mittelspurfahrer

ich frage mich was so manchen verkehrsteilnehmer daran hindert sich von der mittleren spur auf die ganz rechte zu bewegen,in der regel ist der mittelspurfahrer(und damit auch blockierer) mit etwa 100 bis 120 km/h unterwegs und dann meistens eine frau oder ein mann welche sich in der alterklasse ab 50 jahren bewegen ,meistens haben diese leute dann einen wagen mit maximal 70 ps und meinen sie sind alleine auf der welt ,warum um himmels willen greift die polizei bei solchen leuten nicht richtig durch ,es passieren zu oft unfälle weil die mittlere spur blockiert wird und die rechte spur frei war,aber nein die rechte spur ist ja nur für LKWs ,so denken dann diese leute ,bitte fahrt auf die rechte spur wenn dort frei ist ,man kommt dort sogar ehrheblich schneller voran als wie auf der linken oder mittleren spur,bitte nehmt alle ein wenig rücksicht ,dann läuft alles flüssiger und jeder kommt gut und sicher an das ziel

Beste Antwort im Thema

ich frage mich was so manchen verkehrsteilnehmer daran hindert sich von der mittleren spur auf die ganz rechte zu bewegen,in der regel ist der mittelspurfahrer(und damit auch blockierer) mit etwa 100 bis 120 km/h unterwegs und dann meistens eine frau oder ein mann welche sich in der alterklasse ab 50 jahren bewegen ,meistens haben diese leute dann einen wagen mit maximal 70 ps und meinen sie sind alleine auf der welt ,warum um himmels willen greift die polizei bei solchen leuten nicht richtig durch ,es passieren zu oft unfälle weil die mittlere spur blockiert wird und die rechte spur frei war,aber nein die rechte spur ist ja nur für LKWs ,so denken dann diese leute ,bitte fahrt auf die rechte spur wenn dort frei ist ,man kommt dort sogar ehrheblich schneller voran als wie auf der linken oder mittleren spur,bitte nehmt alle ein wenig rücksicht ,dann läuft alles flüssiger und jeder kommt gut und sicher an das ziel

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Zitat:

Original geschrieben von Finn79


Ich stell mal die Frage in den Raum, wer ist rücksichtsloser, die Mittelspurschleicher oder die Rechtsüberholer?

Ich denke es nimmt sich einfach nichts, die Autofahrer sollte mal nach §1 handeln, gegenseitig Rücksichtsnahme, nur jeder pocht auf sein Recht, jeder hat Vorfahrt und jeder verlangt vom anderen, das man auf seine Bedürfnisse Rücksicht genommen werden muss/soll. So kommt es halt das so ein Chaos entsteht. Wenn nur jeder bisschen zurück stecken würde, würde es weniger Probleme geben. Nur leider ist nur wenigen Menschen diese Einsicht gegeben.

Fazit: Es wird sich nichts ändern, weil der Mensch immer denkt, das was er tut ist als einziges richtig.

Ohne den Mittelspurfahrer gäbe es kein Rechtsüberholen!

Ich schreib es noch ein letztes mal:

Egal welche Version gerade gilt: BEIDE heben das Rechtsfahgebot auf!

Die alte in Absaz 3c, die neue in Absatz 1.

Und nein Taifun, es gilt nicht das Rechtsfahrgebot aus Paragraph 2, da Paragraph 7 es für wieder aufhebt.

@diezge
Wenn wir mal davon ausgehen, dass die von dir verlinkte Version die gültige ist, steht dort eindeutig : "wenn es die Verkehrslage zulässt" und nicht "dauernd".
Warum schreibst du also wissentlich Falschaussagen hier rein?

mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Ich schreib es noch ein letztes mal:

Egal welche Version gerade gilt: BEIDE heben das Rechtsfahgebot auf!

Die alte in Absaz 3c, die neue in Absatz 1.

Und nein Taifun, es gilt nicht das Rechtsfahrgebot aus Paragraph 2, da Paragraph 7 es für wieder aufhebt.

Moin🙂

Ok, Du hast recht 🙄

Zitat:

Wer auf Autobahnen oder außerhalb von Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit mehreren Spuren in einer Richtung fortgesetzt und grundlos die linke oder, bei drei Spuren, die mittlere Spur benutzt und dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert, begeht einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, der mit 80 € Bußgeld und einem Punkt geahndet werden kann.

Mal schauen was Du sagst wenn Du mal die Erfahrung machst 😮

Gruss TAlFUN

p.s.
Danke das Du es das letzte Mal schreibst 😉

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


@diezge
Wenn wir mal davon ausgehen, dass die von dir verlinkte Version die gültige ist, steht dort eindeutig : "wenn es die Verkehrslage zulässt" und nicht "dauernd".
Warum schreibst du also wissentlich Falschaussagen hier rein?

mfg Zille

Hallo,

das stimmt schon, das Rechtsfahrgebot gilt nicht, wenn die Verkehrslage es zulässt, dauernd mittig zu fahren. Sobald aber eine Lücke von 200 - 300 m rechts frei ist, erlaubt es die Verkehrslage, nach rechts zu gehen und somit gilt Rechtsfahrgebot.

Das sollte auch schon aus Rücksicht auf den Hintermann selbstverständlich sein. Alles andere ist Sturheit und Oberlehrergehabe.

Gruß,

diezge

www.unfreiwillig120.de/

Zitat:

Original geschrieben von TAlFUN


Mal schauen was Du sagst wenn Du mal die Erfahrung machst 😮

@Taifun: Meine Güte, was ist bitte an diesem Satz so schwer zu verstehen:

Zitat:

Auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung dürfen Kraftfahrzeuge von dem Gebot, möglichst weit rechts zu fahren (§ 2 Abs. 2), abweichen, wenn die Verkehrsdichte das rechtfertigt.

Das ist genau so wie z.B. "Ich muss an einer roten Ampel stehen bleiben."

Habe ich aber ein Fahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn und bin im Einsatz, darf ich von dem Gebot abweichen bei rot zu halten.

Und so geht das mit allen Gesetzbüchern. Am Anfang werden allgemeine Regeln aufgestellt und danach werden die Ausnahmen für Spezialfälle geregelt, in denen die allgemeinen Regeln nicht mehr gelten.

Weiteres Beispiel: "Ich darf im Internet gekaufte Sachen zurückgeben" (Allgemein) - "aber nicht wenn versiegelte Software geöffnet wurde" (Spezialfall)

Genauso ist es mit dem Rechtsfahrgebot:
"Ich muss möglichst weit rechts fahren" (Allgemein) - "ausser der in §7 Abs.1 genannte Fall trifft zu" (Speziell)

Vierlleicht ist es jetzt etwas deutlicher geworden.

MfG Zille

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Sobald aber eine Lücke von 200 - 300 m rechts frei ist, erlaubt es die Verkehrslage, nach rechts zu gehen und somit gilt Rechtsfahrgebot.

Wo kommen denn jetzt die 200-300m her? Ist das deine persönliche Auslegung von "wenn es die Verkehrslage erlaubt"?

Also die Richter interpretieren "gelegentlich" als "erheblich größerer Zeitraum als 20 Sekunden" - deine 200-300m sind bei delta-v von 40km/h noch nicht mal 20 Sekunden.

Zitat:

Original geschrieben von diezge


Das sollte auch schon aus Rücksicht auf den Hintermann selbstverständlich sein. Alles andere ist Sturheit und Oberlehrergehabe.

Mag sein, aber das werden wir hier an dieser Stelle nicht ändern können. Genausowenig wie das Drängeln von nervösen Gasfusspiloten bei Tempo 180.

Mir geht es nur darum, mal mit diesem ganzen Halbwahrheiten hier aufzuräumen, die man immer wieder in diesen MSS-Threads findet (Rechtsfahrgebot gilt immer, 20s-Regel u.ä. Märchen).

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Mag sein, aber das werden wir hier an dieser Stelle nicht ändern können. Genausowenig wie das Drängeln von nervösen Gasfusspiloten bei Tempo 180.

Würdest du das Rechtsfahrgebot anwenden, dann müsstest du dich seltener über Drängler aufregen.

genau das haben wir, jeder pocht auf sein recht. Der Drängler sagt, hier ist offen ich darf fahren und die MSS sagen ich brauch nicht rechts fahren. Und schon haben die sich in den Haaren. Ihr macht euch das Leben gegenseitig schwerer wie es sein müsste.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Sobald aber eine Lücke von 200 - 300 m rechts frei ist, erlaubt es die Verkehrslage, nach rechts zu gehen und somit gilt Rechtsfahrgebot.
Wo kommen denn jetzt die 200-300m her? Ist das deine persönliche Auslegung von "wenn es die Verkehrslage erlaubt"?

Also die Richter interpretieren "gelegentlich" als "erheblich größerer Zeitraum als 20 Sekunden" - deine 200-300m sind bei delta-v von 40km/h noch nicht mal 20 Sekunden.

Zitat:

Original geschrieben von zille1976



Zitat:

Original geschrieben von diezge


Das sollte auch schon aus Rücksicht auf den Hintermann selbstverständlich sein. Alles andere ist Sturheit und Oberlehrergehabe.
Mag sein, aber das werden wir hier an dieser Stelle nicht ändern können. Genausowenig wie das Drängeln von nervösen Gasfusspiloten bei Tempo 180.

Mir geht es nur darum, mal mit diesem ganzen Halbwahrheiten hier aufzuräumen, die man immer wieder in diesen MSS-Threads findet (Rechtsfahrgebot gilt immer, 20s-Regel u.ä. Märchen).

Mfg Zille

Ich hätte gerne das Urteil der von dir angesprochenen Richter, die das so interpretieren. Wenn es geht mit Urteilsbegründung. Danke

Zitat:

Original geschrieben von Finn79


genau das haben wir, jeder pocht auf sein recht. Der Drängler sagt, hier ist offen ich darf fahren und die MSS sagen ich brauch nicht rechts fahren. Und schon haben die sich in den Haaren. Ihr macht euch das Leben gegenseitig schwerer wie es sein müsste.

Nein, gleich rechts überholen 😎

Ah ok hab die Urteile gefunden. Rechtsbeschwerden hatten Erfolg und die Richter sind scheinbar pro Mittelspur- und Linksspurschleicher.
http://www.unfreiwillig120.de/law2.htm
Also doch rechts vorbei, in 20 Sekunden oder 500 Meter kommt man an den meisten zwar drei mal vorbei, aber wenn die auf ihr Recht pochen, muss man halt mal die Pünktchen riskieren. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von zille1976


Mag sein, aber das werden wir hier an dieser Stelle nicht ändern können. Genausowenig wie das Drängeln von nervösen Gasfusspiloten bei Tempo 180.

Würdest du das Rechtsfahrgebot anwenden, dann müsstest du dich seltener über Drängler aufregen.

Und woher leitest du nun ab, dass ich das Rechtsfahrgebot (welches ja in dem Fall nur stark eingeschränkt gilt) nicht anwende?

Vermutlich aus dem gleichen Wissensschatz aus dem du dich bei deinen sonstigen Posts bedienst: Halbwissen und Wunschdenken.

Mfg Zille

Man kann es aus deinen Texten ableiten. Du siehst Drändler und denkst, dass das Rechtsfahrgebot auf mehrspurigen Straßen nicht angewendet wird.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von Finn79


genau das haben wir, jeder pocht auf sein recht. Der Drängler sagt, hier ist offen ich darf fahren und die MSS sagen ich brauch nicht rechts fahren. Und schon haben die sich in den Haaren. Ihr macht euch das Leben gegenseitig schwerer wie es sein müsste.
Nein, gleich rechts überholen 😎

Why not waren doch mehrer Aussagen dazu da das man es darf, da die a5 perm verstopft ist, geht das als rechtgültig durch, wenn die Bummeltanten auf den mittleren und linkenspuren rum gammeln.

Ich würde das ganze einfach lösen, Mindestgeschwindigkeiten auf mehrspurigen BAB, bei nicht einhaltung dicke Strafen.

Geblitzt wegen zulangsamfahrens das wäre doch mal was.

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