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Mit einem Schild vor Blitzer warnen - Strafe/Bußgeld?

Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 15:18

Tag zusammen,

bei uns auf der Strasse steht mindestens einmal in der Woche ein Mobiler Blitzer und das geht mir Richtig auf die Nerven,Ich habe mal einen Bericht im Fernsehen geschaut, da hatte eine Dame so ein "Hobby" die Leute zu warnen ist sowas Erlaubt? kann ich zb ein Schild nehmen und mich irgendwo hinstellen und die Leute Warnen? :D :D :D

ich bin auf eure Kommentare gespannt :) :) :)

Beste Antwort im Thema

Das ist nur eraubt wenn Du nachweisen kannst, das Du unter akuter Langeweile leidest und absolut nichts mit Dir anzufangen weist.

Das Attest muss von einem Arzt unterschrieben sein.

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Soweit ich richtig verstanden habe ist es nicht erlaubt. Ob darauf eine Strafe steht, weiß ich nicht bzw. kann ich mir nicht vorstellen, aber die Polizeit nimmt einen wohl erstmal aufs Revier, womit die Aktion dann sowieso gelaufen ist.

Das ist nur eraubt wenn Du nachweisen kannst, das Du unter akuter Langeweile leidest und absolut nichts mit Dir anzufangen weist.

Das Attest muss von einem Arzt unterschrieben sein.

Hallo,

Das ist doch eine gute Massnahme das die Geschwindigkeit kontrolliert wird.

Ich verstehe nicht das dich das aufregt.

Bei mir in der verkehrsberuhigten Zone in der ich wohne wird das leider viel zu wenig gemacht.

Seelze 01

Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 15:58

Zitat:

@eddy_mx schrieb am 5. Oktober 2015 um 17:48:52 Uhr:

Soweit ich richtig verstanden habe ist es nicht erlaubt. Ob darauf eine Strafe steht, weiß ich nicht bzw. kann ich mir nicht vorstellen, aber die Polizeit nimmt einen wohl erstmal aufs Revier, womit die Aktion dann sowieso gelaufen ist.

Mit Handschellen oder ohne? :D :D Spaß bei Seite aber es gibt im Radio so ne Hotline da werden die Fahrer auch Gewarnt wieso ist das Erlaubt und mit Schild nicht ?

Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 16:01

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 5. Oktober 2015 um 17:56:33 Uhr:

Hallo,

Das ist doch eine gute Massnahme das die Geschwindigkeit kontrolliert wird.

Ich verstehe nicht das dich das aufregt.

Bei mir in der verkehrsberuhigten Zone in der ich wohne wird das leider viel zu wenig gemacht.

Seelze 01

Natürlich regt mich das auf weil das mit der Sicherheit nichts zu tun hat es ist ne reine ABZOCKE

Du scheinst ein Vorbildlicher Fahrer zu sein :D weiter soooo....

kauf dir doch so ein Gerät und Blitz die Autos von euren Küchenfenster du kriegst Prozente von der Stadt :D :D :D

Zitat:

@Guest77 schrieb am 5. Oktober 2015 um 18:01:59 Uhr:

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 5. Oktober 2015 um 17:56:33 Uhr:

Hallo,

Das ist doch eine gute Massnahme das die Geschwindigkeit kontrolliert wird.

Ich verstehe nicht das dich das aufregt.

Bei mir in der verkehrsberuhigten Zone in der ich wohne wird das leider viel zu wenig gemacht.

Seelze 01

Natürlich regt mich das auf weil das mit der Sicherheit nichts zu tun hat es ist ne reine ABZOCKE

Du scheinst ein Vorbildlicher Fahrer zu sein :D weiter soooo....

kauf dir doch so ein Gerät und Blitz die Autos von euren Küchenfenster du kriegst Prozente von der Stadt :D :D :D

Wie begründest Du die Abzocke ?

am 5. Oktober 2015 um 16:39

Also ich wüsste nicht, was daran erst einmal illegal sein sollte.

Den Verkehr in irgendeiner Form gefährden oder behindern darf man natürlich nicht.

am 5. Oktober 2015 um 17:03

Wenn man die Urteile zu diesen Aktivisten liest, dann wird eine Ahndung immer indirekt begründet (Ablenkung der VT, Verursachen gefährlicher Verkehrssituationen o. ä.). Im Zweifelsfall entscheidet wohl die Tagesform des Richters.

Es kann doch nur gut sein, wenn einigen mal wieder klar gemacht wird, dass die StVO auch für sie gilt. Auch wenn ihnen ein paar Gramm im Schädel fehlen, das zu kapieren.

Also kein Wink, keine Lichthupe ...

am 5. Oktober 2015 um 17:12

Das Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) hat dazu entschieden (Aktenzeichen 5 B 2601/96). Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen nach Ansicht der Richter „die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung“. Daher stellen sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Es ist somit zu unterlassen. Warum Flitzerblitzermeldungen im Radio nicht in die gleiche Kategorie fallen wird damit begründet, dass es nicht gezielt an Autofahrer gerichtet ist, die gerade einen bestimmten Abschnitt befahren, sondern als Appell an die Beachtung der Geschwindigkeiten überall verstanden werden kann.

am 5. Oktober 2015 um 17:17

Das ist leicht nachzuvollziehende Logik.

am 5. Oktober 2015 um 17:22

Und wegen was wird dann verurteilt?

Wie sieht es mit Warnungen aus, die die öffentliche Hand aufstellt?

Eigentlich ist das doch genau das gleiche? Die gefährden dann aber nicht?

Themenstarteram 5. Oktober 2015 um 17:27

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:22:44 Uhr:

Und wegen was wird dann verurteilt?

Wie sieht es mit Warnungen aus, die die öffentliche Hand aufstellt?

Eigentlich ist das doch genau das gleiche? Die gefährden dann aber nicht?

Genau das wollte ich auch fragen womit muss man Rechnen? Lebenslang ohne Bewährung ?

am 5. Oktober 2015 um 17:36

Im Urteil kann man nachlesen, wogegen verstoßen wird.

Die Beschilderungshinweise auf "Radarkontrolle" haben wohl noch niemanden zum Bremsen mit rauchenden Reifen veranlasst. Als Dauerbeschilderung bremsen sie den selbstbewussten Raser auch nicht wirklich.

Leider wird wohl die Fahrerlaubnis nicht eingezogen, sondern lediglich einige wenige EUR kassiert.

am 5. Oktober 2015 um 17:41

Zitat:

@Guest77 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:27:38 Uhr:

Zitat:

@Jupp78 schrieb am 5. Oktober 2015 um 19:22:44 Uhr:

Und wegen was wird dann verurteilt?

Wie sieht es mit Warnungen aus, die die öffentliche Hand aufstellt?

Eigentlich ist das doch genau das gleiche? Die gefährden dann aber nicht?

Genau das wollte ich auch fragen womit muss man Rechnen? Lebenslang ohne Bewährung ?

Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel mit Geldstrafen belegt.

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