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Mit Xenon-Umbau (illegal?) von Polizei erwischt und jetzt einige Fragen...

Themenstarteram 4. Oktober 2009 um 19:09

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, mich damit auch entsprechend den Regeln zu verhalten. Sorry, wenn es etwas länger wird, aber die Angelegenheit besorgt mich.

Ich habe auch die Suchfunktion benutzt, aber dieser Fall scheint doch ein wenig anders zu sein, als die hier besprochenen. Der Bruder meiner Freundin fährt das haargenau gleiche Auto wie ich: Polo - nicht der dieses Jahr erschienene, sondern der davor. An den Neuwägen wurden 2 Dinge geändert: Alufelgen als Tausch gegen die Stahlfelgen und Xenon-Licht (nur für das Abblendlicht!).

Vorab möchte ich noch bemerken, dass wir keine beinharten Tuning-Fans sind und auch selbst keine Hand ans Auto legen. Wir nutzten hier die Umweltprämie, damit ich meinen 17jährigen Nissan und er seinen alten Polo loswerden konnte.

Aber nun los: Er war dieses Wochenende um 16.30 Uhr mit Abblendlicht auf der Autobahn unterwegs und wurde dann von einem Polizisten angehalten. Dieser teilte ihm mit, dass diese Xenon-Lichter nicht erlaubt wären und hätte das Fahrzeug auch gleich still gelegt, wenn es nicht Samstag und fern von daheim gewesen wäre. Die Beamten begleiteten ihn dann in eine VW-Werkstatt, wo sofort ordentliche Lampen eingesetzt wurden. Das Fazit wurde hier ja schon zuhauf genannt: 90 Euro und 3 Punkte (in diesem Fall für Halter und Fahrer). Schlimmeres wurde glücklicher Weise verhindert, weil er noch neue Lampen bekommen hat. An dieser Sache ist wohl nun nichts mehr zu rütteln, aber jetzt gehts los: Ich fahre ja schliesslich das gleiche Auto mit den gleichen Lichtern - toll!

Ich habe dann sofort den Händler (eine Autofit-Werkstatt, also keine Hinterhofbude) angerufen, von dem die Wägen stammen. Dieser sagte mir dann sofort: "Ich hab euch gesagt, dass das verboten ist. Ich hab euch das 50x gesagt!". Wir müssen jetzt nicht darüber spekulieren, ob er es nun gesagt hat oder nicht. Ich sage: Nein, er hat es mir nicht mitgeteil. Ich wusste nichts von dem Verbot und selbst wenn, würde ich niemand anderen (u. a. den Bruder meiner Freundin und den Vater) damit in Gefahr bringen. Er selbst hat an seiner ganzen Flotte (Aussage vom Wochenende) diese Lichter und mein ehemaliger Arbeitgeber wurde auch bei 3 Autos hintereinander von ihm damit ausgestattet. Niemals ein Wort der Illegalität. Ich wollte dann keinen Streit vom Zaun brechen, denn das versuche ich dann nächste Woche persönlich zu regeln.

Ich werde nun also korrekte Lampen einbauen lassen und damit dürfte die Angelegenheit für mich vom Tisch sein. Ich habe auch im Internet so einige Artikel über die Problematik "Bastel-Xenon" gelesen und jetzt verstehe ich auch, woher das Verbot rührt. Beim Verkauf war das alles aber überhaupt nicht so klar: Ich habe mitgeteilt, dass ich die Lichter gerne gleich in das neue Auto eingebaut hätte, was 155 € kostete und weitere Gedanken machte ich mir nicht. Dies schien mir auch nicht notwendig, denn es ist ja eine Fachwerkstatt und ich vertraue dem Händler.

Ich denke aber auch, dass er nicht von seiner Position weichen wird. Er wird bei seiner Aussage, es uns mitgeteilt zu haben, bleiben. Von den fatalen Folgen wusste er aber am Wochenende noch nichts - lediglich, dass es verboten sei, war ihm klar.

Was mich allerdings wundert:

01. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte diese Lichter in seinen letzten 3 Wägen und hier bemängelte der TÜV nie etwas. Laut meiner Recherche sind diese Lampen ja nicht TÜV-konform!?

02. Hätte der Händler diese Lampen überhaupt einbauen dürfen? Selbst wenn ich ihm mein Einverständnis gegeben hätte, sind diese Lampen verboten und die Betriebserlaubnis erlischt. Da müssen doch bei ihm "die Lichter angehen".

03. Er meinte, dass er die Lampen in seinen Autos lässt. Erwischt zu werden, ist wie ein 6er im Lotto. Bewertet ihn bitte nicht nach dieser (schwachsinnigen) Aussage, denn er weiss ja noch nichts von der möglichen Stillegung, dem Versicherungsverlust, etc. Das werde ich nächste Woche alles vorbringen.

04. Der Vater meiner Freundin (Halter) meinte, dass er den Bescheid wg. den Punkten und der Strafe an den Rechtsanwalt weitergibt, denn schliesslich geht es hier um 2x 3 Punkte und 180€. Wie sich das dann natürlich auf den Händler auswirkt, ist die Frage.

Vielen Dank, wenn ihr es bis hier gelesen habt :-)

Vielleicht hat der Eine oder Andere noch etwas dazu zu sagen oder kann meine Fragen beantworten.

 

Viele Grüße

Andreas

Beste Antwort im Thema
am 4. Oktober 2009 um 19:14

unwissenheit schützt nun mal nicht vor strafe.

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Nach fast 4 Jahren Ruhezeit des Threads ein wirklich interessanter Beitrag.

Zitat:

@francorchamps schrieb am 14. November 2014 um 23:51:33 Uhr:

Zitat:

@Hellhound1979 [url=http://www.motor-talk.de/.../...on-umbau-illegal-von-polizei-erwischt-

Nur beim Xenon bleibts trotz der vielen Ausnahmegenehmigungen ein absolutes NoGo.

Nicht falsch verstehen, das soll ein Argument gegen Xenonkits sein, nicht dafür! :D

Wenn eine originale Werksbestückung ohne aLWR und Sw.-Reinigungsanlage schon keine Abnahme bekommt, warum sollte es dann mit einem Bastelkitt funktionieren?

So so. Mein brandneues Pony 2014 hat D3S HID Xenon Scheinwerfer (am Werk Flat Rock) - und mit nachgerüsteter Scheinwerferreinigungsanlage wohl seine Zulassung erhalten.

Ist das nicht Tierquälerei?

Zitat:

@francorchamps schrieb am 14. November 2014 um 23:51:33 Uhr:

So so. Mein brandneues Pony 2014 hat D3S HID Xenon Scheinwerfer (am Werk Flat Rock) - und mit nachgerüsteter Scheinwerferreinigungsanlage wohl seine Zulassung erhalten.

Das wird aber nicht nur an der Scheinwerferreinigungsanlage gelegen haben.

Meines Wissens (bin aber nicht Allwissend) muss aber auch eine "automatische Scheinwerfereinstellung" wie sie bei den original ab Werk eingebauten "Referenzeinstellung" nach jedem Motorstart vorhanden sein.

Zitat:

@VW-Malle schrieb am 15. November 2014 um 07:44:49 Uhr:

Ist das nicht Tierquälerei?

Nur wenn die Zulassung fehlt.:cool:

Zitat:

@dolofan schrieb am 15. November 2014 um 10:50:23 Uhr:

Zitat:

@VW-Malle schrieb am 15. November 2014 um 07:44:49 Uhr:

Ist das nicht Tierquälerei?

Nur wenn die Zulassung fehlt.:cool:

Den Joke verstehen aber nur wenige. ;)

OT: Ich versteh sogar, dass man bei einem Polo Xenonscheinwerfer nachrüstet! Ich hatte auch einen, von 2010.

als ich ihn eines Abends fuhr, stellte ich schockierendes Fest: beide Fahrlichter hin, Fernlicht hin, Tagfahrleuchten hatte er keine.

Die (Aufpreispflichtigen) Nebelscheinwerfer waren dann meine Rettung: Einer von ihnen funktionierte noch (der andere nicht), und schaffte es sogar, die Straße einigermaßen zu beleuchten.

Ich würde die zurückrüsten und echte VW-Xenonscheinwerfer von der Vertragswerkstatt Nachrüsten.

Gruß Sitzheitzung.

Damit alleine ist es aber nicht getan.

Es gehört entsprechende Sensorik in das Fahrzeug das die Leuchtweite reguliert sowie eine SWRA.

Dann muss das ganze vom TÜV abgenommen werden.

@ Chris

Da bin ich vollkommen bei dir.

Auf Grund der techn. zwingenden Voraussetzungen die für die Zulassung von Xenonscheinwerfer am Fahrzeug gestellt werden wird es einen großen Aufwand und einiges an Geld kosten diese nachzurüsten.

Xenon kommen bei mir ab Werk dran.

Ich werde sie immer wieder ordern.

Genau, das kommt in der Regel auch günstiger...der Aufwand bei einem halbwegs modernen Fahrzeug Xenon nachzurüsten ist viel zu hoch...

Zumal der TÜV das dann auch noch als absegnen muss.

Wenn der Nachrüstsatz als solcher eine Genehmigung hat (die eine Abnahme nicht erfordert), ist hinterher eine Abnahme/Eintragung nicht erforderlich.

Irgendwie warte ich ja schon seit geraumer Zeit auf Nachrüstsätze mit Xenon-Systemen, bei denen die Grenzwerte für die automatische Leuchtweitenregelung und die Scheinwerfer-Reinigungsanlage nicht überschritten werden....

Zeig mir einen zugelassenen Nachrüstsatz der von KBA zugelassen ist.

Wird es wohl nie geben.

Denn: So ein Nachrüstsatz wäre immer nur für ein Fahrzeugmodell denn jedes Modell hat andere Gegebenheiten.

Warum sollte jemand sowas Entwickeln und auf den Markt bringen wenn man die Original Xenon Scheinwerfer des Herstellers kaufen kann (Inkl. Sensoren, SWRA, STG etc...)

Es gibt so viele (modellspezifische) Zubehör-Scheinwerfer auf dem Markt. Mit Angel-Eyes, LED-Tagfahrlicht oder sonstwas, was man gerne haben möchte.

SWRA und automatische LWR braucht man ja eben nicht (mehr) für alle Xenon-Scheinwerfer. Da wäre es doch naheliegend, als Zubehör eine "einfach-Lösung" anzubieten, wenn die Lösung des Herstellers den komplizierten Umbau erfordert?

Zitat:

@hk_do schrieb am 18. November 2014 um 07:31:17 Uhr:

Es gibt so viele (modellspezifische) Zubehör-Scheinwerfer auf dem Markt. Mit Angel-Eyes, LED-Tagfahrlicht oder sonstwas, was man gerne haben möchte.

SWRA und automatische LWR braucht man ja eben nicht (mehr) für alle Xenon-Scheinwerfer. Da wäre es doch naheliegend, als Zubehör eine "einfach-Lösung" anzubieten, wenn die Lösung des Herstellers den komplizierten Umbau erfordert?

Das halte ich für ein Gerücht.

Da viele mit falsch eingestellten Scheiwerfern herumfahren kann ich mir nicht vorstellen, dass leuchtkraftstarken Xenon keiner automatischen LWR mehr unterliegen.

Zitat:

@wkienzl schrieb am 18. November 2014 um 07:41:38 Uhr:

Das halte ich für ein Gerücht.

Nö, passt schon. Wenn ein Scheinwerfer eine bestimmte Helligkeit erreicht (200 Lumen?), muss er mit einer SWRA und aLWR ausgerüstet sein. Vollkommen egal, ob es ein Xenon-, LED- oder Halogenscheinwerfer ist.

Zitat:

@Sitzheitzung schrieb am 16. November 2014 um 15:49:28 Uhr:

OT: ... als ich ihn eines Abends fuhr, stellte ich schockierendes Fest: beide Fahrlichter hin, Fernlicht hin, Tagfahrleuchten hatte er keine.

Die (Aufpreispflichtigen) Nebelscheinwerfer waren dann meine Rettung: Einer von ihnen funktionierte noch (der andere nicht), und schaffte es sogar, die Straße einigermaßen zu beleuchten.

Auch OT: Wenn bei einem Fahrzeug fast die gesamte Beleuchtungsanlage dürfte entweder ein Problem in der Spannungsversorgung vorliegen (in diesem Fall würde aber auch Xenon-Licht nicht funktionieren) oder das Fahrzeug wird so schlecht gepflegt und instand gehalten, dass damit monate- wenn nicht jahrelang mit defekten Leuchten durch die Landschaft gekurvt wird.

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