Mofa 40 k/mh
Also war eben beim cpi händler..und da hat er mir gesagt das er den Aragon GP als mofa "legal"-ohne eine drossel zu entfernen-was abschleifen etc. auf 40+ bringen kann...meinungen dazu...was würde die polizei sagen???
58 Antworten
Zitat:
Zitat:
Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte, faktisch eine erhebliche Bindungswirkung, weil sich die Rechtsanwendung der Gerichte im Interesse der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens an der Rechtsprechung der Rechtsmittelgerichte orientiert.
Schon mal was vom sogenannten Präzidenzfall gehört?
das zitat stammt aus wikipedia wenn du es genau wissen willst
und wo ist da bitte von den obersten gerichten die rede????
wenn man schon gegen Copyrightvorschriften verstößt sollte man wenigstens lesen was man kopiert ...
Zitat:
Allerdings haben die Entscheidungen der Rechtsmittelgerichte, insbesondere der obersten Bundesgerichte
Definition Rechtsmittelgericht
und auch dieses Element ist in diesem Bereich nur sehr selten gefragt ... die wenigsten Fälle aus diesem Bereich gehen durch mehr als eine Instanz ...
ich hab das schon gelesen aber wer sagt das die fälle nicht durch mehr als eine instanz gehen können???
nehmen wir ein ein mofafahrer dessen mofa zu schnell lief hat einen fußgänger zum krüppel gefahren, und er soll ein leben lang für diesen krüppel bezahlen??
da würde ich durch mehr als eine instanz gehen!!
und selbst in der zweiten instanz sind wir von den "oberen gerichten" noch weit entfernt!!
in Sachen Versicherungsrecht ist das "da zahlst du ein Leben lang" nur sehr schwer möglich ... lies dich da mal ein bischen ein bevor du diesen Schmarn weitererzählst ...
mal abgesehen davon das die meisten Prozesse auf reines "gepackt werden" zurück gehen und da ist dann in 99% der Fälle nach einem Urteil der ersten Instanz Ruhe ...
Zitat:
und selbst in der zweiten instanz sind wir von den "oberen gerichten" noch weit entfernt
richtig, das Rechtsmittelgericht aber erreicht ...
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Zitat:
in Sachen Versicherungsrecht ist das "da zahlst du ein Leben lang" nur sehr schwer möglich ... lies dich da mal ein bischen ein bevor du diesen Schmarn weitererzählst ...
also wenn roller nachweislich zu schnell fahren erlischt sowohl die abe als auch der versicherungschutz Korrekt?? und bei einem unfall zahlt die versicherung zwar estmal kann dann aber REGRESS nehmen! Korrekt??
Zitat:
mal abgesehen davon das die meisten Prozesse auf reines "gepackt werden" zurück gehen und da ist dann in 99% der Fälle nach einem Urteil der ersten Instanz Ruhe ...
ich behaupte mal das die meißten dieser fälle gar nicht vor gericht landen sondern mit einem einfachen bußgeld geahndet werden!! (das wär ja für unseren deutschen gerichte gar nicht zu bewältigen wegen so nem kleinkram eine gerichtsverhandlung zu führen!!! Korrekt???
Zitat:
Zitat:
und selbst in der zweiten instanz sind wir von den "oberen gerichten" noch weit entfernt
richtig, das Rechtsmittelgericht aber erreicht ...
ich weiß das damit das rechtsmittelgericht erreicht ist!!! nicht jedoch die von dir erwähnten obersten gerichte!!
ich darf dich zitieren:
Zitat:
wie viele Fälle von frisierten Mofas sind wohl von vor den obersten Gerichten verhandelt worden ? wohl nicht viele ...
das rechtsmittelgericht ist nicht das oberste gericht! und üblicherweise halten sich die richter an diese urteile der rechtsmittelgerichte!!
Zitat:
und bei einem unfall zahlt die versicherung zwar estmal kann dann aber REGRESS nehmen! Korrekt??
ja bis max. 2X 5.000€ ...
Zitat:
ich behaupte mal das die meißten dieser fälle gar nicht vor gericht landen sondern mit einem einfachen bußgeld geahndet werden!! (das wär ja für unseren deutschen gerichte gar nicht zu bewältigen wegen so nem kleinkram eine gerichtsverhandlung zu führen!!! Korrekt???
da es sich hier um einen Staftatbestand handelt landet der Kram zumindest mal beim Staatsanwalt, dieser kann (und tut dies bisweilen) das Verfahren gegen Auflagen einstellen ...
Zitat:
und bei einem unfall zahlt die versicherung zwar estmal kann dann aber REGRESS nehmen! Korrekt??
ja bis max. 2X 5.000€ ...
1. auch 10000euro sind für manch einen eine empfindliche strafe und auch ein grund in die nächste instanz zu gehen!
2. auf welcher tatsache beruht deine aussage das es maximal 2x5000€ sind??
Zitat:
Original geschrieben von essi-cabrio90
2. auf welcher tatsache beruht deine aussage das es maximal 2x5000€ sind??
Hast du deine Versicherungsunterlagen zur Hand?
Einfach mal durchlesen.
Und es spielt keine Rolle ob Mofa , 50ger oder Auto Haftpflicht.Der Betrag ist überall gleich.
Gruß,
Joschi
ok auch ich kann nicht alles wissen
das mit den 10.000 eurp oder 2x5000 euro interessiert mich...
Ich kann leider nichts dazu finden, wo das festgesetzt sein sollte...
Allein von meinem Rechtsgefühl her kommt mir das aber doch sehr spansisch vor,
denn wieso sollte eine Versicherung Schäden in Höhen weit über den 10.000 Euro tragen müssen wenn sich der Versicherungnehmer nicht an die Vertragsbedinungen hält, sprich sein Mofa "friesiert" ??
google mal ein bischen zu dem Thema, das ganze ist komplexer als es den Anschein hat
im Verkehrsportal gab es mal diesen Thread zu dem Thema (inkl. §) , dort (und auch in besagtem §) ist allerdings die Rede von 2 X 2.500€ was mich jetzt etwas verwirrt ...
http://www.youngbiker.de/.../...raftfahrzeug-Haftpflichtschaden_01.pdf
Da ist alles genau beschrieben. 😉
Ich hab vor mir diesen Mofa roller eig. zu kaufen...er behauptet er würde keine drosseln rausnehmen oder sonstiges machen...was illegal wäre...sollte etwas passieren kann ich doch alles auf den händler schieben weil er mir gesagt hat das ich nichts ungesetzliches tun würde
Zitat:
sollte etwas passieren kann ich doch alles auf den händler schieben weil er mir gesagt hat das ich nichts ungesetzliches tun würde
FALSCH!!
DU SELBST bist für den tadellosen und mangelfreien zustand für dein fahrzeug verantwortlich
wenn das fahrzeug statt 25 40 läuft ist das (entgegen weitläufiger meinungen) ein mangel, den du wenn du diesen feststellst beim händler reklamieren mußt!!!
glaub es und akzeptier es einfach es gibt KEINE möglichkeit ein mofa mit 40kmh in deutschland auf einer öffentlichen strasse legal zu fahren!!!!
dieses thema wurde hier bei mt auch schon oft diskutiert!
benuz mal die suche und di wirst fündig!
Zitat:
Original geschrieben von Salkin-92
...sollte etwas passieren kann ich doch alles auf den händler schieben weil er mir gesagt hat das ich nichts ungesetzliches tun würde
klar kannst du das....
der händler wird aber sagen "ich habe garnichts gesagt" und wird zudem behaupten, DU hättest an dem teil rumgeschruabt....die kombination, dass in der stvo NUR vom fahrer und fahrzeughalter im bezug auf den ordnungsgemäßen zustand des fahrzeuges die rede ist, ist absolut tödlich (für dich!)...