mit standlicht am tage fahren?
Hallo ich habe mal eine frage
es wird ja öfter diskutiert ob man auch am tage mit licht fahren soll...generell finde ich das sehr gut und sollte meiner ansicht nach auf jeden fall auf der autobahn pflicht sein...
in der stadt braucht man denk ich mal am tage nicht so sehr das abblendlicht.
Meine frage nun,
bringt es was wenn man am tage mit standlicht fährt um besser gesehen zu werden. oder ist es zu schwach?
abblendlicht ist bei manchen autos blendend, vor allem da in der stadt keine begrenzung zwischen den spuren sind und man dann die volle blendwirkung abbekommt....
fährt vieleicht jemand von euch tagsüber mit standlicht?
sehe ich des öfteres in der stadt und wollte fragen was ihr dazu so sagt.....
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von DerBandit_01
Jetzt weiß ich auch warum unsere Gerichte so hoffnungslos überlastet sind. Da ziehen Leute wegen 10 € vor Gericht. Unglaublich ...Zitat:
Original geschrieben von Meini1976
Ja, ist erlaubt. Siehe Anhang 😉
Unglaublich ist eher eine nicht rechtens verhangene OWi.
Die Leute ziehen nicht wegen den 10€ vor Gericht, sondern deshalb, weil die verhangene OWi nicht rechtens ist.
Nimmst du etwa ohne dich zu wehren irgendwelche Gebühren hin welche dir zu unrecht auferlegt werden ?
Zitat:
Original geschrieben von Drahke
Damit ändert sich die Rechtslage zunächst einmal nicht.
Die Rechtslage ändert sich natürlich nicht, die Rechtslage wird in diesem Urteil nur nochmals verdeutlicht.
360 Antworten
Dann eben BEGRENZUNGSleuchten...
ich rege mich nicht auf, ich sage nur meine Meinung. Und nach meiner Meinung, sind diese Leuchten alleine am Tag (wie auch in der Nacht) unsinnig damit herumzufahren da Sicherheitsaspekt durch gesehen werden etc. = Null
und bitte @ MartinSHL, wenn schon zitieren, dann nicht nur den Satz der dir nicht gefällt, sondern den gesamten Zusammenhang, mit der Erläuterung warum ich so empfinde. Denn ich rege mich nicht über solche auf sondern ich verstehe es nur nicht, warum man mit diesen fährt da eben null Sicherheit dadurch
Zitat:
Original geschrieben von passionfruit83
Dann eben BEGRENZUNGSleuchten...
ich rege mich nicht auf, ich sage nur meine Meinung. Und nach meiner Meinung, sind diese Leuchten alleine am Tag (wie auch in der Nacht) unsinnig damit herumzufahren da Sicherheitsaspekt durch gesehen werden etc. = Null
Klar ist es unsinnig damit rumzufahren, aber ist doch völlig egal ob die Begrenzungsleuchten eingeschaltet sind oder nicht, der Sinn ob dies jemand macht oder nicht ist so etwas von irrelevant.
Wegen mir kann jeder die Begrenzungsleuchten am Tag einschalten und zusätzlich den Zigarettenanzünder einschalten, das ist mir so was von egal, würde niemals auf den Gedanken kommen diesen Sinn zu hinterfragen.
Vielleicht findet derjenige es einfach toll diese einzuschalten, andere z.B. mit nachgerüsteten Begrenzungsleuchten in z.B. TFL-Optik im Audi Design machen die Begrenzungsleuchten wahrscheinlich wegen der erhofften Optik an.
Aber egal wie, ist doch kein Diskussionsstoff um sich darüber seitenlang Gedanken zu machen warum die Begrenzungsleuchten bei Tag eingeschaltet werden.
Es kommt auf das Auto an. Bei meinem Ex-Mazda-121 war die Ausbeute (kleines Birnchen im Hauptscheinwerfer) wirklich lächerlich. Aber wenn die Begenzungsleutchen außerhalb der Hauptscheinwerfer sind (oder drumherum wie bei BMW), dann ist es schon etwas anderes.
Zitat:
Original geschrieben von där kapitän
(nebenbei: ich habe eine Augenkrankheit und muss regelmäßig meine Sehstärke kontrollieren lassen; aber ich kriege sogar noch mit, was auf dem Tacho steht, ohne Licht dahinter)cheerio
Bei deinem Auto, aber nicht bei meinem.
Dort ist "Schatten" auf das dunkle Kombiinstrument schon mit eingebaut.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Icheb
Mit Standlicht am TAG fahren ist nicht verboten. In der NACHT ist es nicht hell genug, deswegen muss man dann auch mit Abblendlicht fahren.Zitat:
Original geschrieben von ytna
Was ich dazu sage? Ganz ehrlich?
So ziemlich das dämlichste was machen kann. Warum?
Weils verboten ist.
Es gibt keinen Grund, warum ein schwaches Leuchten einer Birne am Tag illegal sein sollte, wenn das stärkere Leuchten eines Abblendlichtes legal ist. Vom Tagfahrlicht ganz zu schweigen.
Einmal etwas nachdenken und schon muss sich die Welt mit weniger Blödsinn rumschlagen. Aber dann kann man schließlich nicht so toll mit Halbwissen angeben.Die Passage gilt für "Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern", wie in Abschnitt 1 gesagt wird.Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
wie der name schon sagt
STANDlicht und nicht FAHRlicht
hier der auszug aus der stvo (§17 Beleuchtung; 2):Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden.
mit abblendlicht JA... alles andere ist nicht stvo konform...*ot*
es gibt auch leute die am tage nicht genug sehen bei 30° im schatten und sonnenschein und fahren deßhalb mit eingeschalteten nebelscheinwerfern rum....
Wenn du Abschnitt 2 nämlich auf den Tag anwendest, MUSST du immer mit mindestens Abblendlicht rumfahren.
Es ist sehr wohl Verboten, am Tag mit STANDlicht zu fahren.Wie der Name es schon sagt ist es Standlicht, sprich wenn das Fahrzeug steht.
Ich bin noch nie mit Standlicht gefahren sondern Grundsätzlich mit Abbelndlicht...
Ist es nicht und verweise damit auf Hadrian aus dem Beitrag " Fragen an die Polizei"
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Es gibt tatsächlich genügend Themen, in denen genau erklärt ist, warum das Fahren mit Standlicht am Tag nicht verboten ist.Zitat:
Original geschrieben von Tecci6N
Nein, siehe voriges Zitat...zur Not einfach mal die Suche bemühen, gibt genug Threads, in denen das genau erklärt ist, das dem eben nicht so ist...
Hier
Hier
Hier
Und hier eine Quelle der Jurathek:
Zitat:
Das Fahren mit Standlicht ist [nur] dann verboten, wenn die Voraussetzungen von § 17 I S. 1 StVO voliegen (Dunkelheit, Dämmerung, entsprechende Sichtverhältnisse). Daraus folgt, dass das Standlicht im Fahrbetrieb nur während der Beleuchtungspflicht unzulässig ist (so auch Bay 70, 31 = VM 70, 41).
Zitat:
Original geschrieben von IvecoStralis500
Es ist sehr wohl Verboten, am Tag mit STANDlicht zu fahren.Wie der Name es schon sagt ist es Standlicht, sprich wenn das Fahrzeug steht.
Falsch. Die Dinger heißen "Begrenzungsleuchten". Standlicht ist nur ein umgangssprachlicher Ausdruck dafür.
Sie sind bei eingeschaltetem Abblendlicht übrigens ebenfalls eingeschaltet.
Und wo in der StVO hast Du jetzt entnommen, daß das Fahren mit eingeschalteten Begrenzungsleuchten am Tag verboten ist?
Hatten wir gerade in einem anderen Thread.
Die Verwendung des Begrenzunglichtes ist bei uns in Ö auch entsprechend geregelt:
Welche Beleuchtung ist wann erlaubt?
Begrenzungslicht:
während der Dämmerung und bei Dunkelheit, aber nur zusammen mit Fernlicht, Abblendlicht oder Nebelscheinwerfern
bei Tag und guter Sicht alleine möglich.
Quelle: ÖAMTC
Und hier der Link für D (Danke MagirusDeutzUlm)
http://www.wohnmobilforum.de/w-t43622.html
Gruß GM-Fan06
Zitat:
Original geschrieben von IvecoStralis500
Es ist sehr wohl Verboten, am Tag mit STANDlicht zu fahren.Wie der Name es schon sagt ist es Standlicht, sprich wenn das Fahrzeug steht.
Ich bin noch nie mit Standlicht gefahren sondern Grundsätzlich mit Abbelndlicht...
Ließt du überhaupt was vorher gepostete wurde? Ich fasse es dir gerne nochmal zusammen:
"Es liegt ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vor, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf."
Mfg
@Duke16V...Du hast voll-und ganz recht! Grüner Daumen dafür!
Am Tag darf mit Standlicht gefahren werden...grundsätzlich! Das bedeutet, wenn die Wetterlage oder ein Tunnel oder was weiß ich..nicht eine andere Beleuchtungsart vorschreiben!
Also ein sonniger August-Tag wie heute....darf man mit Standlicht fahren! Das gibt die StVO auch schon immer her...und wurde mehr als einmal hier im Thread geklärt und nachgewiesen. 😉
Schon dreist von einigen Usern...immer noch was anderes zu behaupten...was keine Allgemeingültigkeit hat....😠
Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Ließt du überhaupt was vorher gepostete wurde? Ich fasse es dir gerne nochmal zusammen:Zitat:
Original geschrieben von IvecoStralis500
Es ist sehr wohl Verboten, am Tag mit STANDlicht zu fahren.Wie der Name es schon sagt ist es Standlicht, sprich wenn das Fahrzeug steht.
Ich bin noch nie mit Standlicht gefahren sondern Grundsätzlich mit Abbelndlicht..."Es liegt ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vor, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf."
Mfg
Das durfte MANN und FRAU ( von wegen Emmazenpation oder so ) schon immer. Verstehe die Aufregung nicht..
Manchmal kannst du fast sympathisch sein 🙂Zitat:
Original geschrieben von R 129 Fan
Das durfte MANN und FRAU ( von wegen Emmazenpation oder so ) schon immer. Verstehe die Aufregung nicht..Zitat:
Original geschrieben von Duke16V
Ließt du überhaupt was vorher gepostete wurde? Ich fasse es dir gerne nochmal zusammen:
"Es liegt ein Schreiben des Bundesverkehrsministeriums vor, dass grundsätzlich bei Tageslicht mit Standlicht gefahren werden darf."
Mfg
Die immer noch nicht beantwortete Frage ist doch welchen Sinn es machen soll. Wenn die Tageshelligkeit ausreicht um legal mit dem Standlicht zu fahren sieht die die 5W Funzel eh erst wenn selbst ein fast Blinder das Auto erkennen kann.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
Die immer noch nicht beantwortete Frage ist doch welchen Sinn es machen soll. Wenn die Tageshelligkeit ausreicht um legal mit dem Standlicht zu fahren sieht die die 5W Funzel eh erst wenn selbst ein fast Blinder das Auto erkennen kann.
Das macht keinen Sinn- aber gut, daß wir mal drüber gesprochen haben 😁
Grübel; also es gibt Hauptscheinwerfer mit LED-Standlicht (E-Prüfzeichen natürlich)..und z.B. zusätzlichen Angel-Eyes (LED-Ringen).....das Standlicht siehtst Du um ein Vielfaches besser als deine erwähnte normale Funzel....und die kannste am Tag einschalten....was dazu führt, dass das Auto besser und früher gesehen wird.....= Sicherheit....😉