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Mobilitätsgarantie 1 mal und nie wieder !!!!!!!

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 16:56

Hallo,

ich wollte euch heute mal über meine Erfahrung mit der Mobilitätsgarantie erzählen und fragen was Ihr darüber denkt.

Also vor ca. 6 Monaten hatte ich Nacht von Samstag auf Sonntag gegen 1 Uhr eine Panne ( Zündspule defekt ). Zum ersten mal wollte ich von der VW Notrufnummer gebrauch machen. Was ich dann auch tat. Also da angerufen einer Frau kurz mein Problem erklärt und schon hing ich gute 10 Minuten in ner Warteschleife bis plötzlich ein Mann darn war.

Der fragte nur was passiert ist und was ich möchte. Ich sagte Ihm das ich ne Panne hätte und ich einen Abschleppwagen benötige. Er fragte kurz wo ich stände und das er jemanden schicken würde. Gute ne Stunde später war der Wagen da und ich sagte Ihm das er mich zum nächsten VW Händler ( ca. 2,5 Km vom Pannenort entfernt ) bringen soll.

Hat er dann auch gemacht. Ich bin dann Montags morgens direkt zum Autohaus gefahren um denen zu erklären warum mein Auto da stände. Habe direkt gesagt das ich Möbilitätsgarantie habe ( Serviceheft gezeigt ) und über den VW Notruf abgeschleppt wurde. Die waren sofort komisch drauf und meinten das es wohl nicht Ihr Abschleppdienst gewesen wäre.

Ich sagte nur das ich das nicht wüsste und es mir egal wäre da ich über die VW Nummer gegangen bin. Die haben dann mein Auto repariert. Nach ca. 1 Monat hatte ich plötzlich Post von der Acbhleppfirma im Kasten mit der Rechung über 317 Euro die ich zu begleichen hätte.

Große Augen gemacht und direkt da mal angerufen. Die meinten das das Autohaus wo ich hingeschleppt wurde die Rechnung ablehnt da es nicht ihr Abschleppdienst gewesen ist. Ich in dem Autohaus angerufen und die sich auf stur gestellt das sie dies nicht übernehmen würden.

Darauf hin habe ich beim VW Kundendienst angerufen und ihnen die Sache erklärt. Die haben erstmal nachgeforscht. Von denen hab ich dann erstmal erfahren das der Aschleppwagen wohl von nem anderen Autohaus geschickt wurde ( mit dem ich gleich vorweg gesagt das letzte mal vor schiedsgericht gelandet bin und diese mir darauf hin gesagt haben das sie mein auto nicht mehr innerhalb der garantie die ich zu dem zeitpunkt auch noch hatte reparieren würden -> letzte Reparatur dauerte fast 4 Wochen weil sich die Autohäuser ( das wo ich das auto gekauft habe ) nicht einig wurden ).

VW teilte mir mit das Sie sich drum kümmern würden. Musste dann echt oft denen hinterhertelefonieren. Dann gab es mal die Aussage das ich mich um nix mehr kümmern müsste da VW das übernimmt und regelt. Zack 2 Wochen nach diesem Gespräch hatte ich die erste Mahnung im Kasten.

Also wieder bei VW angerufen. Die waren der Meinung das alles geklärt wäre da sie nix mehr von den Autohäusern gehört haben. Also hieß es wieder sie kümmern sich drum. Das Autohaus welchen den Abschlepppwagen geschickt haben lehnen die Begleichung der Rechung ebenfalls ab weil das Auto ja nicht zu Ihnen gekommen ist.

Die ganze Sache zieht sich nun bis zum heutigen Tage hin. VW hat es an die Eskalationsabteilung weiter gegeben und ich warte da nun auf eine Information. Der Abschleppdienst hat seit Montag ein Mahnverfahren gegen mich eröffnet. Tolle Weihnachten sag ich da.

Wie seht ihr die ganze Sache? Bin ich im RECHT?

 

Gruß

Carsten

 

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26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von xxgameoverxx

[...]

Wie seht ihr die ganze Sache? Bin ich im RECHT?

imho ja,

ein Fehler ist Dir allerdings unterlaufen, versuche nicht die Dinge über das Telefon zu lösen.

Lasse Dir alles schriftlich von VW bestätigen (Ansprechpartner, Datum, Uhrzeit, Grund...).

Auch mündliche Vereinbarungen sind zwar rechtlich ok, aber eben schwer zu beweisen.

So ganz verstehe ich auch nicht das Abschleppunternehmen.

So wie ich das sehe, hast Du denen doch gar keinen Auftrag erteilt?

Zumindestens hast Du diesen nicht direkt gerufen, daher müßte auch der Abschlepper

wissen an wen die Rechnung geht.

Gruss domian

Themenstarteram 29. Dezember 2010 um 17:35

Ja der Abschleppdienst hat ja auch die Rechung an das Autohaus geschickt wo mein Wagen hingeschleppt wurde aber die lehnen es ab weil es nicht ihr Abschleppdienst gewesen ist. Somit gehen sie direkt an mich.

na wenn es der abschleppdienst von dem anderen autohaus war, hätte er dir doch sagen müssen, dass er dich zu dem anderen autohaus schleppen muss. so schlau sind die eigentlich. es sei denn, der typ wollte nur schnell wieder nach hause...

wie gesagt, lass dir immer alles schriftlich geben und nimm dir gegebenenfalls einen anwalt... die spinnen wohl :rolleyes:

Also Du hast über die VW Notrufnummer Deine Panne gemeldet. Somit organisieren die auch das Abschleppen zu einem VW Händler. Du kannst ja nun nicht wissen, daß der von einem anderen ist. Das interessiert auch gar nicht. Wichtig ist, daß Du zum Autohaus abgeschleppt wurdest und somit greift hier die Mobilitätsgarantie. Einen Ersatzwagen hast Du doch bekommen?

Wenn die nun wirklich der Meinung sind, daß Du die Schleppkosten zahlen mußt, dann nehme Dir einen Anwalt (hoffentlich hast Du eine Rechtsschutzversicherung).

Das kann ja mal gar nicht sein, daß Du jetzt sehen mußt, wer diese Kosten übernimmt. Dann gehe der Kundenbetreuung solange auf die Nerven, denn die sind ja für sowas da. Anders ist es, wenn Deine Batterie leer ist und die dann dann abschleppen. In so einem Fall grieft die Mobilitätsgarantie nicht. Aber es war doch die Zündspule, das sollte hier keine Probleme geben.

Halt uns mal auf dem laufenden, denn das finde ich doch sehr interessant.

hi ,

kurze frage :

hast du einen leihwagen bekommen , als dein wagen in der reperatur war ?

würde mich mal interressieren :D ( ich hatte noch keinen mobilitätsgarantiefall)

so zum Thema :

also eigntl. dürfte der abschlepper dich nicht ohne information zu einem anderen autohaus bringen.

hört sich bald nach einer absprache an , dass die nur kohle wollen !

hol dir von VW eine schriftliche bestätigung und klatsch die denen auf den tisch.

dann ist ruhe und wenn nicht drohste mit anwalt oder so ...

wie gesagt hört sich abgekartert an von denen

Sinn des Notdienstes ist es nun mal, den Kunden mobil zu halten, wenn er ihn außerhalb der Öffnungszeiten abgeschleppt hat, wird er wohl keinen Ersatzwagen bekommen haben. (wenn der Schlepper von einem andern AH kam)

Da wird er uns aber sicher noch informieren.

Von VW etwas schriftlich zu bekommen, stell ich mir nicht ganz so leicht vor. Die werden sich schon um den Fall kümmern, aber eine schriftl. Zusage, das wird wohl schwer werden. Gut wäre es ja, denn dann kannst den das wirklich "auf den Tisch klatschen" (also ein Kopie natürlich).

am 30. Dezember 2010 um 13:28

Also aus meiner Sicht musst du nichts Zahlen.

 

Meiner Meinung nach musst du dir einen Anwalt holen und die Hauptdirektion in Wolfsburg verklagen. Warum? Schließlich ist die Mobilitäts Garantie eine Idee aus Wolfsburg, na und auch wen nicht, die haben es genehmigt. Oder will mir einer Erzählen das wenn ich einen Wagen bei einem VW Händler um die Ecke kaufe, mit diesem dann 500 KM von der Heimat, also von dem Hänler wo ich den Wagen gekauft habe weg bin, das dieser dan die Abschleppkosten + Mietwagen aus 500 KM Entfernung übernimmt + die Raperaturskosten dan später? Das ist doch blödsin. Die kostengünstiegere möglichkleit ist es doch den Wagen in einer VW Werstatt an dem Pannen Ort zu Bezahlen für den Händler. 

Zitat:

Original geschrieben von Willi H

Also aus meiner Sicht musst du nichts Zahlen.

Meiner Meinung nach musst du dir einen Anwalt holen und die Hauptdirektion in Wolfsburg verklagen. Warum? Schließlich ist die Mobilitäts Garantie eine Idee aus Wolfsburg, na und auch wen nicht, die haben es genehmigt. Oder will mir einer Erzählen das wenn ich einen Wagen bei einem VW Händler um die Ecke kaufe, mit diesem dann 500 KM von der Heimat, also von dem Hänler wo ich den Wagen gekauft habe weg bin, das dieser dan die Abschleppkosten + Mietwagen aus 500 KM Entfernung übernimmt + die Raperaturskosten dan später? Das ist doch blödsin. Die kostengünstiegere möglichkleit ist es doch den Wagen in einer VW Werstatt an dem Pannen Ort zu Bezahlen für den Händler. 

im umkreis von 50 km muss man wohl immer in die garantiegebende werkstatt

Hallo,

ich würde da auch nicht locker lassen. Ausgangspunkt ist die Beauftragung über die Notrufnummer. Ich hatte da auch schon (kleinere) Probleme. Ich hab auch schon an der Hotline gesagt, dass ich das Autohaus xy nicht möchte. Selbst das haben die organisiert, da beide fast gleich weit entfernt waren.

Schiebe denen den schwarzen Peter zu. Die Händler werden nach einem Auftrag von VW beurteilt. Wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, würde ich mal einen Brief verfassen lassen oder es bis zum Mahnverfahren (natürlich mit Einspruch) kommen lassen.

Persönlich hab ich gute Erfahrungen mit der Mob.-Garantie. Die mussten mir bei jedem Fahrzeug schon 2 x helfen...

Gruß

Themenstarteram 31. Dezember 2010 um 18:57

Also der Typ vom Abschleppwagen meinte in der Nacht nur das es ihm egal ist wohin er mich schleppt. Sie rechnen dann mit dem enstprechenden Autohaus ab.

Einen Leihwagen hab ich nicht genommen da meine Freundin auch noch ein Auto hat und ich schonmal Probleme mit nem Leihwagen hatte den ich bekommen habe. ( Im übrigen auch mit dem Autohaus was mein Auto nicht mehr reparieren möchte. )

Ich warte jetzt erstmal ab bis ich den Mahnbescheid im Kasten habe. Sollte VW bis dahin keine Einigung gefunden haben dann nehme ich meine Rechtsschutz in Anspruch.

Denke auch das die ganze Sache positiv für mich ausgehen wird. Mich nervt nur immer dieser Streß und vorallem das man als Kunde dann auch noch hinterher sein muss um das ganze nicht einschlafen zu lassen.

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem laufenden.

Guten Rutsch euch allen.

hajo wenn der abschlepper das gesagt hat , dann ist doch alles paletti =)

jo bin gespannt ob sich das relativ einfach auflösen wird oder ob das noch komplizierter wird.

guten rutsch an alle !

Themenstarteram 13. Januar 2011 um 17:54

So aktueller Stand ist das die ganze Sache nun an meinen Anwalt gegeben wurde und dieser nun gegen VW vorgeht.

Habe mittlerweile auch Inkassobüro an der Backe wo nochmal 120 Euro dazugekommen sind.

Das komische ist nur das die Geschäftsführerein des Inkassos die gleiche wie die vom Aschleppdienst ist.

Ich halte euch auf dem Laufenden.

am 13. Januar 2011 um 17:58

Sowas ist wohl ein Fall für Stern.TV oder Akte 2011 ...

Oha ,

und wie lautet das Vorgehen deines Anwalts ? Bestätigen sich unsere Einschätzungen ?

Ist erstmal schon hart mit dem Inkassoverfahren und dann auch noch die selbe Besitzerin.

Würde gerne mal wissen , ob GENAU das selbe schonmal passiert ist O.o

Ich wünsche dir Glück ... teu teu teu

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