Mobile Inserat

Opel Vectra C

Hallo.Habe gerade eben mein Auto bei Mobile reingestellt.

http://suchen.mobile.de/.../showDetails.html?...

Könnt ihr mir Tipps geben wie ich so einen Kaufvertrag aufstelle.Muss ich das Auto vor dem Verkauf abmelden?
Bin auch am Überlegen ob ich so einen "Kärtchenhändler" anrufe das der mein Auto kauft, kann ich das Angebot jederzeit bei mobile rausnehmen?
Wie findet ihr meine Preisvostellung?

Mfg
-Trigger-

29 Antworten

Hi,

du musst das Auto nicht zwangsläufig vorher abmelden. Der Käufer muss es dann aber innerhalb von 3 Tagen ummelden. Aber bis dahin haftet noch deine Versicherung. Wenn es also Leute gibt, die damit Unfälle inszienieren, dann musst du vielleicht noch dafür zahlen.

Ansonsten ist die Anzeige ok. Allerdings würde ich dir raten noch ein bisschen mehr zur Ausstattung zu schreiben und noch ein Bild vom Innenraum einzubauen.
Anzeige sind m.E. jederzeit wieder löschbar. Du schließt ja nicht direkt über mobile mit dem Käufer einen Vertrag.

Du kannst für den Kaufvertrag die Verträge vom ADAC nehmen. Aber bitte in den AGB gucken, ob ein genereller Mängelausschluss drin ist. Dann ist diese Klausel ungültig und die musst die Gewährleistung dem Käufer gewähren. Also gucke, ob die Klausel zwischen Schadensersatz und Nachlieferung/Nacherfüllung unterscheidet.

Kärtchenhändler würde ich an deiner Stelle zumindest mal versuchen. Manchmal bieten sie sogar mehr, als man auf dem normalen Gebrauchtmarkt bekommt (Test bei Auto-Mobil VOX)

Ich hoffe dir geholfen zu haben
Schönen Sonntag noch
Chris

Moin,Moin,
habe gerade Deine Verkaufsangebot bei www.mobile.de gelesen und mir sind da zwei Widersprüche aufgefallen. Wenn Du das Fahrzeug als Neuwagen gekauft hast ist nur ein Vorbesitzer, falls als GW ist es aus 2. Hand.
Bei der Unfallfreiheit müßtest Du als Vorbesitzer genau wissen, ob es schon mal gekracht hat, wenn Du das Fahrzeug als NW gekauft hast. Als 2. Besitzer ist die Aussage in der Anzeige richtig.

Gruß Hans-D.

Zitat:

du musst das Auto nicht zwangsläufig vorher abmelden. Der Käufer muss es dann aber innerhalb von 3 Tagen ummelden. Aber bis dahin haftet noch deine Versicherung. Wenn es also Leute gibt, die damit Unfälle inszienieren, dann musst du vielleicht noch dafür zahlen.

Nö, muß er nicht. Dazu trägt man ja Datum und genaue Uhrzeit der Übergabe in den Kaufvertrag ein.

Zitat:

Original geschrieben von -Trigger-


.......Bin auch am Überlegen ob ich so einen "Kärtchenhändler" anrufe das der mein Auto kauft, kann ich das Angebot jederzeit bei mobile rausnehmen?
Wie findet ihr meine Preisvostellung?

Mfg
-Trigger-

kärtchenhändler......vergiss es .........die bieten dir maximal die hälfte von deinen preisvorstellungen!

hier noch ein link zum kaufvertrag! einfach ausdrucken!

Kaufvertrag von Privat an Privat!

ach und bilder vom innenraum (sitze+gangschaltung+radio........) machen sich immer besser .......

man will ja auch sehen was man kauft und nicht die katze im sack kaufen! nach dem motto , das auge ist mit! 😉

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Zitat:

Original geschrieben von little Haenker


du musst das Auto nicht zwangsläufig vorher abmelden. Der Käufer muss es dann aber innerhalb von 3 Tagen ummelden. Aber bis dahin haftet noch deine Versicherung. Wenn es also Leute gibt, die damit Unfälle inszienieren, dann musst du vielleicht noch dafür zahlen.
.....

Genau aus diesem Grund übergebe ich Auto oder Motorrad an Privat ausschließlich abgemeldet.

Hatte schon einmal das Vergnügen, daß der Käufer nach zwei Tagen mit meiner Zulassung einen Schaden verursachte. Ging für mich zwar gut aus, aber so Diskussionen wie damals spar ich mir lieber.

Wenn der Interessent aus der näheren Umgebung kommt ist das ja auch kein Problem, ansonsten Bescheid geben, dass er sich ein Kurzzeitkennzeichen besorgt.

Gruß
Holdendriver

Erstmal danke für eure Zahlreichen Antworten.Mobile ist ein absolutes Neuland und ich muss sagen ich fühle mich auch etwas unsicher da ich noch nie an privat verkauft habe.

Zitat:

Original geschrieben von hdhering


Moin,Moin,
habe gerade Deine Verkaufsangebot bei www.mobile.de gelesen und mir sind da zwei Widersprüche aufgefallen. Wenn Du das Fahrzeug als Neuwagen gekauft hast ist nur ein Vorbesitzer, falls als GW ist es aus 2. Hand.
Bei der Unfallfreiheit müßtest Du als Vorbesitzer genau wissen, ob es schon mal gekracht hat, wenn Du das Fahrzeug als NW gekauft hast. Als 2. Besitzer ist die Aussage in der Anzeige richtig.

Gruß Hans-D.

Wo hab ich denn angegeben das ich den Wagen als Neuwagen gekauft hab?Ich hab den Wagen mit 60tkm gebraucht beim Händler gekauft muss oder sollte ich das reinschreiben?Fotos von Innen mache ich welche wenn es heller.Ich hatte mit dem Auto kein Unfall bis auf den kleinen Kratzer wenn man das Unfall nennen kann.Mir wurde damals das Auto auch als Unfallfrei verkauft und da ich keinen hatte denke ich kann ich das so angeben oder ist das falsch wegen dem Kratzer.Ab wann ist ein Unfall ein meldepflichtiger Unfall??

Wie sieht es denn aus wenn ich das Auto bis zum Verkauf angemeldet lasse und ich wenn der Käufer bezahlt hat, das ich die Nummernschilder abschraube.Dann kann ich mit den Schildern ja zur Zulassungsstelle oder brauchen die den FZGBrief (den hat ja der Käufer weil schon bezahlt).Wie sieht das mit dem FZG Schein aus?Behalte ich den oder bekommt der Käufer den?Kann ich mit dem oder einer Kopie zur Zulassungstelle?

@Redfox danke für den Kaufvertrag

Mfg
-Trigger-

Original geschrieben von -Trigger-

Wie sieht es denn aus wenn ich das Auto bis zum Verkauf angemeldet lasse und ich wenn der Käufer bezahlt hat, das ich die Nummernschilder abschraube.Dann kann ich mit den Schildern ja zur Zulassungsstelle oder brauchen die den FZGBrief (den hat ja der Käufer weil schon bezahlt).Wie sieht das mit dem FZG Schein aus?Behalte ich den oder bekommt der Käufer den?Kann ich mit dem oder einer Kopie zur Zulassungstelle?

Hallo Trigger, ich würde an deiner Stelle entweder im Kaufvertrag vermerken das der Käufer sich verpflichtet innerhalb von 3 Tagen das Fahrzeug auf sich Umzumelden,oder einfach nach dem Verkauf mit dem Käufer zur Zullasungstelle fahren und abmelden,so ist am sichersten kostet ca.5.90,-€.

hi
ich würde das auto niemals angemeldet übergeben.
was willst du machen, wenn du n betrüger erwischt und er dein auto nicht abmeldet?
du kannst ihn ohne papiere ja nicht mehr abmelden.
im tv war mal n bericht darüber und als verkäufer hat man die arschkarte.

als ich meinen letztes jahr verkauft habe, habe ich dem käufer den wagen gebracht und bin mit dem zug nach hause gefahren. waren 2stunden arbeit, zugkosten kannst dir noch bezahlen lassen und alle
sind glückich und du auf der sicheren seite.
gruß timon

zum abmelden deines fahrzeuges brauchst du auf jeden fall:

1.fahrzeugschein
2. fahrzeugbrief
3. beide (alle) nummernschilder
4. solltest du tüv und asu auch mitnehmen , damit es vermerkt werden kann , man tut sich dann leichter bei der anmeldung!
5. geld (ca. 6 euro) 😁

fahrzeugschein wird danach einbehalten.......du bekommst nur den fahrzeugbrief , die entstempelten bzw. entwerteten kennzeichen , tüv und asu papiere und ne abmeldebestätigung (meistens in form einer quittung)....zurück!

also in der regel verkaufe ich immer angemeldet.......also meine fahrzeuge , die ich verkauft habe , waren immer mit kennzeichen und zulassung!
na klar kann man hier jetzt panik machen........schau dir den kaufvertrag an , da ist alles aufgelistet.... unter anderen steht da auch die übergabezeit und die verpflichtung das fahrzeug umzumelden!

du wirst ja wohl kaum nen bettler oder nen nicht in deutschland wohnenden käufer dein auto verkaufen! also keine panik!

ganz wichtig , bei der probefahrt solltest du unbedingt dabei sein! lass dir den personalausweiss und den führerschein zeigen (notiere dir da einige sachen -ausweissnummer -gültigkeitsdatum.....)!

nehme ein handy mit und lass dein aufgeschriebenes daheim oder gebe es nen guten bekannten , der unbedingt dabei sein sollte! falls es betrüger sein sollten , biste somit wenigstens etwas abgesichert!

Moin, moin,

habe seinerzeit meinen G Astra auch über Mobile.de verkauft, würde ich jeder Zeit wieder machen hat super geklappt.
Bei Mobile kann man sich den ganzen Papierkram runterladen und ausdrucken u.a. auch einen Kaufvertrag.
In dem wird dann (wie bereits beschrieben) der genaue Zeitpunkt (Datum u. Uhrzeit) der Fahrzeugübergabe festgehalten. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer bereits "Fahrzeughalten" und auch rechtlich für das Fahrzeug verantwortlich. hat auch die Pflicht binnen drei Tagen umzumelden. 
Du gehst also eigendlich kein Risiko ein, solange du Bargeld bei Fahrzeugübergabe bekommst. Auf etwas anderes (Ratenzahlung, etc.) würde ich mich bei Privatverkauf nicht einlassen. 

mfg

Hallo,

also ich würde die Nummernschilder abschrauben
bei Übergabe! Stell Dir vor es kommt zu einem Unfall
(Datum und Uhrzeit im Kaufvertrag vermerkt) wird
die Versicherung bezahlen! Handelt es um Fahrlässigkeit
und der Käufer ist z.B. Mittellos oder ist getürmt
was passiert dann?
Denn Kaufvertrag kannst du unter "Mein Mobile.de"
unter "Mein Inserat" mit deinen bereits eingefüllten Daten
ausdrucken lassen!

MfG aus dem schönen Allgäu

Zitat:

Original geschrieben von vectra712


......
In dem wird dann (wie bereits beschrieben) der genaue Zeitpunkt (Datum u. Uhrzeit) der Fahrzeugübergabe festgehalten. Ab diesem Zeitpunkt ist der Käufer bereits "Fahrzeughalten" und auch rechtlich für das Fahrzeug verantwortlich. hat auch die Pflicht binnen drei Tagen umzumelden. 
Du gehst also eigendlich kein Risiko ein, solange du Bargeld bei Fahrzeugübergabe bekommst.
....

Das ist so nicht ganz richtig. Bis zur Ummeldung läuft das Auto noch auf den Verkäufer und dessen Versicherung. Wenn als bis zur Ummeldung etwas passiert, darf man sich mit dem Käufer eventuell sogar zivilrechtlich auseinandersetzten um die Kosten (höhere Schadensfreiheitsklasse usw) erstattet zu bekommen.

Anderer Fall: ich hab dem Händler bei dem ich meinen letzten Vectra gekauft hatte sogar eine Doppelkarte von meiner Versicherung für das Kurzzeitkennzeichen zugesendet, weil ich mit meinem Vesicherungsvertreter ausgemacht habe, daß das Auto bei der Abholung, so wie nach der Zulassung, vollkaskoverischert ist. Der Händler hätte es auf seinen Namen nämlich nicht Kasko versichert. Das war mir bei 25.000 EUR dann doch etwas zu riskant.

Meist läuft alles ganz normal laufen und nichts passieren, aber im Falle eines Falles ärgert man sich dann doch, das man sich nicht abgesichert hat.

Gruß
Holdendriver

Zitat:

Wo hab ich denn angegeben das ich den Wagen als Neuwagen gekauft hab?Ich hab den Wagen mit 60tkm gebraucht beim Händler gekauft muss oder sollte ich das reinschreiben?

Moin,Moin,

Du hast nicht angegeben, das Du das Fahrzeug als NW erworben hast. Aber Du hast geschrieben, dass es nur 1 Vorbesitzer hatte. Das ist falsch, da Du ja schon der 2. Besitzer bist und das mußt Du angeben, also aus 2. Hand. Du zählst ja für den neuen Käufer mit.

Gruß Hans-D.

Aber er besitzt das Fahrzeug doch noch! Also hatte es einen Vorbesitzer! 😉
Oder sehe ich das Falsch?

Ich hatte auch einen Vorbesitzer!

Wenn mir das Auto gehört, und ich es als Neuwagen gekauft habe, hatte es KEINEN Vorbesitzer!
Wenn der Käufer das Auto mit einem Vorbesitzer gekauft und umgemeldet hat, hat es demnach folglich ZWEI Vorbesitzer!

So sehe ich das halt!

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