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Mit geringen Mängeln durch die HU?

Themenstarteram 21. Juli 2013 um 22:51

Hallo,

ich hatte bei meiner letzten HU zwei geringe Mängel.

1. Bremsseil: hinten links Dichtmanschette beschädigt

2. Scheibenwaschanlage: hinten ohne Funktion.

Damit habe ich die Plakette bekommen. Nun wurde ja zum Juli 2012 die HU verschärft. Die Mängel habe ich nicht abgestellt und ich bin ganz offen: Ich habe es auch nicht vor, wenn es sich vermeiden lässt.

Zu 1: Ich nutze meine Handbremse nicht. Um diese winzige Manschette zu tauschen muss ich das komplette Handbremsseil tauschen und dazu den Auspuff und das Hitzeschutzblech demontieren. Kosten < 150 €.

Zu 2: Ich kenne keinen Audi A3 8L wo die hintere Spritzdüse funktioniert. Das war auch die Erfahrung des TÜV-Prüfers, der es mit einem Augenzwinkern notierte. Seine Aussage: "Bei mir funktioniert die auch nicht, kenne auch keinen A3 bei dem sie noch läuft".

Wie sehen meine Chancen nach der neuen HU-Regelung aus? Hat sich in der hinsicht etwas geändert?

Beste Antwort im Thema
am 22. Juli 2013 um 15:16

Und Höflichkeit ist nicht so Deine Stärke, oder?

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41 Antworten
am 23. Juli 2013 um 11:48

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar

Und auf welcher gesetzl. Gesetzesgrundlage begründet sich die Verpflichtung?

Ich dachte immer das ich außer für die Prüfung keinen Vertrag mit dem Prüfer abschließe.

§29 STVZO

Der Prüfer darf dir die Plakette bei geringen Mängeln nur erteilen "wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist."

Das ist aber wieder nur einer Einschätzungspflicht des Prüfers. Er muss abwägen ob ich sein Vertrauen geniese und den Fehler abstelle! Er kann mir nach Erteilung der Plakette nicht aufs Auge drücken "du musst den und den geringen Manen unverzüglich abstellen!". Wobei kann er schon, jedoch fahr ich vom Hof und pfeif auf seine Aussage (Plakette hab ich, den Schein hab ich auch, was will er dann noch ausrichten).

PS: bitte jetzt nicht davon ausgehen, dass ich das so mache, aber zwingen kann der Prüfer einen nunmal nicht geringe Mängel zu beseitigen.

PPS: wobei einmal ist es mir tatsächlich passiert und ich hab einem geringen Mangel nich beseitigt. Blöd wa nur, dass sich der Prüfer nach zwei Jahren genau an mein Auto und den damaligen Mangel erinnert hat (Buchse an der Vorderachse an einem Rover Coupe ausgeschlagen). Er tat es dann gemeinsam mit einem Kumpel (Werkstattmeister) mit den Worten "muss wohl ne Schwachstelle an diesem Typ sein" ab / hab natürlich sofort nen Termin für die Buchsen gemacht; ist eben iwo blöd wenn man ein "Fasteinzelstück" (drei Fzg. im ganzen Landkreis) fährt.

Und wieder ein Paradebeispiel warum es kaum noch geringe Mängel gibt und viele in erhebliche Mängel umgewandelt wurden.

Zitat:

aber zwingen kann der Prüfer einen nunmal nicht geringe Mängel zu beseitigen.

Und genauso kann man dich zwingen:

Man macht geringe Mängel zu erheblichen Mängeln.

Und warum? Siehe oben.

Ich warte schon sehnsüchtig auf den Tag an dem mir die Plakette verweigert wird, weil mein Verbandkasten seit 8 Wochen abgelaufen ist..... :rolleyes:

Man kann es auch übertreiben.

am 23. Juli 2013 um 12:36

Warum sollte man jemanden zwingen, die Heckscheibenwaschanlage zu reparieren?:rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Warum sollte man jemanden zwingen, die Heckscheibenwaschanlage zu reparieren?:rolleyes:

Besonders "Pervers" wird das bei Fahrzeugen, deren Heckscheibe mit "Werbung" oder "Firmenaufdrucken" zugeklebt ist und man ohnehin nicht aus der Scheibe schauen kann.

Ich bin grundsätzlich der Meinung das alles was am Fahrzeug verbaut ist, auch zu funktionieren hat und

insbesondere bei der Bremse hätte ich was machen lassen, aber bei einigen Mängeln, kann ich nur mit dem Kopf schütteln. (Verbandkasten, Heckspritzdüse)

Warum sollte man jemand zwingen einen gesprungenen Nebelscheinwerfer (nicht Nebelschlußleuchte) zu reparieren?

Was da ist muß funktioneren. Wenns nicht gesetzlich vorgeschrieben ist kannst du es ja abbauen wenn du nicht reparieren willst.

 

Der Verbandskasten ist kein Mangel und auch kein Bußgeld (sofern man privat PKW unterwegs ist).

am 23. Juli 2013 um 12:43

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Was da ist muß funktioneren. Wenns nicht gesetzlich vorgeschrieben ist kannst du es ja abbauen wenn du nicht reparieren willst.

Frei übersetzt: "Weil's so im Gesetz steht!"

Stellt sich aber immer noch die Frage nach dem Sinn.

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Der Verbandskasten ist kein Mangel und auch kein Bußgeld (sofern man privat PKW unterwegs ist).

Warum stand dann vor 9 Jahren auf meinem TÜV Bericht ein seit 8 Wochen abgelaufener Verbandkasten als Geringfügiger Mangel drauf?

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Was da ist muß funktioneren. Wenns nicht gesetzlich vorgeschrieben ist kannst du es ja abbauen wenn du nicht reparieren willst.

Frei übersetzt: "Weil's so im Gesetz steht!"

Stellt sich aber immer noch die Frage nach dem Sinn.

Auch geringe Mängel sind sofort abzustellen und nicht jahrelang rumzuschleppen.

Aufgrund der allgemeinen Mentalität der deutschen Autofahrer... (kleiner Finger und Bißspuren in der Schulter...)

wurden geringe Mängel in erhebliche Mängel umgewandelt.

Und somit sind normale Menschen die früher geringe Mängel auch abgestellt hätten gezwungen nochmal zur HU zu kommen.

 

@surfkiller:

keine Ahnung? gewerblich, BG? oder weils vor 9 Jahren war?

am 23. Juli 2013 um 12:56

@Archduchess

Mich interessiert, warum man Deiner Meinung nach, jemanden zwingen sollte, die Heckscheibenwaschanlage zu reparieren. Von Dir kommt dazu aber nur "Weil es vorgeschrieben ist!", ich möchte aber den Sinn erfahren, der dahinter steckt.

Weil sie durchaus einen Sinn hat.

Sie macht den Blick nach hinten frei.

Fahr mal im Winter 400 km auf der (gesalzenen) A9 - da bist du froh wenn du einen Heckscheibenwaschanlage hast, denn du hast den Durchblick.

Klar gibt es Fahrzeuge die haben da ne Stahlwand. Die haben dann aber auch keine Heckscheibenwaschanlage.

Und das ist auch kein Argument, man muß sich die Sicht doch nicht extra schwer machen - wenns auch anders geht.

 

Deine Entscheidung kommt dann ins Spiel beim Vorhandensein einer Heckscheibenwaschanlage.

Abbauen kannst du immer noch...

Das seh ich zwar nicht als sinnvoll, aber was nicht da ist, das kann nicht funktionieren und muß also nicht funktionieren.

Sonst hätte jedes Fahrzeug ohne Heckwischer und ohne NSW Mängel...

am 23. Juli 2013 um 13:28

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess

Weil sie durchaus einen Sinn hat.

Sie macht den Blick nach hinten frei.

Fahr mal im Winter 400 km auf der (gesalzenen) A9 - da bist du froh wenn du einen Heckscheibenwaschanlage hast, denn du hast den Durchblick.

Klar gibt es Fahrzeuge die haben da ne Stahlwand. Die haben dann aber auch keine Heckscheibenwaschanlage.

Und das ist auch kein Argument, man muß sich die Sicht doch nicht extra schwer machen - wenns auch anders geht.

 

Deine Entscheidung kommt dann ins Spiel beim Vorhandensein einer Heckscheibenwaschanlage.

Abbauen kannst du immer noch...

Das seh ich zwar nicht als sinnvoll, aber was nicht da ist, das kann nicht funktionieren und muß also nicht funktionieren.

Sonst hätte jedes Fahrzeug ohne Heckwischer und ohne NSW Mängel...

Gerade weil es viele Fahrzeuge ohne Heckscheibenaschanlage oder gar ohne Heckscheibe gibt (LKW, Transporter, Fahrzeuge mit Stufenheck, etc.) und weil nicht bei jedem Fahrzeug die Sicht durch die Heckscheibe frei ist (dachhohe Beladung, beklebte Scheibe, ...) ist es doch absurd, die Reparatur vorzuschreiben, besonders wenn die Entfernung der Anlage zulässig ist.

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