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Mit Roller von der Polizei erwischt

Themenstarteram 28. August 2009 um 16:59

Hi Leute

ich bin heut mit nem 50ccm Roller von der Polizei mit 80 km/h erwicht worden. Der Roller hat aber noch ne Drossel in der Variomatik und für den Sportauspuff hab ich n certifikat das der auf der Straße zugelassen ist.

Naja auf jeden fall haben die mein roller zum TÜV gebracht um den mal durchchecken zu lassen.

könnt ihr mir helfen?

wisst ihr was auf mit zukommen kann?

danke schonmal im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Hier mal eine Übersicht über die möglichen Folgen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

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Bist du im Besitz der für diese Geschwindigkeits-/Leistungsklasse erforderlichen Fahrerlaubnis?

Themenstarteram 28. August 2009 um 17:34

Nein bin ich nicht

ich hab nen Führerschein Klasse M für 50 ccm

mein bruder is auch schon mal mit demselben roller angehalten worden und hatte den selben führerschein hatte aber n paar lockere Polizisten. Die haben ihn weiterfahren lassen

Hier mal eine Übersicht über die möglichen Folgen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

am 29. August 2009 um 9:59

Ist aber auch komisch. Mein Sr 50 lief auch 65 Km/h mit Drosselung! Keiner konnte was machen. Ich bin zur Polizei hin (eigentlich dumm aber) mit ner Bescheinigung von Aprillia das alles Vorschriftsgemäß gedrosselt ist und keine Veränderungen vorliegen und mit der Aussage das ich das ding wegen meiner Lehre ,damals, brauche. Der Polizist schaute sich alles an, fuhr ne Runde, telefonierte und sagte denn, kann man nichts machen, is halt so:) Vllt war es auch glück das ich legal (fast zumin) so fahren konnte. Der Polizist meinte aber, 50 in der Stadt wird trotzdem eingehalten. Muss aber mit dazu sagen, ich war vorher bekannt wegen Rollertuning weil auch ich jung und scharf auf schnelles fahren war und natürlich erwischt wurde.

Zitat:

Original geschrieben von ABT.VS4

Ist aber auch komisch. Mein Sr 50 lief auch 65 Km/h mit Drosselung! Keiner konnte was machen. Ich bin zur Polizei hin (eigentlich dumm aber) mit ner Bescheinigung von Aprillia das alles Vorschriftsgemäß gedrosselt ist und keine Veränderungen vorliegen und mit der Aussage das ich das ding wegen meiner Lehre ,damals, brauche. Der Polizist schaute sich alles an, fuhr ne Runde, telefonierte und sagte denn, kann man nichts machen, is halt so:) Vllt war es auch glück das ich legal (fast zumin) so fahren konnte. Der Polizist meinte aber, 50 in der Stadt wird trotzdem eingehalten. Muss aber mit dazu sagen, ich war vorher bekannt wegen Rollertuning weil auch ich jung und scharf auf schnelles fahren war und natürlich erwischt wurde.

Für die DDR-Mopeds/Mokicks gilt ja auch der Bestandsschutz!!!...die DÜRFEN LEGAL 60 km/h laufen! ...ide sind auch nicht wirklich gedrosselt, können aber nahezu problemlos schneller als 60 Km/h laufen...:)

80kmh für nen 50ccm roller sind defintiv außerhalb jeglicher toleranz.....

ob du an dem ding etwas manipuliert hast oder nicht ist nicht von relevanz! fakt ist der darf nur 45 bzw. 50kmh laufen und er lief deutlich schneller...wie du den langsamer bekommst ist dein problem.......

hi

ja die werden den auf so ein rollen prüf stand tun und erst mal schauen wie schnell der denn läuft wenn der 80 km/h anstadt 50 km/h läuft wären das 30 km/h zu schnell dann kommt warschienlich noch

5-7 km/h mess tolleranz dazu aber dann ist der immer noch 25-23 km/h zu schnell warscheinlich bekommst du dan eine anzeige und villt nur sozialstunden und geld strafe wenn das das erste mal war wenn net dann villt sogar vorbestrfung dann darft du den auto füherschien nicht mit 18 machen!

 

Kann naklar auch alles anders kommen !

mfg

Hallo,

in meiner Jugendzeit war ich mal mit dem italienischen Billigst-Mofa meiner Schwester unterwegs, weil mein eigenes KKRad gerade in der Werkstatt war.

Prompt haben mich die "Grünen" angehalten, und einen Riesen-Aufstand gemacht weil die Kiste deutlich über 50 km/h lief.

Dabei war die Kiste wirklich im Originalzustand, also kein anderes Ritzel, kein anderes Kettenrad, keine Veränderungen am Vergaser, dem Motor oder der Auspuffanlage.

Die "Grünen" hat das aber überhaupt nicht interessiert.

Zwar konnten sie mir kein "Fahren ohne Führerschein" vorwerfen, und da das Mofa noch nicht einmal einen Tacheo besass konnten sie mir auch nichts ans Bein pinkeln , dass ich es laut Tachoanzeige hätten merken müssen das die Kiste zu schnell fährt.

Kurz gesagt, die Kiste kam auf den Prüfstand, es wurde ausgerechnet welche Kombination von Ritzel und Kettenrad erforderlich wäre, diese Werte per Hand in die Betriebserlaubnis eingetragen und per Stempel amtlich abgesegnet.

Ich denke mal das wird heute noch genauso praktiziert.

Verantwortlich bleibt immer der Halter/Fahrer, allerdings kann man ja mal versuchen die Kosten an den Hersteller weiterzugeben.

Gruß

Reimund

 

am 9. September 2009 um 8:03

Servus,

ganz erlich würde ich mir an deiner Stelle keine so großen Sorgen machen. N Bekanten von mir haben sie mitn Mofa aufgehalten und des Lief damals laut GPS auf der ebene 75km/h und er hatte nur einen Mofaschein. Dann hat er eine Anzeige bekommen wegen:

Fahren ohne Fahrerlaubniss

Fahren ohne Betriebserlaubniss

und Fahren ohne Versicherungsschutz

und zugut erletzt musste er insgesammt 90€ zahlen keine Führerscheinsperre nichts nur 90€

Die haben dann nur gemeint er sollte sich kein zweites mal erwischen lassen dann wirds nicht mehr so billig.

Gruß

Christian

Hallo,

solche Aussagen werden leider immer wieder für bare Münze genommen.

Aber wenn dann der Kadi keinen Spass versteht, dann ist das Geheule hinterher umso lauter.

Im zitierten Fall mit den 90 Euro Strafe hatte der Richter wohl seinen sozialen Tag, oder der ist zufällig mit dem Vater des Delinquenten im selben Verein.

Und die angeblichen 75 km/h waren wohl auch eher Wunschdenken als Realität.

Egal wie "milde" die Strafe auch ausfallen mag, ein "Rückbau" des zu schnellen Gefährtes ist auf alle Fälle obligatorisch.

Kein Grüner wird sich Verantwortung aufbrummen lassen, weil er es versäumt das "Tatwerkzeug" so lange aus dem Verkehr zu ziehen bis dieses sich wieder in einem vorschriftsmäßigen Zustand befindet.

Wenn es nämlich zu einem Unfall kommt, hält der Grüne nämlich seinen Kopf dafür hin.

Gruß

Reimund

Zitat:

Original geschrieben von audi_80_2.3

Dann hat er eine Anzeige bekommen wegen:

Fahren ohne Fahrerlaubniss

Fahren ohne Betriebserlaubniss

und Fahren ohne Versicherungsschutz

und zugut erletzt musste er insgesammt 90€ zahlen keine Führerscheinsperre nichts nur 90€

Das sind aber absolute Ausnahmefälle. Der größte Fehler liegt darin, aus derartigen Urteilen eine Allgemeingültigkeit abzuleiten. Da ist schon mancher Zeitgenosse derbe auf die Nase gefallen, weil er sich darauf verlassen hat...

Hallo,

ein Freund von mir fährt einen älteren Motorroller, dessen Marke

mir leider nicht bekannt ist. Nun erzählte er mir, das er mit dem

Führerschein der Klasse B diesen Roller komplett ungedrosselt (Also in seinem Fall mit 75 km/h) fahren dürfe. Er wäre auch schon des öfteren von der Polizei angehalten worden und diese hätte nichts dazu gesagt.

Meines Wissens nach ist doch eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 45Km/h erlaubt?

Deshalb nun die Frage an euch...

Vielen Dank im voraus und schöne Grüße!

Patrick

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorroller mit Führerschein Klasse B' überführt.]

Mit (neuer) Klasse B ist Klasse AM inbegriffen.

(Früher auch mehr:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_3.html

Aber das ist jetzt nicht mein Thema. Bei Bedarf kannst Du ja nochmal nachfragen.)

AM ist für Kleinkrafträder. Die gibt es mit bis zu 60km/h, je nach Baujahr und Herkunft. Manche alten auch nur 40km/h.

Neu (EU Regelung) gilt jetzt natürlich 45km/h, wie Du schon schreibst.

Aber die alten darf man weiterhin fahren (sie gelten ja als Kleinkrafträder), bis zu ihrem jeweiligen Limit, auch wenn über 45km/h. Siehe Punkt 8:

https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__76.html

(Und dann gibt es noch die mehrspurigen Motorroller. Da hängt es auch vom Alter des Fahrers ab. >100km/h kann legal sein.

Einfach mal die ganze FeV durchlesen. ;) )

Wenn die Polizei nichts merkt, hat er Glück gehabt. Wenn der nächste was merkt, geht das Geheule los.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorroller mit Führerschein Klasse B' überführt.]

Wie schnell er darf steht in seinen Papieren. Vor 2002 bis 50km/h, jetzt 45... Die Simson aus der DDR angesprochene 60km/h...

Er fährt also ohne Führerschein und hat bei einem Unfall bis 5000€ Regress an die Versicherung zu zahlen.

Da muss man sich manchmal fragen, ob ein befristeter Führerschein mit regelmässig wiederholter Prüfung nicht doch nötig ist...!

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorroller mit Führerschein Klasse B' überführt.]

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