Mit Roller von der Polizei erwischt
Hi Leute
ich bin heut mit nem 50ccm Roller von der Polizei mit 80 km/h erwicht worden. Der Roller hat aber noch ne Drossel in der Variomatik und für den Sportauspuff hab ich n certifikat das der auf der Straße zugelassen ist.
Naja auf jeden fall haben die mein roller zum TÜV gebracht um den mal durchchecken zu lassen.
könnt ihr mir helfen?
wisst ihr was auf mit zukommen kann?
danke schonmal im Voraus.
Beste Antwort im Thema
Hier mal eine Übersicht über die möglichen Folgen:
37 Antworten
Ohne Führerschein kostet 10€. Ohne ausreichende Fahrerlaubnis ca. 30 Tagessätze (als erwachsener Ersttäter). 😉
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Motorroller mit Führerschein Klasse B' überführt.]
Mal ernsthaft:
Früher hatte ein Kleinwjagen 40PS und heute 100PS.
Ein Golf L ist heute gut 30cm breiter und gut 400 kg schwerer..
usw.
Nur Mofas sind die gleichen geblieben.
Warum stürzt sich die Polizei so darauf?
Wenn man hier ein bischen Umsicht hätte und wirklich die Sicherheit im Auge hätte würde man doch erkennen wie wenig Sinn das macht.
Viele Mofas sind Roller, die baugleIch auch mit Motoren ausgestattes sind, die über 100 km/h fahren -also Rahmen und Bremsen haben um sicher und verkerstauglich zu sein. -Auch bei 80-90km/h.
Der Rest ist Übungssache. Wie kann man so was noch ernst nehmen wenn der Menschenverstand dagegen spricht?
Erstens ist das Thema schon ein wenig älter.
Zum anderen geht es auch um die fahrerlaubnis
Dann denk auch mal daran das schpn ein 125er hinten Scheibenbremse statt Trommel hat
Zitat:
@manta-mike schrieb am 17. März 2020 um 11:22:52 Uhr:
Dann denk auch mal daran das schpn ein 125er hinten Scheibenbremse statt Trommel hat
Andersrum wahrscheinlich min genausoviele mit Trommel hinten.
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Ob nun mit dem 50er Roller und "schneller als erlaubt" erwischt, oder mit einer z.B. 250er und 27 PS (oder so in der Größenordnung): beides ist fahren ohne Fahrerlaubnis.
Vielleicht reagiert dann der Richter ein wenig anders, aber die Größenordnung der Strafe wird sich nicht sonderlich unterscheiden (ist ja der gleiche Tatbestand).
Ich will jetzt nicht zum Schwarzfahren anstiften, nicht falsch verstehen.
Nur sensibilisieren was man besser nicht machen sollte.
Ich wurde damals Mitte der 80er mit einem frisierten Mofa (Hercules GX) erwischt wie ich grad einen LKW überholt habe. War nicht lustig das Ganze, gar nicht lustig.... Finanziell für einen Azubi damals schon bitter....
Gott sei Dank ist nichts passiert. Wahrscheinlich hatte mein Schutzengel der Polizei einen Hinweis gegeben bevor was passiert :-)....
Davon rede ich schon seit Jahren. Zudem wirst du mit dem großen Kennzeichen deutlich weniger angehalten. Das man davon "nichts gewusst" hat, ist auch beim 50er unglaubwürdig. zumal wenn der Tacho über 50 geht, "könnte" man ja auch das Gas wegnehmen... Beim Auto und Motorrad klappt das ja auch... nur 50er Fahrer müssen immer alles geben^^
Zitat:
@Papstpower schrieb am 17. März 2020 um 16:54:41 Uhr:
...nur 50er Fahrer müssen immer alles geben^^
Diese Unart läßt sich scheinbar auch nicht aus der Welt schaffen.
Das ist komischerweise wirklich so 😁
Ich habe zwei Motorräder. Eine davon eine 750er Honda. Damit bin ich nie zu schnell.
Aber mit meiner Simson S51 muss ich irgendwie immer Vollgas fahren. Auch in der Stadt wo sie echte 65 schafft. Es ist nahezu ein innerlicher Zwang 😁
Kann auch daran liegen, dass die Autofahrer nur "kleines Kennzeichen" sehen und dann der Überholzwang einsetzt. Auf der Schwalbe muss ich innerorts ziemlich weit links in der Spur fahren, damit bei echten 55 kein Auto zum Überholen ansetzt.
Wenn man fies sein will, kann man kurz vor (versteckten) Blitzern rechts in der Spur fahren. 😁
Einfach mal die STVO lesen. Rechtsfahrgebot gilt auch auf der Spur. Weiterhin immer schlecht, mit dem einspurigen fahrzeug ein mehrspuriges Fahrzeug "belehren" zu wollen. So dumm kann man gar nicht sein.
Ich habe in der Fahrschule gelernt, dass ich mit meinem motorisierten Zweirad in der Mitte meiner Spur fahren soll und nicht rechts...
Was Du wohl meinst, ist dass ich bei mehreren Spuren in eine Richtung das Rechtsfahrgebot einhalten soll.
Ich fahre auch immer mittig bis links. Ebenso in der Fahrschule gelernt
Zitat:
@huedefueh schrieb am 26. März 2020 um 20:34:56 Uhr:
Was Du wohl meinst, ist dass ich bei mehreren Spuren in eine Richtung das Rechtsfahrgebot einhalten soll.
Und das zählt auch nur außerorts bzw auf Autobahnen. Beim Zweirad wir auch die mögliche Verbreiterung des Fahrzeugs durch Schräglage in Kurven berücksichtigt. Daher ist das mittige Fahren angebracht und wird nicht bestraft.
Unter Umständen kann man sogar ziemlich weit links fahren, wenn man in Rechtskurven fährt.... Schräglage halt.
Und in Deinem Link steht genau das, was ich geschrieben habe..
Danke, dass Du mir Recht gibst. Damit hätte ich nicht gerechnet.