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Mit Prototypen (kein Tacho) geblitzt

Themenstarteram 24. April 2015 um 8:23

Hallo,

ich wurde neulich geblitzt - innerorts 21 km/h zu schnell = 70€ und 1 Punkt. Wäre jetzt kein Beinbruch, aber muss ja nicht sein. Ich frage mich, ob ich (zumindest gegen den Punkt) angehen kann, da ich beweisen kann, dass das Fahrzeug nicht über einen funktionierenden Geschwindigkeitsmesser verfügte.

Klar war ich zu schnell, hatte aber gedacht, dass ich so die normalen 60 km/h innerorts hatte, vorallem da ich im Verkehrt "mitgeschwommen" bin.

Meint ihr, da hätte ich ne Chance?

Grüße

Spide

Beste Antwort im Thema

Genau, mach das mal. Dann bekommst Du nicht nur das Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern obendrauf noch eine Anzeige wegen der Teilnahme im Straßenverkehr mir einem nicht zugelassenen, ja nicht einmal zulassungsfähigen Kraftfahrzeug...

Wenn Du allerdings damit Erfolg hast, teile es bitte hier mit. Ich werde dann sofort meinen Tacho außer Betrieb setzen und kann dann so schnell fahren wie ich will.

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Genau, mach das mal. Dann bekommst Du nicht nur das Bußgeld wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern obendrauf noch eine Anzeige wegen der Teilnahme im Straßenverkehr mir einem nicht zugelassenen, ja nicht einmal zulassungsfähigen Kraftfahrzeug...

Wenn Du allerdings damit Erfolg hast, teile es bitte hier mit. Ich werde dann sofort meinen Tacho außer Betrieb setzen und kann dann so schnell fahren wie ich will.

am 24. April 2015 um 8:27

Zur Not hätte man ja wenigstens ein mobiles Navi montieren können!

Nachtrag:

Was für Kennzeichen waren denn an Deinem "Prototyp"? Oder soll Prototyp heißen, dass Du einfach an einem angemeldeten Fahrzeug herumgebastelt hast, und es dabei so verändert hast, dass die Betriebserlaubnis erlischt? So oder so: ein Kraftfahrzeug ohne Tacho darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht betrieben werden.

Daraus folgt der gute Tipp: Klappe halten und zahlen. Alles andere kann es nur noch schlimmer machen...

am 24. April 2015 um 8:51

Dummheit schützt auch nicht vor einer Strafe.

Könnte, nein, müsste eigentlich noch wesentlich teurer werden.

Jeder Versuch dagegen anzugehen dürfte nur dazu führen das die Strafe noch deutlicher ausfallen dürfte.

Ein funktionierender Geschwindigkeitsanzeiger ist vorgeschrieben und Ohne hast Du auf der Straße nichts zu suchen, ganz einfach.

am 24. April 2015 um 9:02

Dabei würde ich so gerne die Antwort der Behörde lesen. :)

Vielleicht ist der TE ja bei einem Autohersteller beschäftigt und hatte eine Sondergenehmigung für den fehlenden Tacho?

Zu schnell fahren darf er natürlich trotzdem nicht.

Themenstarteram 24. April 2015 um 9:06

OK, dann hol ich etwas mehr aus, mit Prototypen meine ich ein Fahrzeug, welches mit Tarnfarbe lakiert wurde und noch kein Serienauto ist. Ich arbeite bei einem Autohersteller und muss halt hin und wieder Vorserienfahrzeuge fahren. In meinem Fall war ein Geschwindikeitsmesser von einem normalen Fahrzeug in einem SUV verbaut, der wegen des massiv anderen Reifenquerschnitts nur Müll angezeigt hat. 60 von 70 km/h zu unterscheiden ist in einem großen Fahrzeug nicht einfach.

am 24. April 2015 um 9:12

Keine Ahnung wie solche Prototypen zugelassen werden, aber ich vermute das so ein Widerspruch dir bzw. Deinem Arbeitgeber mehr Ärger einbringen kann als die Ordnungswidrigkeit.

Zur Not kann dir ein Handy oder Navi die korrekte GPS Geschwindigkeit anzeigen.

am 24. April 2015 um 9:12

Ein Autohersteller ohne Rechtsabteilung für solche Kinkerlitzchen? :confused:

Zitat:

@spide schrieb am 24. April 2015 um 11:06:54 Uhr:

OK, dann hol ich etwas mehr aus, mit Prototypen meine ich ein Fahrzeug, welches mit Tarnfarbe lakiert wurde und noch kein Serienauto ist. Ich arbeite bei einem Autohersteller und muss halt hin und wieder Vorserienfahrzeuge fahren. In meinem Fall war ein Geschwindikeitsmesser von einem normalen Fahrzeug in einem SUV verbaut, der wegen des massiv anderen Reifenquerschnitts nur Müll angezeigt hat. 60 von 70 km/h zu unterscheiden ist in einem großen Fahrzeug nicht einfach.

Wenn das war sein sollte, zeugt es nicht gerade von professionellem Verhalten seitens Deines Arbeitgebers. Es wäre mir auch neu, dass ein Autohersteller Fahrzeuge (auch Prototypen) im öffentlichen Straßenverkehr bewegen darf, die nicht einmal zulassungsfähig sind, dafür haben sie doch eigene Teststrecken?

Wie auch immer:

Es interessiert die Ordnungsbehörden nicht im geringsten, wieso Du die Geschwindigkeit überschritten hast. Zu Deinen Gunsten wird ja sogar von einem Versehen ausgegangen. Bei Vorsatz (Herr Wachtmeister, ich war in Eile...) kann das Bußgeld auch verdoppelt werden. Die Fahrgeschwindigkeit zu messen und das Tempolimit einzuhalten, liegt alleine in Deiner Verantwortung.

Nähere Auskünfte kann Dir hier aber sicher die Rechtsabteilung Deines Arbeitgebers geben, die jeder Automobilhersteller hat...

am 24. April 2015 um 9:17

@spide

Schönes Märchen. :D

Prototypenfahrer werden garantiert hier nicht sowas fragen.

Außerdem sind Prototypen nicht in Tarnfarbe lackiert sondern beklebt.

Du bist garantiert KEIN Prototypenfahrer.

Nur zu deiner Info, ich war mein halbes Berufsleben lang in der Neuwagenentwicklung bei MB tätig.

Zitat:

@spide schrieb am 24. April 2015 um 11:06:54 Uhr:

In meinem Fall war ein Geschwindikeitsmesser von einem normalen Fahrzeug in einem SUV verbaut, der wegen des massiv anderen Reifenquerschnitts nur Müll angezeigt hat.

Tja, dann halt den richtigen Reifenindex programmieren.

Wenn das alles noch nicht geht, dann halt was anderes nehmen.

Mein Handy und sogar meine Armbanduhr sind in der Lage nach GPS die Geschwindigkeit zu ermitteln. Fahrradtachos gehen meist auch bis 300km/h.

Wie das genau mit den Zulassungen bei Prototypen läuft weiß ich nicht (sollte aber jemand in deiner Firma wissen).

Die Geschwindigkeit überschreiten ist halt nicht erlaubt und wie du/ihr das sicherstellt ist dein/euer Problem.

Vielleicht zahlt der Chef ja die Strafe, oder der Fahrer ist nicht ermittelbar. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@FabJo schrieb am 24. April 2015 um 11:17:33 Uhr:

Du bist garantiert KEIN Prototypenfahrer.

Sooo direkt wollte ich das jetzt nicht schreiben...

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