Mit geringen Mängeln durch die HU?

Hallo,

ich hatte bei meiner letzten HU zwei geringe Mängel.

1. Bremsseil: hinten links Dichtmanschette beschädigt
2. Scheibenwaschanlage: hinten ohne Funktion.

Damit habe ich die Plakette bekommen. Nun wurde ja zum Juli 2012 die HU verschärft. Die Mängel habe ich nicht abgestellt und ich bin ganz offen: Ich habe es auch nicht vor, wenn es sich vermeiden lässt.

Zu 1: Ich nutze meine Handbremse nicht. Um diese winzige Manschette zu tauschen muss ich das komplette Handbremsseil tauschen und dazu den Auspuff und das Hitzeschutzblech demontieren. Kosten < 150 €.

Zu 2: Ich kenne keinen Audi A3 8L wo die hintere Spritzdüse funktioniert. Das war auch die Erfahrung des TÜV-Prüfers, der es mit einem Augenzwinkern notierte. Seine Aussage: "Bei mir funktioniert die auch nicht, kenne auch keinen A3 bei dem sie noch läuft".

Wie sehen meine Chancen nach der neuen HU-Regelung aus? Hat sich in der hinsicht etwas geändert?

Beste Antwort im Thema

Und Höflichkeit ist nicht so Deine Stärke, oder?

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Zitat:

Original geschrieben von IceIceHowie


Zur eigentlichen Frage nochmal: Gibt es eine Vorgabe, welche/wieviele geringe Mängel vorhanden sein dürfen für eine erfolgreiche HU? Oder ist das kompletter Ermessensspielraum, so lange kein erheblicher Mangel dabei ist?

Sobald auch nur ein geringer Mangel festgestellt wird, hast du keinen Anspruch mehr auf eine Plakette. Ganz einfach.

Bei der letzten Vorführung hast du dich verpflichtet, die festgestellten geringen Mängel unverzüglich zu beheben.

Bei einer Kontrolle würde dich das direkt ein Bussgeld kosten.

Wenn der Prüfer nun feststellt, dass die Mängel von vor 2 Jahren immer noch nicht abgestellt sind, wird er dich wohl kaum bestehen lassen, da er davon ausgeht, dass du die Mängel wieder nicht beseitigen lässt.

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Sobald auch nur ein geringer Mangel festgestellt wird, hast du keinen Anspruch mehr auf eine Plakette. Ganz einfach.

Totaler Blödsinn! Der TE hatte doch schon beim letzten mal

zwei

geringe Mängel! Was glaubst Du ist die Bedeutung von "gering"?

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Totaler Blödsinn! Der TE hatte doch schon beim letzten mal zwei geringe Mängel! Was glaubst Du ist die Bedeutung von "gering"?

Lesen. Verstehen. Wenn es damit nicht klappt: Einfach mal die Fresse halten.

Sobald ein geringer Mangel festgestellt wird, darf der Prüfer dich bestehen lassen. Muss er aber nicht. Einen Anspruch auf die Plakette hast du nicht.

Zitat:

Geringer Mangel
Ihr Fahrzeug weist „geringe Mängel“ auf. D. h., dass nach Einschätzung des Prüfingenieurs eine zeitnahe Verkehrsgefährdung nicht zu erwarten ist. Die festgestellten Mängel müssen vom Fahrzeughalter bzw. Fahrer aber dennoch unverzüglich und vollständig behoben werden.

Wenn dies zuverlässig erwartet werden kann, so ist die Zuteilung einer Prüfplakette durch den PI auch ohne Nachprüfung möglich.

Aber: es besteht bei geringen Mängeln kein Anspruch auf Zuteilung der Prüfplakette!

Quelle: gtue.de

Also wird er die Plakette nicht bekommen, weil hinten die Scheibenwaschanlage nicht funktioniert? Na gut... wenn Du das sagst 😉

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Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Also wird er die Plakette nicht bekommen, weil hinten die Scheibenwaschanlage nicht funktioniert? Na gut... wenn Du das sagst 😉

Lesen ist nicht so deine Stärke, oder?

Ich habe geschrieben er hat kein Anrecht auf eine Plakette. Ich habe nicht gesagt, dass er durchfallen wird. Ist ein kleiner Unterschied, den dir irgendwann bestimmt mal jemand erklärt.

Und wenn der Prüfer sieht, dass er seit 2 Jahren mit den geringen Mängeln unterwegs ist, und dieser dem TE deswegen nicht zutraut, dass er diese zeitnah abstellt, wird er ihn durchfallen lassen. Und wenn es auch nur die Scheibenwaschanlage ist.

Woran erkennt der Prüfer, dass diese nicht direkt nach der letzten HU repariert wurde und nun, natürlich unmittelbar vor der HU, erneut ausgefallen ist?😁

Und Höflichkeit ist nicht so Deine Stärke, oder?

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi


Woran erkennt der Prüfer, dass diese nicht direkt nach der letzten HU repariert wurde und nun, natürlich unmittelbar vor der HU, erneut ausgefallen ist?😁

Weil auch TÜV Prüfer nicht mehr in Höhlen leben und zum Feuer anzünden Stöckchen drehen 😉

Zitat:

Original geschrieben von BirgerS


Und Höflichkeit ist nicht so Deine Stärke, oder?

Wenn hier jemand, der offensichtlich keinerlei Ahnung vom Thema hat, einem anderen unterstellt Blödsinn zu schreiben, dann hält sich meine Höflichkeit für diese Person stark in Grenzen.

Wenn diese Person dann noch Schwierigkeiten hat, einfache Sätze zu verstehen und Dinge in Aussagen interpretiert, die so nicht gesagt wurden, dann ist Ende mit der Höflichkeit.

Wenn du demnächst wieder andere User kritisierst, versuch es mit Sachlichkeit und dann wirst du auch die dir zustehende Höflichkeit erfahren. 😉

Jaja, Du hast schon Recht... und nun wieder zum Thema 🙄

Ich war 3x hintereinander an der gleichen Prüfstation (also 6 Jahre). Jedes mal wurde die hintere Waschanlage notiert. Nur beim letzten Mal kamen noch die Gummimanschetten dazu.

Ich weiß gar nicht, ob mein Prüfer eine Datenbank hat, wo meine Historie geführt ist. Den alten Bericht wollte aber niemand sehen.

Ich wollte eben nur wissen, ob die Richtlinien diesbezüglich durch die Reform 2012 strenger geworden sind, aber anscheinend sind sie das nicht?

Zitat:

Original geschrieben von Juanemo


Und der Mangel mit dem Heckwichser ist ja wohl lächerlich. Bei uns hat der Prüfer die Wischer glaube ich gar nicht geprüft, nur vorne.

Herrlich!

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Bei der letzten Vorführung hast du dich verpflichtet, die festgestellten geringen Mängel unverzüglich zu beheben.

Und auf welcher gesetzl. Gesetzesgrundlage begründet sich die Verpflichtung?

Ich dachte immer das ich außer für die Prüfung keinen Vertrag mit dem Prüfer abschließe.

Zitat:

Bei einer Kontrolle würde dich das direkt ein Bussgeld kosten.

welches Bußgeld? Auf welcher Grunflage sollte den was genau abgestraft werden?

Zitat:

Original geschrieben von Hugaar


Und auf welcher gesetzl. Gesetzesgrundlage begründet sich die Verpflichtung?
Ich dachte immer das ich außer für die Prüfung keinen Vertrag mit dem Prüfer abschließe.

§29 STVZO

Der Prüfer darf dir die Plakette bei geringen Mängeln nur erteilen "wenn die unverzügliche Beseitigung der Mängel zu erwarten ist."

So weit ich das überblicke, ist geringer Mangel nicht gleich geringer Mangel.
Darauf begründet sich u.a. auch der Ermessensspielraum des Prüfers.

Hatte bei meinem A4 z.B. das Problem, dass ständig eines von zwei Birnchen der Kennzeichenbeleuchtung durchgebrannt war. Hatte irgendwann einfach keinen Bock mehr, ständig ein Birnchen zu ersetzen, weil kurz danach wieder eines kaputt ging. Ließ ich hingegen ein kaputtes drin, hielt das verbliebene Birnchen locker bis zur nächsten HU.

Dreimal dürft ihr raten, ob ich jede weitere HU mit "geringen Mängeln" wg. Kennzeichenbeleuchtung absolviert habe. Die Antwort lautet natürlich "ja" - und es gab jedes Mal eine Plakette.

Bei diesem Fahrzeug haben sich übrigens die Motorlager selbst repariert. Einmal beanstandet, nie gemacht - und noch dreimal Plakette bekommen, ohne dass es eine erneute Beanstandung gegeben hätte. Letztlich arbeitet - glaube ich - kein Prüfer nach Plan, sondern checkt seine persönlichen Schwerpunkte. Mir hat in 30 Jahren nie einer die Scheibenwaschanlage überprüft!

Kommt aber immer auch darauf an, an welchen Prüfer man gerät und wie man mit ihm kann.
Habe mich mit meinem 89er Audi Coupe mal gründlich mit dem Prüfer überworfen, weil der Schwachmat behauptet hat, der serienmäßig vorhandene Spoiler auf der Heckklappe sei von mir nachgerüstet worden. Der hat mich doch dann tatsächlich wegen einem porösen Gummi der Endtopfaufhängung nochmal vorfahren lassen, bevor er die Plakette geklebt hat. A****loch!

Nicht bemerkt hat der Dünnbrettbohrer freilich, dass die Querlenkerlager auf beiden Seiten der VA ausgeschlagen waren. Habe ich selbst ein paar Wochen später gemerkt, als ich die Winterschlappen draufmontiert habe. Da hatten die Räder doch so ein seltsames Spiel, das mir gar nicht geheuer war...

So viel zum Thema "TÜV".
😉

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