Model Y P: Firmenwagen Kofferraumabdeckung

Tesla Model Y Model Y (005)

Hallo zusammen,
habe über Firma Fuhrpark bestellen wollen. Jetzt hat unser Fuhrparkchef die Bestellung gestoppt wegen Sicherheitsbedenken aufgrund fehlender Laderaum Abdeckung.
Kennt hier jemand den rechtlichen Rahmen? Oder hat jemand das MYP schon als Firmenwagen?
Kann man das Fehlen der Abdeckung wirklich als Sicherheitsmangel auslegen und Nichteignung als Dienstwagen sehen?
Alternativ habe ich versucht über Tesla herauszufinden ob und an wann das MYP dann mit Laderaum Abdeckung und den gedämmten Scheiben hinten ausgeliefert wird. Keine Chance. 🙁
Im owners manual auf deutsch steht „falls Ihr Auto mit einer Kofferraum Abdeckung ausgestattet ist…“
Aber das soll doch die 'neue Ausstattung" sein. Oder?
Hat hier jemand mehr Infos?

Danke und beste Grüße, Tom

29 Antworten

Und zum Nachrüsten die Video Links oben von mir.
Geht auch alles.

Danke Euch allen!
Nachrüsten löst wohl die Thematik Haftung und Risiko nicht.
Aber heute hat mich der Flottenkunden / Großkunden Support von Tesla zurück gerufen und mir versprochen eine belastbare Aussage zu ab wann ist die Hutablage sicher verbaut zu besorgen. Hoffentlich bekomme ich die dann schriftlich. 🙂

Also prinzipiell ist dein Fuhrparkmanager ein guter.
Nach DGUV 70 darf er dir nur ein "geeignetes" Fahrzeug (§33) zur Verfügung stellen. Im §37 (4) bist du zur Ladungssicherung verpflichtet, ... gegen übliche Verkehrsbedingungen. Die findest du im §22 StVO ... Ladung ist zu sichern... dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.
Damit haben wir mit dem Model Y ohne Ladungssicherungs-Einrichtungen auch privat ein kleines Problem. ABER, gewerblich sieht die Sache ganz anders aus!!! Die Verantwortung und Haftung geht hoch bis zum Geschäftsführer.
Auch wenn ihr im Arbeitssicherheitsausschuss die Gefährdungsanalyse "anpasst" und der CEO unterschreibt - bleibt das ganz dünnes Eis.
Fazit: ein gewerbliches Fahrzeug ohne Einrichtung zur Ladungssicherung ist nicht geeignet!
Persönliche Anmerkung: eine Laderaumabdeckung ist kein Mittel zur Ladungssicherung.

PS. ich bin freiberuflich Tätig (keine BG), Fachkraft für Arbeitssicherheit, Dozent in der Logistik (mit viel Spaß bei der LaSi 😉 ) und werde auch bald Y fahren (hoffentlich mit Zurrösen)

Zitat:

@antolills schrieb am 10. Februar 2022 um 15:03:58 Uhr:


(...)
Fazit: ein gewerbliches Fahrzeug ohne Einrichtung zur Ladungssicherung ist nicht geeignet!
Persönliche Anmerkung: eine Laderaumabdeckung ist kein Mittel zur Ladungssicherung.
(...)

Sehe ich auch so. Aber wie konkret technisch dann diese Ladungssicherung realisiert wird, bleibt der Firma bzw. dem Privatmann doch selbst überlassen. Letztendlich hat der Fahrer die Verantwortung.

Die Frage ist natürlich, wie das dann bei einem nicht entsprechend vorbereiteten Fahrzeug (keine Verzurrösen in Kofferraum usw.) gehen soll ...

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Ist das nicht auch abhängig davon, was die Ladung ist?
Wenn da immer nur eine Altentasche im Kofferraum liegt sollte es kein Thema sein.
Wenn es Getränkekisten oder Koffer sind eher…

Da machen die BGen keinerlei Unterschied, bei einem Firmenwagen muß immer min die maximal mögliche Zuladung auch gesichert werden können. Bei Kombis / SUV muß normalerweise auch eine Sicherung bei dachhoher Beladung und umgelegter Rückbank möglich sein

??? Mein Touareg hat diese Ösen auch nicht, und davon fahren etliche bei uns in der FA, als DW rum

Das die Autos genutzt werden heißt ja nicht, das es auch rechtens ist.

Wer weiß denn auch schon das JEDER Firmenwagen eigentlich jährlich zur UVV-Prüfung müßte? Da würden dann auch Landungssicherung, vorhandene Spanngurte und Co geprüft

@ nolam: zur Verantwortung - Nein!, letztendlich hat die Firma (der CEO) die Verantwortung, wenn es ein Dienstfahrzeug ist.

@ stelen: AAHHH! einer hat Ahnung und arbeitet vermutlich für einen "vernünftigen" Betrieb 😉

Ja, Firmenfahrzeuge müssen jährlich geprüft werden. Und übrigens: die Fahrer müssen (!) eingewiesen werden und jährlich unterwiesen werden.

@ slummy: Jein, stelen hat dir die Antwort schon geliefert. Es gibt aber auch Möglichkeiten der Ladungssicherung ohne Zurrgurte (... Gummi & Formschluss ...)

Das Problem bei Tesla wird wird auch in Zukunft die Beladung bei umgeklappter Rückbank sein. Ohne Trennnetz können wir keine Trennung zwischen Fahrgastraum und Ladung erreichen.
Viele Hersteller sind im Flottengeschäft unterwegs und darauf eingestellt. Die Firmenkundenberater kennen die Anforderungen/ Regelungen und beraten die Fuhrparkleiter entsprechend. "Das Problem sitzt dann wieder hinter dem Lenkrad - aber auch die Lösung."

Tesla verkauft coole Autos und sie reagieren und hören auf ihre Kunden - im Flottengeschäft können sie noch eine steile Lernkurve hinlegen.

Entschuldigt bitte, aber wenn ich den „Schwachsinn“ lese, dann bin ich froh, lange Jahre Freiberufler gewesen zu sein und mein jetziges Fahrzeug ein Privatwagen ist! Ich darf also ohne Ladesicherung in einem Firmenwagen meine Jacke und Notebook-Tasche nicht im geschlossenen Kofferraum transportieren? 😕

Ich sehe ja ein, dass das Thema Ladungssicherheit wichtig ist und viel zu stiefmütterlich von vielen behandelt wird. Aber das die Vorschriften nicht zwischen Firmenwagen für Büroangestellte und Firmenwagen für Außendienstler, Handwerker (also Mitarbeiter, die Material transportieren) usw. unterscheidet, zeigt in meinen Augen wie veraltet und „überflüssig“ die ein oder andere BG und deren Vorschriften sind …

Dann sollen die ganzen Firmen halt keine Tesla fahren, dass sollte bei der momentan Absatzsituation von Tesla denen sowas von egal sein, ob die deutschen BG den Wagen zulassen oder nicht. Und wenn es dann mit dem Absatz kritisch wird, dann werden einfach keine umklappenden Rücksitze mehr verbaut und die vier „Bügel“ für die Transportsicherung kommen zusätzlich. Und schon ist das Auto wieder BG-tauglich, nur die private Nutzung ist dann halt eingeschränkt …

Deutschland ist einfach überreguliert, außer beim mobilen Arbeiten. Da ist es dann auf einmal egal, wie und wo der Mitarbeiter zu Hause sitzt, ob er einen vernünftigen Monitor hat usw. Aber wehe, das Arbeiten zu Hause wird offiziell Homeoffice genannt, dann ist das ja was ganz anderes ...

Zitat:

@hornmic schrieb am 11. Februar 2022 um 08:13:01 Uhr:


Ich darf also ohne Ladesicherung in einem Firmenwagen meine Jacke und Notebook-Tasche nicht im geschlossenen Kofferraum transportieren? 😕

Wenn du schonmal um ein Haar von einem Notebook erschlagen worden wärest, das nach einem Auffahrunfall nicht nur die Rückbank des Passat Kombi umgelegt, sondern auch noch die halbe Beifahrerkopfstütze herausgerissen hat, bevor es die Windschutzscheibe zerstörte, würdest Du das auch nicht mehr gar so entspannt sehen.

Ich fahre seitdem niemals ohne montiertes Trennetz und ja das weder der EV6 noch das MY in irgendeiner Weise adäquaten Schutz bietet bereitet mir definitiv Kopfzerbrechen. Kann im Grunde nur dadurch gelöst werden, das ich mir zusätzlich ein gescheites Transportfahrzeug zulege und beim BEV meinen Rücksack immer hinter den Beifahrersitz stelle.

Zitat:

@antolills schrieb am 11. Februar 2022 um 07:57:37 Uhr:


@ nolam: zur Verantwortung - Nein!, letztendlich hat die Firma (der CEO) die Verantwortung, wenn es ein Dienstfahrzeug ist.
(...)

Was heisst für dich "letztendlich"? 😕

Der Fahrzeugführer (also der Mitarbeiter, der sich mit dem Fahrzeug und der Ladung auf den Weg macht) steht in der Verantwortung gemäß StVO §23:

"Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet. (...)"

Wenn er also vor Fahrtantritt dsbzgl. Bedenken hat, darf er nicht losfahren. Und sich in diesem Fall natürlich gerne direkt an den CEO wenden. 😉

genau: bei einer Kontrolle/ Unfall (Polizei oder BAG) wird der §§ 22/ 23 herangezogen und du als Fahrer bekommst deine "Strafe".
Dann geht es in die Firma ... Viele Betriebe versuchen sich auch über diese Regelung "herauszureden", dann aber kommt die Verantwortung nach der Betriebssicherheitsverordnun:. §1 Anwendungsbereich und Zielsetzung §4 Grundpflichten des Arbeitgebers - und da wird deinem Chef ORGANISATIONSVERSAGEN vorgeworfen.

(Die Behörden wollen, dass endlich die Firma ihrer Verantwortung gerecht wird - und Verantwortung hat man!!! Der Mitarbeiter soll arbeiten und nicht die Risiken übernehmen.)
Die Bußgelder liegen dann für den Geschäftsführer so im niedrigen 5-stelligen Bereich. Da kommt er mit ein paar Anweisungen und Schulungen billiger weg.
Also, Gewerbeaufsicht und BG sind die Big-Player und geben die Regeln/ Versicherungsbedingungen vor. It's just business nothing personal.

Interessant ist auch.
Die großen Player im Mietwagen Geschäft haben sehr oft auch nichts eingebaut.
Von ein paar 100 firmenmieten hatten vielleicht 10 Kombis ein Netz eingebaut

Zitat:

@antolills schrieb am 11. Februar 2022 um 11:08:48 Uhr:


genau: bei einer Kontrolle/ Unfall (Polizei oder BAG) wird der §§ 22/ 23 herangezogen und du als Fahrer bekommst deine "Strafe".
Dann geht es in die Firma ... Viele Betriebe versuchen sich auch über diese Regelung "herauszureden", dann aber kommt die Verantwortung nach der Betriebssicherheitsverordnun:. §1 Anwendungsbereich und Zielsetzung §4 Grundpflichten des Arbeitgebers - und da wird deinem Chef ORGANISATIONSVERSAGEN vorgeworfen.

(Die Behörden wollen, dass endlich die Firma ihrer Verantwortung gerecht wird - und Verantwortung hat man!!! Der Mitarbeiter soll arbeiten und nicht die Risiken übernehmen.)
Die Bußgelder liegen dann für den Geschäftsführer so im niedrigen 5-stelligen Bereich. Da kommt er mit ein paar Anweisungen und Schulungen billiger weg.
Also, Gewerbeaufsicht und BG sind die Big-Player und geben die Regeln/ Versicherungsbedingungen vor. It's just business nothing personal.

Mag sein, aber meine Denkweise wäre wie folgt: Wenn ich meine Ladung nicht richtig sichern kann, darf ich nicht losfahren! Also melde ich das dem nächstverfügbaren Verantwortlichen, bspw. einem Fuhrparkmitarbeiter. Fahre ich aber trotzdem los (also mit nicht richtig gesicherter Ladung), dann ist es meine Verantwortung als Fahrzeugführer.

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