MOFA Fahren mit abgelaufenem Kennzeichen
Hallo
Binn heute morgen mit meinem rex rs 450 (Mofa gedrosselt)1 tag oder besser gesagt 7h ab wann das neue schwarze kennzeichen nötig wäre kurz vor der schule erwischt worden.
Der polizist hatt sich meien daten aufgeschrieben und meinte das ich ne anzeige kriege und ich werde post bekommen!
A)
Jetzt ist meine frage ob das überhaupt geht das die mich gerade mal am ersten tag anhalten und mir so ne strafe anhängen?
B)
Wenn ja was für ne strafe kommt auf mich zu da ich keinen Führerschein sondern nur eine mofa Prüfbescheinigung habe und 15 bin!
MfG
Beste Antwort im Thema
a) Straftäter dürfen auch beim allerersten Mal angezeigt werden. Und ein Verstoß gegen §§ 1+6 des Pflichtversicherungsgesetzes ist eine Straftat!
b) entscheidet der Staatsanwalt, bei Jugendlichen zwischen Ermahnung (Einstellung ohne Auflagen) und Sozialstunden.
38 Antworten
Ja, es ist in diesem einen Fall von einem Gericht eingestellt worden. Damit besitzt diese Aussage keine Allgemeingültigkeit. Jedes andere Gericht kann anders entscheiden und den Bereich des Strafrahmens gemäß StGB mehr oder weniger ausschöpfen.
Zitat:
Original geschrieben von torgo
dann habe ich nun nochmal telefoniert.
von rechtswegen mag es wohl richtig sein, was hier geschrieben wurde, jedoch mal ein beispiel:
letztes jahr wurde ein freund von mir erwischt, und zwar hat er eine woche
unabsichtlich überzogen gehabt (letztes jahr)
die polizei sagte ihm, es würde wohl ca. 30-40€ kosten (wie bereits in einem vorigen post von mir erwähnt)
er hat sich am selben tag noch den versicherungsschein geholt, und ihn bei der zuständigen wache vorgelegt.
im endeffekt ist das verfahren wegen nichtigkeit eingestellt worden.
glück ? ermessungsspielraum?
ich weiss es nicht, ist aber faktlg torsten
wolltest du damit sagen dass du es verstanden hast, was ich geschrieben habe?
ja.....wie ich erwähnte ist das ein (glücklich ausgegangenes) BEISPIEL, und ich
schrieb weiter.............
Lesen scheint manchmal schwierig zu sein....🙂
§ 6 Pflichtversicherungsgesetz - Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat
(1) Wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet, obwohl für das Fahrzeug der nach § 1 erforderliche Haftpflichtversicherungsvertrag nicht oder nicht mehr besteht, wird mit Freiheitsstrafe
BIS
zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe
BIS
zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen.
(3) Ist die Tat vorsätzlich begangen worden, so
KANN
das Fahrzeug eingezogen werden, wenn es dem Täter oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehört.
Genau! Manche Sachen sind sehr simpel und eindeutig. Das hier ist so eine.
Gruß
Tina
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eben........und da ich den "grün-weissen" gewisse erfahrungswerte zubillige, und sie es dementsprechend meinem freund weiter gegeben haben, wird der TE mit etwas glück garnichts, oder eben 30-40€ aufgebummt bekommen. evtl. ein paar arbeitsstunden
(!!! SCHÄTZUNGSWEISE !!!)
Da sollte man aber auch noch den Bezirk dazu sagen. In BY wird tendenziell strenger geurteilt als bei mehr links gerichteten Bundesländern.
Und besonders schwer wiegen sich einschlägige Voreintragungen aus. Es gibt einige Leute, die wegen zahlloser "Kavaliersdelikte" schließlich doch in den Knast wanderten.
Geldstrafen sind hingegen einkommenabhängig. Klar wird bei einem Penner nichts zu holen sein, 1 Euro Tagesatz ist auch die untere Grenze und dann sind 30 bis 40 Euro = Tagessätze schon relativ viel für einen Ersttäter. Ein Durchschnittsverdiener ist dagegen gleich mit x000 Euro dabei.
Darum mißfällt es mir sehr, wenn in einem überregionalen Forum eine Straftat bagatellisiert wird. Das verführt zur Nachahmung. Wenn ein Einzelfall mal glimpflich ausgeht, ist das nur Glück.
zum einen wiederhole ich mich ungerne, aber für dich noch einmal
D_A_S W_A_R E_I_N B_E_I_S_P_I_E_L !
wer lesen kann ist klar im vorteil............
zum zweite bagatellisiere ich das nicht, und ich glaube kaum, dass es jemand nachahmt weil es ihm mit EVTL. 40€ ans portemonai geht, denn dass kostet übern daumen die gesamte jahresversicherung.......wat´n quatsch...........!!!
weiterhin gehe ich davon aus, das die person in dieser richtung soweit unbescholten ist....ich kann ja nicht davon ausgehen das hier alles """schwerverbrecher""" sind, sondern muss wohl verständlicher weise von dem "normalfall" ausgehen.
lg torsten
P.S.:
vor allem aber möchte ich hier eine antwort auf eine gestellte frage geben !!!!
Zitat:
Original geschrieben von Multitina
Genau! Manche Sachen sind sehr simpel und eindeutig. Das hier ist so eine.Gruß
Tina
jepp, Tina..
Lesen kann manchmal schwierig sein.
Shcerieben aebr knan auch mal schiewirg sien. 🙂
Gruß
Karmil
Nunja ich sage dazu nur Pech gehabt ich bin selber 15 und habe mir Tag voher das neue Nummerschild geholt. Meine elter kontrolliren sicherheit an mein roller. Würde ich ohne kenzeiche fahren würden die mich soger bei bullen anschwärtzen.