Mit Xenon-Umbau (illegal?) von Polizei erwischt und jetzt einige Fragen...

Hallo,

dies ist mein erster Beitrag und ich hoffe, mich damit auch entsprechend den Regeln zu verhalten. Sorry, wenn es etwas länger wird, aber die Angelegenheit besorgt mich.

Ich habe auch die Suchfunktion benutzt, aber dieser Fall scheint doch ein wenig anders zu sein, als die hier besprochenen. Der Bruder meiner Freundin fährt das haargenau gleiche Auto wie ich: Polo - nicht der dieses Jahr erschienene, sondern der davor. An den Neuwägen wurden 2 Dinge geändert: Alufelgen als Tausch gegen die Stahlfelgen und Xenon-Licht (nur für das Abblendlicht!).

Vorab möchte ich noch bemerken, dass wir keine beinharten Tuning-Fans sind und auch selbst keine Hand ans Auto legen. Wir nutzten hier die Umweltprämie, damit ich meinen 17jährigen Nissan und er seinen alten Polo loswerden konnte.

Aber nun los: Er war dieses Wochenende um 16.30 Uhr mit Abblendlicht auf der Autobahn unterwegs und wurde dann von einem Polizisten angehalten. Dieser teilte ihm mit, dass diese Xenon-Lichter nicht erlaubt wären und hätte das Fahrzeug auch gleich still gelegt, wenn es nicht Samstag und fern von daheim gewesen wäre. Die Beamten begleiteten ihn dann in eine VW-Werkstatt, wo sofort ordentliche Lampen eingesetzt wurden. Das Fazit wurde hier ja schon zuhauf genannt: 90 Euro und 3 Punkte (in diesem Fall für Halter und Fahrer). Schlimmeres wurde glücklicher Weise verhindert, weil er noch neue Lampen bekommen hat. An dieser Sache ist wohl nun nichts mehr zu rütteln, aber jetzt gehts los: Ich fahre ja schliesslich das gleiche Auto mit den gleichen Lichtern - toll!

Ich habe dann sofort den Händler (eine Autofit-Werkstatt, also keine Hinterhofbude) angerufen, von dem die Wägen stammen. Dieser sagte mir dann sofort: "Ich hab euch gesagt, dass das verboten ist. Ich hab euch das 50x gesagt!". Wir müssen jetzt nicht darüber spekulieren, ob er es nun gesagt hat oder nicht. Ich sage: Nein, er hat es mir nicht mitgeteil. Ich wusste nichts von dem Verbot und selbst wenn, würde ich niemand anderen (u. a. den Bruder meiner Freundin und den Vater) damit in Gefahr bringen. Er selbst hat an seiner ganzen Flotte (Aussage vom Wochenende) diese Lichter und mein ehemaliger Arbeitgeber wurde auch bei 3 Autos hintereinander von ihm damit ausgestattet. Niemals ein Wort der Illegalität. Ich wollte dann keinen Streit vom Zaun brechen, denn das versuche ich dann nächste Woche persönlich zu regeln.

Ich werde nun also korrekte Lampen einbauen lassen und damit dürfte die Angelegenheit für mich vom Tisch sein. Ich habe auch im Internet so einige Artikel über die Problematik "Bastel-Xenon" gelesen und jetzt verstehe ich auch, woher das Verbot rührt. Beim Verkauf war das alles aber überhaupt nicht so klar: Ich habe mitgeteilt, dass ich die Lichter gerne gleich in das neue Auto eingebaut hätte, was 155 € kostete und weitere Gedanken machte ich mir nicht. Dies schien mir auch nicht notwendig, denn es ist ja eine Fachwerkstatt und ich vertraue dem Händler.

Ich denke aber auch, dass er nicht von seiner Position weichen wird. Er wird bei seiner Aussage, es uns mitgeteilt zu haben, bleiben. Von den fatalen Folgen wusste er aber am Wochenende noch nichts - lediglich, dass es verboten sei, war ihm klar.

Was mich allerdings wundert:

01. Mein ehemaliger Arbeitgeber hatte diese Lichter in seinen letzten 3 Wägen und hier bemängelte der TÜV nie etwas. Laut meiner Recherche sind diese Lampen ja nicht TÜV-konform!?

02. Hätte der Händler diese Lampen überhaupt einbauen dürfen? Selbst wenn ich ihm mein Einverständnis gegeben hätte, sind diese Lampen verboten und die Betriebserlaubnis erlischt. Da müssen doch bei ihm "die Lichter angehen".

03. Er meinte, dass er die Lampen in seinen Autos lässt. Erwischt zu werden, ist wie ein 6er im Lotto. Bewertet ihn bitte nicht nach dieser (schwachsinnigen) Aussage, denn er weiss ja noch nichts von der möglichen Stillegung, dem Versicherungsverlust, etc. Das werde ich nächste Woche alles vorbringen.

04. Der Vater meiner Freundin (Halter) meinte, dass er den Bescheid wg. den Punkten und der Strafe an den Rechtsanwalt weitergibt, denn schliesslich geht es hier um 2x 3 Punkte und 180€. Wie sich das dann natürlich auf den Händler auswirkt, ist die Frage.

Vielen Dank, wenn ihr es bis hier gelesen habt :-)

Vielleicht hat der Eine oder Andere noch etwas dazu zu sagen oder kann meine Fragen beantworten.

Viele Grüße

Andreas

Beste Antwort im Thema

unwissenheit schützt nun mal nicht vor strafe.

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Zitat:

Original geschrieben von tchibomann


Bitte beachten Sie: Das HID Xenon System kann laut StVo. § 50 Abs. 10 in alle Kraftfahrzeuge eingebaut werden die mit einer automatischen Leuchtweitenregelung + einer Scheinwerferwaschanlage ausgestattet sind.

was hat hiermit

"StVO §50 - Sonderregelung für die Insel Helgoland"

zu tun? 😕

sry, was erwartest du von einem händler, der nichtmal in der lage ist, die abkürzung "StVZO" richtig abzutippen?

natürlich ist das absoluter schwachfug den der schreibt! weiterhin muss der scheinwerfer für xenon zugelassen sein.....

desweiteren, ist das hid-kit ja nur fürs "abblendlicht", sind bei h4 aber nicht abblend- und fernlicht in einer lampe untergebracht? demnach würde das fernlicht und damit auch die lichthupe ja komplett entfallen.... 🙄

nochmals für alle...einem legalen xenon steht nix im wege wen:

- die xenon funzeln ne zulassung ham

- die scheinwerfer für xenon zulässig sind

Zitat:

DC Xenon-Abblendlicht
- DR Xenon-Fernlicht
- DC/R Bi-Xenon-Fern- u Abblendlicht, nicht zusammen einzuschalten
- / nicht zusammen einzuschalten

- eine AUTOMATISCHE lwr vorhanden ist

- eine wischiwaschi anlage woher auch immer vorhanden ist

so hat man eines dieser sachen NICHT ist der xenon umbau illegal. is ganz einfach....

btw nur weil ein verkäufer einen nicht aud die eventuell vorhandene nicht legalität hinweist muss man sich den schuh eben auch selber anziehen. nur weil mir der lokale drogendealer nicht sagt das meine gewünschte 2tonnen kokslieferung nicht grad legal ist hab ich n freifahrtschein bei der polizei?! man muss sich eben auch selber mit der problematik auseinander setzen...

Die Problematik ist z.B. auch von den aktuelln Ford Mustang bekannt, dort ist sogar ds von Ford ab Werk verbaute Xenon hier in D nicht LEGAL zulassungfähig, wegen fehlender aLWR und Scheinwerferreinigungsanlage. Das will schon was heißen, denn i.d.R. haben diese US Cars, wenn ich mir meinen Kfz Schein so betrachte, eine Menge Ausnahmegenehmigungen.
Andererseits, warum wird hier so ein Aufwand mit dem Xenon betrieben wenn es in anderen Ländern auch funktioniert. Gerade in den USA, welcher Hersteller will da schon ne Klage am Hals haben von jemandem der behauptet in den Graben gefahren zu sein, weil das (werksseitige) Xenon des Gegenverkehrs ihn geblendet hat... 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979


Die Problematik ist z.B. auch von den aktuelln Ford Mustang bekannt, dort ist sogar ds von Ford ab Werk verbaute Xenon hier in D nicht LEGAL zulassungfähig, wegen fehlender aLWR und Scheinwerferreinigungsanlage. Das will schon was heißen, denn i.d.R. haben diese US Cars, wenn ich mir meinen Kfz Schein so betrachte, eine Menge Ausnahmegenehmigungen.
Andererseits, warum wird hier so ein Aufwand mit dem Xenon betrieben wenn es in anderen Ländern auch funktioniert. Gerade in den USA, welcher Hersteller will da schon ne Klage am Hals haben von jemandem der behauptet in den Graben gefahren zu sein, weil das (werksseitige) Xenon des Gegenverkehrs ihn geblendet hat... 🙄

ähhhh ein us import ist auch ohne xenon dank fehlendem e kennzeichen an den scheinwerfern schon nicht zulässig 😉

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Für den original Halogen Scheinwerfer wird aber bei der Vollabnahme immerhin ein Gutachten erstellt das diesem eine "in etwa" Wirkung bescheinigt und so auch eingetragen wird.

Gleiches gilt für:
- Bremsen
- Gurtverankerung
- Wegfahrsperre etc.

Nur beim Xenon bleibts trotz der vielen Ausnahmegenehmigungen ein absolutes NoGo.

Nicht falsch verstehen, das soll ein Argument gegen Xenonkits sein, nicht dafür! 😁

Wenn eine originale Werksbestückung ohne aLWR und Sw.-Reinigungsanlage schon keine Abnahme bekommt, warum sollte es dann mit einem Bastelkitt funktionieren?

mich würde mal interressieren was auf der Rechnung der Werkstatt steht 😁

Zitat:

Original geschrieben von Hellhound1979


Für den original Halogen Scheinwerfer wird aber bei der Vollabnahme immerhin ein Gutachten erstellt das diesem eine "in etwa" Wirkung bescheinigt und so auch eingetragen wird.

Gleiches gilt für:
- Bremsen
- Gurtverankerung
- Wegfahrsperre etc.

Nur beim Xenon bleibts trotz der vielen Ausnahmegenehmigungen ein absolutes NoGo.

Nicht falsch verstehen, das soll ein Argument gegen Xenonkits sein, nicht dafür! 😁

Wenn eine originale Werksbestückung ohne aLWR und Sw.-Reinigungsanlage schon keine Abnahme bekommt, warum sollte es dann mit einem Bastelkitt funktionieren?

JEIN....diese "in etwa" wirkung legenden gibts in der tat. werden aber äusserst ungern ausgesprochen. bei nem oldi etc wo es aufgrund der der h zulassung etc doch besser original bleiben sollte. bei einem neuwagen musst schon einen seeeeeeehr kulanten prüfer erwischen. frag mal die jungs die die alten bullis aus brasilien importiert hatten. die mussten ALLE umbauen. ebenso der rote blinker. das is keine seltenheit das an solchen kisten ein anderen blinker nachgerüstet werden MUSS.

mit dem xenon gebimsel hast natürlich recht...

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


JEIN....diese "in etwa" wirkung legenden gibts in der tat. werden aber äusserst ungern ausgesprochen.

Ist keine Legende und absolut tägliche Praxis. Gerade für US-Fahrzeuge...Woher ihr nur immer euer gefährliches Halbwissen nehmt 😕

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N



Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


JEIN....diese "in etwa" wirkung legenden gibts in der tat. werden aber äusserst ungern ausgesprochen.
Ist keine Legende und absolut tägliche Praxis. Gerade für US-Fahrzeuge...Woher ihr nur immer euer gefährliches Halbwissen nehmt 😕

ja bei alten fahrzeugen durchaus praxisgerecht. es wird eben der kosten/nutzen faktor berücksichtigt. gibts die scheinwerfer für den deutschen markt oder ÄHNLICHE so hast du eben umzubauen. gibts keine bzw lässt sich das nicht mit absehbaren finanziellen mitteln regeln gibts die ausnahegenemigung.

quelle? tüv süd und 2 importwagen.

klaro obliegt das alles dem prüfer. der eine winkt dich durch und stellt dir den gewünschten zettel aus und der andere schaut eben genauer nach was man machen kann/muss/soll.

generell besteht aber keine PFLICHT dir die "in etwa" wirkung zu bestätigen. das ist alles ein "kann", aber kein muss.

das is der selbe spass wie mit us kennzeichen grösse an us fahrzeugen. ok das hat jetzt eher was mit der zulassung zu tun aber vom grundprinzip das selbe.

HALLO Leute,

ich möchte mir Xenon Scheinwerfer nachrüst Set zulegen.
Ich bin mir aber unsicher ob es zugelassen ist.
Viele Anbieter erwähnen E geprüft. Ich habe auch Scheinwerfer Reinigungsanlage an meinem Auto.

Und wie sieht es aus, wenn ich anstatt meinen Nebelscheinwerfer Led Tagfahrtlicht umbauen lassen möchte. Ist dies auch zulässig?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hid xenon kit sind die erlaubt/zugelassen?' überführt.]

mit xenon wäre ich sehr vorsichtig, zur reinigungsanlage müssen noch höhensensoren an vorder und hinterachse nachgerüstet werden. steuermodul muss auch dazu.

baue doch zusätzliche led scheinwerfer fürs tagfahrlicht ein.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hid xenon kit sind die erlaubt/zugelassen?' überführt.]

die hid-kits sind NIE zulässig, egal was der anbieter schreibt...

der tausch der nsw gegen zulässige tagfahrlichter (wenn die anbauvorraussetzungen an deinem fahrzeug gegeben sind) ist kein problem....

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hid xenon kit sind die erlaubt/zugelassen?' überführt.]

Hallo, ich verkaufe zwar HID XENON KIT für Rallye, aber möchte doch das nochmals hier schreiben.
Es ist verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:

In Europa dürfen nur komplette Xenon-Scheinwerfer-Systeme nachgerüstet werden.

Sie bestehen aus:
einem Satz typgeprüfter Scheinwerfer (Kennzeichen E1 auf der Abschlussscheibe)
einer automatischen Leuchtweitenregulierung
einer Scheinwerfer-Reinigungsanlage (vorgeschrieben gem. ECE-Regelung R48 und §50 Abs.10 StVO)

Jeder Scheinwerfer erhält seine Bauartgenehmigung zusammen mit der Lichtquelle (Halogen oder Xenon), mit der er betrieben wird.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hid xenon kit sind die erlaubt/zugelassen?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von rennsport-ehm


Hallo, ich verkaufe zwar HID XENON KIT für Rallye, aber möchte doch das nochmals hier schreiben.
Es ist verboten, aus einem Halogenscheinwerfer einen Xenon-Scheinwerfer zu machen:

Genau. das vergessen nämlich ganz viele. Der Scheinwerfer selber (Reflektor, gehäuse, das ding da oberhalb der Stoßstange) muss auch für Xenon zugelassen sein. Mir ist kein Scheinwerfer bekannt, der sowohl für Halogen als auch Xenon zugelassen ist. Selbst mit Scheinwerferwaschanlage und automatischer Leuchtweitenregelung ist der Umbau des Halogenscheinwerfers mit einem HID-Kit illegal.

Find ich gut, dass du das schreibst rennsport-ehm!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Hid xenon kit sind die erlaubt/zugelassen?' überführt.]

Zitat:

@Hellhound1979 [url=http://www.motor-talk.de/.../...on-umbau-illegal-von-polizei-erwischt-

Nur beim Xenon bleibts trotz der vielen Ausnahmegenehmigungen ein absolutes NoGo.

Nicht falsch verstehen, das soll ein Argument gegen Xenonkits sein, nicht dafür! 😁

Wenn eine originale Werksbestückung ohne aLWR und Sw.-Reinigungsanlage schon keine Abnahme bekommt, warum sollte es dann mit einem Bastelkitt funktionieren?

So so. Mein brandneues Pony 2014 hat D3S HID Xenon Scheinwerfer (am Werk Flat Rock) - und mit nachgerüsteter Scheinwerferreinigungsanlage wohl seine Zulassung erhalten.
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