mittelspurfahrer
ich frage mich was so manchen verkehrsteilnehmer daran hindert sich von der mittleren spur auf die ganz rechte zu bewegen,in der regel ist der mittelspurfahrer(und damit auch blockierer) mit etwa 100 bis 120 km/h unterwegs und dann meistens eine frau oder ein mann welche sich in der alterklasse ab 50 jahren bewegen ,meistens haben diese leute dann einen wagen mit maximal 70 ps und meinen sie sind alleine auf der welt ,warum um himmels willen greift die polizei bei solchen leuten nicht richtig durch ,es passieren zu oft unfälle weil die mittlere spur blockiert wird und die rechte spur frei war,aber nein die rechte spur ist ja nur für LKWs ,so denken dann diese leute ,bitte fahrt auf die rechte spur wenn dort frei ist ,man kommt dort sogar ehrheblich schneller voran als wie auf der linken oder mittleren spur,bitte nehmt alle ein wenig rücksicht ,dann läuft alles flüssiger und jeder kommt gut und sicher an das ziel
Beste Antwort im Thema
ich frage mich was so manchen verkehrsteilnehmer daran hindert sich von der mittleren spur auf die ganz rechte zu bewegen,in der regel ist der mittelspurfahrer(und damit auch blockierer) mit etwa 100 bis 120 km/h unterwegs und dann meistens eine frau oder ein mann welche sich in der alterklasse ab 50 jahren bewegen ,meistens haben diese leute dann einen wagen mit maximal 70 ps und meinen sie sind alleine auf der welt ,warum um himmels willen greift die polizei bei solchen leuten nicht richtig durch ,es passieren zu oft unfälle weil die mittlere spur blockiert wird und die rechte spur frei war,aber nein die rechte spur ist ja nur für LKWs ,so denken dann diese leute ,bitte fahrt auf die rechte spur wenn dort frei ist ,man kommt dort sogar ehrheblich schneller voran als wie auf der linken oder mittleren spur,bitte nehmt alle ein wenig rücksicht ,dann läuft alles flüssiger und jeder kommt gut und sicher an das ziel
187 Antworten
@Taifun
Dein Zitat sehe ich aber als den Beleg dafür, dass Fahrzeuge bis 3,5 t innerorts rechts überholt werden dürfen, wenn es der Fahrstreifen erlaubt.
Zitat:
Original geschrieben von freddi2010
Dein Zitat sehe ich aber als den Beleg dafür, dass Fahrzeuge bis 3,5 t innerorts rechts überholt werden dürfen, wenn es der Fahrstreifen erlaubt.
Moin🙂
Das war meiner Kenntnis nach schon immer so, neu ist soviel ich weiss nur, dass die freie Fahrstreifenwahl Innerorts auf 3,5t begrenzt wurde.
Gruss TAlFUN
Leider und völlig unsinnig, auch Innerorts kann man rechts fahren. Auch erst heute wieder erlebt. Zweispurige Straße, rechts fuhr einer und links gleich vier Fahrzeuge und die sind alle mit 55 km/h "gerast" und so war ein überholen unmöglich🙄
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Den entsprechenden Hinweis habe ich fett markiert.
Wie freddi schon sagte, bezieht sich dieser Absatz auf das Rechtsüberholen innerorts.
Der von dir extra markierte Teil ist nur dafür da, damit keiner auf die Idee kommt, auf einer Stadtautobahn rechts zu überholen. Dies ist auf Autobahnen grundsätzlich nicht erlaubt.
Ansonsten hat dein Zitat rein garnichts mit dem Rechtsfahrgebot zu tun und fällt damit als Argument für das hier diskutierte Problem raus.
Da kannst du noch so oft mit den Augen rollen. Es gibt kein Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Autobahnen!
MfG Zille
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Leider und völlig unsinnig, auch Innerorts kann man rechts fahren. Auch erst heute wieder erlebt. Zweispurige Straße, rechts fuhr einer und links gleich vier Fahrzeuge und die sind alle mit 55 km/h "gerast" und so war ein überholen unmöglich🙄
Soweit ich weis, gilt innerots ein TL von 50km/h. Ich frage mich also wenn alle mit Tacho 55 fuhren, was es da zu überholen gab?
MfG Zille
Erstens ist es nicht die Aufgabe der Verkehrsteilnehmer die Geschwindigkeit zu "überwachen" und zweitens war dort 60. Also eindeutig zu wenig für die linke Spur aber da ist ja bekanntlich die Aussicht schöner 🙄
Hier mal etwas über die Möglichkeiten diese "Schleicher" zu umfahren
gibt schon kranke Leute, unglaublich 😠
Naja, krank sind eher die Mittel und Linksfahrer 😮
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Es gibt kein Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Autobahnen!
Moin🙂
Ich geb's auf, diser Paragraph gilt also nicht auf der AB 🙄
Zitat:
§ 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
Btw, ABs sind immer mehrspurig 😉
Gruss TAlFUN
Spiegelt doch nur den Wahnsinn auf deutschen Autobahnen wieder. Ich wette, dass über 90% nichts vom Rechtsfahrgebot wissen.
Ich stell mal die Frage in den Raum, wer ist rücksichtsloser, die Mittelspurschleicher oder die Rechtsüberholer?
Ich denke es nimmt sich einfach nichts, die Autofahrer sollte mal nach §1 handeln, gegenseitig Rücksichtsnahme, nur jeder pocht auf sein Recht, jeder hat Vorfahrt und jeder verlangt vom anderen, das man auf seine Bedürfnisse Rücksicht genommen werden muss/soll. So kommt es halt das so ein Chaos entsteht. Wenn nur jeder bisschen zurück stecken würde, würde es weniger Probleme geben. Nur leider ist nur wenigen Menschen diese Einsicht gegeben.
Fazit: Es wird sich nichts ändern, weil der Mensch immer denkt, das was er tut ist als einziges richtig.
Zitat:
Original geschrieben von MvM
In der Regel treffen sich Mittelspurschleicher auf der mittleren Spur.Zitat:
Original geschrieben von Pastaflizzer
Auf der praktischen Seite gebe ich Dir recht, allerdings verhält man sich dann auch nicht mehr Regelkonform. Meiner Meinung kann man nicht mit dem Finger auf jemanden zeigen, der sich nicht an die Verkehrsregeln hält und selbst biegt man sich diese so zurecht, wie man sie gerade braucht. Dazu kommt, dass das Mittelspurschleichen im Bußgeldkatalog günstiger gelistet ist als das Rechtsüberholen.
Dann ist rechts alles frei, und auf der ganz linken Spur wird dann überholt.Es ist theoretisch immerhin erlaubt eine Schlange rechts zu überholen, solgange man nur minnimal schneller ist. 😉
...
Wir schreiben hier über EINEN Mittelspurschleicher. Was Du meinst bzw. geschrieben hast ist eine Fahrzeugschlange, also mehrer Fahrzeuge hintereinander auf der selben Fahrspur.
§ 7 Abs. 2 StVO
Bilden sich auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen, darf rechts schneller als links gefahren werden. Eine Fahrzeugschlange erfordert mehr als zähflüssigen Verkehr und wohl mindestens fünf Fahrzeuge hintereinander, die infolge des geringen Tempos mit verminderten Sicherheitsabständen fahren.
Hier sind noch mehr Ausnahmen vom Verbot des Rechtsüberholen.
Zitat:
Original geschrieben von SoEinWahnsinn
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung stellt also auf seiner offiziellen Internetseite, eine ungültige Fassung zum Download bereit? Muss man das verstehen?Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin🙂
Ich verweise mal auf meinen Beitrag hier 😉Gruss TAlFUN
Hallo,
wieso ungültig? Die Version vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist die einzig gültige Version. Alle anderen Links, die man sonst wo im Internet findet, bitte vergessen. Es gilt übrigens momentan die 45. Änderungsverordnung, da die 46. für nichtig erklärt wurde. Und das Rechtsfahrgebot wird eben nicht aufgehoben, da es nur dann erlaubt, die mittlere Spur zu benutzen, wenn rechts dauernd (und nicht nur hin- und wieder) andere Verkehrsteilnehmer fahren. Keiner hier im Forum wird sich über Mittelspurschleicher aufregen, wenn auf der rechten Spur Stoßstange an Stoßstange gefahren wird. Wenn auf der rechten Spur allerdings Lücken von 200 - 300 m sind, dann darf man sich zu Recht aufregen, denn dann müssen langsamere Fahrzeuge nach rechts.
Bin gestern auf der A8 vom Drackensteiner bis zur Landesmesse Stuttgart gefahren und es waren drei Mittelspurschleicher vorhanden. Nach kurzer Aufforderung durch die Lichthupe machten diese aber bereitwillig Platz. Wenn sie schon nicht von selbst da fahren, dann sollte es wenigstens so funktionieren.
Gruß,
diezge
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von diezge
Es gilt übrigens momentan die 45. Änderungsverordnung, da die 46. für nichtig erklärt wurde.
Sicher? Außer der Aussage des Ministers auf der bekannten Pressekonferenz gibt es iirc nichts dazu. Und für eine Nichtigkeitserklärung reicht das allein wohl kaum...
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Sicher? Außer der Aussage des Ministers auf der bekannten Pressekonferenz gibt es iirc nichts dazu. Und für eine Nichtigkeitserklärung reicht das allein wohl kaum...
Moin🙂
Sicher !
Zitat:
Anmerkung:
Die auf der Internetseite des BMVBS eingestellte Fassung der StVO berücksichtigt, dass die 46. Änderungsverordnung nach Auffassung des BMVBS und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) gegen das verfassungsrechtlich verankerte Zitiergebot nach Artikel 80 Absatz 1 Satz 3 des Grundgesetzes verstößt. Bei www.gesetze-im-internet.de handelt es sich um eine Normendokumentation, die immer auf der verkündeten Rechtslage beruht und daher auch die durch die 46. Änderungsverordnung vorgenommenen Änderungen berücksichtigt.
QuelleZitat:
Wichtig: Die im Internet abrufbaren Gesetzestexte sind nicht die amtliche Fassung. Diese finden Sie nur im Bundesgesetzblatt.
Gruss TAlFUN