Mit Roller von der Polizei erwischt

Hi Leute

ich bin heut mit nem 50ccm Roller von der Polizei mit 80 km/h erwicht worden. Der Roller hat aber noch ne Drossel in der Variomatik und für den Sportauspuff hab ich n certifikat das der auf der Straße zugelassen ist.
Naja auf jeden fall haben die mein roller zum TÜV gebracht um den mal durchchecken zu lassen.

könnt ihr mir helfen?
wisst ihr was auf mit zukommen kann?

danke schonmal im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Hier mal eine Übersicht über die möglichen Folgen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahren_ohne_Fahrerlaubnis

37 weitere Antworten
37 Antworten

Im Ergebnis bedeutet dies, dass umso schärfer rechts zu fahren ist „je behindernder (Langsamfahren) oder gefährdender (Gegenverkehr, Überholen) ein Fahren zur Mitte hin wäre“. Das Rechtsfahrgebot steht dabei in einem Spannungsverhältnis, denn es ist ebenfalls grundsätzlich ein angemessener Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten.

Also langsam oder wenn du überholt wirst RECHTS! Und nicht mittig oder links die Spur blockieren.
Ja, im Land der Querulanten ist manches schwieriger...!

Naja, bei einem Meter Abstand zum Fahrbahnrand fahre ich bei den meisten Straßen schon vergleichsweise mittig. Und ganz rechts am Rand würde ich auch nicht fahren wollen, das animiert nur zahlreiche Autofahrer dazu, trotz Gegenverkehr zu überholen, natürlich unter völliger Missachtung des seitlichen Mindestabstands.

Letztendlich dürfte es gegen eine mittige Fahrweise zumindest so lange nichts einzuwenden geben, solange man ungefähr das erlaubte Tempo fährt.

Bei erlaubten 50 darf man einen 45 km/h-Roller an sich eh nicht überholen, weil man nicht die wesentlich höhere Geschwindigkeit fahren darf, die man braucht, um überhaupt überholen zu dürfen...

Bei Minimum 3m Fahrbahnbreite bleibt genug Platz. Dort wo die rechte Spur des Pkw fährt, wäre angemessen.

Laut Rechtssprechung ist eine um 8-10% höhere Geschwindigkeit erforderlich. Das würde als für einen 45er Roller reichen. Selbst wenn, hast du nicht zu entscheiden, was der andere tut.

Mein Lenker hat eine Breite mit Spiegeln und Gewichten von ca 800mm. Wenn ich also einen Abstand von 1m zum Fahrbahnrand halten soll, so stehen die Räder meines Zweirades bei 1m + 800mm/2

Ergo bei 1.40m vom rechten Fahrbahnrand...

Bei einer Strassenbreite von ca 3m stehe/fahre ich quasi in der Mitte der Fahrbahn....

Einfache Rechnung.

Ähnliche Themen

Das hat mit Belehren nichts zu tun; es ist reiner Selbstschutz. Es ist selbst unter Radfahrern mit Tempo 20-30 üblich, dass sie die Spur bei Gegenverkehr oder enger Fahrbahn "dichtmachen", weil die Dosen sonst so knapp überholen, dass man ihnen bequem an die Scheibe klopfen könnte.

Und wie schon erwähnt lehren die Fahrschulen "mittig in der Spur fahren", und durch den notwendigen Abstand zur Dooring-Zone muss der Überholende sowieso auf die Gegenrichtung ausweichen (bzw. kann gar nicht überholen, ohne das Tempolimit zu überschreiten). 8-10% Geschwindigkeitsdifferenz reichen auf mehrspurigen Kraftfahrstraßen/BAB, aber nicht bei einspurig innerorts mit parkenden Fahrzeugen, Einmündungen, Kreuzungen usw. Wenn dann noch potentiell rutschige Fahrbahnmarkierungen in der Mitte sind (Pfeile etc.) ist man automatisch links. Am rechten Rand zu kauern und sich in derselben Spur überholen zu lassen ist brandgefährlich.

Zitat:

@Papstpower schrieb am 27. März 2020 um 07:57:06 Uhr:


Bei Minimum 3m Fahrbahnbreite bleibt genug Platz. Dort wo die rechte Spur des Pkw fährt, wäre angemessen.

Laut Rechtssprechung ist eine um 8-10% höhere Geschwindigkeit erforderlich. Das würde als für einen 45er Roller reichen. Selbst wenn, hast du nicht zu entscheiden, was der andere tut.

Ich habe nicht entschieden, was jemand anderes tut. Das habe ich auch nicht geschrieben. Mit diesem etwas hohlen Argument kann man im Übrigen die gesamten Regeln vergessen. Ich darf als Verkehrsteilnehmer grundsätzlich auf regelkonformes Verhalten der anderen VT vertrauen.

Angesichts eines einzuhaltenden Mindestabstands beim Überholen von 1,5m bzw. 2 Metern stellst Du hier eine steile These in den Raum, wo noch Platz zum Überholen ist. Bei einer Fahrbahn von 3 Metern Breite jedenfalls nicht. Wenn Du das wirklich glaubst, solltest Du Deinen Führerschein vielleicht besser abgeben.

Dein Widersprechen aus Prinzip ist zeitweise ohnehin schon lästig, aber wenn Du noch grob falsches Zeug von Dir gibst, wird's auch schon mal peinlich.

Und kleiner Hinweis am Rande: Fahrbahn ist nicht gleich Fahrstreifen.

Zitat:

@huedefueh schrieb am 27. März 2020 um 08:47:32 Uhr:


Mein Lenker hat eine Breite mit Spiegeln und Gewichten von ca 800mm. Wenn ich also einen Abstand von 1m zum Fahrbahnrand halten soll, so stehen die Räder meines Zweirades bei 1m + 800mm/2

Ergo bei 1.40m vom rechten Fahrbahnrand...

Bei einer Strassenbreite von ca 3m stehe/fahre ich quasi in der Mitte der Fahrbahn....

Einfache Rechnung.

1m bzw 1,5 bezieht sich auf den Abstand zu anderen Fahrzeugen. Gibts die immer? (andere Fahrzeuge)

Zitat:

@hoinzi schrieb am 27. März 2020 um 12:53:57 Uhr:



Ich darf als Verkehrsteilnehmer grundsätzlich auf regelkonformes Verhalten der anderen VT vertrauen.

Das darfst du... Das solltest du aber später nicht im Krankenhaus (bestenfalls) von dir geben, dass du darauf vertraut hast... Kannst du in der Fahrschule immer wieder vom Fahrlehrer hören... Und als 2 Rad fahrer sollte man sich als allererstes angewöhnen, für andere mitzudenken...!

Zitat:

@Papstpower schrieb am 27. März 2020 um 17:52:40 Uhr:


1m bzw 1,5 bezieht sich auf den Abstand zu anderen Fahrzeugen. Gibts die immer? (andere Fahrzeuge)

Wie kommst Du denn jetzt schon wieder darauf??

Du biegst Dir die Welt auch wie sie Dir gefällt...

Du wolltest mal wieder den Oberlehrer raushängen lassen und uns sagen, wo wir auf der Spur zu fahren haben und hast uns das Rechtsfahrgebot um die Ohren gehauen..

Aufgrund dessen und aufgrund der StVO, die folgendes sagt:

"Das Rechtsfahrgebot steht dabei in einem Spannungsverhältnis, denn es ist ebenfalls grundsätzlich ein angemessener Sicherheitsabstand zum rechten Fahrbahnrand einzuhalten. Dieser soll in der Regel einen Meter betragen und
darf nur im Ausnahmefall einen halben Meter unterschreiten"

Habe ich meine Rechnung aufgestellt...

Aber dass Du Dich jetzt wieder versuchst rauszuwinden, war ja klar.

Denn Du hast IMMER Recht.

Deine Antwort
Ähnliche Themen