Mit Transporter 3,5 Tonnen mit Anhänger Durfahrtsverbot mißachtet, Fragen zur Strafe !?
Hallo Gemeinde,
Das erste Mal in Der Rechtsabteilung eine Frage, ich war vor kurzem im Raum Kassel unterwegs mit Transporter und Anhänger!
Da gibt es eine Brücke die wohl zur Zeit nur für 3,5 Tonnen befahrbar ist .
Beschilderung war Durchfahrtsverbot für LKW ab 3,5 Tonnen ...
Nunja Dumm wie ich war dachte ich mir ist ja kein LKW ....nach paar Metern aus Die Maus
Eine Waage hat gemessen....Schränke ging runter ich musste die Autobahn verlassen und umfahren!
Nun kam ein Bußgeldbescheid für Die Aktion 530 € und Zwei Monate Lappen weg .
Hab noch nichtmal nen Punkt in Flensburg....ist doch nicht den ihr Ernst oder? Ich finde nirgends im Bußgeldkatalog so eine Hohe Strafe ! Zumal man die Brücke ja nicht befahren konnte! Gibt es hier Leute die Da bescheid wissen?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@musikmatze172 schrieb am 12. April 2019 um 06:20:18 Uhr:
...
Wenn unser Lieber Vater Staat mir Zwei Monate dafür den Schein nimmt und mich in meiner Existenz bedroht werde ich die Zeit Nutzen das Land wegen Massiver Steuerverschwendung zu verklagen!
5 milionen Euro für so eine Anlage die jeden Den Führerschein abnimmt!
Da müssen sie dich erstmal Nachweisen das es nicht doch sinnvoller gewesen wäre die Brücke zu Sperren! ...
Aha... jetzt kommen wir also langsam dahin!
Sag mal geht´s noch!???
Bist du gezwungen worden die Beschilderung zu missachten?
Die Waage wurde nicht gebaut um Die Leute zu drangsalieren, sondern ein bestehendes SINNVOLLES Verbot zu überwachen!
DU hast - wie es scheint - das Verbot missachtet und musst jetzt die Konsequenzen tragen!
Jetzt zu fordern dass ALLE die Brücke nicht befahren dürfen zeigt weilch Geistes Kind du bist!
Eine Unverschämtheit sondergleichen!
Im übrigen denke ich, dass es bei dir durchaus angezeigt ist ein 2 Monatiges Fahrverbot zu erteilen!
Eine Einsicht scheint ja nicht vorhanden zu sein und eine Wiederbegehung wahrscheinlich!
129 Antworten
Gibt es auch, die spielen aber eine untergeordnete Rolle.
Aber BTT: Wem hier in der Runde war vor diesem Thread klar, dass er mit einem VW-Golf mit Anhänger formell auch unter das Verbot fällt - und zwar leer? 😉
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 13. April 2019 um 23:19:37 Uhr:
Diese Regeln muss jeder kennen, nicht nur Berufskraftfahrer. Und ich möchte behaupten, 99% der Verkehrsteilnehmer kennen sie nicht. Das sieht man auch hier im Forum, in diesem Beitrag, in dem bei Zeichen 253 immer wieder von "LKW" gesprochen wird.Und ich bin überzeugt, dass die Bedeutung der Kombi aus Zeichen 251 und dem ZZ "3,5t", so gut wie allen Teilnehmern in diesem Thread nicht bekannt war - insbesondere die Tatsache, dass Anhänger seit 2017 inbegriffen sind.
Du hast recht, aber wenn diese Regel jeder kennen muss, dann wohl erst recht und zu allererst Berufskraftfahrer.
Grüße vom Ostelch
Sehe ich nicht so, zumindest sehe ich den Unterschied nicht (mit meiner Sicht: stur, schwarz/weiß, nach StVO).
Das Verbot würde ja z.B. auch eine stinknormale Familie auf der Urlaubsfahrt mit Wohnwagen-Anhänger treffen - wie beschrieben in einem handelsüblichen PKW. Sollen die dann damit argumentieren, dass sie das Verbot noch weniger nicht kennen dürfen, als ein Berufskraftfahrer?
Man hat ja im Falle der Leverkusener Brücke gesehen, dass selbst die Profis die Bedeutung des Zeichen 251 nicht kannten. Da bedurfte es u.a. erst der Aufklärung durch das Bundesverkehrsministerium, dass das Verbot eben nicht für Fahrzeuge einschließlich Anhänger galt.
Bis dahin hat man auch entsprechende KFZ mit Anhänger (zu unrecht) sanktioniert. Nach der Klarstellung durften die dann auch wieder über die Brücke fahren.
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Naja es wurden auch 38 tonner rausgezogen ....
Klar man kann immer sagen wegen MIR wäre sie nicht eingestürzt !
in Genua IST eine Brücke eingestürzt
klar - da geb es keine Beschränkungen!
Klar - es war Italien!
Klar.....
Aber einmal ist es so weit - dann wird ein Verbot eingerichtet und man muss sich drauf verlassen können dass diese Verbote eingehalten werden.
Da der Mensch aber bequem ist und faul versucht er immer wieder Verbote zu umgehen oder zu Ignorieren!
Es ist also wichtig, dass die Verbote so strafbewehrt sind, dass es nur selten zu Vergehen kommt!
Wenn in D jeder damit rechnen müsste einmal im Monat auf Alkohol und drogen kontrolliert zu werden oder wenn über all Laserkontrollen dann würden bei entsprechenden Strafen jeder sich an die Regeln halten!
Der Sinn der Strafe wurde erfüllt!
wir reden hier seit ein paar Tagen darüber und alle die es gelesen werden nicht mehr auf die Idee kommen so ein Schild zu missachen- wetten!
Unbestritten - siehe Rettungsgasse.
Dennoch bin ich der Meinung, dass man im Falle des TE die Verhältnismäßigkeit wahren sollte, denn sein Fahrzeug-Gespann ist ganz genau betrachtet nicht das Problem. Und auch keine konkrete Gefahr.
Nimm doch mal Zeichen 262:
Wer hier mit einem 40-Tonner über eine für 1,5t ausgewiesene Brücke fährt, wird weiterhin mit 20 EUR verwarnt. Der Sachverhalt ist jedoch der gleiche. Wo ist hier die Anpassung im Bezug auf die mögliche Gefahr?
ja das mit der Rettungsgasse ist ein gutes Beispiel!
Wie wurde das früher gehandhabt?
und jetzt fährt ein Video Wagen durch!
Anscheinend hat es einer Anpassung der Strafen udn Kontrollen bedurft um etwas zu ändern!
Ich habe nie gesagt, dass der TE derjenige ist der die rücke zum einstürzen bringt aber irgendwo wird immer eine Grenze überschritten sein!-
#in diesem Fall wurde sie um 40% überschritten - eine Kleinigekeit ist es nicht!
ich für meinen Teil werde da in Zukunft bei Autobahnen sehr viel kritischer sein wenn ich mit einem Anhänger drüber fahre!
Niemals ist etwas unnütz - zur Not kann man immer noch als sehr gutes Beispiel für ein sehr schlechtes Beispiel herhalten!
Es steht dem TE frei,sich den Behörden(gegebenenfalls dem Gericht) gegenüber zu äussern. Man sollte es aber wie hier dem Anwalt überlassen. Mit Begriffen wie Willkür, Abzocke, Wegelagerei und das Andere noch viel Schlimmeres gemacht haben sollen, käme er aber sehr wahrscheinlich nicht sehr weit.
Sicherlich ist der Unmut des TE durchaus verständlich, es nützt aber nichts, hier drauf zu pochen, wie man die Schilder verstehen könnte. Mir fällt bei solchen Diskussionen immer die Geschwindigkeitsbeschränkung ein, wo unter dem Schild noch die berühmte Schneeflocke pappt. Auf den ersten Blick suggeriert diese Kombi, dass die Beschränkung nur bei Schneefall/Schneedecke gilt. Stattdessen gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung immer, das Zusatzschild soll nur drauf hinweisen, dass mitunter mit Schnee zu rechnen ist.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 14. April 2019 um 09:19:12 Uhr:
Mir fällt bei solchen Diskussionen immer die Geschwindigkeitsbeschränkung ein, wo unter dem Schild noch die berühmte Schneeflocke pappt. Auf den ersten Blick suggeriert diese Kombi, dass die Beschränkung nur bei Schneefall/Schneedecke gilt. Stattdessen gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung immer, das Zusatzschild soll nur drauf hinweisen, dass mitunter mit Schnee zu rechnen ist.
Mit ähnlichen Kombinationen (Baustellenausfahrt, Unfallgefahr) versuchen viele Behörden, die Beschränkung eben nur auf die genannte Gefahr zu beziehen. Der VT lernt es in der Praxis mal so, mal so. Glücklicherweise hat sich das unsägliche Thema mit dem Schneeflocken-Zusatzzeichen erledigt, denn es wurde abgeschafft.