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MOFA Fahren mit abgelaufenem Kennzeichen

Themenstarteram 1. März 2011 um 13:58

Hallo

Binn heute morgen mit meinem rex rs 450 (Mofa gedrosselt)1 tag oder besser gesagt 7h ab wann das neue schwarze kennzeichen nötig wäre kurz vor der schule erwischt worden.

Der polizist hatt sich meien daten aufgeschrieben und meinte das ich ne anzeige kriege und ich werde post bekommen!

 

A)

Jetzt ist meine frage ob das überhaupt geht das die mich gerade mal am ersten tag anhalten und mir so ne strafe anhängen?

 

B)

Wenn ja was für ne strafe kommt auf mich zu da ich keinen Führerschein sondern nur eine mofa Prüfbescheinigung habe und 15 bin!

 

MfG

Beste Antwort im Thema

a) Straftäter dürfen auch beim allerersten Mal angezeigt werden. Und ein Verstoß gegen §§ 1+6 des Pflichtversicherungsgesetzes ist eine Straftat!

b) entscheidet der Staatsanwalt, bei Jugendlichen zwischen Ermahnung (Einstellung ohne Auflagen) und Sozialstunden.

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am 3. März 2011 um 18:52

Wenn Du ein neues Kennzeichen am 01.03. kaufst, beginnt der Versicherungsschutz am 01.03. um 0.00 Uhr, also ist das Fahrzeug rückwirkend versichert.

Was das jetzt bedeutet, dass Du noch das alte Kennzeichen montiert hattest. Keine Ahnung, aber nicht fahren ohne Versicherung.

Keine Rechtsberatung!!

Tatsache ist, daß er zum Zeitpunkt der Tatfeststellung keine Versicherung besaß. Da nutzt ihm rechtlich betrachtet eine Rückwirkungsklausel überhaupt nichts.

Mir gehts nur nicht ein warum man sich da nicht frühzeitig um ein neues Kennzeichen kümmert wenn man den Roller fahren will..

Ich mein meine Vespa steht auch noch mit dem alten Kennzeichen in der Garage. Steht. In der Garage.

Die fahre ich sicher nicht vor Juni oder Juli. Wenn ich mir erst dann das Kennzeichen besorge ist es günstiger.

Zitat:

Original geschrieben von yo-chi

Mir gehts nur nicht ein warum man sich da nicht frühzeitig um ein neues Kennzeichen kümmert wenn man den Roller fahren will..

Gedankenlosigkeit und Gleichgültigkeit. Zwei große Übel der heutigen Jugend.

am 6. März 2011 um 12:08

es gibt zwei möglichkeiten:

1) man gibt zu kein versicherungskennzeichen zu haben --> strafe von 30-40 € wegen fahren ohne versicherungsschutz.

2) man behauptet das schild umzumontieren vergessen zu haben --> man muss auf polizeiwache vorfahren und versicherungsschein mitbringen, strafe gibt es dann meist nicht.

als anmerkung:

2. funktioniert meist nur, wenn man wirklich am 1. oder 2.3. angehalten wird UND der beginn der versicherung mit 1.3. im versicherungsschein angegeben ist.

allerdings wenn man dennoch strafe zahlen muss, so kann man sich nicht dagegen wehren - weil tatsache ist, dass man mit einem nicht zugelassenem nummernschild rumgefahren ist.

es liegt also im ermessen der polizei dann auf strafzettel zu verzichten.

umso netter man zu polizisten ist und umso ein betroffeneres gesicht man macht, desto eher hat man chance ohne strafzettel weg zu kommen.

am besten ist:

im februar schon neues kennzeichen holen und ins helmfach legen.

dann wird man eher dran erinnert, und wird man von polizei angehalten am 1.3., so hat man es sofort dabei und die polizei lässt es dann meist bei nem "dududu".

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

1) man gibt zu kein versicherungskennzeichen zu haben --> strafe von 30-40 € wegen fahren ohne versicherungsschutz.

Soso, für eine Straftat, die mit bis zu 1 Jahre Freiheitsstrafe bedroht ist, prognostizierst Du mal ganz locker läppische 30-40 Euro.

Zahlst Du den Rest?

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

1) man gibt zu kein versicherungskennzeichen zu haben --> strafe von 30-40 € wegen fahren ohne versicherungsschutz.

Quellennachweis?

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

es gibt zwei möglichkeiten:

1) man gibt zu kein versicherungskennzeichen zu haben --> strafe von 30-40 € wegen fahren ohne versicherungsschutz.

2) man behauptet das schild umzumontieren vergessen zu haben --> man muss auf polizeiwache vorfahren und versicherungsschein mitbringen, strafe gibt es dann meist nicht.

als anmerkung:

2. funktioniert meist nur, wenn man wirklich am 1. oder 2.3. angehalten wird UND der beginn der versicherung mit 1.3. im versicherungsschein angegeben ist.

allerdings wenn man dennoch strafe zahlen muss, so kann man sich nicht dagegen wehren - weil tatsache ist, dass man mit einem nicht zugelassenem nummernschild rumgefahren ist.

es liegt also im ermessen der polizei dann auf strafzettel zu verzichten.

umso netter man zu polizisten ist und umso ein betroffeneres gesicht man macht, desto eher hat man chance ohne strafzettel weg zu kommen.

Nix.. Du Du Du!!!

schau mal hier!

http://www.recht-find.de/fahren-vericherungschutz.htm

Und verbreite nicht solch Blödsinn..

Andere glauben es vielleicht sogar!!!!

am 6. März 2011 um 19:50

dann habe ich nun nochmal telefoniert.

von rechtswegen mag es wohl richtig sein, was hier geschrieben wurde, jedoch mal ein beispiel:

letztes jahr wurde ein freund von mir erwischt, und zwar hat er eine woche  

unabsichtlich überzogen gehabt (letztes jahr)

die polizei sagte ihm, es würde wohl ca. 30-40€ kosten (wie bereits in einem vorigen post von mir erwähnt)

er hat sich am selben tag noch den versicherungsschein geholt, und ihn bei der zuständigen wache vorgelegt.

im endeffekt ist das verfahren wegen nichtigkeit eingestellt worden.

glück ? ermessungsspielraum?

ich weiss es nicht, ist aber fakt

 

lg torsten

 

Eingestellt wegen mangelndem öffentlichen Interesse, nicht wegen Nichtigkeit.

Ist im Ermessensspielraum des Staatsanwaltes.

Bei Erwachsenen wird aber regelmäßig strenger durchgegriffen.

am 6. März 2011 um 20:00

wie das kind nun heisst ist ja wurscht....die bedeutung ist doch wichtig.

wenn dann bei erwachsenen strenger durchgegriffen wird, müssen die wohl nicht auf das geburtsdatum gesehen haben, und mein freund wird wohl bald millionär werden, wenn sich das mit dem verjüngungstrunk gut verkauft......der ist 52 jahre !!!

 

lg

Zitat:

Original geschrieben von torgo

wie das kind nun heisst ist ja wurscht....die bedeutung ist doch wichtig.

Zwischen einer Einstellung wegen Nichtigkeit und einer Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse besteht ein großer Unterschied. Auch in der Bedeutung.

am 6. März 2011 um 20:13

menno-fakt ist, dass das verfahren eingestellt wurde-und genau dass ist es was hier erfragt wurde.

ganz davon ab habe ich es so zitiert, wie es mein freund aus dem stehgreif am telefon sagte.

nun wollen wir doch nicht mit korinthen anfangen.......

 

um einen punkt zu machen-

es ist, aus welchem grunde auch immer, EINGESTELLT worden......

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