Mit Prototypen (kein Tacho) geblitzt

Hallo,

ich wurde neulich geblitzt - innerorts 21 km/h zu schnell = 70€ und 1 Punkt. Wäre jetzt kein Beinbruch, aber muss ja nicht sein. Ich frage mich, ob ich (zumindest gegen den Punkt) angehen kann, da ich beweisen kann, dass das Fahrzeug nicht über einen funktionierenden Geschwindigkeitsmesser verfügte.
Klar war ich zu schnell, hatte aber gedacht, dass ich so die normalen 60 km/h innerorts hatte, vorallem da ich im Verkehrt "mitgeschwommen" bin.

Meint ihr, da hätte ich ne Chance?

Grüße
Spide

Beste Antwort im Thema

Genau, mach das mal. Dann bekommst Du nicht nur das Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern obendrauf noch eine Anzeige wegen der Teilnahme im Straßenverkehr mir einem nicht zugelassenen, ja nicht einmal zulassungsfähigen Kraftfahrzeug...

Wenn Du allerdings damit Erfolg hast, teile es bitte hier mit. Ich werde dann sofort meinen Tacho außer Betrieb setzen und kann dann so schnell fahren wie ich will.

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Jungs, glaubt doch nicht so ein Märchen, vonwegen Testfahrer. 😁 😁 😁

Naja wir fahren ja die Prototypen, um eben Fehler zu finden. In meinem Fall war es so, dass das SUV die gesamte Fahrzeugelektronik von einem "nicht-SUV" hatte. So auch der Geschwindigkeitsmesser - kein Problem, nur das der eben von einem ganz anderen Reifenquerschnitt ausgegangen ist. Solch Vorgehen ist hier in meiner Abteilung normal.

Ich frage hier und nicht bei der Rechtsabteilung, weil ich eine neutrale Einschätzung haben wollte. Und nur weil hier von "Lackierung" und nicht "Beklebung" gesprochen wird, mich infrage zustellen, finde ich eigenartig.

Zitat:

@spide schrieb am 24. April 2015 um 11:06:54 Uhr:


OK, dann hol ich etwas mehr aus, mit Prototypen meine ich ein Fahrzeug, welches mit Tarnfarbe lakiert wurde und noch kein Serienauto ist. Ich arbeite bei einem Autohersteller und muss halt hin und wieder Vorserienfahrzeuge fahren. In meinem Fall war ein Geschwindikeitsmesser von einem normalen Fahrzeug in einem SUV verbaut, der wegen des massiv anderen Reifenquerschnitts nur Müll angezeigt hat. 60 von 70 km/h zu unterscheiden ist in einem großen Fahrzeug nicht einfach.

Na jetzt wirds albern, Du gurkst mit Erlkönigen rum und fragst hier um Rat weil Du geblitzt wurdest. Ich kann mir nicht vorstellen das dies im Vorfeld nicht alles penibelst geregelt wurde.

Muss sich ein Erlkönig an die STVO halten ?-> Ja

Darf ein Erlkönig überhaupt ohne funktionierenden Tacho durch die Gegend fahren ? -> sicherlich Nein

Ich sehe da kein Spielraum für Einspruch, und das Du einfach nur mitgeschwommen bist kannst auch nicht vorbringen.

Und glauben tue ich die Geschichte auch nicht, sie hat nämlich hier auf MT nichts zu suchen.

Zitat:

@FabJo schrieb am 24. April 2015 um 11:23:15 Uhr:


Jungs, glaubt doch nicht so ein Märchen, vonwegen Testfahrer. 😁 😁 😁

Ein Testfahrer, der von seinem Arbeitgeber nicht einmal über grundlegendsten rechtlichen Fragen beim Bewegen von Prototypen im öffentlichen Straßenverkehr aufgeklärt wird?

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Testfahrer 😁

Gruß Metalhead

Doch, ich stelle das in Frage, keine Testfahrer würde sowas hier bei MT schreiben.
Du bist KEIN Testfahrer.

Wenn du das sagst und meiner Begründung nicht glaubst, weiter werde ich mich nicht rechtfertigen.

Tun wir mal so, als wäre die Hintergrundgeschichte war und führen den Thread darauf basierend fort.

Zitat:

@spide schrieb am 24. April 2015 um 11:25:30 Uhr:


So auch der Geschwindigkeitsmesser - kein Problem, nur das der eben von einem ganz anderen Reifenquerschnitt ausgegangen ist.

Wie gesagt: interessiert die Ordnungsbehörde nicht im geringsten. Wenn das anerkannt würde, würde dies ja z.B. auch im Falle eines Unfalls gelten. Denk mal drüber nach...

Zitat:

Solch Vorgehen ist hier in meiner Abteilung normal.

Dann lass in Deiner Abteilung den Hut herumgehen und verbuche es unter Lehrgeld.

Jop, danke für die Einschätzung. Ich hab leider erst wärend der Fahrt mitbekommen, dass der Tacho nicht richtig geht. Werde das nächstes Mal vorher klären und nun meinen Punkt nehmen.

Um welches Vorserienmodell handelt es sich denn ?

Mal angenommen es stimmt was du da sagtst, dann hättest du erst gar nicht mit dem Auto fahren dürfen.
Kein Testfahrer bei MB würde sich damit auf öffentliche Straßen begeben.
Mich würde mal interessieren bei welcher Firma du arbeitest.
Bei einem deutschen Autohersteller garantiert nicht, die lassen ihre Testdriver so nicht fahren.

Ich sag bestimmt nicht, wo ich arbeite, es gibt nicht viele von den Fahrzeugen und noch weniger, die sich haben Blitzen lassen. Bin nicht auf Komplikationen aus, gerade nicht, wenn hier Praktiken vom Arbeitgeber bekannt werden, die anscheinen nicht so ganz in Ordnung sind.

Find es jetzt aber selber erstaunlich, dass die uns hier (so ist es wirklich, warum sollte ich das erfinden?!) mit solchen Fahrzeugen rumfahren lassen. Das Problem ist, dass die Elektronik in einem realen Fahrzeug getestet werden muss, aber es noch gar keine Karossen gibt. Also wird die Elektronik in ein Serienfahrzeug eingebaut - welches aber nicht so ganz passend ist. Z.B. war auch die Tankanzeige vom Kollegen kaputt/nicht funktionsfähig. Der blieb mitten auf der Autobahn stehen und musste von einem Kollegen sich Benzin holen lassen.

PS: Ich kann höchstens sagen, dass es ein VW, Mercedes oder BMW war.

Kopfschüttel...
Also ich bin hier mal raus...
Muss doch mal wieder ein richtiges Märchenbuch lesen. 😁

Zitat:

@FabJo schrieb am 24. April 2015 um 11:17:33 Uhr:


… Nur zu deiner Info, ich war mein halbes Berufsleben lang in der Neuwagenentwicklung bei MB tätig.

Gib es bei MB auch eine Gebrauchtwagenentwicklung? 😰

Zitat:

@spide schrieb am 24. April 2015 um 11:45:31 Uhr:


Also wird die Elektronik in ein Serienfahrzeug eingebaut - welches aber nicht so ganz passend ist.

[Sherlock Holmes Modus]

Wenn es sich äußerlich um ein Serienfahrzeug handelt, warum sollte man es dann tarnen?

[/Sherlock Holmes Modus]

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