Mit LKW Auf Kraftfahrstrasse geblitzt worden mit erlaubten 60

Hallo,
Vielleicht ist jemand ähnliches passiert.
Ich war mit einem LKW auf der B56 kommend von Holland unterwegs wobei die B56 als Kraftfahrstrasse ausgeschildert ist und nach wenigen Kilometern in die A46 mündet.
Ich fahr die Strecke fast täglich seit fast einem Jahr und nie stand da ein Blitzer. An einem Tag natürlich schon (Einseitensensor 8.0) und am nächsten Tag war er auch wieder weg. Post kam und Ordnungsamt ist der Meinung da ist 60 erlaubt, bin mit 86 km/h geblitzt worden und nun ein Bußgeldverfahren am Hals. Anwalt ist schon eingeschalten und wir warten momentan auf Akteneinsicht.
Jemand von euch Erfahrungen bei ähnlichem? Oder Rat?
Lg

46 Antworten

Auf LS gilt m.W. meist Tempo 60 für LKW. Je nach Gewicht. 😉

Zitat:

60 km/h gilt als Höchstgeschwindigkeit auf der Landstraße in Deutschland für Fahrzeuge mit einem Gewicht über 7,5 t, Kfz über 3,5t mit Anhänger und Busse, die Fahrgäste transportieren, für welche nicht ausreichend Sitzplätze vorhanden sind.

Kraftfahrstraße einspurig oder Zweispurig mit baulicher Trennung?

Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 11. Jan. 2025 um 17:36:31 Uhr:


Kraftfahrstraße einspurig oder Zweispurig mit baulicher Trennung?

Das ist die richtige Frage. Den nur bei Fahrbahnen für eine Richtung mit baulicher Trennung gilt keine 60 für LKW.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 11. Januar 2025 um 17:40:58 Uhr:



Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 11. Jan. 2025 um 17:36:31 Uhr:


Kraftfahrstraße einspurig oder Zweispurig mit baulicher Trennung?

Das ist die richtige Frage. Den nur bei Fahrbahnen für eine Richtung mit baulicher Trennung gilt keine 60 für LKW.

Da bin ich mir auch nicht ganz sicher

Auf der B10 zwischen Annweiler und Hinterweidenthal ist wechselseitig jeweils eine Richtung Zweispurig mit Mittelstreifen ohne bauliche Trennung (Gegenrichtung dann einspurig)

Seltsamerweise geben die großen LKW s bei zwei Spuren dann immer wie wild Gas bis es dann wieder einspurig wird

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Die Frage ist überflüssig, da sie LKW oberhalb 7,5t gar nicht betrifft.

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 11. Januar 2025 um 17:40:58 Uhr:



Zitat:

@hase_im_pfeffer schrieb am 11. Jan. 2025 um 17:36:31 Uhr:


Kraftfahrstraße einspurig oder Zweispurig mit baulicher Trennung?

Das ist die richtige Frage. Den nur bei Fahrbahnen für eine Richtung mit baulicher Trennung gilt keine 60 für LKW.

Das ist das tolle an der strecke, gibt nur teilweise ne bauliche Trennung, dann nach paar Kilometern wieder nicht das wechselt sich immer wieder plus das 2+1 Prinzip mit den Fahrbahnen

Egal. Gilt nicht für LKW >7.5t. Siehe §3 Abs. 3, 2. b) aa). In §3 Abs. 3, 2. c) sind keine schweren LKW aufgeführt. Das ist doch eindeutig.

Wo genau bist du denn geblizt worden?
Gib doch mal einen Maps-Link

Gruß Acki

Zitat:

@Acki68 schrieb am 11. Januar 2025 um 17:53:36 Uhr:


Wo genau bist du denn geblizt worden?
Gib doch mal einen Maps-Link

Gruß Acki

52538 Gangelt, B56 / Abschn. 3,1; km 1,06; Rtg. BAB A 46,

Zitat:

@Boege97_ schrieb am 11. Januar 2025 um 17:52:37 Uhr:


Das ist das tolle an der strecke, gibt nur teilweise ne bauliche Trennung, dann nach paar Kilometern wieder nicht das wechselt sich immer wieder plus das 2+1 Prinzip mit den Fahrbahnen

Bist du im Bereich mit baulicher Trennung oder ohne baulicher Trennung geblitzt worden. Nur du kannst uns das sagen. Stelle doch einen Streetview-Link hier rein. Brauchst diese Strecke hier:

Klick mich

nur mit den Cursern abfahren und die richtige Stelle dann hier verlinken.

Gruß

Uwe

Zitat:

@Twinni schrieb am 11. Januar 2025 um 17:53:33 Uhr:


Egal. Gilt nicht für LKW >7.5t. Siehe §3 Abs. 3, 2. b) aa). In §3 Abs. 3, 2. c) sind keine schweren LKW aufgeführt. Das ist doch eindeutig.

Natürlich spielt das eine Rolle!

Auf Autobahnen darf innerhalb geschlossener Ortschaften schneller als 50 km/h gefahren werden. Auf ihnen sowie außerhalb geschlossener Ortschaften auf Kraftfahrstraßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen
1.
für
a)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,
b)
Personenkraftwagen mit Anhänger, Lastkraftwagen mit Anhänger, Wohnmobile mit Anhänger und Zugmaschinen mit Anhänger sowie
c)
Kraftomnibusse ohne Anhänger oder mit Gepäckanhänger
80 km/h,

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 11. Januar 2025 um 18:09:31 Uhr:



Zitat:

@Twinni schrieb am 11. Januar 2025 um 17:53:33 Uhr:


Egal. Gilt nicht für LKW >7.5t. Siehe §3 Abs. 3, 2. b) aa). In §3 Abs. 3, 2. c) sind keine schweren LKW aufgeführt. Das ist doch eindeutig.

Natürlich spielt das eine Rolle!
...80 km/h,

Stimmt, danke. Gut das ich keinen LKW fahre, sonst würde ich den ganzen Verkehr behindern. 😁

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 11. Januar 2025 um 18:06:44 Uhr:



Zitat:

@Boege97_ schrieb am 11. Januar 2025 um 17:52:37 Uhr:


Das ist das tolle an der strecke, gibt nur teilweise ne bauliche Trennung, dann nach paar Kilometern wieder nicht das wechselt sich immer wieder plus das 2+1 Prinzip mit den Fahrbahnen

Bist du im Bereich mit baulicher Trennung oder ohne baulicher Trennung geblitzt worden. Nur du kannst uns das sagen. Stelle doch einen Streetview-Link hier rein. Brauchst diese Strecke hier: Klick mich nur mit den Cursern abfahren und die richtige Stelle dann hier verlinken.

Gruß

Uwe

Das ist das Problem, das war Mitte November und der Blitzer stand nur an einem Tag dort und seither nie wieder. Aber demnach geh ich davon aus dass er genau da aufgestellt war als es einspurig war. Ohje

Zitat:

@Twinni schrieb am 11. Januar 2025 um 17:53:33 Uhr:


Egal. Gilt nicht für LKW >7.5t. Siehe §3 Abs. 3, 2. b) aa). In §3 Abs. 3, 2. c) sind keine schweren LKW aufgeführt. Das ist doch eindeutig.

Lies doch bitte noch mal genau, was du da verlinkt hast.
Wenn es zwei Fahrspuren für eine Richtung gibt, und die Gegenfahrbahn baulich oder durch Linien abgegrenzt ist, gilt für LKW > 7,5t 80 Km/h.

Hier mal der dort stehende Wortlaut:

Zitat:

Diese Geschwindigkeitsbeschränkung gilt nicht auf Autobahnen (Zeichen 330.1) sowie auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind. Sie gilt ferner nicht auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben.

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