Mit ölenden Lenkmanchetten weiterfahren wie bisher????
Hallo,
wie schon in diesem Forom besprochen habe ich Öl an beiden Lenkmanchetten an meinem Vectra 2,2 DTI Caravon , BJ 2001, 100.000 km.....
Der Händler will den Schaden nicht auf Gewährleistung übernehmen obwohl der Schaden ( ölendes Lenkgetriebe) 8 Wochen nach Kauf beim Reifenwechsel aufgefallen ist.
Da das Getriebe noch keine Probleme macht, ist es dann möglich noch mit den ölenden Lenkmanchetten zu fahren?
Gibts das häufiger? Anstatt Austausch des Lenkgetriebes einfach mal Servoöl nachfüllen?
Will den Wagen eh nur noch 1,5 Jahre und 15.000 km fahren.....!
Was meint ihr?
Danke schon mal!
16 Antworten
Re: Mit ölenden Lenkmanchetten weiterfahren wie bisher????
Zitat:
Original geschrieben von SuperIngo112
Was meint ihr?
Ich
meine, anstatt ständig wegen ein und demselben Problem neue Threads zu eröffnen, solltest Du Dir lieber mal das durchlesen, was dort schon
geschriebenwurde, inklusive dem Verweiß auf einen
älteren Thread, in dem genau die Frage, die Du jetzt hast, ausführlich behandelt und beantwortet wird. Alternativ könnte die Suchfunktion auch helfen...
Zitat:
Original geschrieben von SuperIngo112
Danke schon mal!
Danke auch!
Marco
Wieso steigerst du dich in die Thematik eigentlich so rein, Marco? Es wurde ja bereits alles gesagt. 😕
Außerdem ist es doch toll, wenn jemand ein BGH-Urteil kippt und zukünftig ein Lenkgetriebe als kein Verschleissteil anerkannt wird.
@Threadersteller
Deine Lenkmanschetten ölen, weil es dein Lenkgetriebe tut. Ursache bekämpfen, alles andere wäre Pfusch!
Grüße
Flasher
Zitat:
Original geschrieben von Flasher@Vectra
Wieso steigerst du dich in die Thematik eigentlich so rein, Marco? Es wurde ja bereits alles gesagt. 😕
Gute Frage, weiß es selbst nicht so genau - vielleicht, weil ich die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben habe...?
Lieber Marco, bitte komm Deiner "Ansage " nach und beantworte meine Fragen einfach nicht mehr.
Habe mehrere Urteile gelesen ( neueren datums) die ein Lenkgetriebe als Sachmangel darstellen....!
Also:
Der Händler erkennt das Lenkgetriebe als Sachmangel an, Er sieht es nicht als Verschleißteil.
Er hat mich allerdings heftig beschimpft. Er hätte zwei Kinder die er ernähren müsste und er verdiene sowieso schon nix mehr an Gebrauchtwagen, er hätte die Schnauze voll von dem Gewährleistungsgesetz.....
Zur Info: Bevor ich den Opel bei ihm gekauft habe hat er mir einen Toyota Avensis verkauft. Nach 5 Tagen stellte sich heraus, dass der Wagen einen heftigen Autobahnunfall hatte. Schaden 9.000 Euro. Der Wagen wurde von mir zurrückgegeben und gegen den Opel getauscht.
Jetzt stellte sich heraus, dass der opel auch einen Heckschaden hatte ( Sto0stange neu, Bodenblech verbeult...)
Es geht mir einfach ums Prinzip und um die hunderte Euros die ich trotz Gewährleistungsanspruch zahlen soll.....#
Deshalb meine Überlegung um dem Theater zu entgehen....:
Das Auto mit ölendem Getriebe weiterfahren und nächstes Jahr im Herbst verkaufen.....
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... und dann einen "Sachmangel" verschweigen?
Der Händler kommt dir doch schon sehr entgegen, soweit ich das aus der Ferne bewerten kann. Warum findest du mit ihm jetzt nicht eine Kompromisslösung und lässt das Lenkgetriebe reparieren?
Grüße
Flasher
Zitat:
Original geschrieben von SuperIngo112
Lieber Marco, bitte komm Deiner "Ansage " nach und beantworte meine Fragen einfach nicht mehr.
Gerne. Nur eine Frage habe ich: Wenn Du
Zitat:
Original geschrieben von SuperIngo112
Außerdem streiten wir nicht sondern diskutieren verschiedene Ansichten.....
behauptest, wieso lässt Du mich und die anderen "dumm" dastehen und setzt uns nicht über die von Dir gewonnenen Erkenntnisse in Form von
Zitat:
Original geschrieben von SuperIngo112
Habe mehrere Urteile gelesen ( neueren datums) die ein Lenkgetriebe als Sachmangel darstellen....!
in Kenntnis? Wie soll man Dir da helfen???
Aber ist schon OK, habe genug andere Sachen zu tun und schon viel zu viel Zeit mit Deiner Angelegenheit verplempert. Wenn Du meine Hilfe nicht willst, kann mir das eigentlich nur recht sein - auch wenn ich es nach wie vor nicht verstehe. Am besten Du gehst vor Gericht, ziehst durch alle Instanzen und erwirkst ein neues BGH-Urteil. Dann haben wir Ruhe und die Gewissheit, in Zukunft beim Gebrauchtwagenkauf mehr Rechte zu haben als jetzt.
Danke.
Der 3te Fred zum selben dämlichen Thema. Füll Öl nach und fahr die 1,5 Jahre, fertig.
Please close!!!
Zitat:
Original geschrieben von SuperIngo112
Er hat mich allerdings heftig beschimpft. Er hätte zwei Kinder die er ernähren müsste und er verdiene sowieso schon nix mehr an Gebrauchtwagen, er hätte die Schnauze voll von dem Gewährleistungsgesetz.....
ganz schön heftig, aber typisch. der händler ist selber schuld, wenn beim ankauf nichts überprüft wurde. hauptsache ein anderer wagen (vielleicht sogar ein neuwagen) wurde verkauft.
gesetzt ist gesetz und aus.............
Es gibt zwei Möglichkeiten:
(a) Der Händler wurde übers Ohr gehauen, weil Kunden die Vorschäden verschwiegen haben UND er nicht in der Lage war diese beim Ankauf zu erkennen. Es ist SEIN Problem und nicht deins. Entweder er lernt was dazu oder der Markt sortiert ihn aus.
(b) Der Händler hat den Wagen in Kenntnis des Defekts billig angekauft und versucht dich übers Ohr zu hauen. Es ist nicht direkt dein Problem wenn du einen Vorschaden bemerkst, den ER zu beheben hat.
Wie ich es auch drehe, wenn das Getriebe kein Verschleissteil ist (was nicht sein kann) ist er fällig. Egal wie er jammert.
ich kann marco absolut verstehn. für jeden sch..ß wird mittlerweile ein thread aufgemacht oder aus einem thema werden mehrere.
ihm wurde alles diesbezüglich gefragt und schreibt selbst im ersten posting schon " wie besprochen " 😕
wenn dieser händler dir nen unfallwagen angedreht hat und der opel auch schon wieder nen unfallwagen ist weiß ich ehrlich gesagt nicht, wer dir noch helfen soll.
zum anwalt willst du nicht, dann geb den wagen zurück und lass es dort sein, das war mein letzter rat, alles weitere ist dir ja eh egal.
cu frosti
Warum stellst du ihm die Karre nicht einfach wieder hin? Es ist ja ein verschwiegener Unfallschaden da, also kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Gib das Auto zurück und du bist alle deine diesbezüglichen Probleme los.
Wenn nur die Heckstoßstange ersetzt worde wäre, wäre es ja noch kein Unfallschaden. Aber da das Bodenblech zerbeult ist, liegt wohl definitiv ein verschwiegener Unfallschaden vor. Damit entspricht der Wagen nicht dem vertragsgemäßem Zustand und der Händler muss auch dieses Ei ohne wenn und aber zurück nehmen. Da würde ich mir über das Lenkgetriebe überhaupt gar keine Sorgen machen. Soll der Händler doch sehen, was er mit der Möhre macht.
Nochmal: ab zum Anwalt und dem auch die ganze Story erzählen. Und dann die Forderungen schriftlich stellen, bloß nix mehr mündlich mit der Werkstatt aushandeln.
OK.
Der Händler behebt den Schaden und ich zahle , des lieben Frieden Willens, 130 Euro dazu.
Werde da nie wieder ein Auto kaufen, sondern beim ordentlichen FOH und nicht bei diesem Toyota-Händler. Oder ich kauf von Privat.
Das Auto ist ja super und ich will ihn auch weiterfahren, deshalb gebe ich ihn wegen der Stoßstange etc. nicht zurück.
Den Toyota vorher gab ich zurück weil er einen Schaden von 9.000 Euro hatte. Fahrer und Hintertür neu, Kotflügel, Motorhaube und Koferrklappe neu.....!
Vielen Dank für Eure Tips.
So habe ich immerhin ein paar hundert Euro gespart.....
DANKE
wenn du sonst noch zuviel geld hast kann ich dir meine kontodaten senden...
kann sowas nicht nachvollziehen...