Mit Tachomanipulation übers Ohr gehauen
Hallo, ich habe mir vor ca. 4 Wochen ein W211 270 CDI gekauft.
Optisch super mit 176.000 KM.
Tüv ohne Mängel im März. Bj. 2004 für 6500 €.
Dann haben wir den Voreigentümer angerufen an eine Mail geschrieben und haben erfahren, dass der Wagen 275.000 KM beim Verkauf gelaufen hatte.
Also sofort zum Anwalt und den Verkäufer angeschriebn mit einer 2 WochenFrist zur Abholung des PKW und Geldrückgabe.
Am Tag nach dem Schreiben kam ein Anruf und die haben sich bereit erklärt den Wagen zurück zu nehmen. Nur nicht sofort und nicht zum Vollen Preis ( weil gefahren und Umgemeldet usw).
Nach Ablauf der Frist kam ein Schreiben vom gegnerischen Anwalt dass man den Wagen wohl zurücknehmen würde, aber erst am 31.7.
Da wir diese Hinhaltetaktik nicht akzeptieren, haben wir Klage beim Landgericht Bochum eingereicht.
Meine Frage:
Wie stehen die Chancen dass ich mein Geld wieder bekomme?
Ist das nur Arglistige Täuschung oder Betrug bzw. Bandenmäßiger Betrug?
Ich werde nun den Wagen solange fahren müssen, bis ich ein anderes Auto gefunden habe.
Wenn ich den Wagen irgendwo unterstellen muss nach der Abmeldung....kann ich die Unterstellkosten auch einfordern?
Was passiert, wenn er sagt er hat die Kohle einfach nicht mehr?
Beste Antwort im Thema
Bevor hier alles in die Falsche Richtung geht...
Klage ist nun eingereicht!
Anwalt der Gegenseite hat die Rücknahme des Fahrzeug zugebilligt.
Es geht nun auch um Schadensersatz usw. Anwaltskosten kommen noch dazu..Ich hab ja Rechtsschutz!
Wer der Meinung ist, dass man 100.000 KM mehr ignorieren sollte, kann es selber machen, soll es aber nicht von anderen erwarten. Der Wagen war super gepflegt ( weil in den ganzen 10 Jahren NIE ein beifahrer oder jemand auf der Rückbank gesessen hat. Die waren umgeklappt und als Transportwagen genutzt worden. Hochwertige Transporte ins Ausland. Der Unternehmer hat uns Freundlicherweise auch alles belegt. Er hat den Wagen zudem als Export Fahrzeug Verkauft. Den Steueranteil haben die sich auch auszahlen lassen.
Strafrechtlich auch noch Steuerbetrug.
Wenn ein User wie "Schwarzerkrause" einen wie mich nicht als Nachbarn haben möchte, weil ich mich wegen läppischen 100.000 KM aufrege sei gesagt...besser ist das. Wer sowas schreibt, würde sich entweder Betrügen lassen und es darauf beruhen lassen, weil er keine Eier hat, oder kennt sich gut mit Tachos aus....
Sei froh das du nicht mein Nachbar bist!
173 Antworten
Ach so
Meine Brüder brauchen keine Spenden solange es Kåufer wie dich gibt.
Nichts für ungut
Zitat:
@SCHWARZERKRAUSER schrieb am 26. Juni 2015 um 21:32:53 Uhr:
Ach so
Meine Brüder brauchen keine Spenden solange es Kåufer wie dich gibt.
Nichts für ungut
So ein IDIOT!!
So
Da es jetzt auch durch mein verschulden ( Nachbarn ) unter die Gürtellinie geht, möchte ich folgendes klarstellen.
Petra - D ist natürlich voll im recht.
Ich wünsche ihm auch wirklich, das der Verkäufer eventuell zu einer empfindlichen Geldstrafe, sollte es dazu kommen verurteilt wird ,und Petra - d keinerlei finanzieller Nachteil entsteht.
Knast wird es nicht werden.
Natürlich ist sein bestreben gerichtlich gegen Verkäufer vorzugehen voll berechtigt.
Ich hätte es allerdings ohne Anwalt versucht.
Übrigends ich habe gar keine Brüder.
Vielleicht hilft sein gerichtliches vorgehen ja in Zukunft vor weiteren Betrügerein seitens der Großfamilie.
Das währe natürlich der idealfall.
Gruss
Zitat:
@CLS350CGI schrieb am 26. Juni 2015 um 18:17:12 Uhr:
Ich würde in einem solchen Fall auch ohne Rechtsschutzversicherung den Gerichtsweg beschreiten,
Bevor du solche Sprüche raushaust, solltest du dich ersteinmal über die entsprechenden kosten informieren!
Anwälte kosten Geld, verlierst du als Klagender bezahlst du auch den Anwalt des Beklagten u. das Gericht kostet auch...!
Guckst du:
http://www.n-heydorn.de/prozesskostenrechner.htmlhttp://foris-prozessfinanzierung.de/Prozesskostenrechner
Ohne Gutachter liegste bei 6000Euro Streitwert bei über 2500Euro kosten! Fast 50% vom "Warenwert", dämmert da bei Dir etwas?
Auch, wenn manche es vielleicht falsch verstanden haben, niemand findet es gut das diese Betrüger davonkommen (wobei die Zivilrechtlich Seite u. die Strafrechtliche =Betrug, doch zwei paar unterschiedliche Schuhe sind??).
Worauf andere u. ich hinaus wollten, ist das petra-d "kosten u. nutzen" einer Klage "abwägt" sollte.
Gut das kostenrisiko wird auf die RV abgewälzt (respektive alle Beitragszahler) aber wie sieht es mit den anderen Dingen aus: Wie lange dauert so ein verfahren? Kann das Auto derweil genutzt werden? Ist der Kläger ggf. eigentlich dringend auf die Nutzung angewiesen? Was wäre wenn während der eventuellen Nutzung o. während der Zeit in der das FHz. in Besitz des Kläger ist an dem FHz. ein schaden entsteht (der Verkäufer hat ja immerhin ein UNBESCHÄDIGTES FHz. verkauft..?)
Wie stehen die Erfolgschancen? Als Kläger Recht zubekommen ist das eine, vom Beklagten die entsprechende Summe in Geld zuerhalten eine ganz andere!
Der Anwalt des Autoverkäufer hat doch wohl angeboten, das Auto zurückzunehmen?
Natürlich, ist es eine frage, zu welchen konditionen (wurde leider nicht mitgeteilt)?
Optimal wäre aus meiner sicht, die rückgabe des FHz. gegen Erstattung des vollständigen Kaufpreises!
Wie in solchen fällen mit bisher entstanden Anwaltskosten umgegangen wird, keine Ahnung aber das werden die Rechtsanwälte /Rechtsschutzversicherung schon untereinander klären!
Aber noch Schadensersatz fordern, man kann den Bogen auch überspannen!
Lieber jetzt das ganze schnell zu ende bringen, als Wochen o. Monate auf eine wie auch immer aussehende Gerichtlich Entscheidung zu warten! Meine Meinung!
MfG Günter
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Zitat:
@4matic Guenni schrieb am 28. Juni 2015 um 14:28:52 Uhr:
Bevor du solche Sprüche raushaust, solltest du dich ersteinmal über die entsprechenden kosten informieren!Zitat:
@CLS350CGI schrieb am 26. Juni 2015 um 18:17:12 Uhr:
Ich würde in einem solchen Fall auch ohne Rechtsschutzversicherung den Gerichtsweg beschreiten,
Anwälte kosten Geld, verlierst du als Klagender bezahlst du auch den Anwalt des Beklagten u. das Gericht kostet auch...!
Bitte unterstelle mir nicht Unwissenheit, denn DU weisst rein gar nichts über mich!
Ich hingegen weiss aus eigener Erfahrung sehr wohl was Anwälte etc. kosten!
Zitat:
@petra-d schrieb am 26. Juni 2015 um 13:13:26 Uhr:
Bevor hier alles in die Falsche Richtung geht...Klage ist nun eingereicht!
Anwalt der Gegenseite hat die Rücknahme des Fahrzeug zugebilligt.
Es geht nun auch um Schadensersatz usw. Anwaltskosten kommen noch dazu..Ich hab ja Rechtsschutz!Wer der Meinung ist, dass man 100.000 KM mehr ignorieren sollte, kann es selber machen, soll es aber nicht von anderen erwarten. Der Wagen war super gepflegt ( weil in den ganzen 10 Jahren NIE ein beifahrer oder jemand auf der Rückbank gesessen hat. Die waren umgeklappt und als Transportwagen genutzt worden. Hochwertige Transporte ins Ausland. Der Unternehmer hat uns Freundlicherweise auch alles belegt. Er hat den Wagen zudem als Export Fahrzeug Verkauft. Den Steueranteil haben die sich auch auszahlen lassen.
Strafrechtlich auch noch Steuerbetrug.Wenn ein User wie "Schwarzerkrause" einen wie mich nicht als Nachbarn haben möchte, weil ich mich wegen läppischen 100.000 KM aufrege sei gesagt...besser ist das. Wer sowas schreibt, würde sich entweder Betrügen lassen und es darauf beruhen lassen, weil er keine Eier hat, oder kennt sich gut mit Tachos aus....
Sei froh das du nicht mein Nachbar bist!
ich glaube das du gute karten hast
aleine das mit der steuerhinterzihung wird sich vor gericht nicht
gut für die machen
vielleicht sieht der richter da schon das es sich um betrüger handelt
ich drücke dir die daumen
Ohne Gutachter liegste bei 6000Euro Streitwert bei über 2500Euro kosten! Fast 50% vom "Warenwert", dämmert da bei Dir etwas?
Auch, wenn
manche es vielleicht falsch verstanden haben, niemand findet es gut das diese Betrüger davonkommen (wobei die Zivilrechtlich Seite u. die Strafrechtliche =Betrug, doch zwei paar unterschiedliche Schuhe sind??).
Worauf andere u. ich hinaus wollten, ist das petra-d "kosten u. nutzen" einer Klage "abwägt" sollte.
Gut das kostenrisiko wird auf die RV abgewälzt (respektive alle Beitragszahler) aber wie sieht es mit den anderen Dingen aus: Wie lange dauert so ein verfahren? Kann das Auto derweil genutzt werden? Ist der Kläger ggf. eigentlich dringend auf die Nutzung angewiesen? Was wäre wenn während der eventuellen Nutzung o. während der Zeit in der das FHz. in Besitz des Kläger ist an dem FHz. ein schaden entsteht (der Verkäufer hat ja immerhin ein UNBESCHÄDIGTES FHz. verkauft..?)
Wie stehen die Erfolgschancen? Als Kläger Recht zubekommen ist das eine, vom Beklagten die entsprechende Summe in Geld zuerhalten eine ganz andere!
Der Anwalt des Autoverkäufer hat doch wohl angeboten, das Auto zurückzunehmen?
Natürlich, ist es eine frage, zu welchen konditionen (wurde leider nicht mitgeteilt)?
Optimal wäre aus meiner sicht, die rückgabe des FHz. gegen Erstattung des vollständigen Kaufpreises!
Wie in solchen fällen mit bisher entstanden Anwaltskosten umgegangen wird, keine Ahnung aber das werden die Rechtsanwälte /Rechtsschutzversicherung schon untereinander klären!
Aber noch Schadensersatz fordern, man kann den Bogen auch überspannen!
Lieber jetzt das ganze schnell zu ende bringen, als Wochen o. Monate auf eine wie auch immer aussehende Gerichtlich Entscheidung zu warten! Meine Meinung!
MfG Günter
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Mal zur Klarstellung...Ich halte mich an das Gesetz und das wird mir vorgeworfen?
Einige machen sich Lächerlich.
natürlich habe ich für solche Fälle den Rechtschutz!
Du bist doch sicher auch Versichert oder nicht?
Oder zahlst du immer alles selber, damit es nicht zu Lasten anderer Beitragszahler geht`?
Wenn nicht...Heuchler!!!
Der Wagen ist abgemeldet und ich habe mir einen Audi A6 gekauft.
Nun haben wir noch den 220 CDI und den Audi, sowie den 270 CDI abgemeldet in der Garage!
Ev. kann ich auch noch Stellplatz Gebühren in Rechnung stellen.
Ich bin sogar der Meinung, dass die Betrüger ruhig richtig tief in die Taschen greifen müssen.
Mitleid mit Betrügern habe ich , im gegensatz zu anderen hier NICHT!
PS: Anwaltsgebühren sind nur 625 €. Wie du auf 2500 € kommst, wirst du uns sicher sagen können....
Und die muss der Beklagte auch tragen...soviel mal zur Klarstellung!
Ich bin voll auf deiner Seite Petra-d,
die Stellgebühren + sogar Zinsen für alles zusammen wirst du vor Gericht zugesprochen bekommen.
Ich hoffe nur weiterhin für dich das der Beklagte dann auch wirklich Geld hat was er dir geben muss, denn wie schon geschrieben, mein Arbeitskollege hat auch gewonnen im vollen Umfang, nur leider war der Händler pleite.
Ich denke das wollten hier auch viele andere zum Ausdruck bringen.
Leider ist Recht haben nicht gleich Recht bekommen.
Solche Betrüger sind sehr findig sich Strafen zu entziehen.
Leider.
Zitat:
Klage ist nun eingereicht!
Anwalt der Gegenseite hat die Rücknahme des Fahrzeug zugebilligt.
Es geht nun auch um Schadensersatz usw. Anwaltskosten kommen noch dazu..Ich hab ja Rechtsschutz
.... man , wie blöd muß man sein? Kannst Du nicht sinnverstehend lesen und das gelesene ggf. auch in die Tat umsetzen? Wenn Dich ein Jurastudent aufhetzt und sagt, spring in den Brunnen, springst Du auch gleich rein! Da fehlen mir echt die Worte! Natürlich will der RA der Gegenseite das Fahrzeug sofort zurücknehmen, ein besseres Geschäft könnten die doch gar nicht machen! Anschließend kämpfst Du um Dein Recht und wirst erleben, daß Du der Vollpfosten im ganzen Rechtsstreit bist! .... aber Du hast ja eine Rechtsschutzversicherung! ;-)))))))))))))))))))))
Du wirst gehörig abgezogen, aber wenn Du Dich dann besser fühlst, meinetwegen!
MfG Thomas
P.S. Wenn Fahrzeug zurück, dann nur Zug um Zug und gegen Bargeld! Kein Vergleich vor Gericht sondern nur gegen Bargeld. Und laß die Zinsen mal weg, das erschwert die Sache nur und hilft Dir nicht weiter!
Zitat:
@Tom041963 schrieb am 28. Juni 2015 um 20:20:34 Uhr:
.... man , wie blöd muß man sein? Kannst Du nicht sinnverstehend lesen und das gelesene ggf. auch in die Tat umsetzen? Wenn Dich ein Jurastudent aufhetzt und sagt, spring in den Brunnen, springst Du auch gleich rein! Da fehlen mir echt die Worte! Natürlich will der RA der Gegenseite das Fahrzeug sofort zurücknehmen, ein besseres Geschäft könnten die doch gar nicht machen! Anschließend kämpfst Du um Dein Recht und wirst erleben, daß Du der Vollpfosten im ganzen Rechtsstreit bist! .... aber Du hast ja eine Rechtsschutzversicherung! ;-)))))))))))))))))))))Zitat:
Klage ist nun eingereicht!
Anwalt der Gegenseite hat die Rücknahme des Fahrzeug zugebilligt.
Es geht nun auch um Schadensersatz usw. Anwaltskosten kommen noch dazu..Ich hab ja Rechtsschutz
Du wirst gehörig abgezogen, aber wenn Du Dich dann besser fühlst, meinetwegen!MfG Thomas
Ach Thomas....
Was für ein Geschäft machen die denn, wenn sie das Auto zurücknehmen?
Und von "Sofort" war nie die Rede....
Die Bereitschaft das Auto zurück zu nehmen besteht, aber zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich..Soll ich ewig warten?
Wenn du eine andere Idee hast...bin ganz Ohr bei solch "schlauen Leutchen" wie dich!
Eines muß Dir klar sein, Du bist in der Beweispflicht. Wer hat denn manipuliert? Der Verkäufer? Kannst Du das beweisen oder war es schon jemand vor ihm? Da mußt Du schon einige Gutachten beibringen, denn im deutschen Rechtssystem geht man erstmal immer von der Unschuld des Angeklagten aus. Wenn der jetzt auch noch eine Frau geschwängert hat und Vater wird, bist Du total am Arsch! Denn Du stellst auf materielle Werte ab und der ach so arme Verbrecher wird freigesprochen, damit er sich nun um seinen Nachwuchs kümmern kann! Wenn ich eins gelernt habe, dann, daß wir in einer Bananenrepublik leben und der Rechtsstaat und Demokratie ein schöner Traum war!
Ich würde den wagen nur gegen Barzahlung rausgeben, sonst bist Du der Dumme!
Manche Beiträge hier ühlen sich so an, als wenn sie von der Betrugspartei verfaßt wären. Ruhe behalten!
Tssss...Ich glaube wir haben es mit Dtl. noch ganz gut erwischt....Zitat:
@Tom041963 schrieb am 28. Juni 2015 um 20:41:38 Uhr:[/i
Wenn ich eins gelernt habe, dann, daß wir in einer Bananenrepublik leben und der Rechtsstaat und Demokratie ein schöner Traum war
Zitat:
@Tom041963 schrieb am 28. Juni 2015 um 20:41:38 Uhr:
Eines muß Dir klar sein, Du bist in der Beweispflicht. Wer hat denn manipuliert? Der Verkäufer? Kannst Du das beweisen oder war es schon jemand vor ihm? Da mußt Du schon einige Gutachten beibringen, denn im deutschen Rechtssystem geht man erstmal immer von der Unschuld des Angeklagten aus. Wenn der jetzt auch noch eine Frau geschwängert hat und Vater wird, bist Du total am Arsch! Denn Du stellst auf materielle Werte ab und der ach so arme Verbrecher wird freigesprochen, damit er sich nun um seinen Nachwuchs kümmern kann! Wenn ich eins gelernt habe, dann, daß wir in einer Bananenrepublik leben und der Rechtsstaat und Demokratie ein schöner Traum war!Ich würde den wagen nur gegen Barzahlung rausgeben, sonst bist Du der Dumme!
Natürlich geht der Wagen nur gegen Barzahlung raus!
Von etwas anderem war NIE die Rede.
Beweispflicht....
Kaufvertrag zwischen der 1 Hand und der 2 Hand. KM 275.000
Eine Woche später Tüv- KM 175.000
Welche Beweise braucht ein Gericht oder du noch?