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Mofa mit 100 kmh ???

Themenstarteram 15. Dezember 2010 um 20:37

Heute in der BZ gelesen:

In/bei Karlsruhe wurde ein Mofafahrer mit 80 kmh gestoppt und das Mofa auf dem Prüfstand überprüft und da ging dieses dann bis 100 kmh !!!! :eek:

....sicher war er nur wegen der schlechten Witterung so langsam (80 kmh) gefahren.... oder ??? ;) :p

äääh, in der BZ wurde ausdrücklich geschrieben dass das Fzg. als MOFA zugelassen war !!!!

Die Fzg.-Marke wurde aber nicht erwähnt !!! :mad:

LG

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37 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Sharan16

Warum soll man sein Mofa/Moped nicht tunen dürfen, ist doch voll blöde...

Darf man doch. Aber bitte mit Zulassung und im Besitz der notwendigen Fahrerlaubnis, um das Teil auf öffentlichen Straßen bewegen zu dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von Sharan16

Warum soll man sein Mofa/Moped nicht tunen dürfen, ist doch voll blöde:D

Das Fahrwerk/Bremsen an meinem Roller würden 70km/h locker wegstecken. Und ein viel höheres Unfallrisiko besteht m.E. auch nicht.

Das Unfallrisiko steigt selbstverständlich mit der Geschwindigkeit, denn "Übersehen werden" ist bei Zweiradfahrern die Unfallursache Nummer 1 und nicht das "Überholt werden". Auch wenn Letzteres gefühlt gefährlicher sein mag. Und das Risiko für "Übersehen werden" steigt nun mal auch mit der Geschwindigkeit des Zweiradfahrers.

Was an der Rollergeschichte aber durchaus kritikwürdig ist, das ist der Schwachsinn, nicht mal mit der Klasse A (u) einen 50 ccm-Roller ungedrosselt fahren zu dürfen, ohne rechtliche Probleme zu bekommen (Zulassung, Versicherung). Das halte ich für regelrecht idiotisch.

Gruß

Michael

Zitat:

Original geschrieben von pibaer

Was an der Rollergeschichte aber durchaus kritikwürdig ist, das ist der Schwachsinn, nicht mal mit der Klasse A (u) einen 50 ccm-Roller ungedrosselt fahren zu dürfen, ohne rechtliche Probleme zu bekommen (Zulassung, Versicherung). Das halte ich für regelrecht idiotisch.

Wenn die Entdrosselung eingetragen ist und das Fahrzeug entsprechend versichert wurde, gibt es da keinerlei Probleme, wenn man im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A ist.

es gab schon welche mit 120 km/h

Hier mal ein interessanter Thread, der zeigt, was möglich ist:

http://www.motor-talk.de/.../meine-kreidler-und-ich-t2299085.html?...

War trotzallem ne Geile Zeit mit so einem schnellen

Mofa in ner Klicke von 20 - 25 "Mofarockern" unterwegs

zu sein. Habe immernoch den blauen Zweitaktmief in

der Nase. Lange Haare , Lederjacke und die kreischenden

armen Zweitaktmotörchen im Ohr. Die Zeit möcht ich nicht

missen.

Thomas

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Wenn die Entdrosselung eingetragen ist und das Fahrzeug entsprechend versichert wurde, gibt es da keinerlei Probleme, wenn man im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A ist.

Ja, "wenn"! Nur trägt einem der TÜV die Entdrosselung ein, ohne dass man sich von dem Preis problemlos einen neuen 125er Roller kaufen könnte? Bei der Versicherung könnte ich mir ja noch vorstellen, dass man da flexibel ist, aber beim TÜV??

Gruß

Michael

Die Kosten sind da nunmal ein Kapitel für sich...;)

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