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Bußgeld für Barzahler geringer?

Themenstarteram 16. Dezember 2009 um 19:21

Hi,

ich hoffe, ich bin hier mit meiner Frage richtig :) .

Ich wurde gestern von der Polizei angehalten, wegen zu schneller Reise...

Abzüglich der Toleranz waren 35 Euro in Bar fällig. Wenn es nicht sofort gezahlt werden konnte, würde ich eine Zahlkarte zugeschickt bekommen. Allerdings müsste ich dann noch zusätzlich irgend eine Verwaltungsgebühr zahlen. Der Polizist empfahl mir das Geld lieber gleich zu zahlen womit die Sache dann auch gleich erledigt sei. Da ich nur noch schnell nach Hause wollte, zahlte ich die 35 Euro gleich. Ich bekam dafür auch eine Quittung zurück.

Meine Kollegen waren sich aber einig, das es keinen Unterschied zwischen den Betrag mit einem Schreiben (Zahlkarte) und dem Betrag in Bar vor Ort gibt.

Stimmt das, was der Polizist sagte oder haben meine Kollegen recht? Andererseits habe ich doch die Quittung bekommen... somit muss er doch das Geld auch irgendwo verbuchen?

LG

Tinchen

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Die Zusendung einer Zahlkarte ist grundsätzlich gebührenfrei, ...

Und so werden dann unsere Steuergelder verschwendet. Damit der Verkehrssünder noch schön bequem und kostenlos seine Zahlkarte erhält. Wunderschön.

Mfg Zille

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Hallole

Busgelder sind Busgelder und die Verwaltungsgebühr ist was völlig anderes. Verwaltungskosten entstehen durch postzusendung sowie die Bearbeitung des Vorganges. Dieser Teil ist unabhängig vom Busgeldvorgang und der höhe sowie dem Vergehen.

Sei froh das der Beamte so kulant war . Jol.

Die Strafe an sich ist identisch.Nur kommen bei einem Bußgeldbescheid nochmals gut 20€ Bearbeitungsbebühr dazu die du jetzt gespart hast.

 

Zitat:

Original geschrieben von jloethe

Busgelder sind Busgelder und die Verwaltungsgebühr ist was völlig anderes.

Bei dem Betrag handelt es sich um ein Verwarnungsgeld, nicht um ein Bußgeld, wie fälschlicherweise in der Threadüberschrift angegeben.

Mehr dazu hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Verwarnungsgeld

Mit den Beförderungskosten im ÖPNV hat das Ganze übrigens überhaupt nichts zu tun.

Themenstarteram 17. Dezember 2009 um 10:25

Vielen Dank für die prompten Antworten - dann war wohl doch alles richtig!

LG

Zitat:

Original geschrieben von tinchen89

Vielen Dank für die prompten Antworten - dann war wohl doch alles richtig!

LG

Nein, daß war nur Angstmache um problemlos an die Kohle zu kommen :D ( volkstümlich gesprochen ) . Die Zusendung einer Zahlkarte ist grundsätzlich gebührenfrei, Gebühren werden erst erhoben wenn der Fall durch Nichtzahlen zum Bußgeld wird, in der Regel kommen dann 23,50 hinzu. Voraussetzung ist natürlich, daß man die Verwarnung annimmt. Wird diese Annahme verweigert wird der Fall automatisch zum Bußgeld. Da an Ort und Stelle bereits die Anhörung stattgefunden hat, ist hier sogar ein erneuter Anhörungsbogen überflüsssig.

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Die Zusendung einer Zahlkarte ist grundsätzlich gebührenfrei, ...

Und so werden dann unsere Steuergelder verschwendet. Damit der Verkehrssünder noch schön bequem und kostenlos seine Zahlkarte erhält. Wunderschön.

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Zitat:

Original geschrieben von R 129 Fan

Die Zusendung einer Zahlkarte ist grundsätzlich gebührenfrei, ...

Und so werden dann unsere Steuergelder verschwendet. Damit der Verkehrssünder noch schön bequem und kostenlos seine Zahlkarte erhält. Wunderschön.

 

Mfg Zille

Wenn es keine Verkehrssünder mehr gäbe, gäbe es keine Gründe mehr sich aufzuregen (außer über Schlafmützen am Steuer)... Darüberhinaus, würden dann für die allgemeinheit die Steuern steigen, weil das durch die nun wegfallenden "Straf"Gebühren das Geld im Klingelbeutel fehlt.... Darüber schon nachgedacht ?? :p

Wieso gibt es weniger Verkehrssünder wenn einem doch die Verwaltungsgebühren für ein Vergehen geschenkt werden :confused:

Mfg Zille

Zitat:

Original geschrieben von zille1976

Wieso gibt es weniger Verkehrssünder wenn einem doch die Verwaltungsgebühren für ein Vergehen geschenkt werden :confused:

Mfg Zille

So oder so entstehen dem Steuerzahler keine Kosten. Das Zusenden der Zahlkarte kostet vielleicht ein Blattpapier, einen Umschlag und Briefmarke, alles zusammen vielleich 5 Euro und die Strafe ist wohl mindestens 10 - 35 Euro hoch und das gleicht sich somit schon aus. Draufgezahlt wird sicher nicht, es entgehen einem höchstens paar Euro.

Bei uns (in NRW) darf vor Ort nur noch mit EC Karte gezahlt werden. Hat man keine dabei, bekommt man von den Beamten vor Ort einen Überweisungsträger (vorbedruckt) wo man nur noch seine Kontodaten einträgt und diesen bei der Bank einwirft. Kostet aber dann auch nur den Betrag, den man auch vor Ort mit EC Karte hätte zahlen müssen. Wozu also zuschicken?

Busgeld habe ich früher immer nur beim Busfahrer bezahlt.

Eben. Hier wurden mal wieder zwei Begriffe durcheinandergebracht, die absolut überhaupt nichts miteinander gemeinsam haben...;)

Zitat:

Original geschrieben von citius

Busgeld habe ich früher immer nur beim Busfahrer bezahlt.

Du hast auch noch gezahlt? Für was hats hinten denn Türen? :p

Aber eins muss man sagen: Zahlst du kein Busgeld, wirds wohl ein Bußgeld. :D

Zitat:

Original geschrieben von JKL05

Zitat:

Original geschrieben von citius

Busgeld habe ich früher immer nur beim Busfahrer bezahlt.

Du hast auch noch gezahlt? Für was hats hinten denn Türen? :p

Aber eins muss man sagen: Zahlst du kein Busgeld, wirds wohl ein Bußgeld. :D

Danke für den hinweis auf meinen Patzer s - ß , inhaltlich ist es wohl angekommen und das Zählt. Jol.

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