Mitnahme eines 20 Liter Reservekanisters "am" Auto erlaubt?
Hallo Forum,
eine Frage zu meinem Ford Ranger Wildtrak. Die Heckstossstange ist mit einem Schwingarm ausgerüstet und transportiert eine Reservekanisterhalterung samt 20l Stahlreservekanister. Darf man den 20l Stahlreservekanister mit 20l Diesel befüllen und außen am Fahrzeug transportieren? Dazu ein paar Infos zum Kanister und der Halterung:
1. Beschreibung
- Produktbeschreibung Reservekanister
- UN-Zulassung für Transporte nach Gefahrgutverordnung (GGVS Strasse/GGVE Schiene/ GGV See).
- Gefertigt aus 0, 9 mm Stahl nach DIN 7274, mit kraftstoffbeständiger Innenlackierung, außen mit dauerhafterPulverbeschichtung, Bajonettverschluss - absolut dicht. Keine Einschränkung der maximalen Verwendungsdauer gemäß ADR. Für alle Kraftstoffarten geeignet. Material beschichtetes StahlblechAusführung mit Sicherungsstift
- UN-Zulassung, für den Transport von Gefahrgütern nach GGVS
2. Beschreibung
- Kanisterhalterungen sorgen für eine sichere und stabile Platzierung in Fahrzeugen. Dieser Halter ist für 20L Metall Kanister geeignet. Passend für 20L Metall Kanister - Mit Gummipolsterung - Beliebig aneinander zu reihen
- Abschließbar
- Technische Daten: Material: Metall - Farbe: Schwarz - Maße: ca. 485 x 174 x 377 mm (HxBxT) -Gewicht: ca. 2950g
Aus europäischer Produktion!
Vielen Dank schon jetzt 😎 🙂
92 Antworten
Du willst es ja auch nicht verstehen. Ein Anwalt auf diesem Gebiet wird es schaffen, dir da Fahrlässigkeit nachzuweisen. Findet er diese Unterhaltung, wird es sogar Vorsatz sein. Dazu muss ich keine Paragraphen kennen, ich weiß wie schwammig formuliert wird, eben um nicht alle Eventualitäten zu beschreiben, sondern um diese auf die individuellen Bedürfnisse auslegen zu können.
Zur Ladungssicherung gehört Sorgfaltspflicht, man muss so laden, dass durch die Ladung keine Gefahr ausgeht, bzw. Alles dafür tun, um eine Gefahr für dich und andere zu minimieren. Schon hab ich dich, mit der Montage am Heck hast du dagegen verstoßen. Du hättest den Kanister sicherer transportieren oder ganz drauf verzichten können. Damit ist es schon einmal Fahrlässigkeit, stoße ich auf diesen Threat, würde ich dir schon grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, da du nun über mögliche Gefahren informiert warst. Schon zahlt deine Versicherung nicht mehr, wenn diese die grobe Fahrlässigkeit nicht abdeckt. Wie willst du dich dagegen dann verteidigen? Ist dein Plädoyer dann: Aber es steht auch nirgendwo, dass ich keinen Benzinkanister auf die Heckstoßstange schrauben darf? Damit kommt man nicht weit.
Zitat:
@detten83 schrieb am 3. Januar 2023 um 15:48:08 Uhr:
Dazu muss ich keine Paragraphen kennen, ich weiß wie schwammig formuliert wird, eben um nicht alle Eventualitäten zu beschreiben, sondern um diese auf die individuellen Bedürfnisse auslegen zu können.
Dummes Geschwätz
Zitat:
@detten83 schrieb am 3. Januar 2023 um 15:48:08 Uhr:
Zur Ladungssicherung gehört Sorgfaltspflicht, man muss so laden, dass durch die Ladung keine Gefahr ausgeht, bzw. Alles dafür tun, um eine Gefahr für dich und andere zu minimieren.
Danach dürfte man gar nicht fahren, dass wäre dann die ultimative Minimierung der Gefahr. Das ist einfach Blödsinn, was Du schreibst. Im Rahmen der erlaubten Rechtsrahmens ist eine gewisse Gefährdung einfach hinzunehmen.
Zitat:
@detten83 schrieb am 3. Januar 2023 um 15:48:08 Uhr:
stoße ich auf diesen Threat, würde ich dir schon grobe Fahrlässigkeit unterstellen können, da du nun über mögliche Gefahren informiert warst.
Stimmt, der User
@Detten83hatte mich ja gewarnt. Das ist wirklich ein ernstes Problem.
Es ist müßig, Deinen Schmarrn weiter zu kommentieren.
Müssig weiter zu diskutieren, es fehlt einfach an Verständnis für Rechtsprechung. Egal wann es passiert, irgendwann wirst du bzw ihr verstehen, was ich mit der Auslegung von Paragraphen meine.
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Zitat:
@detten83 schrieb am 3. Januar 2023 um 16:04:30 Uhr:
Müssig weiter zu diskutieren, es fehlt einfach an Verständnis für Rechtsprechung.
stimmt. Das liegt bestimmt daran, dass ich nicht
ein Semester Wirtschaftsrechtstudiert habe.
Zitat:
@detten83 schrieb am 3. Januar 2023 um 16:04:30 Uhr:
irgendwann wirst du bzw ihr verstehen, was ich mit der Auslegung von Paragraphen meine.
das ganze Wesen unseres Rechtsstaates ist darauf aufgebaut, dass Paragraphen eben nicht frei interpretierbar und auslegbar sind. Das wäre nämlich Willkür. Es gibt kein Rechtsprinzip a la "man sieht doch, was gemeint ist". Wenn etwas nicht verboten ist, dann ist es erlaubt, so einfach ist das.
Absolut falsch, hättest du mal ein Semester Recht studiert, dann wüsstest du, das du Unrecht hast. Aber so richtig.
OK schon 4 Seiten diekutiert, und noch keiner hat geschrieben, dass die Idee mit dem Befüllen totaler Murx ist, selbst wenn es erlaubt wäre...
LKW-Fahrer haben immer wieder das Problem, dass Leute mit einem Kleintransporter ihnen Sprit absaugen. Dann kommt da jemand mit einem Geländewagen und macht es den Dieben leicht. Das ganze Material zum absaugen und Transportieren des Sprits wird nicht benötigt. Man muss nur die Halterung für den Kanister aufbrechen, und schon hat den Sprit in einer transportfäigen Verpackung griffbereit.
Und bitte auch nicht den Kanister mit Waser befüllen. Man klopft da kurz gegen und erkennt am klang ob er voll ist, aber man weiß nicht mit was.
Den leeren Kanister kann man für Notfälle oder zur Optik hinten dran befestigen. Befüllt sollte er im Fahrzeug transportiert werden.
...wegen lächerlicher 20Ltr. muss man schon mehr als dämlich sein da dran zu gehen.
Ein voller 20Ltr. Dieselkanister... solche Sachen stehen auf manchen Baustellen offen rum, weil sichs nicht lohnt so etwas gross zu sichern/ wegzusperren
Ein LKW mit 200 (eher Nahverkehr) bis um die / über 1000 Ltr. ist da was anderes.
Ach herrje, der nächste mit wilden Konstrukten.
Jesses nee.
Der eine will die Paragraphen nicht nennen auf die er anspielt der nächste bricht die Kanister auf und füllt Wasser ein.
Ach du scheiße, war das eigentlich die Frage??? Nö, glaube nicht.
Ich habe zwar kein Recht direkt studiert aber 2 Semester BGB und Handelsrecht im Studium gehabt.
Ich glaub ein wenig Urteil trau ich mir da schon zu.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 3. Januar 2023 um 16:42:54 Uhr:
Ach herrje, der nächste mit wilden Konstrukten.Jesses nee.
Der eine will die Paragraphen nicht nennen auf die er anspielt der nächste bricht die Kanister auf und füllt Wasser ein.
Ach du scheiße, war das eigentlich die Frage??? Nö, glaube nicht.
Ich habe zwar kein Recht direkt studiert aber 2 Semester BGB und Handelsrecht im Studium gehabt.
Ich glaub ein wenig Urteil trau ich mir da schon zu.
Dann solltest du doch verstehen, wie man mit Gesetzestexten arbeitet.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 3. Januar 2023 um 16:42:54 Uhr:
Ach herrje, der nächste mit wilden Konstrukten.Jesses nee.
Der eine will die Paragraphen nicht nennen auf die er anspielt der nächste bricht die Kanister auf und füllt Wasser ein.
Ach du scheiße, war das eigentlich die Frage??? Nö, glaube nicht.
Ich habe zwar kein Recht direkt studiert aber 2 Semester BGB und Handelsrecht im Studium gehabt.
Ich glaub ein wenig Urteil trau ich mir da schon zu.
§ 22 Ladung StVO