Mit Transporter 3,5 Tonnen mit Anhänger Durfahrtsverbot mißachtet, Fragen zur Strafe !?
Hallo Gemeinde,
Das erste Mal in Der Rechtsabteilung eine Frage, ich war vor kurzem im Raum Kassel unterwegs mit Transporter und Anhänger!
Da gibt es eine Brücke die wohl zur Zeit nur für 3,5 Tonnen befahrbar ist .
Beschilderung war Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 Tonnen ...
Nunja Dumm wie ich war dachte ich mir ist ja kein LKW ....nach paar Metern aus Die Maus
Eine Waage hat gemessen....Schränke ging runter ich musste die Autobahn verlassen und umfahren!
Nun kam ein Bußgeldbescheid für Die Aktion 530 € und Zwei Monate Lappen weg .
Hab noch nichtmal nen Punkt in Flensburg....ist doch nicht den ihr Ernst oder? Ich finde nirgends im Bußgeldkatalog so eine Hohe Strafe ! Zumal man die Brücke ja nicht befahren konnte! Gibt es hier Leute die Da bescheid wissen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 12. April 2019 um 06:20:18 Uhr:
...
Wenn unser Lieber Vater Staat mir Zwei Monate dafür den Schein nimmt und mich in meiner Existenz bedroht werde ich die Zeit Nutzen das Land wegen Massiver Steuerverschwendung zu verklagen!
5 milionen Euro für so eine Anlage die jeden Den Führerschein abnimmt!
Da müssen sie dich erstmal Nachweisen das es nicht doch sinnvoller gewesen wäre die Brücke zu Sperren! ...
Aha... jetzt kommen wir also langsam dahin!
Sag mal geht´s noch!???
Bist du gezwungen worden die Beschilderung zu missachten?
Die Waage wurde nicht gebaut um Die Leute zu drangsalieren, sondern ein bestehendes SINNVOLLES Verbot zu überwachen!
DU hast - wie es scheint - das Verbot missachtet und musst jetzt die Konsequenzen tragen!
Jetzt zu fordern dass ALLE die Brücke nicht befahren dürfen zeigt weilch Geistes Kind du bist!
Eine Unverschämtheit sondergleichen!
Im übrigen denke ich, dass es bei dir durchaus angezeigt ist ein 2 Monatiges Fahrverbot zu erteilen!
Eine Einsicht scheint ja nicht vorhanden zu sein und eine Wiederbegehung wahrscheinlich!
129 Antworten
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 13. April 2019 um 20:16:59 Uhr:
Das mag schon sein, aber hier wissen es so viele Besser.
Bitte klärt mich doch Mal jemand auf warum Dieser Verstoß so hart bestraft wird? ( In Anbetracht Der Situation Dort vor Ort)
.....
Weil irgendein Paragraph das bei Schild xy so vorsieht.
Da ist dann auch irrelvant ob die Brücke nicht doch auch 20t vertragen würde.
Ich kenne schnurgerade, schöne flache, dreispurige Autobahnen die auf 120 limitiert sind, da frage ich mich auch warum, würde aber nicht auf die Idee kommen einem Fahrverbot zu widersprechen, weil ich nach dem dritten ignorierten Schild vom Provida rausgezogen werde.
Also wenn man jetzt Mal Die Artikel zu der Brücke ließt dann Stelle ich fest , Das Die Bauarbeiten schon länger gingen aber erst im Januar auf Die Beschränkung des Schwerlastverkehr umgestellt wurde.....
Dann inkl. Der Waage....vorher war alles in Ordnung....
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 13. April 2019 um 19:53:30 Uhr:
@ Roadrunner
Bei 38 Tonnen sehe ich das voll und ganz ein!
Ich habe bei meinem Führerschein nunmal so gelernt mit dem Zusatzzeichen für Anhänger! ...
Ich kenne die Brücke nicht!
Aber ich höre genug (von dir) darüber!
Einmal schreibst du dass eigentlich gar nichts zu befürchten ist. - woher weißt du dass?
Einmal Schreibst du, dass es genug Umleitungen gibt die Umwegstrecke nur 5 Minuten bedarf... - warum fährst du dann nicht dort?
Klar es trifft dicht hart - aber es ist auch etwas anderes, wie falsch parken oder zuschnell fahren!
Du hast mit deinem (versuchten!) Fehlverhalten potentiell eine Große Gefahr für die Allgemeinheit heraufbeschworen!
Dann forderst du komplett sperren, dass du, weil du dich nicht informiert hast, welche Gesetze für Dich gelten, ALLE abgeleitet und alle die Umleitungsstrecke fahren sollen!
Dies nur um die, die sich falshc verhalten vor Strafe zu schützen!?
Sorry....
Ich habe einen Führerschein, der hat keine Geltungsfrist!- und ? ich muss in dennoch tauschen!
Wenn nicht- Pech gehabt - wenn mir im Ausland das passiert... - auweia - möchte ich nicht ausprobieren!
Solange du nicht einsiehst, dass der Fehler bei dir liegt und das ausschließlich (!) kannst du dir den Weg zum Gericht sparen!
SO wird dir kein Richter mit dem doppelten oder dreifachen Busgeld die Fahrverbotszeit abnehmen!
Kohle scheinst du zu haben! - es geht aber darum, dich in Zukunft an die Gesetze halten zu lassen!
Wie ich schon geschrieben habe: es ist eine Harte Strafe!
Der im Bereiche des Möglichen Entstanden Schadens zeigt jedoch, dass es angezeigt ist eine Deutliches Strafmaß aufzurufen! Da du natürlich Brückensachverständiger bist, hast du das gut abschätzen können!
Nur das mit der Waage ist dir zum Verhängnis geworden....
Sollte bei einer Begutachtung der Brücke herauskommen das die ganze Sperrung völlig willkürlich ist und keinerlei sicherheitstechnische Gründe dafür vorliegen sieht es natürlich besser aus für den TE. Kann der Anwalt alles in die Wege leiten, höchstwahrscheinlich wird er aber Vorkasse ansprechen.
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Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 13. April 2019 um 20:16:59 Uhr:
Bitte klärt mich doch Mal jemand auf warum Dieser Verstoß so hart bestraft wird?
Auch auf die Gefahr, dass ich wieder gescholten werden, weil der Beitrag zu lang ist:
In Deutschland wird derzeit eine Vielzahl von Brücken auf ihre Standfestigkeit hin überprüft. Viele Brücken müssen mittel- bis langfristig ersetzt werden; dies geht wegen der Verbindungs- und Erschließungsfunktionen vor allem im klassifizierten Straßennetz oftmals nur im laufenden Betrieb. Zur Sicherstellung der Bauarbeiten und Vermeidung weiterer Schäden ordnen die Straßenverkehrsbehörden deshalb vermehrt neben Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverboten auch Gewichtsbeschränkungen – teilweise auch i.V.m. Höhenbeschränkungen – an, um die großen, schweren Lkw von den Brücken fernzuhalten. Vielfach sind vollständige Lkw-Sperrungen angeordnet.
Angeordnete Verkehrsverbote werden dennoch in erheblichem Umfang nicht beachtet. Dies, obwohl ein räumlich weit gestaffeltes Hinweis- und Umleitungskonzept vorhanden ist, und die Sperrungen auch medial begleitet werden. Vielfach geschieht dies sogar vorsätzlich. Die Anordnung des Verkehrszeichens 251, ergänzt um das Zusatzzeichen „3,5 t“ (lfd. Nr. 27 Anlage 2 der StVO) verfehlt dabei bislang ihr Ziel, soweit es um die Durchfahrt für Gespanne oberhalb der angegebenen Gewichtsgrenze geht. In der Praxis ist umstritten, ob die Anhänger von dem Wortlaut der Vorschrift erfasst sind.
und:
Die Kontrolle von Lkw-Verkehrsverboten auf Autobahnbrücken hat gezeigt, dass dort Verkehrsverbote zum Schutze der Infrastruktur in erheblichem Umfang nicht beachtet werden. So verstoßen beispielsweise auf der Rheinbrücke der BAB 1 bei Leverkusen bis zu 1.000 Lkw-Fahrer täglich trotz eines räumlich weit gestaffelten Hinweis- und Umleitungskonzeptes und wiederholter Polizeikontrollen gegen entsprechende Verkehrsverbote. Dabei macht die gesamte Beschilderung mehr als deutlich, dass die Brücke für ein Befahren von schweren Fahrzeugen tatsächlich nicht mehr geeignet ist. Nach Erfahrungsberichten der Polizei erfolgt zumindest ein Teil der „schwarzen“ Lkw-Überfahrten nicht versehentlich, sondern vorsätzlich.
Angesichts der medialen Begleitung dieser Sperrung und der weitreichenden, wiederholenden Hinweise und Umleitungsempfehlungen im Zulauf auf die Brücke ist bereits beim ersten Verstoß eine vorsätzliche Begehung zu unterstellen. Der hier erläuterte Fall der Rheinbrücke Leverkusen steht beispielhaft für eine Vielzahl von künftig ggf. ähnlich gelagerten Fällen im gesamten Bundesgebiet. Vergleichbare Probleme sind bereits im Zusammenhang mit der Schiersteiner Brücke zwischen Mainz und Wiesbaden und der Fechinger Talbrücke im Saarland bekannt.
Hintergrund dieses Verhaltens ist oftmals, dass etwaige Geldbußen billigend in Kauf genommen werden, um Umwege zu vermeiden und just-in-time Lieferungen zu gewährleisten. Diese rein gewinnorientierte Einstellung geht zu Lasten der Allgemeinheit, insbesondere der Verkehrssicherheit und der Infrastruktur und bedeutet eine besonders leichtsinnige, grob nachlässige und gleichgültige Einstellung gegenüber Allgemeininteressen. Ein solches Fehlverhalten ist als grobe und beharrliche Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers im Sinne eines Miteinanders im Straßenverkehr einzustufen.
und:
Zu laufender Nummer 250a
Orientierungspunkt bei der Höhe der Bebußung ist die Festlegung bei Missachtung einer geschlossenen Schranke bei Bahnübergängen. Die zum Schutz der Infrastruktur an manchen Brücken angeordneten Verkehrsverbote und Verkehrseinrichtungen sind gut sichtbar und werden mit vielen Hinweisen im Zulauf auf solche Strecken rechtzeitig und wiederholt angekündigt. Sie erfahren zudem eine umfangreiche mediale Präsenz.
Dennoch nehmen sie viele Lkw-Fahrer einfach bewusst in Kauf, um keinen Umweg fahren zu müssen. Der dadurch erfahrene Zeitverlust schreckt mehr ab, als die bisher vorgesehenen Regelsätze. Soweit sie mit weiteren Verkehrseinrichtungen begleitet werden, die zu einer Verengung der Fahrstreifen oder einer Höhenbeschränkung führen, um auch rein tatsächlich durch Schaffung derartiger körperlicher Hindernisse ein Befahren von großen und damit auch meist schweren Lkw zu verhindern, kommt dies einer baulichen Hürde wie einer Schranke gleich, die mechanisch bereits das Befahren der Straße kaum möglich macht. Portale oder Borde verkleinern den zur Verfügung stehenden Straßenraum. Nur mittels Nichtberücksichtigung oder Überfahren solcher körperlicher Hindernisse vermögen die großen Lkw die Straße noch zu befahren.
Sehenden Auges aber körperliche Hindernisse und damit die Gefahr eines früheren Abgangs der Brücke zu missachten, ist vergleichbar mit der Annahme „ich fahre noch schnell über der Bahnübergang, das schaffe ich noch“. Da die unmittelbar durch die Handlung hervorgerufene Gefahr jedoch weniger konkret ist als am Bahnübergang, ist die Bebußung leicht unterhalb dieser Werte anzusetzen.
Im Sinne der Mobilitätssicherung des klassifizierten Straßennetzes ist eine Vollsperrung solcher Straßen unbedingt zu vermeiden. Es muss also gelingen, die Zahl der vorschriftswidrigen Lkw-Überfahrten bis nahe Null zu reduzieren. Dies gewährleistet die abschreckende Wirkung dieses erheblich heraufgesetzten Bußgeldes.
reicht das? 😁
Quelle: BR-Drs 556-17
Es ist nicht so das ich unbelehrbar bin! Oder keinerlei einsehen habe, meinen Fehler sehe ich ein....Kohle hab ich bestimmt nicht!!! Und bei einer Verdreifachung der Strafe würde ich das Fahrverbot vorziehen ....
Natürlich bin ich kein Sachverständiger! Fest steht das bei Der Reihnbrücke mit Der Waage schon Murks gemacht wurde, und wer hier suchet der Findet denke ich auch!
Dann würde mich jetzt aber brennend Interessiert warum die Brücke Die Gesamte Bauzeit befahrbar war, jetzt dauern Die Bauarbeiten länger, und die Waage musste her!
Ich verstehe hält nicht wie man Ein Einsturzgefährdetes Bauwerk innerhalb von 3 Monaten wieder wie Neu hinbekommt ( so ist es ja geschrieben)
Was mein Anwalt für Nötig hält zu tun wird gemacht......dafür gibt es ja nunmal Versicherungen.
Ich persönlich finde halt wenn man da so viel Darauf hält das keine Schweren Fahrzeuge darüber Rollen dann hätte man hier auch 2,8 Tonnen So ausschildern können mit dem Zeichen 251....auch dann wäre ich nicht im Traum darauf gekommen dort durchzufahren und hätte umfahren!
Dort entlanggefahren bin ich natürlich laut Navi.....und nur Dieses Eine Mal , nachdem Die Aktion mit der Schranke war musste ich noch mehrmals dort entlang, und habe Die Strecke umfahren....deshalb weiß ich auch das es nur 5 Minuten länger dauert.
Der Staat könnte es hier dem Bürger auf jeden Fall etwas Leichter machen, ist meine Meinung!
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 13. April 2019 um 20:32:47 Uhr:
Du hast mit deinem (versuchten!) Fehlverhalten potentiell eine Große Gefahr für die Allgemeinheit heraufbeschworen!
Hat er nicht, selbst wenn er über die Brücke gefahren wäre. Die Infrastruktur in Deutschland ist zweifellos problematisch, was Brücken angeht - insbesondere Autobahnbrücken. Das sind aber Bauwerke, die nicht gleich einstürzen, weil jemand mit einem Movano und Anhänger ein Verkehrsverbot missachtet.
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. April 2019 um 21:09:24 Uhr:
Hat er nicht, selbst wenn er über die Brücke gefahren wäre. Die Infrastruktur in Deutschland ist zweifellos problematisch, was Brücken angeht - insbesondere Autobahnbrücken. Das sind aber Bauwerke, die nicht gleich einstürzen, weil jemand mit einem Movano und Anhänger ein Verkehrsverbot missachtet.Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 13. April 2019 um 20:32:47 Uhr:
Du hast mit deinem (versuchten!) Fehlverhalten potentiell eine Große Gefahr für die Allgemeinheit heraufbeschworen!
Okay... du hast mich überzeugt!
Das Verbot ist an den Haaren herbeigezogen!
120 Auf der BAB auch....!
da bin ich früher mit 240 durch!- also lasst uns alle Regeln missachten!
Sind ja eh unbegründet!
Achtung mein Beitrag könnte durch Sarkasmus geprägt sein!
Warum ist denn das Verbot aufgestellt worden?
warum hast du denn deinen Beitrag gepostet?
Hast du ihn denn selbst gelesen?
Warum sind denn die Busgelder SO erhöht worden?
Ich bin zu Hundert Prozent für Vernünftige Verkehrsregeln!
Es sind halt nur Die Verhältnismäßigkeiten...die ungerecht sind.( Meine Meinung)
Ich denke auch das bei vielen Verstößen falsche oder zu geringe Ansätze sind....
Geschwindigkeit Innerorts ist in Deutschland immer noch lächerlich ....bis 21 kmh...nahezu nix....
In Holland sind Das 500 € ( und da bekommst du Bußgeld wegen 3 KMH Überschreitung)
Wenn das in Deutschland so wäre dann müsste ich nicht durch jede Ortschaft mit einem an meiner Heckstoßstange durch den Ort Fahren :-) !
Abstand scheint auch immer noch zu wenig zu sein .....( zumindest was ich erlebe)
Handy am Steuer.....ist viel zu günstig!
Vor allem für LKW Fahrer müsste hier viel weiter oben angesetzt werden.
( Wo Die wegen Ablenkung einschlagen gibt es meist Tote)
Gut das Durchfahrtsverbot in meinem Fall
Mittlerweile sehe ich es ein....wenn es wirklich um Die Standsicherheit geht!
Aber ich denke Trotzdem das hier Grundsätzlich Unterschiede gemacht werden sollten zwischen PKW und LKW
Oder eben schon 2,8 Tonnen sperren und viel Ärger ist weg....
( Da kann ja Trotzdem nahezu jeder PKW Drüber)
Zitat:
@Roadrunner2018 schrieb am 13. April 2019 um 21:13:23 Uhr:
Achtung mein Beitrag könnte durch Sarkasmus geprägt sein!
Dann fahr mal ein bisschen runter. Du unterstellst, zumindest lese ich das aus deinem Beitrag heraus, dass der TE die Allgemeinheit gefährdet, weil die Brücke einstürzen könnte, wenn er mit seinen lumpigen 5 oder 6 Tonnen darüber fährt.
Zitat:
Warum ist denn das Verbot aufgestellt worden?
Weil es in erster Linie um 40-Tonner geht. Um viele 40 Tonner. Die Nerven. Und die beeinträchtigen insbesondere die Reparaturarbeiten, weil sie wie keine anderen Fahrzeuge Kräfte in das Bauwerk einleiten. Und wenn dann gerade Schweißnähte neu gefertigt werden, dann reißen die ggf. wieder auf, bevor sie fertiggestellt sind. Bautechnische Gründe gibt es viele.
Die Brücke wird aber nicht einstürzen. Auch deshalb nicht, weil sie in der Lage sein muss, auf jedem Fahrstreifen 40-Tonner an 40-Tonner auszuhalten. Sowohl während der Fahrt, als auch im Stau. Und Schneelast. Und Windlast. Und Betonschutzwände im Zuge von Baustellen. Und alles in Kombination. Und und und. Ein Movano mit Anhänger ist einer Autobahnbrücke völlig Mumpe. Auch wenn diese gerade konstruktiv geschwächt ist.
Zitat:
warum hast du denn deinen Beitrag gepostet?
Um zu erklären, woher die hohen Strafen rühren.
Zitat:
Hast du ihn denn selbst gelesen?
Durchaus. Und du?
Zitat:
Warum sind denn die Busgelder SO erhöht worden?
Siehe oben.
Mal zur Klarstellung: Das Verbot betrifft Fahrzeuge mit zGM über 3,5t. Da geht es formell gar nicht um das tatsächliche Gewicht. Nehmen wir an, der TE hätte ein leeres Fahrzeug mit leerem Anhänger geführt, mit einer tatsächlichen Masse von insgesamt 3,00t. Er fällt trotzdem unter das Verbot, weil er theoretisch z.B. 5,8t schwer sein könnte. Er würde, was technisch unwahrscheinlich ist, selbst mit einem tatsächlichen Gewicht von 1,5t einen Verstoß begehen, wenn er mit Anhänger über 3,5t wiegen dürfte. Und dafür 500 Euro und zwei Monate Fahrverbot?
Andererseits würde man mit einem Fahrzeug mit zGM bis 3,5t, welches z.B. um eine Tonne überladen ist, dort keinen Verkehrsverstoß im Sinne des Zeichen 251 begehen. Die Anlage würde das Fahrzeug zwar aussortieren, aber das Bußgeld nebst Fahrverbot geht diesbezüglich ins Leere. Nur die Überladung kann sanktioniert werden.
Dann muss man noch die Sache mit den Verkehrseinrichtungen bewerten. Hat der TE Leitbaken oder Leitschwellen überfahren? Vermutlich nicht. Das ist aber ein wesentlicher Bestandteil der Begründung zur Hochstufung des Bußgeldes. Es geht nämlich auch hier um LKW, die erst alle Leitbaken beiseite schieben, bevor sie an der Schranke ankommen. Und da halte ich die Strafe für berechtigt.
Es gibt wohl nichts Schwierigeres und Unwürdigeres als sich schlicht an die StVO zu halten. 😉 Was hier wieder alles für Gründe angeführt werden, weshalb eigentlich nur die Behörde, aber auf keinen Fall der TE falsch gehandelt hat, ist atemberaubend. Klar ist die Buße mit 2 Monaten FB happig und ich hoffe, der Anwalt des TE kann da noch eine Verbesserung erreichen, auch wenn es dann noch teurer wird. Aber so sind nun mal die Regeln, die man als Berufskraftfahrer kennen sollte. Das ist in anderen (gefahrgeneigten) Berufen nicht anders.
Grüße vom Ostelch
Diese Regeln muss jeder kennen, nicht nur Berufskraftfahrer. Und ich möchte behaupten, 99% der Verkehrsteilnehmer kennen sie nicht. Das sieht man auch hier im Forum, in diesem Beitrag, in dem bei Zeichen 253 immer wieder von "LKW" gesprochen wird.
Und ich bin überzeugt, dass die Bedeutung der Kombi aus Zeichen 251 und dem ZZ "3,5t", so gut wie allen Teilnehmern in diesem Thread nicht bekannt war - insbesondere die Tatsache, dass Anhänger seit 2017 inbegriffen sind.
Zitat:
Verkehrszeichen 253 Verbot für Kraftfahrzeuge (mit einer zulässigen Gesamtmasse) über 3,5 t, (einschließlich ihrer Anhänger, und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse)
Ähm, was denn bleibt da noch übrig, außer LKW? 😉