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Mit einem Schild vor Blitzer warnen - Strafe/Bußgeld?

Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 15:18

Tag zusammen,

bei uns auf der Strasse steht mindestens einmal in der Woche ein Mobiler Blitzer und das geht mir Richtig auf die Nerven,Ich habe mal einen Bericht im Fernsehen geschaut, da hatte eine Dame so ein "Hobby" die Leute zu warnen ist sowas Erlaubt? kann ich zb ein Schild nehmen und mich irgendwo hinstellen und die Leute Warnen? :D :D :D

ich bin auf eure Kommentare gespannt :) :) :)

Beste Antwort im Thema

Das ist nur eraubt wenn Du nachweisen kannst, das Du unter akuter Langeweile leidest und absolut nichts mit Dir anzufangen weist.

Das Attest muss von einem Arzt unterschrieben sein.

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Wer Lust hat, kann ja hier ein wenig lesen, vielleicht wird ja die eine oder andere Frage beantwortet.

 

http://www.lto.de/.../

am 5. Oktober 2015 um 17:49

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:41:45 Uhr:

Zitat:

@Guest77 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:27:38 Uhr:

 

 

Genau das wollte ich auch fragen womit muss man Rechnen? Lebenslang ohne Bewährung ?

Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Geldstrafen belegt.

Und welche Ordnungswidrigkeit ist hier gegeben?

Übrigens rauchende Reifen habe ich bislang nur aufgrund eines Umstandes schon öfters gesehen ... dem Blitzer an sich. Sogar einen bösen Auffahrunfall mit Personenschaden habe ich schon gesehen. Aber noch nie aufgrund einer Warnung.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:22:01 Uhr:

Zitat:

@Guest77 schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:01:59 Uhr:

 

 

Natürlich regt mich das auf weil das mit der Sicherheit nichts zu tun hat es ist ne reine ABZOCKE

Du scheinst ein Vorbildlicher Fahrer zu sein :D weiter soooo....

kauf dir doch so ein Gerät und Blitz die Autos von euren Küchenfenster du kriegst Prozente von der Stadt :D :D :D

Wie begründest Du die Abzocke ?

Huhu TE, gibt es hier noch ne Antwort ?

am 5. Oktober 2015 um 17:54

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:49:41 Uhr:

Zitat:

@fruchtzwerg schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:41:45 Uhr:

 

Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Geldstrafen belegt.

Und welche Ordnungswidrigkeit ist hier gegeben?

Da ist ein Aktenzeichen vermerkt. Besorg dir den Volltext oder ruf beim OVG Münster an...

Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart (Az. 4 Ss 33/97). urteilte: Warnt ein Fußgänger vom Randstein aus durch Handzeichen Kraftfahrer vor einer Geschwindigkeitsmessung, verstößt er dadurch nicht gegen die StVO, wenn durch die Warnung kein anderer Verkehrsteilnehmer in seiner Fahrweise gefährdet, behindert oder belästigt wird.

(vgl. auch andere Urteile hierzu: BayObLG, VRS 25, 453; OLG Zweibrücken, VRS 64, 454)

Ein Urteil des BGH dazu gibt es noch nicht.

am 5. Oktober 2015 um 19:34

@ Fruchtzwerg

Lies nochmal die geposteten Dinge, es ist keineswegs so eindeutig, wie du es hättest ;).

Selbst deine Urteile rechtfertigen z.T. nur eine Untersagung und keine Ordungswidrigkeit.

am 5. Oktober 2015 um 19:38

Irgendwo schrieb ich schon, dass es von der Tagesform eines Richters abhängt.

Zunächst die Anweisung der Unterlassung/Platzverweis (wie immer das juristisch heißt) und bei Nichtbefolgung entsprechende Konsequenzen.

Ob es bei notorischem Nichtkapierenkönnen etwas härter möglich ist - hoffen wir mal.

Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 20:00

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:49:53 Uhr:

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:22:01 Uhr:

 

Wie begründest Du die Abzocke ?

Huhu TE, gibt es hier noch ne Antwort ?

Ich sag mal so dort wo es notwendig ist ist es ja ok,aber sehr sehr sehr viele Blitzer stehen in der gegend rum weil die Kassen gefüllt werden sollen,da geht es nur um profit und kohle das hat mit der Sicherheit nicht zu tun

 

schaut mal hier

https://www.youtube.com/watch?v=Wrk-qdGHOyY

am 5. Oktober 2015 um 20:36

Das wird ja oft behauptet und nie bewiesen.

Di StVO gilt und ist zu beachten. So einfach. Basta.

Zitat:

@situ schrieb am 5. Oktober 2015 um 22:36:25 Uhr:

Das wird ja oft behauptet und nie bewiesen.

In der Tat. Wer ist eigentlich auf die Idee gekommen, nur vor Schulen und Kindergärten passierten Unfälle?

Das gute aber ist, dass wir den TE wahrscheinlich nie wirklich an der Straße mit seinem Schild antreffen werden.

am 5. Oktober 2015 um 21:21

Zitat:

@situ schrieb am 5. Oktober 2015 um 22:36:25 Uhr:

 

Di StVO gilt und ist zu beachten. So einfach. Basta.

Richtig, das ist das aller Wichtigste (Achtung Ironie).

Und der Gutmensch schlussfolgert hinterher, dass die Hauptunfallursache "unangepasste Geschwindigkeit" genau dann ein Ende hat, wenn nach StVO gefahren wird.

Und der intelligente Mensch sieht rasch, ups, die Mehrheit hat sich an die StVO gehalten und trotzdem hat es gekracht inkl. unangepasster Geschwindigkeit ... der intelligente Mensch hinterfragt???

Ja, die StVO ist nicht perfekt, man muss den Kopf auch noch benutzen und tut man das, geht es sogar deutlich häufiger gut als beim Gutmenschen, der sich strickt an die StVO und nichts anderes hält!

am 6. Oktober 2015 um 4:38

Mit Lichthupe/Hupe aus dem eigenen KfZ zu warnen wäre theoretisch eine 5€ OWI. Habe ich aber noch nie von gehört, geschweige denn gesehen, dass das geahndet wird.

Mit einem Schild warnen ist da schon kniffliger. Kommt drauf an, wie dicht du zu der Blitzanlage stehst und ob du tatsächlich die Arbeit der Kommune störst. Wir hatten hier mal den Fall, dass ein älterer Herr sich unmittelbar hinter das Auto gestellt hat und damit die Messung unmöglich machte und sich trotz Aufforderung durch die OA-Mitarbeiter nicht entfernt hat. Die haben dann uns gerufen.

Auch der polizeilichen Aufforderung sich zu entfernen kam er nicht nach, sodass wir dann einen Platzverweis ausgesprochen haben. Dem kam er ebenfalls nicht nach, sodass er dann von uns zur Durchsetzung des PV in Gewahrsam genommen wurde bis die Maßnahme der Stadt an diesem Standort beendet war.

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 23:21:58 Uhr:

Zitat:

@situ schrieb am 5. Oktober 2015 um 22:36:25 Uhr:

 

Di StVO gilt und ist zu beachten. So einfach. Basta.

Richtig, das ist das aller Wichtigste (Achtung Ironie).

Und der Gutmensch schlussfolgert hinterher, dass die Hauptunfallursache "unangepasste Geschwindigkeit" genau dann ein Ende hat, wenn nach StVO gefahren wird.

Und der intelligente Mensch sieht rasch, ups, die Mehrheit hat sich an die StVO gehalten und trotzdem hat es gekracht inkl. unangepasster Geschwindigkeit ... der intelligente Mensch hinterfragt???

Ja, die StVO ist nicht perfekt, man muss den Kopf auch noch benutzen und tut man das, geht es sogar deutlich häufiger gut als beim Gutmenschen, der sich strickt an die StVO und nichts anderes hält!

Jetzt hab ich aber schon wieder die Nase voll. Du differenzierst also zwischen dem "Gutmenschen" (wie ich dieses Unwort hasse) und dem "intelligenten Menschen". Das ist in etwa so, als würde ich einen Unterschied zwischen dem Mercedesfahrer und dem fähigen Autofahrer bemerken.

So, und jetzt pass mal auf: Ich behaupte, dass jeder, der sich solch einer bekloppten Initiative wie in dem geposteten Video anschließt, einfach nur zu faul und zu bequem ist, sein Verhalten zu hinterfragen. Der Fehler MUSS ja woanders liegen. Und dann wird man aufgrund dieses "Fehlers" auch noch abgezockt. Ich bin alles andere als ein stromlinienförmiger "Musterbürger", aber die Regeln in unserem Land gelten für alle. Keiner ist da besser dran als ein anderer. Und das ist schön und gut so.

am 6. Oktober 2015 um 5:58

Zitat:

Ja, die StVO ist nicht perfekt, man muss den Kopf auch noch benutzen und tut man das, geht es sogar deutlich häufiger gut als beim Gutmenschen, der sich strickt an die StVO und nichts anderes hält!

Das ist doch aber etwas sehr primitiv gestrickte, inhaltslose Verknüpfung der Selbstrechtfertigung.

Zitat:

@situ schrieb am 6. Oktober 2015 um 07:58:53 Uhr:

Zitat:

Ja, die StVO ist nicht perfekt, man muss den Kopf auch noch benutzen und tut man das, geht es sogar deutlich häufiger gut als beim Gutmenschen, der sich strickt an die StVO und nichts anderes hält!

Das ist doch aber etwas sehr primitiv gestrickte, inhaltslose Verknüpfung der Selbstrechtfertigung.

Er ist halt ein freiheitsliebender Mitdenker, ein Freigeist und Künstler. Wer sich hingegen an die StVO hält, ist ein verkopfter, obrigkeitshöriger Betonschädel, der auch im dritten Reich ohne nachzudenken mitgelaufen wäre. Das klingt übertrieben, aber so eine Diskussion hatten wir echt schon mal...

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