Mobile Inserat
Hallo.Habe gerade eben mein Auto bei Mobile reingestellt.
http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...
Könnt ihr mir Tipps geben wie ich so einen Kaufvertrag aufstelle.Muss ich das Auto vor dem Verkauf abmelden?
Bin auch am Überlegen ob ich so einen "Kärtchenhändler" anrufe das der mein Auto kauft, kann ich das Angebot jederzeit bei mobile rausnehmen?
Wie findet ihr meine Preisvostellung?
Mfg
-Trigger-
29 Antworten
Hi
Meiner hatte z.B. 2 Vorbesitzer.
1. Der Opelhändler der ihn sich auf den Hof gestellt hat
2. Der ihn gekauft hat.
3. Ich
Wird er extra für dich im Werk bestellt und direkt zugelassen natürlich kein Vorbesitzer.
Dann hat es ein Vorbesitzer ist aber aus 2.Hand !
Nicht zu verwechseln !
MfG aus dem schönen Allgäu
Sogar eine Tageszulassung gilt schon als
Vorbesitzer rein theoretisch!
Aber mit den neuen KFZ-Briefen kann man
das ja nicht mehr festellen, oder !?!
Gruss Harry
die neuen kfz briefe sind der totale rotz *würg* ich hab schon meinen 2. für das aktuelle fahrzeug, beim ummelden hab ich ein neuen bekommen und beim neu anmelden habe ich einen neuen bekommen. total hohl. für mein mk3 hab ich jetzt den orginalen brief von 94 und dann diese 2 neuwertiges toilettenpapier
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Zitat:
Original geschrieben von CalibraDTMV6
....
Aber mit den neuen KFZ-Briefen kann man
das ja nicht mehr festellen, oder !?!
....
Bei diesen neuen tollen unübersichtlichen Altpapier steht aus Datenschutzgründen nur noch der unmittelbare Vorbesitzer drin und dann die Gesamtanzahl der Vorbesitzer. D.h. es ist auch überhaupt nicht mehr ersichtlich, ob es sich bei 2 oder mehr Vorbesitzern am Anfang nur um eine Tageszulassung handelte.
Gruß
Holdendriver
Moin,Moin,
meines Wissens nach sind alle Vorbesitzer, diejenigen auf welche das Fahrzeug schon mal zugelassen war. Ohne Ummeldungen wegen Umzug usw. Also hat das Fahrzeug in dem konkreten Fall des Threadsteller zwei Vorbesitzer. 1. den Neuwagenkäfer der ihn wieder verkauft hat und 2. den Threadsteller, der ihn als GW gekauft hat und ihn jetzt wieder verkaufen will. Egal ob er noch im Besitz des Fahrzeuges ist, denn der nächste Käufer will das ja wissen (dann als Drittbesitzer).
Gruß Hans-D.
Zitat:
Original geschrieben von hdhering
Moin,Moin,
meines Wissens nach sind alle Vorbesitzer, diejenigen auf welche das Fahrzeug schon mal zugelassen war. Ohne Ummeldungen wegen Umzug usw. Also hat das Fahrzeug in dem konkreten Fall des Threadsteller zwei Vorbesitzer. 1. den Neuwagenkäfer der ihn wieder verkauft hat und 2. den Threadsteller, der ihn als GW gekauft hat und ihn jetzt wieder verkaufen will. Egal ob er noch im Besitz des Fahrzeuges ist, denn der nächste Käufer will das ja wissen (dann als Drittbesitzer).Gruß Hans-D.
Hallo Hans-D.,
der Name Vorbesitzer sagt doch schon alles!
Der Wagen hat vielleicht 2 Besitzer aber nur
1 Vorbesitzer, oder anders ausgedrückt er
ist aus 2.Hand 😉
Gruss Harry
Ich würde das LPG deutlich "FETTER" zum Ausdruck bringen, ggf. auch den Hersteller und das das seit so und soviel km tadellos läuft (was hoffentlich der Fall ist)
Hallo.Das Thema Vorbesitzer findet hier wohl eine Menge Gesprächsstoff.🙂🙂.
Also ich bin wohl irritiert für mich persönlich hat der Wagen einen Vorbesitzer.
Ich habe den Wagen gebraucht vom Händler gekauft.Der Händler hat ihn von seinem Nachbarn der sich da einen neuen Wagen gekauft hat.
Wo ich den Wagen kaufte wurde der Wagen wegen Versicherungsgründen auf den Namen von meinem Vater angemeldet.Dann hab ich vor einem 3/4 Jahr den Wagen umgemelde auf meinen Namen weil es so günstiger wurde.Jetzt ist der Wagen auf meinen Namen zugelassen und ich möchte den Wagen verkaufen.Wie viel Vorbesitzer hat der Wagen jetzt?Ich finde der Wagen hatte vor mir nur einen Vorbesitzer und zwar den Nachbarn vom Händler.Den Wagen hab ich immer gefahren und auch immer alle Steuern/Rechnungen bezahlt.Das Nummernschild wo ich den Wagen umgemeldet hab vom Namen meines Vater auf meinen durfte ich behalten.
Ich wohne noch Zuhause das heisst mein Vater und ich haben die selbe Anschrift wenn das irgendwie wichtig sein sollte.
Mfg
-Trigger-
Zitat:
Original geschrieben von bsenf
HiMeiner hatte z.B. 2 Vorbesitzer.
1. Der Opelhändler der ihn sich auf den Hof gestellt hat
2. Der ihn gekauft hat.
3. IchWird er extra für dich im Werk bestellt und direkt zugelassen natürlich kein Vorbesitzer.
Entscheidend ist, was in den Papieren steht. Wenn der Händler ihn für sich zugelassen hat, hat er einen 'Besitzer' mehr als wenn er ihn erst für den Käufer zulässt.
Selbst wenn der Wagen 20 Händler durchlaufen hat, diese den Wagen aber nie zugelassen sondern nur auf den Hof gestellt haben, interessiert das IMHO nicht. Der Kunde muß ja nichtmal über diesen Umstand in Kenntnis gesetzt werden.
1. der nachbar!
2. dein vater
3. du !
macht summar summarum 3 vorbesitzer! zumindestens würde ich es so auch in die anzeige schreiben!
also du bist der 3. , der in den papieren steht!
Zitat:
Original geschrieben von REDFOX0815
1. der nachbar!
2. dein vater
3. du !macht summar summarum 3 vorbesitzer! zumindestens würde ich es so auch in die anzeige schreiben!
also du bist der 3. , der in den papieren steht!
Wenn er der 3. Besitzer ist, dann hat der Wagen aber nur zwei
Vorbesitzer. Für den neuen Käufer wären es drei Besitzer. Ich würde daher in die Anzeige entweder 2 Besitzer oder 2 Vorbesitzer schreiben
Meiner Meinung nach ist die einzig vernünftige (und übliche) Information hier: aus 3. Hand (wenn denn im Brief drei Unterschiedlich Namen drinstehen)
Kurz, unmissverständlich und korrekt.
Gruß
Holdendriver
Dann schreibe es doch einfach so in die Anzeige:
Zitat:
Original geschrieben von -Trigger-
Hallo.Das Thema Vorbesitzer findet hier wohl eine Menge Gesprächsstoff.🙂🙂.
Also ich bin wohl irritiert für mich persönlich hat der Wagen einen Vorbesitzer.
Ich habe den Wagen gebraucht vom Händler gekauft.Der Händler hat ihn von seinem Nachbarn der sich da einen neuen Wagen gekauft hat.
Wo ich den Wagen kaufte wurde der Wagen wegen Versicherungsgründen auf den Namen von meinem Vater angemeldet.Dann hab ich vor einem 3/4 Jahr den Wagen umgemelde auf meinen Namen weil es so günstiger wurde.Jetzt ist der Wagen auf meinen Namen zugelassen und ich möchte den Wagen verkaufen.Wie viel Vorbesitzer hat der Wagen jetzt?Ich finde der Wagen hatte vor mir nur einen Vorbesitzer und zwar den Nachbarn vom Händler.Den Wagen hab ich immer gefahren und auch immer alle Steuern/Rechnungen bezahlt.Das Nummernschild wo ich den Wagen umgemeldet hab vom Namen meines Vater auf meinen durfte ich behalten.
Ich wohne noch Zuhause das heisst mein Vater und ich haben die selbe Anschrift wenn das irgendwie wichtig sein sollte.Mfg
-Trigger-
Zitat:
Original geschrieben von Holdendriver
Meiner Meinung nach ist die einzig vernünftige (und übliche) Information hier: aus 3. Hand (wenn denn im Brief drei Unterschiedlich Namen drinstehen)Kurz, unmissverständlich und korrekt.
Gruß
Holdendriver
Dem würde ich auch zustimmen.
Gruß Hans-D.