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Einige Fragen zum TÜV (HU/AU)

Themenstarteram 7. Juni 2010 um 11:17

Hi,

da ich nicht genau weiß wie ich jetzt weiter fortfahren soll und was mich erwartet wollte ich euch um Rat fragen.

Der TÜV ist bei meinem Auto nur bis zum 02/2010 angegeben. Das heißt ich bin schon 4 Monate überfällig. Welche Strafen gibt es da ?

Nun habe ich das Problem dass mein Rückwärtsgang einwenig spinnt. Sprich wenn ich rückwärts fahre springt der Gang raus. Man kann zwar rückwärts fahren wenn man weiß wie, mit einwenig Gefühl, aber ich denke der Norm entspricht das nicht. Das Geld für ein neues Getriebe habe ich jedoch nicht momentan.

Die Frage ist nun ob mich Strafen erwarten, da der TÜV schon 4 Monate abgelaufen ist oder ob ich überhaupt durch den TÜV komme mit dem defekten Rückwärtsgang.

Ich bin da heute mal vorbeigefahren. Da wo die Prüfer die Abgasuntersuchung machen kann man vorwärts reinfahren aber nur rückwärts raus. Was macht denn der Prüfer wenn der dann rückwärtsfahren will und der Gang springt raus ? Soll ich dann einfach hingehen und ihm das erklären bzw. sagen dass ich für Ihn das Auto rückwärts rausfahren kann ?

Meine Sorge ist nun dass ich dann die 80 Euro bezahle und den TÜV dann doch nicht bekomme falls er am Gang was zu mekern hat.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Wenn Du jetzt zur HU fährst, hast Du 4 Wochen Rückendeckung, d.h. Du kannst Dir 4 Wochen Zeit lassen die Mängel zu beseitigen, ohne dass Du dich vor Polizeikontrollen o.ä. fürchten musst.

Das ist nicht richtig.

 

Zitat:

Und bei der Nachuntersuchung (innerhalb 4 Wochen) bezahlst Du nur eine geringe Gebühr von ungefähr 10 EUR (abhägig vom Unternehmen).

Nur das ist richtig.

Erfolgt die Wiederholung innerhalb dieser Frist, wird nur die geringe Nachprüfgebühr fällig - mehr nicht.

Einige Polizisten sehen von "Maßregelungen" ab, wenn man sich innerhalb der Nachfrist befindet, aber das ist deren Ermessen und ohne Anspruch.

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23 Antworten
am 7. Juni 2010 um 11:22

warum klärst du dies nicht einfach mit dem prüfer?!

such dir eine Prüfbahn wo nur vorwärst gefahren wird. Eine Strafe wegen dem überziehen bekommst du vom TÜV/Dekra nicht, dafür sind die Polizei oder die Politessen da!

Ich sage mal an der Prüfstelle fällt dein Fehler nicht auf zu 90%, in ner Werkstatt wo der Wagen hin und her gefahren werden muss der Fehler auffallen.

Also ein Auto sollte so funktionieren dass jeder es fahren kann, nicht nur du, man stelle sich folgendes vor, Bahnübergang, es schaut sich der Depp fährt auf die Schienen nach vorne geht es nimmer und der Zug kommt, in der Hektig garnicht gut, wenn dann der Rückwärtsgang spinnt.

Themenstarteram 7. Juni 2010 um 11:35

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

warum klärst du dies nicht einfach mit dem prüfer?!

Also meinst du ich soll direkt ehrlich mit dem Prüfer am Anfang sein bevor der die AU macht ?

Zitat:

Original geschrieben von maria19802

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

warum klärst du dies nicht einfach mit dem prüfer?!

Also meinst du ich soll direkt ehrlich mit dem Prüfer am Anfang sein bevor der die AU macht ?

damit hast du definitiv bessere Chancen, bei mir haben die Typen verloren, welchen sagen, ach das ging gestern oder eben noch, da weiß ich eh das es gelogen ist und der einen verarschen will. Ehrlichkeit ist das beste.

aber bei diesem Mangel würde ich ehrlich gesagt kein Auge zudrücken!

am 7. Juni 2010 um 11:51

Wieso fährt der Prüfer den Wagen zur Abgasuntersuchung?

Bei uns wird nur zur HU ganz kurz das Auto auf den Bremsenprüfstand gefahren und zur AU fährt der Halter selber.

Zitat:

Original geschrieben von maria19802

Meine Sorge ist nun dass ich dann die 80 Euro bezahle und den TÜV dann doch nicht bekomme falls er am Gang was zu mekern hat.

Hallo!

Vorab ist zu sagen, dass bei einer Überziehung von 4-8 Monaten ein Bussgeld in Höhe von 40€ fällig wird (zzgl. Gebühren von ~23€), dazu ein Punkt.

Bist du sicher, dass der defekte R-Gang der einzige Mangel an deinem Auto ist?

Ich würde an deiner Stelle die HU jetzt erstmal umgehend machen lassen, danach bist du schlauer, was mit dem Auto los ist und du kannst dir dann Gedanken machen, wie du weiter vorgehst.

Wie gesagt, wenn du jetzt kontrolliert wirst, ist zusätzlich zur HU auch noch das Bussgeld fällig.

 

Bin kein Prüfer, aber ist ein nicht 100% funktionierendes Getriebe, solange es dicht ist, wirklich ein für die Prüfung relevantes Teil?

Zu den 4 Monaten drüber, solltest Du Dir keine Sorgen machen. Wahrscheinlich gibt es einen entsprechenden Kommentar der Prüfers, mehr aber auch nicht. Allerdings wird eine neue Plakette auch wieder ab Februar gelten, d.h. bis zur nächsten HU sind es dann 4 Monate weniger.

@Schyschka hat absolut Recht, Ehrlichkeit hilft meistens mehr, als der Versuch einen Prüfer zu verar... Das sind schließlich auch keine Dummbeutel.

Grüße

am 7. Juni 2010 um 12:23

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe

Wieso fährt der Prüfer den Wagen zur Abgasuntersuchung?

das ist von werkstatt zu werkstatt verschieden....in den meisten werkstätten wird die au ja nicht vom tüvler, sondern von den werkstatt selbst durchgeführt......

Zitat:

Original geschrieben von maria19802

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

warum klärst du dies nicht einfach mit dem prüfer?!

Also meinst du ich soll direkt ehrlich mit dem Prüfer am Anfang sein bevor der die AU macht ?

Ehrlichkeit hat sich noch immer bezahlt gemacht

und glaube mir .. ein Prüfer wird erst richtig sauer

wenn er merkt das er bewusst getäuscht werden soll.

Dies sind auch nur Menschen und habe keine Scheu offen mit denen zu Reden, Menschen sind wir schließlich alle. Jol.

Zitat:

Original geschrieben von Stadtaffe

Wieso fährt der Prüfer den Wagen zur Abgasuntersuchung?

Bei uns wird nur zur HU ganz kurz das Auto auf den Bremsenprüfstand gefahren und zur AU fährt der Halter selber.

weil jede Prüfbahn anders ist, früher war unsere auch mit einer AU-Garage, wo man rückwärts raus fahren musste. Nun ist es alles komplett im Durchgang: Bremsenprüfstand, Hebebühne, dann Absgasmeßstand und dann Ausfahrt, da nutzt kaum einer den Rückwärstgang.

das kann auch teurer werden, wenn du erst mal eine Mängelkarte bekommen hast und weiterhin ohne HU herum fährst kanns/wirds zur teuren Zwangsstilllegung kommen.

Nebenbei ist es unerheblich ob DU mit den bekannten Mängeln fahren kannst, ein Fahrzeug hat in dem Zustand zu sein und ist nur dann Verkehrssicher, wenn es theoretisch jeder ohne spezielle Einweisung fahren kann. Mal abgesehen von eindeutigen Exoten.

am 7. Juni 2010 um 15:34

das:

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

aber bei diesem Mangel würde ich ehrlich gesagt kein Auge zudrücken!

und das:

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

...

Ich sage mal an der Prüfstelle fällt dein Fehler nicht auf zu 90%, ...

...

widerspricht sich aber mit dem hier:

Zitat:

Original geschrieben von Schyschka

Zitat:

Original geschrieben von maria19802

Also meinst du ich soll direkt ehrlich mit dem Prüfer am Anfang sein bevor der die AU macht ?

damit hast du definitiv bessere Chancen, ...

... ist mir beim lesen gerade so aufgefallen :D :D

 

noch einen Tipp an den TE: Wenn Du jetzt zur HU fährst, hast Du 4 Wochen Rückendeckung, d.h. Du kannst Dir 4 Wochen Zeit lassen die Mängel zu beseitigen, ohne dass Du dich vor Polizeikontrollen o.ä. fürchten musst. Und bei der Nachuntersuchung (innerhalb 4 Wochen) bezahlst Du nur eine geringe Gebühr von ungefähr 10 EUR (abhägig vom Unternehmen).

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von bmw318ti

Wenn Du jetzt zur HU fährst, hast Du 4 Wochen Rückendeckung, d.h. Du kannst Dir 4 Wochen Zeit lassen die Mängel zu beseitigen, ohne dass Du dich vor Polizeikontrollen o.ä. fürchten musst.

Das ist nicht richtig.

 

Zitat:

Und bei der Nachuntersuchung (innerhalb 4 Wochen) bezahlst Du nur eine geringe Gebühr von ungefähr 10 EUR (abhägig vom Unternehmen).

Nur das ist richtig.

Erfolgt die Wiederholung innerhalb dieser Frist, wird nur die geringe Nachprüfgebühr fällig - mehr nicht.

Einige Polizisten sehen von "Maßregelungen" ab, wenn man sich innerhalb der Nachfrist befindet, aber das ist deren Ermessen und ohne Anspruch.

am 7. Juni 2010 um 16:41

Zitat:

weil jede Prüfbahn anders ist, früher war unsere auch mit einer AU-Garage, wo man rückwärts raus fahren musste.

Das ist mir schon klar, dass es da Unterschiede gibt. Ich kenne halt nur Prüfungen, wo der Prüfer eben nur ein paar Meter fährt und nicht noch zur AU.

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