute zur Weiterbildung für den TD zu schicken.
Es wird also nicht so sein, dass SOFORT an allen Prüfstellen der TD verfügbar sein wird.
Zuerst muss ein ca. 3 bis 4-monatiger Vollzeit-Lehrgang mit abschließender Prüfung erfolgen.
Die Lehrinhalte sind aber noch nicht vom Gesetz/Verordnungsgeber bestimmt worden.
Da befindet man sich mitten in einer ergebnisoffenen Diskussion (könnte aber bald beendet sein)...
Das dies ein Zuschussgeschäft ist, wurde ja hier schon mehrfach dargestellt.
Zum weiteren tragen die USB für Ihre selbst erstellten Gutachten auch die 100%ige Verantwortung (auch wenn es schief geht)...das beste Beispiel ist der TÜV Österreich, wo von 100% der erstellten Gutachten über 40% fehlerhaft waren und zurückgezogen wurden.
Auch die FACT GmbH (GTÜ) hat schon etliche Gutachten zurückgezogen

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